Es ergeht Beweisbeschluss vom AG wegen Schimmelschaden beim Mieter H.
Ein Sachverständige wurde beauftragt
Das AG bittet um Kostenvorschuss von 3000 EUR vom Antragsgegner Vermieter und Antragssteller (Mieter)
Der Antragsgegner möchte halt wegen Lüftungs nd Heizverhalten 3 weiere Fragen beantwortet haben sowie Möbel und Abstandsregelungen und mögliche Schadensminderungs des Mieters.
Der Antrag liegt jetzt bei der RSV Des Mieters zur Zahlung. Dieser hat Kostendeckung für 1. Instanz im diesen Jahr bewilligt
Frage
Was passiert wenn die Gegenseite den 3000 EUR Vorschuss nicht zahlt ? Diese wird sicherlich über die Höhe überrascht sein.
-- Editiert von User am 3. Dezember 2025 18:40
Selbständiges Beweisverfahren Kosten Mieter/Vermieter
Wenig überraschend: Dann gehts nicht weiter... falls der Vorschuss für ein Gutachten des SV gedacht ist.Zitat :Was passiert wenn die Gegenseite den 3000 EUR Vorschuss nicht zahlt ?
Wer hat den SV bereits beauftragt?
Was ? Von beiden Parteien je 3000,- ?Zitat :Das AG bittet um Kostenvorschuss von 3000 EUR vom Antragsgegner Vermieter und Antragssteller (Mieter)
Ein Sachverständiger beantwortet solche Fragen im Rahmen seines Gutachtens, sofern sie explizit als Beweisfragen gestellt sind. IdR finden SV aber durchaus die Ursachen für Schimmelbildung in Wohnungen und können sie benennen.Zitat :Der Antragsgegner möchte halt wegen Lüftungs nd Heizverhalten 3 weiere Fragen beantwortet haben sowie Möbel und Abstandsregelungen und mögliche Schadensminderungs des Mieters.
Wenn es um ein SV-Gutachten wegen Schimmelschaden bei Mieter H. geht (eher wohl in der Wohnung des Mieters H.), ist die Summe gar nicht überraschend.Zitat :Diese wird sicherlich über die Höhe überrascht sein.
Zitat:Wenig überraschend: Dann gehts nicht weiter... falls der Vorschuss für ein Gutachten des SV gedacht ist.
Wer hat den SV bereits beauftragt?
Der Antragsteller hier Mieter hat das selbständige Beweisverfahren eingeleitet nach vorherigen Schriftwechsel und keine Einigung/Reaktion. Das ganze läuft seit Anfang 2025.
Das Gericht hat im Beweisbeschluss einen Gutachter ausgewählt.
Zitat:Was ? Von beiden Parteien je 3000,- ?
Genau von beiden Parteien je 3000
Zitat:Ein Sachverständiger beantwortet solche Fragen im Rahmen seines Gutachtens, sofern sie explizit als Beweisfragen gestellt sind. IdR finden SV aber durchaus die Ursachen für Schimmelbildung in Wohnungen und können sie benennen.
Naja das ganze sehe ich als überlappend
Beispiel: Frage Antragsteller. Welche Ursache hat der Schimmel.
Frage Antragsteller:
II. Es soll ferner Beweis über die folgenden Fragen der Antragsgegnerseite erhoben
werden:
1. Ist – sofern eine Feuchtigkeits- und Schimmelbildung gegeben sein
sollte – diese auf ein fehlerhaftes Heiz-bzw. Lüftungsverhalten der
jeweiligen Nutzers zurückzuführen?
2. Sollte eine Feuchtigkeits- und Schimmelbildung gegeben sein, die ggf.
bauseits bedingt bzw. mitursächlich durch bauseitsbedingte Mängel
hervorgerufen wurde: War bzw. ist diese dadurch zu vermeiden
(gewesen), zu minimieren oder gar auf null zurückzufahren durch ein
angepasstes und dem jeweiligen Mieter/Nutzer zumutbares Lüftungs- und
Heizverhalten?
3. Sollten Schäden an Einrichtungsgegenständen, Inventar, sowie
anderen in der Wohnung befindlichen Gegenstände hervorgerufen sein,
wären diese zu vermeiden gewesen durch ein angepasstes und dem
Mieter/Nutzer zumutbares Lüftungs- und Heizverhalten bzw. durch eine
entsprechende Abstandeinhaltung zur jeweiligen Wand und wenn ja, mit
welchem Abstand?
Zitat:Wenn es um ein SV-Gutachten wegen Schimmelschaden bei Mieter H. geht (eher wohl in der Wohnung des Mieters H.), ist die Summe gar nicht überraschend.
