Guten Tag, ich habe folgendes Problem.
Vor 1-2 Monaten habe ich und meine Freundin uns zwei reine Hauskatzen zugelegt.
Nun habe ich vor paar Tagen eine Nachricht bekommen von unserem Vermieter das wir die Katzen innerhalb von 2 Wochen abgeben sollen. Im Mietvertrag steht das Kleintiere erlaubt sind und aber für die anderen Tiere eine Zustimmung des Vermieters bräuchten.
Wir hatten den Vermieter im Vorhinein gefragt, ob wir uns zwei Katzen anschaffen dürften. Darauf sagte er nein mit der Begründung das die Wohnung neu ist und alles teuer war. Wir haben daraufhin geschrieben ob wir das persönlich bereden könne und haben vorgeschlagen das wir auch Schutzfolien für die Möbel und eine extra Kaution machen könnten, eine Haftpflichtversicherung für die Katzen und er dürfte alle 3 Monate in die Wohnung sich es anschauen ob Beschädigungen vorliegen. Der Vermieter schreibt nur nein das Thema ist für ihn beendet. Nun meine Freundin hat sich dann einfach die zwei Katzen geholt. Dann vor ein paar Tagen kam die Nachricht, ob wir dem Vermieter nicht etwas zu sagen hätten. Wir haben dann geschrieben das wir Katzen haben daraufhin hat er geschrieben das das extrem dreist und bodenlos sei ohne Zustimmung von Ihm zwei Katzen in die Wohnung zu holen. Wir haben uns dann entschuldigt und versucht in unseren Argumenten zu schildern, doch das interessierte ihn überhaupt nicht. So dann kam die Nachricht das wir ab jetzt zwei Wochen zeit haben die Katzen wegzugeben. Ich habe einen schriftlichen Vertrag für die Katzenhaltung verfasst und wollte die Tage noch mit ihm persönlich reden und ihm erklären das wir Schutzmaßnahmen getroffen haben wie die Kratzschutzfolien, Haftpflichtversicherung für Katzen, extra Kaution, er dürfte alle 3 Monate in die Wohnung sich es anschauen, eine Probezeit der Katzen für 3 Monate, um zu sehen, ob es funktioniert.
Was machen wir, wenn er wieder stur ist und einfach ohne wirklichen Grund nein sagt? Muss ich die Katzen dann abgeben ?
Dürften wir die Katzen für die 3 Monate trotzdem behalten, wenn wir selber denn Mietvertrag kündigen würden?
Was können wir machen?
Im Voraus Vielen Danke für eine Rückmeldung würde mir sehr weiterhelfen
Kündigung durch Katzenhaltung
Zitat :Nun meine Freundin hat sich dann einfach die zwei Katzen geholt.
Und damit eine Situation geschaffen, die nun schwer auszubügeln ist
Zitat :Ich habe einen schriftlichen Vertrag für die Katzenhaltung verfasst und wollte die Tage noch mit ihm persönlich reden und ihm erklären das wir Schutzmaßnahmen getroffen haben wie die Kratzschutzfolien, Haftpflichtversicherung für Katzen, extra Kaution, er dürfte alle 3 Monate in die Wohnung sich es anschauen, eine Probezeit der Katzen für 3 Monate, um zu sehen, ob es funktioniert.
Das hätte man vor der Anschaffung der Katzen besprechen sollen
Zitat :wenn er wieder stur ist und
Stur seid ihr alle - das muss ich mal sagen
Zitat :Muss ich die Katzen dann abgeben ?
Das kann ich nicht beantworten.
"Schutzfolien für Möbel" - was haben Eure Möbel mit dem Vermieter zu tun? Oder ist es eine möblierte Wohnung?
wirdwerden
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Zitat :Dürften wir die Katzen für die 3 Monate trotzdem behalten, wenn wir selber denn Mietvertrag kündigen würden?
Was können wir machen?
Ihr wollt jetzt also kündigen, ohne eine neue Wohnung zu haben?
Vielleicht lässt der Vermieter sich ja darauf ein, während eurer Kündigungsfrist das Thema ruhen zu lassen. Das könntet ihr jedenfalls anbieten - wobei er vermutlich auch nicht begeistert ist, gleich wieder neue Mieter suchen zu müssen.
Fragen könnt ihr ja...
Ansonsten bleibt nur Abschaffen der Katzen. Ihr verhaltet euch zurzeit einfach vertragswidrig. Vermutlich hättet ihr sogar einen Rechtsanspruch auf Zustimmung durch den Vermieter gehabt, aber das hättet ihr erst mal einklagen müssen
Das kommt davon, wenn man meint, mit dem Kopf durch die Wand zu müssen.
Allerdings zählen Katzen - jetzt kommts - als "Kleintiere". Wer auch immer diesen Fiebertraum hatte.
