Selbständiges Beweisverfahren Kosten Mieter/Vermieter

3. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
nohatespeech
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Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständiges Beweisverfahren Kosten Mieter/Vermieter

Es ergeht Beweisbeschluss vom AG wegen Schimmelschaden beim Mieter H.

Ein Sachverständige wurde beauftragt

Das AG bittet um Kostenvorschuss von 3000 EUR vom Antragsgegner Vermieter und Antragssteller (Mieter)

Der Antragsgegner möchte halt wegen Lüftungs nd Heizverhalten 3 weiere Fragen beantwortet haben sowie Möbel und Abstandsregelungen und mögliche Schadensminderungs des Mieters.

Der Antrag liegt jetzt bei der RSV Des Mieters zur Zahlung. Dieser hat Kostendeckung für 1. Instanz im diesen Jahr bewilligt

Frage

Was passiert wenn die Gegenseite den 3000 EUR Vorschuss nicht zahlt ? Diese wird sicherlich über die Höhe überrascht sein.

-- Editiert von User am 3. Dezember 2025 18:40




76 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Was passiert wenn die Gegenseite den 3000 EUR Vorschuss nicht zahlt ?
Wenig überraschend: Dann gehts nicht weiter... falls der Vorschuss für ein Gutachten des SV gedacht ist.
Wer hat den SV bereits beauftragt?

Zitat (von nohatespeech):
Das AG bittet um Kostenvorschuss von 3000 EUR vom Antragsgegner Vermieter und Antragssteller (Mieter)
Was ? Von beiden Parteien je 3000,- ?

Zitat (von nohatespeech):
Der Antragsgegner möchte halt wegen Lüftungs nd Heizverhalten 3 weiere Fragen beantwortet haben sowie Möbel und Abstandsregelungen und mögliche Schadensminderungs des Mieters.
Ein Sachverständiger beantwortet solche Fragen im Rahmen seines Gutachtens, sofern sie explizit als Beweisfragen gestellt sind. IdR finden SV aber durchaus die Ursachen für Schimmelbildung in Wohnungen und können sie benennen.

Zitat (von nohatespeech):
Diese wird sicherlich über die Höhe überrascht sein.
Wenn es um ein SV-Gutachten wegen Schimmelschaden bei Mieter H. geht (eher wohl in der Wohnung des Mieters H.), ist die Summe gar nicht überraschend.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenig überraschend: Dann gehts nicht weiter... falls der Vorschuss für ein Gutachten des SV gedacht ist.
Wer hat den SV bereits beauftragt?


Der Antragsteller hier Mieter hat das selbständige Beweisverfahren eingeleitet nach vorherigen Schriftwechsel und keine Einigung/Reaktion. Das ganze läuft seit Anfang 2025.

Das Gericht hat im Beweisbeschluss einen Gutachter ausgewählt.

Zitat:
Was ? Von beiden Parteien je 3000,- ?


Genau von beiden Parteien je 3000

Zitat:
Ein Sachverständiger beantwortet solche Fragen im Rahmen seines Gutachtens, sofern sie explizit als Beweisfragen gestellt sind. IdR finden SV aber durchaus die Ursachen für Schimmelbildung in Wohnungen und können sie benennen.


Naja das ganze sehe ich als überlappend

Beispiel: Frage Antragsteller. Welche Ursache hat der Schimmel.

Frage Antragsteller:

