Anwaltsuche Mietrecht

4. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
amz650989-89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsuche Mietrecht

Hallo,

ich suche einen Anwalt für Mietrecht, der bereit ist eine Berufung beim LG für mich einzulegen. Eigentlich brauche ich nur die Unterschrift.

Es geht um einen Räumungsvergleich, den ich in 02/2025 wegen argl. T. angefochten habe, da ein von der GS vorgelegtes Beweisdok. manipuliert war, was ich aber erst nach Vergleichsschuss bemerkt habe. Das AG hat meine Anfechtung nun am 22.10. mit Endurteil abgewiesen. Allerdings hat das AG hier Dinge ignoriert, die entscheidungserheblich gewesen wären, Verfahrensfehler kommen hinzu. Der Fall ist hier aus meiner subjektiven Sicht umfassend dokumentiert:

mietrecht-eigenbedarfskündigung.de

alle relevanten Dokumente sind hier:

https://mietrecht-eigenbedarfskündigung.de/?page_id=2783

aufgelistet. Wenn man auf "Titel" klickt, kann man von neu nach alt sortieren.

VG,
Sven




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38894 Beiträge, 6424x hilfreich)

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
amz650989-89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort. Und welches wäre das richtige Forum?

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#3
 Von 
beppi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Du bist schon einmal durch unprofessionelle Arbeit ohne Anwalt auf die Nase gefallen, und möchtest jetzt wieder "eigentlich nur die Unterschrift"? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine gute Vorgehensweise ist.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3017 Beiträge, 1238x hilfreich)

Dem Anwalt ist es verboten, Schriftsätze der Mandantschaft unverändert zu übernehmen, mit "einfach unterschreiben" wird das nichts. Außerdem dürften über 1.000€ Gerichtskostenvorschuss anfallen und der eigene Anwalt wird auch noch rund 5.000€ (ggf. bis zu 100% davon als Vorschuss) verlangen.
Solange das nicht geklärt ist, wird gar nichts passieren. Zumal vor dem Landgericht ja sowieso Anwaltszwang herrscht.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
amz650989-89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von beppi):
Du bist schon einmal durch unprofessionelle Arbeit ohne Anwalt auf die Nase gefallen, und möchtest jetzt wieder "eigentlich nur die Unterschrift"? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine gute Vorgehensweise ist.


Deine pers. Meinung in allen Ehren, hilft hier aber nicht weiter. Wenn ich einem Anwalt so viel wie möglich zuarbeite, dann hat das was mit Respekt, Anerkennung und Dankbarkeit zu tun. Aber von solchen Dingen scheinen Einige hier nichts zu verstehen, s. #1 und #4

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18733 Beiträge, 10136x hilfreich)

Das richtige Unter-Forum wäre "Suche Anwalt für ...".

Zwei Problematiken:
- Ein Anwalt darf rein berufstechtlich nicht einfach "nur" unterschreiben. Er muss jedes Schriftstück prüfen und verantworten. Dafür kann und muss er die vollen Gebühren verlangen.
- Sie haben hoffentlich aus dem bisherigen Verlauf des Rechtsstreits gelernt, dass anwaltliche Schriftstücke vor Gericht ein anderes "Standing" haben als Schriftstücke einer Privatperson. Wenn eine Privatperson Schriftstücke einreicht, die mit juristischen Floskeln aufgeladen sind und danach klingen, das Anwaltsdeutsch bestmöglich nachahmen zu wollen, dann geht das meist nach hinten los, weil man dann noch den "Welpenschutz" einbüßt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
amz650989-89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Dem Anwalt ist es verboten, Schriftsätze der Mandantschaft unverändert zu übernehmen, mit "einfach unterschreiben" wird das nichts.


Und das stand nochmal in welchem Glückskeks? Was für ein Unsinn! Da müssten die Anwälte mit denen ich so zusammengearbeitet habe alle im Gefängnis sitzen. Ich denke, es gibt in D Vertragsfreiheit, und wie zwei Vertragspartner zusammen arbeiten ist wohl deren Sache. Hinzu kommt, dass in der RM-Belehrung vom AG lediglich steht, dass die Berufung von einem Anwalt "unterzeichnet" (!) sein muss - mehr nicht. Wie das Dok. letztlich zustande gekommen ist, interessiert das Gericht nicht. Und wenn der Anwalt das, was der Mandant geschrieben hat, vertreten kann, dann kann er´s auch unterzeichen, wenn er möchte.

Zitat (von 3,141592653):
Außerdem dürften über 1.000€ Gerichtskostenvorschuss anfallen und der eigene Anwalt wird auch noch rund 5.000€ (ggf. bis zu 100% davon als Vorschuss) verlangen.


