Mein Onkel und meine Tante besitzen eine kleine ETW, die meine Schwester und ich mal erben sollen.
Die beiden haben ein Berliner Testament gemacht. Wenn mein Onkel in absehbarer Zeit stirbt, werden wir die Wohnung natürlich erst von meiner Tante erben. Weiteres Vermögen ist keins vorhanden. Falls meine Tante in ein Pflegeheim muss, wird der Eigenanteil den Wohnungswert in 1-2 Jahren aufzehren. Ich denke dass das Sozialamt sich seine Zahlungen durch eine Grundschuld sichern lässt. Meine Frage:
Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet ?
So hätte Sie persönlich ja nur weiterhin ihre 50 % an der Wohnung, und die Hälfte meines Onkels wäre aus dem Zugriffsbereich des Sozialamtes. Oder mache ich einen Denkfehler
Eigentumswohnung vor dem Sozialamt retten
2. Mai 2026
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Frage vom 2. Mai 2026 | 18:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung vor dem Sozialamt retten
#1
Antwort vom 2. Mai 2026 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :So hätte Sie persönlich ja nur weiterhin ihre 50 % an der Wohnung
Und? Dann "nimmt" sich das Sozialamt halt die 50 % ...
Wie wäre es mit kaufen der Wohnung? Man nehme sich einen Sachverständigen der den Marktwert möglichst niedrig berechnet, ein wenig darf man dann auch noch nach unten abweichen.
#2
Antwort vom 2. Mai 2026 | 19:30
Von
Status: Unbeschreiblich (40260 Beiträge, 6555x hilfreich)
Das lässt sich schlecht vorstellen.Zitat :Eigentumswohnung vor dem Sozialamt retten
Sozialämter wollen nämlich gar keine ETW haben.
Also auch erst, wenn die Tante gestorben ist. Das könnte noch dauern... Und ob sie in ein Pflegeheim muss, weiß heute auch wirklich niemand.Zitat :Wenn mein Onkel in absehbarer Zeit stirbt, werden wir die Wohnung natürlich erst von meiner Tante erben.
Was macht man denn mit dem BerlinerTestament?Zitat :Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet ?
Ja, das scheint so.Zitat :Oder mache ich einen Denkfehler
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#3
Antwort vom 2. Mai 2026 | 19:51
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Was macht man denn mit dem BerlinerTestament?
Wie wäre es mit einrahmen und an die Wand hängen? Alternativ kann man es auch abheften ...
#4
Antwort vom 2. Mai 2026 | 20:18
Von
Status: Master (4398 Beiträge, 729x hilfreich)
Zitat :Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet ?
Und wo steht, dass dann Sie und Ihre Schwester dann die Wohnung bekommen? Bei einem Verzicht gibt es vielleicht noch andere Verwandten, welche vorrangig sind. Dann müssten die auch verzichten.
Die Tante erbt nach dem Tod von ihrem Mann, dessen Anteil, also gehört ihr die Wohnung zu 100 %.
Bei einer Schenkung kann diese 10 Jahre lang zurückgefordert werden. Bei einem Verzicht gibt es evtl. auch eine Lösung, damit nicht die Steuerzahler, Heimkosten für die Tante entrichten müssen, damit Sie und Ihre Schwester die Wohnung bekommen.
Als Erben könnte man sich vielleicht auch verpflichtet fühlen, dafür zu sorgen, dass die Tante so lange wie möglich daheim bleiben kann.
Außerdem ist doch fraglich, ob sich die Tante freiwillig arm machen möchte.
-- Editiert von User am 2. Mai 2026 20:20
#5
Antwort vom 3. Mai 2026 | 00:33
Von
Status: Schlichter (7531 Beiträge, 1698x hilfreich)
Zitat :Falls meine Tante in ein Pflegeheim muss, wird der Eigenanteil den Wohnungswert in 1-2 Jahren aufzehren.
So soll es ja auch sein.
Zitat:Ich denke dass das Sozialamt sich seine Zahlungen durch eine Grundschuld sichern lässt.
Nein. Das Sozialamt wird den Verkauf der Wohnung verlangen.
Zitat:Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet ?
Und wer erbt dann?
Zitat:So hätte Sie persönlich ja nur weiterhin ihre 50 % an der Wohnung
Die sie verwerten muss, wenn anders die Pflegeheimkosten nicht bezahlt werden können.
#6
Antwort vom 3. Mai 2026 | 07:51
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitat :Falls meine Tante in ein Pflegeheim muss, wird der Eigenanteil den Wohnungswert in 1-2 Jahren aufzehren.
Im Moment ist der Eigenanteil beim Pflegeheim ca. 3.000 Euro. Die ETW wäre dann 36.000 bis 72.000 Euro wert. Allerdings muss die Rente der Tante (evtl. erweitert um Witwenrente, falls der Onkel vorher verstirbt) mit angerechnet werden.
Zitat :Wäre es nicht sinnvoller, wenn meine Tante beim Ableben meines Onkels auf das Erbe verzichtet?
Nein. Da würden nach gesetzlicher Erbfolge die nächsten Erben gesucht.
Ein Nachteil eines Berliner Testaments ist, dass die Erben nur einmal den Erbschaftssteuer-Freibetrag geltend machen können. Es gibt ja dann im Falle des Todes des Onkels nur das Erbe von der Tante.
Eventuelle Lösung: Jeder macht ein Testament für sich mit den individuellen Wünschen.
Sinngemäß: "Neffe und Nichte erben meinen Anteil an der ETW. Die Tante/der Onkel erbt den Rest."
#7
Antwort vom 3. Mai 2026 | 14:41
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Nein.
Doch - man muss nur den korrekten Antrag stellen ...
Zitat :Das Sozialamt wird den Verkauf der Wohnung verlangen.
Das Sozialamt kann verlangen was es will - es ist schlicht völlig irrelevant, weil sie darüber keine Entscheidungsbefugnis haben.
Das einzige was sie können, ist die Ablehnung des Antrages - gegen die man dann gerichtlich vorgehen kann.
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