Eigentumswohnung vor dem Sozialamt retten

2. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
rockpommel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung vor dem Sozialamt retten

Mein Onkel und meine Tante besitzen eine kleine ETW, die meine Schwester und ich mal erben sollen.
Die beiden haben ein Berliner Testament gemacht. Wenn mein Onkel in absehbarer Zeit stirbt, werden wir die Wohnung natürlich erst von meiner Tante erben. Weiteres Vermögen ist keins vorhanden. Falls meine Tante in ein Pflegeheim muss, wird der Eigenanteil den Wohnungswert in 1-2 Jahren aufzehren. Ich denke dass das Sozialamt sich seine Zahlungen durch eine Grundschuld sichern lässt. Meine Frage:
Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet ?
So hätte Sie persönlich ja nur weiterhin ihre 50 % an der Wohnung, und die Hälfte meines Onkels wäre aus dem Zugriffsbereich des Sozialamtes. Oder mache ich einen Denkfehler




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von rockpommel):
So hätte Sie persönlich ja nur weiterhin ihre 50 % an der Wohnung

Und? Dann "nimmt" sich das Sozialamt halt die 50 % ...

Wie wäre es mit kaufen der Wohnung? Man nehme sich einen Sachverständigen der den Marktwert möglichst niedrig berechnet, ein wenig darf man dann auch noch nach unten abweichen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40260 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von rockpommel):
Eigentumswohnung vor dem Sozialamt retten
Das lässt sich schlecht vorstellen.
Sozialämter wollen nämlich gar keine ETW haben.
Zitat (von rockpommel):
Wenn mein Onkel in absehbarer Zeit stirbt, werden wir die Wohnung natürlich erst von meiner Tante erben.
Also auch erst, wenn die Tante gestorben ist. Das könnte noch dauern... Und ob sie in ein Pflegeheim muss, weiß heute auch wirklich niemand.
Zitat (von rockpommel):
Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet ?
Was macht man denn mit dem BerlinerTestament?
Zitat (von rockpommel):
Oder mache ich einen Denkfehler
Ja, das scheint so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was macht man denn mit dem BerlinerTestament?

Wie wäre es mit einrahmen und an die Wand hängen? Alternativ kann man es auch abheften ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4398 Beiträge, 729x hilfreich)

Zitat (von rockpommel):
Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet ?

Und wo steht, dass dann Sie und Ihre Schwester dann die Wohnung bekommen? Bei einem Verzicht gibt es vielleicht noch andere Verwandten, welche vorrangig sind. Dann müssten die auch verzichten.
Die Tante erbt nach dem Tod von ihrem Mann, dessen Anteil, also gehört ihr die Wohnung zu 100 %.

Bei einer Schenkung kann diese 10 Jahre lang zurückgefordert werden. Bei einem Verzicht gibt es evtl. auch eine Lösung, damit nicht die Steuerzahler, Heimkosten für die Tante entrichten müssen, damit Sie und Ihre Schwester die Wohnung bekommen.

Als Erben könnte man sich vielleicht auch verpflichtet fühlen, dafür zu sorgen, dass die Tante so lange wie möglich daheim bleiben kann.

Außerdem ist doch fraglich, ob sich die Tante freiwillig arm machen möchte.


-- Editiert von User am 2. Mai 2026 20:20

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7531 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von rockpommel):
Falls meine Tante in ein Pflegeheim muss, wird der Eigenanteil den Wohnungswert in 1-2 Jahren aufzehren.

So soll es ja auch sein.
Zitat:
Ich denke dass das Sozialamt sich seine Zahlungen durch eine Grundschuld sichern lässt.

Nein. Das Sozialamt wird den Verkauf der Wohnung verlangen.

Zitat:
Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet ?

Und wer erbt dann?
Zitat:
So hätte Sie persönlich ja nur weiterhin ihre 50 % an der Wohnung

Die sie verwerten muss, wenn anders die Pflegeheimkosten nicht bezahlt werden können.

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#6
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von rockpommel):
Falls meine Tante in ein Pflegeheim muss, wird der Eigenanteil den Wohnungswert in 1-2 Jahren aufzehren.


Im Moment ist der Eigenanteil beim Pflegeheim ca. 3.000 Euro. Die ETW wäre dann 36.000 bis 72.000 Euro wert. Allerdings muss die Rente der Tante (evtl. erweitert um Witwenrente, falls der Onkel vorher verstirbt) mit angerechnet werden.

Zitat (von rockpommel):
Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet?

Nein. Da würden nach gesetzlicher Erbfolge die nächsten Erben gesucht.

Ein Nachteil eines Berliner Testaments ist, dass die Erben nur einmal den Erbschaftssteuer-Freibetrag geltend machen können. Es gibt ja dann im Falle des Todes des Onkels nur das Erbe von der Tante.

Eventuelle Lösung: Jeder macht ein Testament für sich mit den individuellen Wünschen.
Sinngemäß: "Neffe und Nichte erben meinen Anteil an der ETW. Die Tante/der Onkel erbt den Rest."

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nein.

Doch - man muss nur den korrekten Antrag stellen ...



Zitat (von eh1960):
Das Sozialamt wird den Verkauf der Wohnung verlangen.

Das Sozialamt kann verlangen was es will - es ist schlicht völlig irrelevant, weil sie darüber keine Entscheidungsbefugnis haben.
Das einzige was sie können, ist die Ablehnung des Antrages - gegen die man dann gerichtlich vorgehen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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