Die armen, armen Katzen... das nur mal vorweg.
Zitat :Dürften wir die Katzen für die 3 Monate trotzdem behalten, wenn wir selber denn Mietvertrag kündigen würden?
Nicht, wenn der Vermieter nicht einwilligt. Da er das vertragswidrige Verhalten bereits abgemahnt hat, könnte er, wenn ihr es fortsetzt, euch sogar fristlos kündigen. Sogar dann, wenn ihr bereits gekündigt habt.
Zitat :Vermutlich hättet ihr sogar einen Rechtsanspruch auf Zustimmung durch den Vermieter gehabt, aber das hättet ihr erst mal einklagen müssen
Dem stimme ich absolut zu. Das wäre das korrekte Vorgehen gewesen. Ein Vermieter kann Katzenhaltung nur aus rechtlich zulässigen Gründen untersagen.
Zitat :Darauf sagte er nein mit der Begründung das die Wohnung neu ist und alles teuer war.
Das ist keine zulässige Begründung. Vor Gericht hättet ihr also wahrscheinlich gute Chancen gehabt, dass er zur Zustimmung verpflichtet wird. Und danach hättet ihr euch Katzen anschaffen können. Dadurch, dass ihr es nicht nur ohne seine Zustimmung, sondern gegen sein ausdrückliches Verbot getan habt, habt ihr euch ganz unnötig in eine rechtlich sehr schlechte Position begeben.
Und wer es am Ende ausbaden muss, sind die Katzen. Gerade erst in ein neues Zuhause mit neuen Bezugspersonen gekommen (was immer Stress für die Tiere bedeutet!), und jetzt wahrscheinlich schon wieder mindestens ein Umzug, vielleicht auch ein Umzug und neue Bezugspersonen.
Bitte lernt zumindest für die Zukunft daraus und versucht, den Schaden für die Katzen so gering wie möglich zu halten.
Zitat :Allerdings zählen Katzen - jetzt kommts - als "Kleintiere". Wer auch immer diesen Fiebertraum hatte.
Gibt es aus aktueller Zeit ein Urteil des BGH, welches dies abschließend beurteilt hat? Ich wusste bisher nur, dass es darüber durchaus Diskussionen gibt. Aber selbst wenn sie als Kleintiere gelten sollten, wird ein Genehmigungsvorbehalt für Katzen trotzdem als zulässig angesehen. Das hilft hier also auch nicht weiter.
Euer Mietvertrag besagt, dass kleine Haustiere erlaubt sind und andere, etwa Katzen, nur mit Zustimmung des Vermieters. Das gilt erst einmal. Allerdings ist die Ablehnung nicht in das Belieben des VM gestellt, sondern will sachlich begründet sein - ob teure Ausstattung da reicht, müsst ein Gericht überprüfen.
Ihr habt euch über das Nein hinweggesetzt und nun ist der Kladderadatsch vollendet.
Und das wäre auch er richtige Weg, das Nein des VM gerichtlich prüfen zu lassen.
- Die Stimmung ist eh im Eimer, euch bleibt nur der Gerichtsweg.
- Der VM wird kaum mit einem 'Rollkommando' anrücken, die Katzen aus eurer Wohnung zu entfernen.
Ich möchte die bisherigen Antworten so nicht stehenlassen. Zunächst einmal hat sich der Vermieter vertragswidrig verhalten. Er hätte die Anfrage der Mieter individuell prüfen müssen. Das hat er nicht getan. Er hat allgemein abgewiesen.
Wenn der Vermieter wirklich geprüft hätte und keine anderen Gründe hat, dann hätte er die Genehmigung erteilen müssen. Das ist kein Entgegenkommen sondern seine gesetzliche Pflicht. Somit ist erst einmal sehr klar, dass der Vermieter mit dem vertragswidrigen Verhalten begonnen hat.
Aus diesem vertragswidrigen Nicht-Prüfen bzw. Nicht-Genehmigen wird der Vermieter meiner Meinung nach keinen Nutzen ziehen können. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass ein Gericht auf dieser Basis eine Vermieterkündigung durchwinken würde. Im Gegenteil würde ich eher erwarten, dass ein Gericht die Katzenhaltung genehmigen würde, sofern der Vermieter nicht noch neue individuelle und gewichtige Gründe vorbringen kann.
Ich möchte keinen falschen Eindruck erwecken. Auch das Vorgehen der Mieter war nicht korrekt. Aber mir schienen die bisherigen Antworten doch arg einseitig.
Zitat :Aber mir schienen die bisherigen Antworten doch arg einseitig.
Ich glaube ja, hätte hier der betroffene Vermieter geschrieben und nach der Möglichkeit einer Kündigung für den Mieter gefragt, wäre es genauso tendenziell hier beantwortet worden. Aber halt in Richtung Mieter hat die besseren Karten.