Da die 86 jährige Vermietein generell jede Cent Ausgabe meidet für die Wohnung bleibt es spannend ob 3000 innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen bezahlt wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke. Bevor der Vorschuss in Höhe von 6.000,- nicht geleistet ist, gibt das Gericht dem Gutachter keinen Startschuss, egal, wer welche Beweisfragen gestellt hat.Zitat :Das Gericht hat im Beweisbeschluss einen Gutachter ausgewählt.
Evtl. verlängert das Gericht auf Antrag die Frist zur Vorschusszahlung.
Wann kommt nun die mietrechtliche Frage? Ja, ich erinnere mich an Mieter H.
Zitat :II. Es soll ferner Beweis über die folgenden Fragen der Antragsgegnerseite erhoben
werden:
1. Ist – sofern eine Feuchtigkeits- und Schimmelbildung gegeben sein
sollte – diese auf ein fehlerhaftes Heiz-bzw. Lüftungsverhalten der
jeweiligen Nutzers zurückzuführen?
2. Sollte eine Feuchtigkeits- und Schimmelbildung gegeben sein, die ggf.
bauseits bedingt bzw. mitursächlich durch bauseitsbedingte Mängel
hervorgerufen wurde: War bzw. ist diese dadurch zu vermeiden
(gewesen), zu minimieren oder gar auf null zurückzufahren durch ein
angepasstes und dem jeweiligen Mieter/Nutzer zumutbares Lüftungs- und
Heizverhalten?
3. Sollten Schäden an Einrichtungsgegenständen, Inventar, sowie
anderen in der Wohnung befindlichen Gegenstände hervorgerufen sein,
wären diese zu vermeiden gewesen durch ein angepasstes und dem
Mieter/Nutzer zumutbares Lüftungs- und Heizverhalten bzw. durch eine
entsprechende Abstandeinhaltung zur jeweiligen Wand und wenn ja, mit
welchem Abstand?
Wurden diese Fragen TATSÄCHLICH SO gestellt? Bist du anwaltlich vertreten?
Für mich sieht das aus, als ob ein Laie hier selbst rumbastelt. Das wird nicht gut laufen!
-- Editiert von User am 4. Dezember 2025 21:22
Ja genau diese Fragen ergingen vom ANtrasgegner, dieser wird vom RA (Vorsitzender Haus und Grund Verein vor Ort) vertreten.
Der Antragsteller wird auch anwaltlich vertreten. Beide sind Fachanwälte für Miet und Wohneigentumsrecht.
-
-- Editiert von User am 4. Dezember 2025 21:35
Der RA des Antragsgegners weiter:
Zitat:Begründung:
Die Antragstellerseite möchte nunmehr offensichtlich den von ihr vorgetragenen ver-
meintlichen Schimmelschaden und die entsprechenden Positionen geklärt wissen.
In diesem Zusammenhang, bedarf es jedoch dann einer Aufklärung, dass selbst wenn
Schimmel vorhanden ist, zu klären ist, wo dieser herrührt bzw. selbst wenn ein bau-
seitsbedingter Mangel vorhanden sein sollte, ob dieser durch ein angepasstes und zu-
mutbares Lüftungs- und Heizverhalten hätte vermieden oder doch erheblich reduziert
werden können. Gleiches gilt auch für die vermeintlich aufgeführten Schäden am In-
ventar etc.
Wie bereits aus der Antragsschrift ersichtlich ist, gehen offensichtlich die Auffassun-
gen zwischen den Parteien und deren jeweiligen Handwerkern/Sachverständigen aus-
einander, welche Ursache hier schlussendlich tatsächlich maßgeblich sein könnte
Ja, das ist selbstverständlich zulässig und vollkommen verständlich. Warum schreibst du das?Zitat :Der RA des Antragsgegners weiter:
Dem Gutachter ist es egal, wer welche Fragen stellt. Er hat Sachfragen zu beantworten und das Gericht gibt dem Gutachter das *Go*, wenn der Vorschuss gezahlt ist.
Schade, dass man den eigentlichen Sachverhalt, der mietrechtlich längst beantwortet wurde, unter dem jetzigen Account nicht lesen kann.
Weil hier geschrieben wurde das es laienhaft wäre. Keine Ahnung
Der Fokus ist hier ja auf den Ablauf eines selbständigen Beweisverfahrens.
Schon am 15. Dezember läuft die Frist ab.
-- Editiert von User am 5. Dezember 2025 12:39
Welche Frist?Zitat :Schon am 15. Dezember läuft die Frist ab.
-Was hindert den Mieter H., bei seiner RSV die Verlängerung der Deckungszusage zu beantragen?
-Was hindert den Mieter H., beim Gericht eine Fristverlängerung zu beantragen?