... und die Babys kommen vom Klapperstorch.

Noch so ein Unsinn. Gerichtskostenvorschüsse werden i.A. für die Aufnahme des Verfahrens (z. B. Klage) verlangt (wenn keine PKH bewilligt wurde), nicht aber für die Berufung. Dazu kommt, dass sich GK am Streitwert orientieren (eine 10-seitige Entscheidung zu einer Anhörungsrüge beim LG kostet bspw. 72,- €, bis Juni waren es 66,- €). Und ein Anwalt, der für eine einfache Berufung 5.000,- € Vorschuss verlangen würde, käme ohnehin nicht infrage - was aber eh keiner machen würde. Allenfalls für ne umfangreiche Verfassungsbeschwerde wäre sowas denkbar. Aber nicht mal für ne 40-seitige EGMR-Beschwerde habe ich sowas zahlen müssen.

Also bitte, wer nix Konstruktives zu meiner Frage beitragen kann, bitte nicht antworten. Langeweile kann man sich auch vor dem Fernseher vertreiben! Ich bereue jetzt schon, dass ich meinen Vorsatz, hier nix mehr zu posten, ignoriert habe. Aber man hegt halt doch immer wieder die Hoffnung, eine sachliche Antwort zu bekommen. Leider wurde ich mal wieder eines Besseren belehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
beppi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Wie kann ein Unbelehrbarer "eines Besseren belehrt" werden?!?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38894 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von amz650989-89):
Und welches wäre das richtige Forum?
Als neuer Forumsnutzer sollte man sich mit den Nutzungsbedingungen vertraut machen. Und mit neuem Account auch...

Es gibt hier Moderatoren, die nach einer solchen Meldung den Beitrag ins richtige Unterforum verschieben.
Ob du die Unterforen nicht selbst findest...oder dein technisches Equipment das nicht zulässt...dürfte inzwischen anhand deiner Antworten sogar für die Moderation nicht mehr wichtig sein.

...ausführlich genug?
Im richtigen Unterforum hättest du abwarten können, ob sich ein Anwalt für deine *Wünsche* meldet.

Der Thread könnte wahrscheinlich sogar geschlossen werden....von der Moderation.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2010 Beiträge, 400x hilfreich)

Zitat (von amz650989-89):
Ich bereue jetzt schon, dass ich meinen Vorsatz, hier nix mehr zu posten, ignoriert habe
Wir anderen auch.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3017 Beiträge, 1238x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Zitat (von amz650989-89):
Ich bereue jetzt schon, dass ich meinen Vorsatz, hier nix mehr zu posten, ignoriert habe

Wir anderen auch.

Sehr gut ;)

Zitat (von amz650989-89):
Noch so ein Unsinn. Gerichtskostenvorschüsse werden i.A. für die Aufnahme des Verfahrens (z. B. Klage) verlangt (wenn keine PKH bewilligt wurde), nicht aber für die Berufung.

Streng genommen korrekt. Hilft nur nichts, weil die Kosten trotzdem mit Einreichung der Berufung fällig werden. Gut Haare gespalten, aber nichts gewonnen...

https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__6.html

Zitat (von amz650989-89):
Dazu kommt, dass sich GK am Streitwert orientieren (eine 10-seitige Entscheidung zu einer Anhörungsrüge beim LG kostet bspw. 72,- €, bis Juni waren es 66,- €). Und ein Anwalt, der für eine einfache Berufung 5.000,- € Vorschuss verlangen würde, käme ohnehin nicht infrage - was aber eh keiner machen würde. Allenfalls für ne umfangreiche Verfassungsbeschwerde wäre sowas denkbar. Aber nicht mal für ne 40-seitige EGMR-Beschwerde habe ich sowas zahlen müssen.

Korrekt, die 12-fache Nettokaltmiete ist der Streitwert. Ich nehme mal die Durchschnittsmiete und komme auf 2.500€ für den eigenen Anwalt. Insofern stimmt es, dass ich einen Rechenfehler gemacht habe, denn ich habe die gegnerischen Kosten mitgerechnet. Die fallen natürlich nicht als Vorschuss an.

Aber statt dem Steuerzahler mit PKH, VKH und Beratungshilfe für sinnlose Verfahren auf der Tasche liegen zu wollen (wird sowieso nichts, da werden die Aussichten vorher geprüft und es wird nichts geben), sollte man vielleicht besser an den eigenen Einstellungen arbeiten.
Nur weil man etwas ganz arg will (und da kann man noch so trotzig sein und mit dem Kopf durch die Wand wollen), bekommt man es noch lange nicht. Vor allem, wenn das gegen zwingende Regeln verstoßen würde.