II. Es soll ferner Beweis über die folgenden Fragen der Antragsgegnerseite erhoben
werden:
1. Ist – sofern eine Feuchtigkeits- und Schimmelbildung gegeben sein
sollte – diese auf ein fehlerhaftes Heiz-bzw. Lüftungsverhalten der
jeweiligen Nutzers zurückzuführen?
2. Sollte eine Feuchtigkeits- und Schimmelbildung gegeben sein, die ggf.
bauseits bedingt bzw. mitursächlich durch bauseitsbedingte Mängel
hervorgerufen wurde: War bzw. ist diese dadurch zu vermeiden
(gewesen), zu minimieren oder gar auf null zurückzufahren durch ein
angepasstes und dem jeweiligen Mieter/Nutzer zumutbares Lüftungs- und
Heizverhalten?
3. Sollten Schäden an Einrichtungsgegenständen, Inventar, sowie
anderen in der Wohnung befindlichen Gegenstände hervorgerufen sein,
wären diese zu vermeiden gewesen durch ein angepasstes und dem
Mieter/Nutzer zumutbares Lüftungs- und Heizverhalten bzw. durch eine
entsprechende Abstandeinhaltung zur jeweiligen Wand und wenn ja, mit
welchem Abstand?


Zitat:
Wenn es um ein SV-Gutachten wegen Schimmelschaden bei Mieter H. geht (eher wohl in der Wohnung des Mieters H.), ist die Summe gar nicht überraschend.


Da die 86 jährige Vermietein generell jede Cent Ausgabe meidet für die Wohnung bleibt es spannend ob 3000 innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen bezahlt wird.




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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Das Gericht hat im Beweisbeschluss einen Gutachter ausgewählt.
Danke. Bevor der Vorschuss in Höhe von 6.000,- nicht geleistet ist, gibt das Gericht dem Gutachter keinen Startschuss, egal, wer welche Beweisfragen gestellt hat.
Evtl. verlängert das Gericht auf Antrag die Frist zur Vorschusszahlung.

Wann kommt nun die mietrechtliche Frage? Ja, ich erinnere mich an Mieter H.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3557 Beiträge, 1369x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
II. Es soll ferner Beweis über die folgenden Fragen der Antragsgegnerseite erhoben
werden:
1. Ist – sofern eine Feuchtigkeits- und Schimmelbildung gegeben sein
sollte – diese auf ein fehlerhaftes Heiz-bzw. Lüftungsverhalten der
jeweiligen Nutzers zurückzuführen?
2. Sollte eine Feuchtigkeits- und Schimmelbildung gegeben sein, die ggf.
bauseits bedingt bzw. mitursächlich durch bauseitsbedingte Mängel
hervorgerufen wurde: War bzw. ist diese dadurch zu vermeiden
(gewesen), zu minimieren oder gar auf null zurückzufahren durch ein
angepasstes und dem jeweiligen Mieter/Nutzer zumutbares Lüftungs- und
Heizverhalten?
3. Sollten Schäden an Einrichtungsgegenständen, Inventar, sowie
anderen in der Wohnung befindlichen Gegenstände hervorgerufen sein,
wären diese zu vermeiden gewesen durch ein angepasstes und dem
Mieter/Nutzer zumutbares Lüftungs- und Heizverhalten bzw. durch eine
entsprechende Abstandeinhaltung zur jeweiligen Wand und wenn ja, mit
welchem Abstand?


Wurden diese Fragen TATSÄCHLICH SO gestellt? Bist du anwaltlich vertreten?
Für mich sieht das aus, als ob ein Laie hier selbst rumbastelt. Das wird nicht gut laufen!

-- Editiert von User am 4. Dezember 2025 21:22

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau diese Fragen ergingen vom ANtrasgegner, dieser wird vom RA (Vorsitzender Haus und Grund Verein vor Ort) vertreten.
Der Antragsteller wird auch anwaltlich vertreten. Beide sind Fachanwälte für Miet und Wohneigentumsrecht.