-Was hindert den Mieter H., seinen Anwalt zu informieren, dass eine Frist am 15. abläuft?
Eben.Zitat :Der Fokus ist hier ja auf den Ablauf eines selbständigen Beweisverfahrens.
Dazu wurde alles beantwortet. Fotos sind vollkommen irrelevant.
NÖ. Man fragt sich, warum der Mieter H. seit Anfang des Jahres nicht verstanden hat, wie widersprüchliche Meinungen von Mieter/Vermieter zu Schimmel...und was dazugehört.... ihren rechtlichen Weg gehen.Zitat :Also da wäre der Beweis längst seit Anfang des Jahres erbracht.
Es ist das gute Recht des Vermieters, den Sachverhalt anders zu bewerten.
Zitat:Welche Frist?
Zur Zahlung des Vorschusses für den SV.
Zitat:-Was hindert den Mieter H., bei seiner RSV die Verlängerung der Deckungszusage zu beantragen?
-Was hindert den Mieter H., beim Gericht eine Fristverlängerung zu beantragen?
-Was hindert den Mieter H., seinen Anwalt zu informieren, dass eine Frist am 15. abläuft?
Naja der RA des Mieters hat erstmal die RSV über die Zahlungsfrist bis 15.12.2025 informiert. Man wird sehen was die RSV macht.
Die Deckungszusage brauch ja keine Verlängerung. Die wurde ja schon in diesem Jahr außergerichtluich und gerichtlich erteilt.
Der Beweisbeschluss vom Gericht kam ja zum RA.
Also formal alles richtig bis dato.
Zitat:NÖ. Man fragt sich, warum der Mieter H. seit Anfang des Jahres nicht verstanden hat, wie widersprüchliche Meinungen von Mieter/Vermieter zu Schimmel...und was dazugehört.... ihren rechtlichen Weg gehen.
Es ist das gute Recht des Vermieters, den Sachverhalt anders zu bewerten.
Ordnungsgemße Mängelanzeige erfolgt
Mängelanzeige erneurt über Mieterbund
Montelang keine Reaktion
Dann irgendwann kam ein Bautenschutzunternehmer der eine Art Schreiben aufsetzt das eine Wärmebrücke besteht und die Möbelstellung gendert werden müsse.
Dann hat der Mieter ebenfalls einen Hanswerker geholt der Nässe und Baumängel festgestellt hat.
Ergo Aussage gegen Aussage und somit jetzt das selbständige Beweisverfahren
Ok. Alle Fragen sind beantwortet.Zitat :Zur Zahlung des Vorschusses für den SV.
Alles weitere braucht weder Wiederholungen noch Stellungnahmen noch Fotos in einem Forum.
Das Verfahren läuft.
Mag sein, dass anami's Fragen beantwortet wurden. DAs ist aber reichlich unerheblich.Zitat :Ok. Alle Fragen sind beantwortet.
Die Fragen des Fragestellers aus dem Eingangsposting sind nicht beantwortet worden. Die haben mit Mietrecht aber auch nichts zu tun. Von daher würde ich dem Fragesteller empfehlen, diesen Thread schließen zu lassen und im Unterforum Verfahrensrecht noch einmal zu posten. Dann am besten mit kurzem Verweis auf diesen Thread und dem Hinweis, dass es nicht um die mietrechtliche Komponente geht.
Eigentlich müsste es möglich sein (von Admins/Moderatoren) den Beitrag zu verschieben.
Die Frage dürfte recht einfach beantwortet sein:
Wer seinen Teil des Vorschusses nicht bezahlt, dessen Fragen werden nicht vom Gutachter geklärt.
Die jeweiligen Vorschüsse hängen nicht zusammen.
In der Praxis wirkt es komisch
Antragsteller. Welche Ursacher hat der Schimmel
Ergo: Daauf könnte man ja auf falsches Lüftungs und Heizverhalten kommen
Während der Antraggegner hier die oben 3 genannten Fragen stellt in gleicher Sache.
Wie kommst du darauf? Es war nur 1 Frage und diese wurde mehrfach beantwortet.Zitat :Die Fragen des Fragestellers aus dem Eingangsposting sind nicht beantwortet worden.
Die 1 Frage war:
Zitat :Frage
Was passiert wenn die Gegenseite den 3000 EUR Vorschuss nicht zahlt ?
a) Dann gehts nicht weiter... falls der Vorschuss für ein Gutachten des SV gedacht ist.
b) Bevor der Vorschuss in Höhe von 6.000,- nicht geleistet ist, gibt das Gericht dem Gutachter keinen Startschuss, egal, wer welche Beweisfragen gestellt hat.
c) und das Gericht gibt dem Gutachter das *Go*, wenn der Vorschuss gezahlt ist.
