Balkondielen entfernen

29. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Lia2026
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkondielen entfernen

Wir haben mittlerweile den 3. Vermieter.
Der aktuelle hat einige Reparaturen veranlasst u.a. derzeit auch an der Fassade umd den Balkonen.
Nun kam heute eine Mail, dass wir die "von uns - ohne Genehmigung - verlegten Dielen auf dem Balkon auf unsere Kosten entfernen sollen"
Allerdings haben wir diese Dielen nie verlegt . Der erste Vermieter hat diese vor ca 28 Jahren auf dem Balkon verlegen lassen, da in der unteren Wohnung ständig Feuchtigkeit an der Decke auftrat. Allerdings gibt es keine Aufzeichnungen darüber.
Der Vermieter war eine 1 Mann Vermietungs GmbH und hat eigentlich gemacht, was er für richtig hielt.
Wir als damals sehr junge Familie haben es einfach hingenommen.

Nun stellt sich die Frage: Wie sollen wir beweisen, dass es nicht unsere Arbeiten waren? Ich sehe es nicht einmal minimal ein, dafür diverse Kosten zu begleichen.

Der damalige Vermieter ist verstorben.
Zusätzlich das Problem, alle anderen damaligen Mieter sind mittlerweile verzogen bzw verstorben.

Ich habe dem Vermieter schon angeboten, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Muss ich die Sache wirklich erst einem Anwalt übergeben?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1676 Beiträge, 289x hilfreich)

Dann würde ich dem Vermieter genau das Antworten: "wir haben die nilen nicht verlegt und werden sie daher auch nicht abbauen".

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Zitat (von Lia2026):
Nun stellt sich die Frage: Wie sollen wir beweisen, dass es nicht unsere Arbeiten waren?

Gar nicht?
Die Beweispflicht liegt nicht bei euch. ;)

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40240 Beiträge, 6554x hilfreich)

Zitat (von Lia2026):
Wie sollen wir beweisen, dass es nicht unsere Arbeiten waren?
Wer verlangt denn, dass ihr das beweisen sollt?
Warum überhaupt will der Vermieter, dass die Dielen dort entfernt werden? Und was passiert, wenn ihr das nicht macht ?
Zitat (von Lia2026):
Ich habe dem Vermieter schon angeboten, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Was soll das bringen? Die Dielen sollen weg, das ist das einzige, was der Vermieter verlangt.
Zitat (von Lia2026):
Muss ich die Sache wirklich erst einem Anwalt übergeben?
Nein, auch dafür ist kein Grund erkennbar.

Also: ...bitte nicht gleich in die Luft gehen...lieber erstmal dem unwissenden Forum erklären...wieso-weshalb-warum !!

Denkbar ist natürlich: Der 3. Vermieter will die Balkone bzw. die Abdichtungen renovieren oder reparieren lassen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10828 Beiträge, 4756x hilfreich)

Zitat (von Lia2026):
Wie sollen wir beweisen, dass es nicht unsere Arbeiten waren?
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Der Vermieter will etwas von euch. Also muss der Vermieter beweisen, dass diese Balkondielen von euch verlegt wurden. Welche Beweise hat er bisher denn dafür vorgelegt?

Selbst wenn ihr die Dielen verlegt hättet, stellt sich die Frage, woher der Vermieter das Recht ableitet, euch einen eigenen Bodenbelag zu verbieten. Mir fehlt gerade die Vorstellungskraft, auf welche Argumente sich der Vermieter da stützen will.

Ich würde diese zweite Argumentationslinie aber gar nicht verwenden. Sonst bleibt beim Vermieter nur hängen, "die Mieter haben zugegeben, dass sie die Dielen selbst verlegt haben". Stimmt zwar nicht, aber das schafft nur neue Probleme. Daher mein Rat dem Vermieter kurz und knapp mitzuteilen, dass die Dielen vom damaligen Vermieter verlegt wurden. Der jetzige Vermieter könne diese gerne auf seine eigenen Kosten gegen einen anderen Bodenbelag austauschen, sofern er dies mit euch absprechen würde.

Zitat (von Lia2026):
Ich habe dem Vermieter schon angeboten, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Dazu ist nicht anzuraten. Warum solltet ihr dem Vermieter Munition geben? Einfach abwarten wäre besser.

Zitat (von Lia2026):
Muss ich die Sache wirklich erst einem Anwalt übergeben?
Der kann aktuell auch nichts machen. Ein Anwalt ist dann anzuraten, wenn der Vermieter euch verklagt oder gar kündigt. Bei einer Abmahnung kann ebenfalls ein Anwalt sinnvoll sein, wenn ihr sicher gehen wollt. Aber jetzt bringt das noch nichts. Es gibt bisher nur eine Mail.