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3557 Beiträge, 1369x hilfreich)

-

-- Editiert von User am 4. Dezember 2025 21:35

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#7
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Der RA des Antragsgegners weiter:

Zitat:
Begründung:
Die Antragstellerseite möchte nunmehr offensichtlich den von ihr vorgetragenen ver-
meintlichen Schimmelschaden und die entsprechenden Positionen geklärt wissen.
In diesem Zusammenhang, bedarf es jedoch dann einer Aufklärung, dass selbst wenn
Schimmel vorhanden ist, zu klären ist, wo dieser herrührt bzw. selbst wenn ein bau-
seitsbedingter Mangel vorhanden sein sollte, ob dieser durch ein angepasstes und zu-
mutbares Lüftungs- und Heizverhalten hätte vermieden oder doch erheblich reduziert
werden können. Gleiches gilt auch für die vermeintlich aufgeführten Schäden am In-
ventar etc.
Wie bereits aus der Antragsschrift ersichtlich ist, gehen offensichtlich die Auffassun-
gen zwischen den Parteien und deren jeweiligen Handwerkern/Sachverständigen aus-
einander, welche Ursache hier schlussendlich tatsächlich maßgeblich sein könnte

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Der RA des Antragsgegners weiter:
Ja, das ist selbstverständlich zulässig und vollkommen verständlich. Warum schreibst du das?

Dem Gutachter ist es egal, wer welche Fragen stellt. Er hat Sachfragen zu beantworten und das Gericht gibt dem Gutachter das *Go*, wenn der Vorschuss gezahlt ist.

Schade, dass man den eigentlichen Sachverhalt, der mietrechtlich längst beantwortet wurde, unter dem jetzigen Account nicht lesen kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil hier geschrieben wurde das es laienhaft wäre. Keine Ahnung

Der Fokus ist hier ja auf den Ablauf eines selbständigen Beweisverfahrens.
Schon am 15. Dezember läuft die Frist ab.

-- Editiert von User am 5. Dezember 2025 12:39

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#10
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Das der Schaden (hier Schimmel) hier an einer Aussenecke im EG besteht dürfte vollkommen unstrittig sein. Dafür gibts ja auch genügend Zeugen. Also da wäre der Beweis längst seit Anfang des Jahres erbracht.





-- Editiert von User am 5. Dezember 2025 12:52

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Schon am 15. Dezember läuft die Frist ab.
Welche Frist?
-Was hindert den Mieter H., bei seiner RSV die Verlängerung der Deckungszusage zu beantragen?
-Was hindert den Mieter H., beim Gericht eine Fristverlängerung zu beantragen?
-Was hindert den Mieter H., seinen Anwalt zu informieren, dass eine Frist am 15. abläuft?

Zitat (von nohatespeech):
Der Fokus ist hier ja auf den Ablauf eines selbständigen Beweisverfahrens.
Eben.
Dazu wurde alles beantwortet. Fotos sind vollkommen irrelevant.

Zitat (von nohatespeech):
Also da wäre der Beweis längst seit Anfang des Jahres erbracht.
NÖ. Man fragt sich, warum der Mieter H. seit Anfang des Jahres nicht verstanden hat, wie widersprüchliche Meinungen von Mieter/Vermieter zu Schimmel...und was dazugehört.... ihren rechtlichen Weg gehen.

Es ist das gute Recht des Vermieters, den Sachverhalt anders zu bewerten.

:forum:


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Welche Frist?


Zur Zahlung des Vorschusses für den SV.

Zitat:
-Was hindert den Mieter H., bei seiner RSV die Verlängerung der Deckungszusage zu beantragen?
-Was hindert den Mieter H., beim Gericht eine Fristverlängerung zu beantragen?
-Was hindert den Mieter H., seinen Anwalt zu informieren, dass eine Frist am 15. abläuft?


Naja der RA des Mieters hat erstmal die RSV über die Zahlungsfrist bis 15.12.2025 informiert. Man wird sehen was die RSV macht.
Die Deckungszusage brauch ja keine Verlängerung. Die wurde ja schon in diesem Jahr außergerichtluich und gerichtlich erteilt.
Der Beweisbeschluss vom Gericht kam ja zum RA.
Also formal alles richtig bis dato.


Zitat:
NÖ. Man fragt sich, warum der Mieter H. seit Anfang des Jahres nicht verstanden hat, wie widersprüchliche Meinungen von Mieter/Vermieter zu Schimmel...und was dazugehört.... ihren rechtlichen Weg gehen.