-----------------------
Das sehe ich nicht so. Das Gericht hat im Beweisbeschluss einen Gutachter ausgewählt und verlangt offenbar von Ast und Ag Vorschuss.Zitat :Wer seinen Teil des Vorschusses nicht bezahlt, dessen Fragen werden nicht vom Gutachter geklärt. Die jeweiligen Vorschüsse hängen nicht zusammen.
Wie das verfahrensrechtlich im selbstst. BV geregelt ist, und welche *Freiheiten* das Gericht hat, hat nichts mit Mietrecht zu tun.
Nö. Gar nicht. Es steht dem Ast. und dem Ag. frei, ihre Beweisfragen zu stellen. Der Gutachter wird das zu werten wissen.Zitat :In der Praxis wirkt es komisch
Deshalb: Auch kein Mietrecht.
Zitat :Wurden diese Fragen TATSÄCHLICH SO gestellt? Bist du anwaltlich vertreten?
Für mich sieht das aus, als ob ein Laie hier selbst rumbastelt. Das wird nicht gut laufen!
Das kannst du doch mal näher erläutern. Es kommt ja von einen RA
Was soll da erläutert werden, es liegt doch alles längst dem Gericht vor. Es wird nur noch aufs Geld gewartet, damit das GA erstellt werden kann.Zitat :Das kannst du doch mal näher erläutern. Es kommt ja von einen RA
Die Beweisfragen zu beantworten, dürfte dem Gutachter, egal in welcher Formulierung sie gestellt sind, nicht schwer fallen. Es sind ja nicht ganz ungewöhnliche Sachfragen.
Was nicht explizit gefragt ist, muss er nicht beantworten.
Was von beiden Parteien gleichermaßen/identisch gefragt wird, kann er einmal beantworten.
Ich denke eher, es wird für den TE nicht gut laufen... aber das ist Glaskugeldreherei.
1. Sie kennen die Fragen des Antragsstellers nicht
2. Sie kennen die VOrt Gegebenheiten des Hauses nicht.
Ergo: Spekulation
Ja, richtig. Ist sowas wie Glaskugeldrehen...Zitat :Ergo: Spekulation
Sachlich: Es gibt nun mal keine Vorschrift, wie ein Ast. oder ein Ag. seine Beweisfragen zu formulieren hat.
Jetzt liegen die Fragen bereits beim Gericht.
Die RSV des Antragsteller hat heute die 3000 eingezahlt
Na und? Das genügt vollkommen, denn die Frist ist der 15.12.
So spannend ist das nicht, denn auch die Gegenseite darf durchaus auch eine RSV haben, die Deckungszusage gab.Zitat :bleibt es spannend ob 3000 innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen bezahlt wird.
Der RA des Antragsteller hat nochmal die Gegenseite darauf hingewiesen (mit Kostenvoranschlägen von Fachbetrieben eingeholt vom Antragsteller) das der Antrasgegner (hier Vermieter) für ein Bruchteil der SV Kosten das Zimmer/die Baumängel sanieren könnte.
Zitat:So spannend ist das nicht, denn auch die Gegenseite darf durchaus auch eine RSV haben, die Deckungszusage gab.
Ja möglich. Keiner weiss das bis dato von den anderen.
Der Antragsgegner weiss nur das es erst zum Mieterbund ging und danach zum RA (seit April 2025)
Der Antragsgegner hat sich dann mit den örtlichen RA (Vorsitzender Haus und Grund) gemeldet Ob es da eine RSV gibt weiss ich nicht. Aber ja es kann auch eine externe RSV existieren.
Na und? Vollkommen egal. Alles läuft übers Gericht, seit der Ast. diesen Antrag stellte.Zitat :Der RA des Antragsteller hat nochmal die Gegenseite darauf hingewiesen...
Richtig so. Ast. und Ag. erfahren Weiteres vom Gericht bzw. von ihren RA.Zitat :Keiner weiss das bis dato von den anderen.
Also alles zu seiner Zeit.
RA Antragsgegner teilt ebenfalls mit das der Vorschuss einzahlt wurde
Na dann
Na und? War nicht anders zu erwarten.Zitat :Na dann
Interessant wäre evtl. nur noch, wenn du irgendwann mal 1 Rückmeldung zur Entscheidung des Amtsgerichtes am Ende des gesamten Verfahren gibst.
Die einzelnen punktuellen Aktionen und Reaktionen zwischendrin sind mietrechtlich nicht relevant.
Im selbständigen Beweisverfahren ergeht keine rechtliche Entscheidung/Richterbewertung meines Wissens.
Meine Güte. Es ist selbstverständlich das Ende des gesamten mietrechtlichen Verfahrens gemeint.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten

