Vertrag Erbteilsübertragung vs. Erbteilskauf

29. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Nano123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag Erbteilsübertragung vs. Erbteilskauf

Hallo,

ich stehe auf dem Schlauch und bitte um Eure Info:

Ziel: Beendigung/Auflösung der Erbengemeinschaft (Miterbe M1 und Miterbe M2 zu je 1/2) mit ungeteiltem Nachlass bestehend aus Grundstück und Bankkonto mit geringem Guthaben.

Beabsichtigter Vorgang: M1 gibt seinen Erbteil an M2 gegen eine Gegenleistung (Geldbetrag) ab.

Prämisse: Sicherstellung der Grunderwerbssteuerbefreiung durch Erbteilserwerb unter Miterben gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG.

Fragen:

1) Worin besteht der Unterschied zwischen Erbteilskauf und entgeltlicher Erbteilsübertragung?

Gegenüberstellung der Begriffe aus dem jeweiligen Vertrag:
- Vertragspartner: Verkäufer und Käufer bei Erbteilskauf vs. Veräußerer und Erwerber bei entgeltlicher Erbteilsübertragung
- Gegenleistung: Kaufpreis bei Erbteilskauf vs. Ausgleichszahlung bei entgeltlicher Erbteilsübertragung

2) Welcher dieser Verträge (Erbteilskauf vs. entgeltliche Erbteilsübertragung) stellt für den beabsichtigten Vorgang (Erbteil: M1 -> M2; Geldbetrag M2 -> M1) die Steuerbefreiung unter Miterben zur Teilung des Nachlasses nach § 3 Nr. 3 GrEStG sicher?

Vielen Dank für Eure Antworten.


-- Editiert von User am 29. April 2026 19:11




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50141 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von Nano123123):
Worin besteht der Unterschied zwischen Erbteilskauf und entgeltlicher Erbteilsübertragung?

Es gibt keinen Unterschied.

Zitat (von Nano123123):
Welcher dieser Verträge (Erbteilskauf vs. entgeltliche Erbteilsübertragung) stellt für den beabsichtigten Vorgang (Erbteil: M1 -> M2; Geldbetrag M2 -> M1) die Steuerbefreiung unter Miterben zur Teilung des Nachlasses nach § 3 Nr. 3 GrEStG sicher?

Beide

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.950 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.718 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.