Defektes Eckventil austauschen - Kostenübernahme ?

3. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
Defektes Eckventil austauschen - Kostenübernahme ?

Wir wohnen hier seit gut einem Jahr und von Anfang an hat der 50 Jahre alte Wasserhahn getropft. Jetzt haben wir ihn auf eigene Kosten ausgetauscht gegen einen Einhebelmischer. Beim Zudrehen des Eckventils hat dieses wohl seinen Geist aufgegeben und wurde undicht. Es ging auch äusserst schwer zuzudrehen. Deshalb wollten wir ein neues Eckventil einbauen, bekamen es aber absolut nicht ausgebaut. Also eindeutig altersbedinger Verschleiss. Ich musste also unsere Vermieterin anrufen und sie sagte uns, wir sollten den Hausinstallateur anrufen, aber die Kosten für die Reparatur müssten wir selber tragen. Das sehen wir aber nicht ein, das Ventil ist nicht durch unsere Schuld kaputtgegangen und man kann ja wohl erwarten, dass man es problemlos auf- und zudrehen kann. Das Ventil gehört zum Haus und eine Reparatur müsste doch der Vermieter tragen, oder wie seht Ihr das ? Die Rechnung über 82 € habe ich übrigens schon unter Vorbehalt überwiesen.






7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129719 Beiträge, 41379x hilfreich)

Zitat (von Lexi62):
Deshalb wollten wir ein neues Eckventil einbauen,

Was konkret hat einen denn veranlasst unbefugt an fremdem Eigentum herumzuwerkeln?



Zitat (von Lexi62):
Das sehen wir aber nicht ein, das Ventil ist nicht durch unsere Schuld kaputtgegangen

Nun, das konnte angesichts der Tatsache, das wohl erfolglos rumgemurkst wurde und der Fachmann es recht flott gewechselt bekam etwas schwierig zu beweisen sein.



Zitat (von Lexi62):
Das Ventil gehört zum Haus und eine Reparatur müsste doch der Vermieter tragen, oder wie seht Ihr das ?

Korrekt, so ist das in der Regel. Nun sind wir hier aber leider außerhalb der Regel. Es ist daher die Frage, ob man auf der Basis eine Klage über 82 EUR anstrengen möchte, die einem am Ende sehr teuer auf die Füße fallen kann



Zitat (von Lexi62):
Die Rechnung über 82 € habe ich übrigens schon unter Vorbehalt überwiesen.

Ein echtes Schnäppchen, in hiesiger Gegend stünde da noch eine 1 vor der 82 ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein Eckventil zu wechseln und einen Wasserhahn einzubauen ist wohl keine Arbeit, für die man studiert haben muss und solche Sachen kann man durchaus selber bewerkstelligen. Wenn - und das ist der Knackpunkt - das Ventil nicht altersbedingt verrottet gewesen wäre ! Davon war nicht auszugehen. Hier im Haus müssen nach Aussage von Nachbarn noch so einige Ventile gewechselt werden, weil sie Schrott sind. Ausserdem habe ich die Vermieterin vorher gefragt, ob wir den Wasserhahn austauschen dürfen. Und das beinhaltet ja nun mal, dass man das Ventil problemlos zudrehen kann !
Im Übrigen habe ich mit keinem Wort erwähnt, dass ich eine Klage anstrengen möchte !
Also - sorry, aber Deine Sicht der Dinge ist mir völlig suspekt !



-- Editiert von User am 3. Mai 2026 12:42

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40164 Beiträge, 6545x hilfreich)

Zitat (von Lexi62):
oder wie seht Ihr das ?
Man sollte es nur mietrechtlich sehen...

1. Ihr hättet den *Tropfmangel* gleich nach Einzug bzw. zeitnah der Vermieterin mitteilen sollen. So steht das wahrscheinlich auch im Vertrag, denn es waren ein Mangel an der Mietsache.
2. Nach ca 1 Jahr selbst Hand anzulegen und das wahrscheinlich auch ca 50 Jahre alte Eckventil *über den Jordan* zu jagen, und jetzt nicht einzusehen, dass man solche Kleinreparaturen selbst zu zahlen hat, hat nichts mit Jura-Studium oder Klempner-Ausbildung zu tun.
3. Was enthält euer Mietvertrag unter *Schönheitsreparaturen/Kleinreparaturen* zu den Kosten?

Zitat (von Lexi62):
Hier im Haus müssen nach Aussage von Nachbarn noch so einige Ventile gewechselt werden, weil sie Schrott sind.
Dann sollten diese Nachbarn entsprechend ihres Mietvertrages das tun, was dort steht. Den Mangel der Vermieterin nachweisbar melden.

Zitat (von Lexi62):
Das sehen wir aber nicht ein
Und warum habt ihr die 82,- unter Vorbehalt bezahlt? Wie wollt ihr die Summe zurückerhalten, wenn nicht durch Klage?

