Hallo,
ich stehe auf dem Schlauch und bitte um Eure Info:
Ziel: Beendigung/Auflösung der Erbengemeinschaft (Miterbe M1 und Miterbe M2 zu je 1/2) mit ungeteiltem Nachlass bestehend aus Grundstück und Bankkonto mit geringem Guthaben.
Beabsichtigter Vorgang: M1 gibt seinen Erbteil an M2 gegen eine Gegenleistung (Geldbetrag) ab.
Prämisse: Sicherstellung der Grunderwerbssteuerbefreiung durch Erbteilserwerb unter Miterben gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG.
Fragen:
1) Worin besteht der Unterschied zwischen Erbteilskauf und entgeltlicher Erbteilsübertragung?
Gegenüberstellung der Begriffe aus dem jeweiligen Vertrag:
- Vertragspartner: Verkäufer und Käufer bei Erbteilskauf vs. Veräußerer und Erwerber bei entgeltlicher Erbteilsübertragung
- Gegenleistung: Kaufpreis bei Erbteilskauf vs. Ausgleichszahlung bei entgeltlicher Erbteilsübertragung
2) Welcher dieser Verträge (Erbteilskauf vs. entgeltliche Erbteilsübertragung) stellt für den beabsichtigten Vorgang (Erbteil: M1 -> M2; Geldbetrag M2 -> M1) die Steuerbefreiung unter Miterben zur Teilung des Nachlasses nach § 3 Nr. 3 GrEStG sicher?
Vielen Dank für Eure Antworten.
-- Editiert von User am 29. April 2026 19:11
Vertrag Erbteilsübertragung vs. Erbteilskauf
29. April 2026
Thema abonnieren
Frage vom 29. April 2026 | 19:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag Erbteilsübertragung vs. Erbteilskauf
#1
Antwort vom 3. Mai 2026 | 09:05
Von
Status: Unbeschreiblich (50141 Beiträge, 17563x hilfreich)
Zitat :Worin besteht der Unterschied zwischen Erbteilskauf und entgeltlicher Erbteilsübertragung?
Es gibt keinen Unterschied.
Zitat :Welcher dieser Verträge (Erbteilskauf vs. entgeltliche Erbteilsübertragung) stellt für den beabsichtigten Vorgang (Erbteil: M1 -> M2; Geldbetrag M2 -> M1) die Steuerbefreiung unter Miterben zur Teilung des Nachlasses nach § 3 Nr. 3 GrEStG sicher?
Beide
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