Zitat (von amz650989-89):
Zitat (von 3,141592653):
Dem Anwalt ist es verboten, Schriftsätze der Mandantschaft unverändert zu übernehmen, mit "einfach unterschreiben" wird das nichts.

Und das stand nochmal in welchem Glückskeks? Was für ein Unsinn!

Es sagt niemand, dass das strafbar ist. Es ist nur standesrechtlich problematisch und für Anwalt und Mandant zivilrechtlich heikel. Den Rest kann man (wenn man gewillt ist, die Realität anzuerkennen und nicht nur mit dem eigenen Granitschädel durch die Wand boxen will) ganz leicht im Netz finden. Z.B. hier:
https://www.haufe.de/id/beitrag/5-die-vertretung-des-klaegers-im-prozess-c-schreibstil-HI16611787.html
https://ssw-rechtsanwaelte.de/aktuell/distanzierung-vom-inhalt-der-berufungsbegruendung-als-pflichtverletzung-des-rechtsanwalts/1860
https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__62.html
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202350130/
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__78.html


Ich wünsche der Gegenpartei alles Gute. Schlimm genug, solch einen Gegner zu haben. Da muss man nicht auch noch verlieren.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
amz650989-89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von beppi):
Wie kann ein Unbelehrbarer "eines Besseren belehrt" werden?!?


Also gut, ich werf´meine Vorsätze erneut über Bord und versuch´s nochmal:

Dass ich unbelehrbar wäre, glaube ich nicht. Es mag nach außen so wirken, da ich zutieftst davon überzeugt bin, dass ich mit einer ganz bösartigen Intrige einfach so aus meiner Wohnung geschmissen wurde, und Polizei, StA, Anwälte und Gerichte den Schwindel auch noch decken. Dagegen kämpfe ich an, nicht mehr und nicht weniger. Und dabei ist es mir auch sche...-egal was die Welt darüber denkt. Und selbst wenn die ganze Welt gegen mich wäre, weiß ich, dass es Unrecht ist, denn niemand außer mir, kennt den Fall so ausführlich wie ich.

Das kann ich von einem Außenstehenden natürlich auch nicht erwarten, denn dafür ist der Fall zu komplex, was meine Internetseite wohl eindrucksvoll belegt. Wer aber den Fall nicht richtig kennt, sollte sich auch nicht voreilig eine Meinung über mich bilden, oder mich gar stigmatisieren.

Hier wird ein Oberst der BW mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen einen Querulanten wie mich verteidigt - is ja nur ein unbedeutender Mieter, den man entsorgen kann.

Da passt vorn und hinten nix zusammen, was auch jeder sehen kann, der noch ein paar Tassen im Schrank hat. Nur die Gerichte wollen es nicht sehen, denn die allieren sich lieber mit Vermietern, insbesondere, wenn die Richterin dann auch noch mit dem Anwalt des Vermieters jahrelang eng befreundet ist; mit ihm regelmäßig in den Urlaub fährt und stets Geburtstage feiert.

Dazu werden dem VM werden all seine Lügengeschichten ungeprüft abgenommen, is ja schließlich ein Oberst, der ja immer die Wahrheit sagt... Hingegen kann ich vortragen was ich will, und sogar beweisen, dass manches gelogen ist - es interessiert niemanden. Stattdessen werden vom LG noch eigeninitiativ Gruselgeschichten zum Schutz des VMs über mich erfunden, die jeglicher Grundlage entbehren.

Ich weiß, jemand, der an das System glaubt, kann sich nicht vorstellen, dass es sowas in einem "Rechtsstaat" geben kann. Ich schon, denn ich habe es hautnah erlebt. Ich weiß zwar nicht wie es in anderen Bundesländern zugeht, aber hier in Bayern ist Spezl- und Amigowirtschaft weit verbreitet, da gewinnt der, der gewinnen soll. "Mia san mia", nennt sich das dann, "und wir machen das, was wir immer schon gemacht haben, basta". Ich erinnere an den Skandal um Gustl Mollath oder auch das Skandalurteil zu einem Putschversuch eines gewissen Adolf H., der nach 5 Monaten wieder frei kam.

An solcher Art von "Recht(s)sprechung" hat sich z. T. bis heute nix geändert. Und wer´s nicht glaubt, kann mir gern ganz konkrete Fragen zu meinem Fall stellen, die ich auch gern beantworten möchte - sofern das hier rechtlich zulässig ist. Vielleicht schaffe ich ja über diesen Weg, den Einen oder Anderen wenigstens zum Nachdenken, dass hier vielleicht doch Einiges nicht so gelaufen ist, wie man sich das in einem Rechtsstaat vorstellen würde, anzuregen.