Zitat :Auch das Vorgehen der Mieter war nicht korrekt. Aber mir schienen die bisherigen Antworten doch arg einseitig.
.... also: ich habe die Beiträge nochmals gelesen; praktisch jeder sagt, dass der VM wohl hätte genehmigen müssen, dass diese pauschale Begründung nicht reicht.
Wie @couchy darin arge Einseitigkeit erkennen will, bleibt wohl sein oder ihr Geheimnis.
Dass der VM nicht richtig gehandelt hat, berechtigt johannes&freundin jedenfalls nicht zu eigenmächtigem Handeln.
-- Editiert von User am 10. November 2025 12:41
Zitat :Dass der VM nicht richtig gehandelt hat, berechtigt johannes&freundin jedenfalls nicht zu eigenmächtigem Handeln.
Das ist für mich auch der Kern der Sache
Warum soll das der Kern sein?Zitat :Zitat (von blaubär+):
Dass der VM nicht richtig gehandelt hat, berechtigt johannes&freundin jedenfalls nicht zu eigenmächtigem Handeln.
Das ist für mich auch der Kern der Sache
Zum einen ist es durchaus möglich, dass die Anschaffung der Katzen durch die Mieter vertraglich korrekt war. Dazu müsste man sich die Vereinbarung im Mietvertrag im Wortlaut anschauen und insbesondere überprüfen, ob diese überhaupt wirksam ist. Ist sie es nicht, dann muss der Vermieter nicht um Genehmigung gebeten werden, da das Gesetz dies nicht vorsieht. Wenn sie wirksam ist, dann muss man sich anschauen, ob Katzen unter den Genehmigungsvorbehalt fallen oder nicht.
Unabhängig davon ist durchaus zu diskutieren, ob ein Mieter wirklich vertragswidrig handelt, wenn der Vermieter unberechtigterweise die Genehmigung verweigert. Selbst wenn dem so wäre, so scheint mir das in dem Fall sehr wahrscheinlich folgenlos zu bleiben. Auch dann wäre das also nicht der Kern der Sache.
Wenn man einen "Kern" identifizieren möchte, so wäre das zum einen die exakte Formulierung im Mietvertrag sowie die Frage, ob der Vermieter ausreichende Gründe zur Verweigerung der Genehmigung hat.
Ich bin hier komplett bei cauchy, die Weigerung des Vermieters war vertragswidrig. Meiner Meinung ist eine Kündigung unzulässig und wird von einem Gericht gekippt werden.
Natürlich hat sic der Mieter auch nicht richtig verhalten, ich sehe allerdings die Belange des Mieters als vorrangig an und denke daher nicht, dass ein Gericht die Kündigung bestätigen würde.
Zitat :wenn der Vermieter unberechtigterweise die Genehmigung verweigert
... habe ich mir schon gedacht, dass du #9 nicht so stehen lassen kannst.
Die Crux liegt im unberechtigterweise; wer, bitteschön, stellt das denn fest, wenn nicht ein Gericht? Alles andere ist Faustrecht.
Kommt im Übrigen gar nicht so selten vor, dass einer 'eigentlich' im Recht wäre, sich dann aber leichtfertig durch voreiliges Tun ins Unrecht setzt. Den richtigen Weg wissen und gehen.
Zitat :Allerdings zählen Katzen - jetzt kommts - als "Kleintiere". Wer auch immer diesen Fiebertraum hatte.
Hat Mist ins Internet gesetzt.
Wenn Du das von mietrecht.com Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren als Quelle dieses Ergusses genommen hast, solltest Du Dir die als "Beleg" angeführten BGH Urteile mal ansehen.
Da hat einer mit ganz viel Fantasie im Fiebertraum das rauslesen wollen, es steht aber mit keinem Wort, oder auch nur andeutungsweise in diesen Urteilen entsprechendes drin, zumal es um diese Frage in den Urteilen auch überhaupt nicht ging.
Und gemäß der allgemeinen Rechtsprechung, sind Katzen mietrechtlich keine Kleintiere.
Wobei ich mich frage das der Mieter machen will wenn der Vermieter eine tragfähige Begründung nachliefern kann? Wenn er gedacht hat durch sein tun vollendete Tatsachen geschaffen zu haben ist er auf dem Holzweg.
Mir fällt wenig ein, was als tragfähige Begründung gegen reine Wohnungskatzen taugt. Noch dazu müsste der Vermieter erklären, warum er diese nicht zu dem Zeitpunkt gegeben hat, als er dazu rechtlich verpflichtet gewesen war.Zitat :Wobei ich mich frage das der Mieter machen will wenn der Vermieter eine tragfähige Begründung nachliefern kann?