Fazit: Mit 82,- seid ihr sehr preiswert bedient. Vorbehalt ergibt keinen Sinn. Die Vermieterin hat korrekt geantwortet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Seltsam nur, dass google und ChatGPT mir völlig entgegengesetzte Informationen gibt. Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass ein marodes Eckventil zum Haus gehört und vom Vermieter bezahlt werden muss ! Und unter die Kleinreparaturregelung fällt es auch nicht, weil es kein Gegenstand ist, den man regelmässig benutzt. Natürlich wäre es besser gewesen, den tropfenden Wasserhahn sofort zu melden. Ein Jahr Verzögerung und dass wir den Hahn schon aus eigener Tasche bezahlt haben, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein verrottetes Eckventil vom Vermieter bezahlt werden muss ! Es gehört zum Haus !
Fazit: ich werde mir demnächst Forenbeiträge sparen !



-- Editiert von User am 3. Mai 2026 13:40

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129719 Beiträge, 41379x hilfreich)

Zitat (von Lexi62):
Seltsam nur, dass google und ChatGPT mir völlig entgegengesetzte Informationen gibt.

Wieso? In #1 habe ich doch genau das
Zitat (von Lexi62):
dass ein marodes Eckventil zum Haus gehört und vom Vermieter bezahlt werden muss

bestätigt?

Nur das hier die Ausnahme gilt, das Dein mehr unfachmännisches Handeln halt zum Schaden geführt hat. Und dafür ist dann der Schädiger verantwortlich, auch kostenmäßig.
Dazu kommt dann noch die unterlassenen Mängelmeldung.


Juristisch korrekt ist der Weg so, das der Vermieter Handwerker etc. mit der Schadenbeseitigung beauftragt und auch dessen Rechnung bezahlt. Und im Anschluss daran sämtliche Schadenpositionen zusammen rechnet und dies als Schadenersatz vom Mieter einfordert.
In der Praxis ist es aber oft so, dass der Vermieter außen vor bleibt und Mieter und Handwerker direkt abrechnen.



Zitat (von Lexi62):
Der gesunde Menschenverstand sagt einem,

Der gesunde Menschenverstand ist im juristischen so ziemlich irrelevant.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem im übrigen "wer es kaputt macht, bezahlt es".



Zitat (von Lexi62):
Fazit: ich werde mir demnächst Forenbeiträge sparen !

Falls man nur Wunschantworten unter Ausblendung der Realität sucht, sollte man das einfach ganz am Anfang dazu schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(658 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat (von Lexi62):
Ein Eckventil zu wechseln und einen Wasserhahn einzubauen ist wohl keine Arbeit, für die man studiert haben muss

Stimmt eine Lehre reicht völlig.
Oder Eigenstudium.
Alles was gebraucht wird ist Kompetenz.


Zitat (von Lexi62):
und solche Sachen kann man durchaus selber bewerkstelligen.

Ihr konntet es nicht.
Das ist nun euer Problem.


Zitat (von Lexi62):
Wenn - und das ist der Knackpunkt - das Ventil nicht altersbedingt verrottet gewesen wäre ! Davon war nicht auszugehen

1. Laienfehler.
Bei 50 Jahre alten Ventilen ist immer davon auszugehen.


Zitat (von Lexi62):
Und das beinhaltet ja nun mal, dass man das Ventil problemlos zudrehen kann !

Ja und das ging hier nicht.
2. Laienfehler.
Statt Ventil gangbar zu machen weiter ohne Ahnung dran rumgemacht

Und auch den Mangel nicht dem Vermieter gemeldet.


Zitat (von Lexi62):
Seltsam nur, dass google und ChatGPT mir völlig entgegengesetzte Informationen gibt.

Weil denen nicht gesagt wurde "Laie ohne Ahnung hat dran rumgemacht"?
Da ist das logisch.


Zitat (von Lexi62):
Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass ein marodes Eckventil zum Haus gehört und vom Vermieter bezahlt werden muss

Das hat auch Harry gesagt. Das sagt auch das Gesetz.
Warum ignorierst du den Rest vom Sachverhalt?


Zitat (von Lexi62):
Fazit: ich werde mir demnächst Forenbeiträge sparen, weil hier nur
unfundierte Meinungen kundgetan werden und ich auch noch angegriffen
werde, obwohl ich offensichtlich im Recht bin. Also - Danke für NICHTS !

Dann zieh vor Gericht und hol dir *dein Recht*. Nicht überrascht sein wenn der Richter andere Meinung hat.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hatte das Thema eigentlich geschlossen. Ich habe keine Lust mehr, mich weiter aufzuregen. Ach, nur kurz noch: Google und ChatGPT habe ich natürlich wahrheitsgemäß und detailgetreu den gesamten Vorgang geschildert. Aber vielen Dank für eure hilfreichen Antworten !!

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