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38894 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von amz650989-89):
und versuch´s nochmal:
Gern. Hast du heute eine Frage zu ---Mietrecht---?
Ich finde keine. Die Moderation meint, der Thread könne hier bleiben.

Zitat (von amz650989-89):
Dass ich unbelehrbar wäre, glaube ich nicht.
So ist das mit dem Glauben. In #12 beweist du erneut, dass es doch so ist.
Wir haben also heute wieder deine subjektive Sicht und Wiederholungen zur Schmach, die du erleiden musstest. Dein Weltschmerz ist auch heute noch nichts Mietrechtliches.

Zitat (von amz650989-89):
Und wer´s nicht glaubt,
Hier geht es prinzipiell grad andersrum. Du suchst anwaltliche Hilfe in einer längst zutiefst verfahrenen Kiste.


:forum:

Es gäbe das Unterforum
*Generelle Themen* oder
*Plauderecke* oder
*Suche Anwalt für...*

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
amz650989-89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
So ist das mit dem Glauben. In #12 beweist du erneut, dass es doch so ist.


Jedem seine Meinung. Aber mir ist natürlich auch klar, dass wir Menschen, unabhängig von dem was wir wissen oder wissen könnten, ohnehin nur das glauben, was wir glauben wollen. Und wer sich, wie die 3 Affen, Augen und Ohren zuhält, wird auch nix sehen oder hören, trotzdem er viel redet.

Dass die Kiste verfahren ist, weiß ich. Das liegt aber hauptsächlich daran, dass da Köche mitgekocht haben, die auch nix hören und sehen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von amz650989-89):
Das kann ich von einem Außenstehenden natürlich auch nicht erwarten, denn dafür ist der Fall zu komplex, was meine Internetseite wohl eindrucksvoll belegt.


Und welche Internetseite wäre das?

Zitat (von amz650989-89):
wenn die Richterin dann auch noch mit dem Anwalt des Vermieters jahrelang eng befreundet ist; mit ihm regelmäßig in den Urlaub fährt und stets Geburtstage feiert.


Und das könnte man beweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amz650989-89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Und welche Internetseite wäre das?


mietrecht-eigenbedarfskündigung.de


Zitat (von 9elfer):
Und das könnte man beweisen?


Hat sie selber zugegeben, Zitat aus ihrer Stellungnahme zum Bef.-Antrag: " Mit dem Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners (Anm.: das bin ich), Rechtsanwalt xxx bin ich zwar, wie bereits mit Verfügiung vom 26.09.2023 offengelegt, seit dem gemeinsamen Referendariat eng befreundet. lch unternehme beispielsweise mit meinem Ehemann und meinen Kindern gemeinsame Urlaubsreisen mit der Familie xxx, zu Geburtstagsfei-ern laden wir uns stets gegenseitig ein."

Is´ nicht lustig, wenn man so einer Richterin gegenüber sitzen muss und eh schon weiß, dass hier gemauschelt wird. Habe ich hier leicht ironisch behandelt:

https://mietrecht-eigenbedarfskündigung.de/?page_id=1269

und hier ist das Dok. dazu:

file:///C:/Users/Sven/Downloads/2023-12-05-dienstl.-Stellungnahme-Richterin-haelt-sich-nicht-fuer-befangen_redacted_20250604_173936.pdf



0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3017 Beiträge, 1238x hilfreich)

Warum denn nicht gleich so? Geht doch viel flüssiger.

Ich kenne den Sumpf in Bayern auch und bin auch nur in der Berufung zu meinem Recht gekommen.

Was du da angeführt hast beim Befangenheitsantrag ist schon stark. Wenn die das wirklich so zugegeben hat, dann dürfte das ein absoluter Revisionsgrund sein.

Ich seh das mit dem Vergleich aber auch kritisch, das Argument "du hast doch zugestimmt" könnte ziehen. Gut, in diesem Fall lohnt sich zumindest eine Berufung, da war ja einiges, freundlich gesagt, im Graubereich. Wenn die Revision nicht zugelassen wird, dann kann man ja noch Verfassungsbeschwerde einlegen (nach zurückgewiesener Beschwerde gegen die Nichtzulassung). So weit würde ich hier aber auch mal gehen.

Ich habe mir nur diesen Thread durchgelesen und die offizielle Suche im entsprechenden Unterforum.