Es ist das gute Recht des Vermieters, den Sachverhalt anders zu bewerten.


Ordnungsgemße Mängelanzeige erfolgt
Mängelanzeige erneurt über Mieterbund
Montelang keine Reaktion
Dann irgendwann kam ein Bautenschutzunternehmer der eine Art Schreiben aufsetzt das eine Wärmebrücke besteht und die Möbelstellung gendert werden müsse.
Dann hat der Mieter ebenfalls einen Hanswerker geholt der Nässe und Baumängel festgestellt hat.

Ergo Aussage gegen Aussage und somit jetzt das selbständige Beweisverfahren






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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Zur Zahlung des Vorschusses für den SV.
Ok. Alle Fragen sind beantwortet.
Alles weitere braucht weder Wiederholungen noch Stellungnahmen noch Fotos in einem Forum.
Das Verfahren läuft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10863 Beiträge, 4770x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ok. Alle Fragen sind beantwortet.
Mag sein, dass anami's Fragen beantwortet wurden. DAs ist aber reichlich unerheblich.

Die Fragen des Fragestellers aus dem Eingangsposting sind nicht beantwortet worden. Die haben mit Mietrecht aber auch nichts zu tun. Von daher würde ich dem Fragesteller empfehlen, diesen Thread schließen zu lassen und im Unterforum Verfahrensrecht noch einmal zu posten. Dann am besten mit kurzem Verweis auf diesen Thread und dem Hinweis, dass es nicht um die mietrechtliche Komponente geht.

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#15
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich müsste es möglich sein (von Admins/Moderatoren) den Beitrag zu verschieben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3557 Beiträge, 1369x hilfreich)

Die Frage dürfte recht einfach beantwortet sein:
Wer seinen Teil des Vorschusses nicht bezahlt, dessen Fragen werden nicht vom Gutachter geklärt.
Die jeweiligen Vorschüsse hängen nicht zusammen.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#17
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Praxis wirkt es komisch
Antragsteller. Welche Ursacher hat der Schimmel

Ergo: Daauf könnte man ja auf falsches Lüftungs und Heizverhalten kommen

Während der Antraggegner hier die oben 3 genannten Fragen stellt in gleicher Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die Fragen des Fragestellers aus dem Eingangsposting sind nicht beantwortet worden.
Wie kommst du darauf? Es war nur 1 Frage und diese wurde mehrfach beantwortet.
Die 1 Frage war:
Zitat (von nohatespeech):
Frage
Was passiert wenn die Gegenseite den 3000 EUR Vorschuss nicht zahlt ?


a) Dann gehts nicht weiter... falls der Vorschuss für ein Gutachten des SV gedacht ist.
b) Bevor der Vorschuss in Höhe von 6.000,- nicht geleistet ist, gibt das Gericht dem Gutachter keinen Startschuss, egal, wer welche Beweisfragen gestellt hat.
c) und das Gericht gibt dem Gutachter das *Go*, wenn der Vorschuss gezahlt ist.

-----------------------
Zitat (von 3,141592653):
Wer seinen Teil des Vorschusses nicht bezahlt, dessen Fragen werden nicht vom Gutachter geklärt. Die jeweiligen Vorschüsse hängen nicht zusammen.
Das sehe ich nicht so. Das Gericht hat im Beweisbeschluss einen Gutachter ausgewählt und verlangt offenbar von Ast und Ag Vorschuss.
Wie das verfahrensrechtlich im selbstst. BV geregelt ist, und welche *Freiheiten* das Gericht hat, hat nichts mit Mietrecht zu tun.

Zitat (von nohatespeech):
In der Praxis wirkt es komisch
Nö. Gar nicht. Es steht dem Ast. und dem Ag. frei, ihre Beweisfragen zu stellen. Der Gutachter wird das zu werten wissen.
Deshalb: Auch kein Mietrecht.