Zitat :Mir fällt wenig ein, was als tragfähige Begründung gegen reine Wohnungskatzen taugt.
Starke Allergie beim Vermieter, die es ihm unmöglich macht, das eigene Haus zu betreten, wenn dort ein Mieter Katzen hält.
Zitat :Mir fällt wenig ein, was als tragfähige Begründung gegen reine Wohnungskatzen taugt.
Das ist im Kontext der Aussage auch erst zweitrangig. Es kann solche Fälle geben und insbesondere aus Tierschutzsicht finde ich das Verhalten der Mieter unmöglich.
Zitat :Noch dazu müsste der Vermieter erklären, warum er diese nicht zu dem Zeitpunkt gegeben hat, als er dazu rechtlich verpflichtet gewesen war
Warum sollte er das erklären müssen? Er müsste eine Begründung nachliefern und ggf. die Kosten der gerichtlichen Klärung bezahlen.
Die Reihenfolge ist, zuerst fragen und wenn man mit einer Ablehnung nicht einverstanden ist, bzw. die Begründung für nicht tragfähig hält, dann muss man klagen. Insofern wird wohl eher der Mieter wird wohl eher der Mieter erklären müssen warum der den Rechtsweg ignoriert hat.
-- Editiert von User am 10. November 2025 23:41
Seltsam, dass ihm das nicht direkt eingefallen ist. Das lässt sich übrigens medizinisch beweisen/widerlegen.Zitat :Starke Allergie beim Vermieter, die es ihm unmöglich macht, das eigene Haus zu betreten, wenn dort ein Mieter Katzen hält.
Weil der Gesetzgeber das so fordert um eine Tierhaltung ablehnen zu können.Zitat :Warum sollte er das erklären müssen?
"Ich will nicht" reicht nun einmal nicht.
Das wäre, da sind sich ja alle einig, der richtige Weg. Beide haben sich falsch verhalten, dennoch sehe ich das Verlangen des Mieters als vorrangig an.Zitat :Die Reihenfolge ist, zuerst fragen und wenn man mit einer Ablehnung nicht einverstanden ist, bzw. die Begründung für nicht tragfähig hält, dann muss man klagen
Das Argument wäre doch wohl bei der ersten Anfrage gekommen. Zudem müsste das bei reinen Wohnungskatzen schon eine extremst ausgeprägte Allergie sein. Da kann man sich fragen, ob das dann nicht ein wesentliches Merkmal der Wohnung wäre, das vor Abschluss des Mietvertrages hätte mitgeteilt werden müssen. Mir scheint, Allergie als Argument ist eher in Foren denn in der Realität zu finden.Zitat :Starke Allergie beim Vermieter, die es ihm unmöglich macht, das eigene Haus zu betreten, wenn dort ein Mieter Katzen hält.
Weil es seine Pflicht gewesen wäre, eine individuelle Interessensabwägung durchzuführen und dem Mieter die Gründe für seine Entscheidung mitzuteilen. Wenn er das nicht tut und für den Mieter auch keine individuellen Ablehnungsgründe erkennbar waren, dann muss der Vermieter selber mit den Folgen seines Rechtsverstosses leben.Zitat :Zitat (von cauchy):
Noch dazu müsste der Vermieter erklären, warum er diese nicht zu dem Zeitpunkt gegeben hat, als er dazu rechtlich verpflichtet gewesen war
Warum sollte er das erklären müssen?
Ich finde das Verhalten der beteiligten Menschen, Vermieter wie Mieter, unmöglich. Aber das ist eine persönliche Meinung abseits der Rechtslage. Ich finde es übrigens auch unmöglich, einseitig nur auf den Mieter zu zeigen. Wenn ein Vermieter sich nicht an die deutschen Gesetze halten will, darf er nicht vermieten.Zitat :insbesondere aus Tierschutzsicht finde ich das Verhalten der Mieter unmöglich
PS: Ich spreche explizit von reinen Wohnungskatzen und nicht von Hunden oder Freigängern.
Zitat :Weil der Gesetzgeber das so fordert um eine Tierhaltung ablehnen zu können.
"Ich will nicht" reicht nun einmal nicht.
Das ist aber nicht der Bezug meiner Aussage. Es ging nicht um die grundsätzlich Begründungspflicht sondern darum ob der VM sich durch seine ersten ungenügenden Begründung im Nachgang höhere Anforderungen an eine tragfähige Begründung zum Katzenverbot einhalten muss, und das sehe sich eben nicht.
Die Rechtsfolgen für den VM könnten sein:
Zitat :Er müsste ... ggf. die Kosten der gerichtlichen Klärung bezahlen.
Zitat :Meiner Meinung ist eine Kündigung unzulässig und wird von einem Gericht gekippt werden.
Sofern wir nicht von einer Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus reden, könntest du recht haben.
Und jetzt?
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