Nachdem das jetzt geklärt ist, tendiere ich aber auch dazu, dass die Gegenseite der Böse ist und ordne meine Präferenzen den Ausgang der Berufung betreffend neu.

Aber dir sollte klar sein, dass du auch den Anwälten gegenüber nicht SO auftreten solltest, wie hier am Anfang.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
amz650989-89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Was du da angeführt hast beim Befangenheitsantrag ist schon stark. Wenn die das wirklich so zugegeben hat, dann dürfte das ein absoluter Revisionsgrund sein.


Ja, das dachte ich auch, aber wenn die nicht wollen, dann wollen die eben nicht, da kannst du strampeln wie du willst. Dabei stecken die beim AG und LG auch unter einer Decke, is´ ja bloß ein Steinwurf. Da wird regelmäßig Personal hin und her geschoben, teilweise sind sie sogar über LG und AG verheiratet miteinander. Gut, das ist zwar nicht verboten, aber in meinem Fall hat das schon ein s.g. G´schmäckle, wie man in BW sagen würde.

Beispiel aus der Ablehnungsbegründung durch ihren Chef, Ziat: "Viel-mehr muss die besondere Beziehung in dem Verfahren derart in Erscheinung getreten sein, dass die ablehnende Partei den Eindruck haben muss, die Richterin trenne ihr persönliches Verhältnis nicht ausreichend vom Prozessgeschehen (OLG Hamburg, MDR 2003 , 287 m.w. Nachw.)."

Zunächst ist das völliger Unsinn, denn das würde bedeuten, dass man einen Richter nur dann ablehnen kann, wenn seine Befangenheit erst im Verfahren zutage tritt. Wenn man aber von Anfang weiß, dass da was nicht passt, könnte man den gar nicht ablehnen. Dabei ist denen auch nix zu blöd, ein Verfahren als Nachweis für so schräge Thesen anzuführen, das nun überhaupt nicht passt. In dem angeführten Verfahren beim OLG Hamburg ging es um einen abgelehnten Richter und einen Anwalt, die zusammen in ihrer Freizeit im Vorstand eines Vereins arbeiteten. Dabei wurde auch festgestellt, dass die nicht mal zusammen beim Essen waren, oder sich gar gegenseitig besuchen würden. Dass man damit einen Richter nicht ablehnen kann, ist mir klar. Aber bei mir ist genau das Gegenteil der Fall, trotzdem hält ihr Chef seine schützende Hand über sie. Kann man hier nachlesen:

file:///C:/Users/Sven/Downloads/2023-12-28-AG-SF-Ablehnung-Befangenheitsantrag_redacted_20250603_174729.pdf

Zitat (von 3,141592653):
Wenn die Revision nicht zugelassen wird, dann kann man ja noch Verfassungsbeschwerde einlegen


Nur deswegen (VerfBeschw.) will ich die Berufung machen. Dass die beim LG keinen Erfolg haben wird, weiß ich heute schon. Die finden immer einen Weg um mich abzuwimmeln. Wenn ich die aber nicht mache, sind alle weiteren Wege dicht. Dass nach der Berufung noch die Rev. zugelassen wird, halte ich ebenfalls für aussichtslos, und eine NZB würde ich mir dann nicht mehr leisten können. Mein einziger Weg kann also nur über Berufung und AHR zum BVerfG oder BayVerfGH führen.

Zitat (von 3,141592653):
Aber dir sollte klar sein, dass du auch den Anwälten gegenüber nicht SO auftreten solltest, wie hier am Anfang.


War das unkorrekt? Mein Gedanke dabei war, dass ich dem Anwalt, von denen ich ja weiß, dass a) solche Fälle sicher nicht zu Anwalts Liebling gehören und b) meist überlastet sind, so viel wie möglich Arbeit abnehmen will. Ich meine, so ne Berufung kriegt man heute mit KI Pro auch selber hin. Wie gesagt, hab das, in meiner Naivität, wirklich nur gut gemeint. Zumal ich das schon paar mal so gemacht habe und die Anwälte jedesmal bedenkenlos unterschrieben haben. Das hätten sie nicht, wenn sie das was ich da geschrieben hatte, nicht hätten mit tragen können.

Zitat (von 3,141592653):
Wenn die das wirklich so zugegeben hat


Das Dok. ist echt, echter geht nicht. Ich werde doch in dem Verfahren einen Teufel tun, auch nur irgendwas falsch darzustellen, wo die eh nur darauf lauern, dass sie mich abschießen können, schließlich gehe ich denen nun schon 5 Jahre auf die Nerven.

0x Hilfreiche Antwort

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