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wurden diese Fragen TATSÄCHLICH SO gestellt? Bist du anwaltlich vertreten?
Für mich sieht das aus, als ob ein Laie hier selbst rumbastelt. Das wird nicht gut laufen!


Das kannst du doch mal näher erläutern. Es kommt ja von einen RA

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Das kannst du doch mal näher erläutern. Es kommt ja von einen RA
Was soll da erläutert werden, es liegt doch alles längst dem Gericht vor. Es wird nur noch aufs Geld gewartet, damit das GA erstellt werden kann.

Die Beweisfragen zu beantworten, dürfte dem Gutachter, egal in welcher Formulierung sie gestellt sind, nicht schwer fallen. Es sind ja nicht ganz ungewöhnliche Sachfragen.
Was nicht explizit gefragt ist, muss er nicht beantworten.
Was von beiden Parteien gleichermaßen/identisch gefragt wird, kann er einmal beantworten.

Ich denke eher, es wird für den TE nicht gut laufen... aber das ist Glaskugeldreherei.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Sie kennen die Fragen des Antragsstellers nicht
2. Sie kennen die VOrt Gegebenheiten des Hauses nicht.

Ergo: Spekulation

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Ergo: Spekulation
Ja, richtig. Ist sowas wie Glaskugeldrehen...
Sachlich: Es gibt nun mal keine Vorschrift, wie ein Ast. oder ein Ag. seine Beweisfragen zu formulieren hat.
Jetzt liegen die Fragen bereits beim Gericht.

Signatur:

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#23
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Die RSV des Antragsteller hat heute die 3000 eingezahlt

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Na und? Das genügt vollkommen, denn die Frist ist der 15.12.

Zitat (von nohatespeech):
bleibt es spannend ob 3000 innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen bezahlt wird.
So spannend ist das nicht, denn auch die Gegenseite darf durchaus auch eine RSV haben, die Deckungszusage gab.

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#25
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Der RA des Antragsteller hat nochmal die Gegenseite darauf hingewiesen (mit Kostenvoranschlägen von Fachbetrieben eingeholt vom Antragsteller) das der Antrasgegner (hier Vermieter) für ein Bruchteil der SV Kosten das Zimmer/die Baumängel sanieren könnte.

Zitat:
So spannend ist das nicht, denn auch die Gegenseite darf durchaus auch eine RSV haben, die Deckungszusage gab.


Ja möglich. Keiner weiss das bis dato von den anderen.
Der Antragsgegner weiss nur das es erst zum Mieterbund ging und danach zum RA (seit April 2025)

Der Antragsgegner hat sich dann mit den örtlichen RA (Vorsitzender Haus und Grund) gemeldet Ob es da eine RSV gibt weiss ich nicht. Aber ja es kann auch eine externe RSV existieren.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Der RA des Antragsteller hat nochmal die Gegenseite darauf hingewiesen...
Na und? Vollkommen egal. Alles läuft übers Gericht, seit der Ast. diesen Antrag stellte.

Zitat (von nohatespeech):
Keiner weiss das bis dato von den anderen.
Richtig so. Ast. und Ag. erfahren Weiteres vom Gericht bzw. von ihren RA.
Also alles zu seiner Zeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

RA Antragsgegner teilt ebenfalls mit das der Vorschuss einzahlt wurde

Na dann

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Na dann
Na und? War nicht anders zu erwarten.

Interessant wäre evtl. nur noch, wenn du irgendwann mal 1 Rückmeldung zur Entscheidung des Amtsgerichtes am Ende des gesamten Verfahren gibst.
Die einzelnen punktuellen Aktionen und Reaktionen zwischendrin sind mietrechtlich nicht relevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 0x hilfreich)

Im selbständigen Beweisverfahren ergeht keine rechtliche Entscheidung/Richterbewertung meines Wissens.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Meine Güte. Es ist selbstverständlich das Ende des gesamten mietrechtlichen Verfahrens gemeint.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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Und jetzt?

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