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#5
 Von 
Lia2026
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Dielen müssen entfernt werden, da die Balkone saniert werden sollen.
Also runter müssen sie auf jeden Fall.

Unklar ist bis jetzt nur, wer das bezahlt.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Zitat (von Lia2026):
Unklar ist bis jetzt nur, wer das bezahlt.

Nein, da ist nichts unklar.

Der Vermieter muss die Entfernung bezahlen, ebenso wie den neuen Belag nach der Sanierung.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10828 Beiträge, 4756x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nein, da ist nichts unklar.

Der Vermieter muss die Entfernung bezahlen, ebenso wie den neuen Belag nach der Sanierung.
Sehe ich genauso. Das gilt unabhängig davon, ob ihr die Dielen angebracht habt oder nicht.

Wenn du es nachlesen willst: § 555a BGB verpflichtet den Mieter, Erhaltungsmaßnahmen zu dulden. Nur dulden. Er muss selber absolut nichts machen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Baufreiheit herzustellen. Der Mieter muss also noch nicht einmal einen Balkontisch, Balkonstuhl oder Balkonpflanzen wegräumen. Alles das ist Aufgabe des Vermieters, der diese Dinge dann nach der Sanierung auch wieder hinstellen muss. Wenn in diesem Fall die Dielen entfernt werden müssen, dann ist das sowie die Wiederverlegung des Bodens ebenfalls Aufgabe des Vermieters.

Ich würde jetzt nicht unbedingt empfehlen, als Mieter diese Rechte komplett auszunutzen. Es kann schon sinnvoll sein, als Mieter sein Eigentum selber in Sicherheit zu bringen. Aber die Dielen gehören eh dem Vermieter.

PS: Nur zur Sicherheit der Hinweis, dass bei Nichtbenutzbarkeit des Balkons eine Mietminderung geltend gemacht werden kann, sofern die Maßnahmen nicht unter energetische Sanierung fallen. Wenn das eine energetische Sanierung wäre, dann ist eine Mietminderung für 3 Monate ausgeschlossen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42481 Beiträge, 14738x hilfreich)

Na ja, der Vermieter ist verpflichtet, den Zustand der Sanierbarkeit herzustellen. Die Frage ist doch eine ganz andere, nämlich, wer was bezahlen muss.

In diesem Fall hier würde ich ganz einfach schriftlich mitteilen, dass diese Maßnahme seinerzeit vom Vermieter durchgeführt wurde, um einen Mangel (Durchnässen) abzustellen. Man selbst keinerlei Einfluss hatte; man auch nie irgendwelche Maßnahmen selbst veranlasst oder durchgeführt hätte. Und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129834 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von Lia2026):
Ich habe dem Vermieter schon angeboten, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Das ist aber gar nicht möglich ...



Zitat (von cauchy):
Sonst bleibt beim Vermieter nur hängen, "die Mieter haben zugegeben, dass sie die Dielen selbst verlegt haben".

Richtig.



Zitat (von wirdwerden):
In diesem Fall hier würde ich ganz einfach schriftlich mitteilen, dass diese Maßnahme seinerzeit vom Vermieter durchgeführt wurde, um einen Mangel (Durchnässen) abzustellen. Man selbst keinerlei Einfluss hatte; man auch nie irgendwelche Maßnahmen selbst veranlasst oder durchgeführt hätte. Und das wars.

Volle Zustimmung, allerdings frage ich mich gerade, was man dem Vermieter schon alles mitgeteilt hat, das einem später noch mal auf die Füße fällt. Und ob das nicht auch mich korrigiert werden müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40240 Beiträge, 6554x hilfreich)

Zitat (von Lia2026):
Unklar ist bis jetzt nur, wer das bezahlt.
Eigentlich nicht.
Wenn du die Entfernung/Entsorgung beauftragst/bezahlst, ist klar, dass der Vermieter dann los-sanieren kann.
Wenn du das nicht tust, gehts noch nicht los.
Evtl. beauftragt der Vermieter dann *seine Handwerker*... ?
Evtl. schickt er dir später dafür ne Rechnung...?
auch dann...nicht unklar.

Interessant evtl. nur:
Was genau stand in der Mail? Der genaue Wortlaut...!
Mit Frist, mit Rechtsgrundlage? Mit Konsequenz?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Eigentlich hat hier jeder verstanden, dass mit dem Satz

Zitat (von Lia2026):
Unklar ist bis jetzt nur, wer das bezahlt.
"Wer die Entfernung des im Eigentum des Vermieters befindlichen Balkondielen rechtlich gesehen bezahlen muss." gemeint ist.

Und damit sind alle wenn's und evtl. absolut uninteressant.

-- Editiert von User am 30. April 2026 13:03

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