Umgang: Hilfe bei Beeinflussung durch KM, Was tun?

3. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang: Hilfe bei Beeinflussung durch KM, Was tun?

Hallo, es geht um 2 Kinder (w, 7J, m 5,5J). Die Trennung erfolgte im April 2022.
Die Trennung ging initial von der Mutter aus. Die Kinder sind alle 14 Tage am Wochenende beim Vater. Einen weiteren Tag in der Woche lehnte die Mutter ab, da ihr das „zu viel" sei. Sie agiert sehr übergriffig, wollte Fotos von der neuen Wohnung des Vaters sehen und wo die Kinder schlafen, schrieb während dem Umgang immer wieder Nachrichten, was denn gemacht und gegessen würde (und wer das Essen zubereitet hätte), mit wem die Kinder sich aufhalten außer dem Vater, wer besucht würde etc.
Aus Gutmütigkeit und Selbstschutz wurden die Fragen beantwortet. Von seiten der Kinder kam es immer wieder zu Aussagen gegenüber dem Vater, die deutlich machen, dass sie zuhause massiv beeinflusst werden. Sowohl von der KM als auch von ihren Eltern. Beispiele: „Opa hat gesagt Papa, du bist ein *********." Oder zur Mutter des KVs: „Die sagen du bist *******, aber ich finde nicht, dass du ******* bist." Außerdem äußerte die Tochter, damals 3,5 Jahre alt, Begriffe wie „*****". Da sie damals noch nicht in den KiGa ging, gibt es nicht viele Möglichkeiten, wo dies herkommen kann.
Eine zeitlang wollte die Tochter nicht mit zum KV. Dies sagte sie ihm selbst bei Abholung, während die KM nur daneben stand und nicht sagte, äußerte aber keine Gründe und freute sich sichtlich den KV zu sehen.
Seit August 24 hat der KV eine neue Lebensgefährtin. Diese (und auch der KV) ist selbst Scheidungskind und Grundschullehrerin (was natürlich kein Garant für irgendetwas ist), und geht sehr bedacht und behutsam mit den Kindern um. Die Kinder lernten sie nach einem Monat kennen, und verstehen sich bis jetzt sehr gut mit ihr. Im März 25 zogen LV und KV in ein gemeinsames Haus. Die Kinder hatten vorher schon öfter geäußert, dass sie dies schön fänden, weil sie LV sehr mögen und sie lieben und vermissen.

KM kritisierte:
- Zu frühes Kennenlernen
- -einmaliger Besuch auf ausdrücklichen mehrmaligen Wunsch der Kinder mit KV in Wohnung der KM, wo sie sichtlich Spaß hatten
- - nahm Kontakt zur LV auf und erzählte Verleumdungen und Lügen, „Verriet" vermeintlich Vasektomie des KVs (was LV aber schon wusste)
- Verbat den Kindern „ich liebe dich" zur LV zu sagen
- Verbat den Kindern, bei LV im Auto mitzufahren (LV fuhr zum damaligen Zeitpunkt seit 14 Jahren und mit den Kindern, die sich ein Mitfahren wünschten, extra vorsichtig. Dies führte u.a. dazu, dass die Tochter weinte und sagte:" Mama weint wenn ich bei dir mitfahre, aber ich möchte doch so gerne."
KM fährt jährlich 4 Wochen in den Ferien mit den Kindern zu ihrer Familie nach Spanien, auch oft über den Geburtstag des Sohnes.
KV durfte die Kinder bis 2025 an den Geburtstagen nicht sehen, immer mit Ausreden wie Ausflüge die länger dauern, Kinder schlafen schon, etc. Als es ein Wochenende gab, an dem die Tochter Geburtstag hatte, zwang KM den KV dieses zu tauschen, da sie mit dem Kind frühstücken aber auch den kompletten Tag verbringen wollte und war mit keinem Kompromiss einverstanden.
Bei der Einschulung der Tochter verließ die KM mit den Kindern und ihren Eltern die Kirche durch einen Hinterausgang um den Kontakt mit KM, LV und den Eltern von KV zu verhindern. Die Tochter weinte, bis sie KV, LV und Großeltern dann doch auf der Straße sah. In der Turnhalle war neben dem Sohn ein Platz frei, sodass Stiefvater des KV, KV und LV sich abwechselnd kurz neben den Sohn setzten und mit ihm sprachen. Die Großmutter mütterlicherseits musterte LV und sagte „furchtbar", während sie neben dem Sohn saß und dieser dies natürlich mitbekam. Während auf die Tochter gewartet wurde, wurde der Sohn so eingekeilt, dass er keine Chance hatte zu KV und Familie zu gehen. Als er an der Hand der Mutter neben KV stand und sagte: "Ich möchte zu denen gehen.", reagierte KM mit extrem verkniffenem Gesichtsaudruck mit: „Dann geh doch.", was der Sohn natürlich nicht tat (damals 4 Jahre alt). Für die kommende Einschulung ist die KM zu keinem Kompromiss (Kinder sitzen während Messe bei ihr, in der Turnhalle bei KV oder umgekehrt) bereit.
Aktuell planen KV, LV und Großeltern mit den Kindern für 3,5 Tage nach Holland zu fahren. Es ist der erste Urlaub der Kinder mit KV seit der Trennung. Der Urlaub soll über Pfingsten (Freitag bis Montagmittag) stattfinden. Obwohl der KV die Kinder bisher in den Ferien weiterhin nur an den Wochenenden sieht, der KM also viel mehr Zeit mit den Kindern bleibt, versuchte sie die zusätzliche Nacht und den halben Tag zu verweigern. Die Kinder freuten sich beide anfangs, urplötzlich behauptetet die Tochter, sie wolle nicht mit, weil es eine Nacht mehr sei und sie ihre Mutter so vermissen würde. (Während der Umgangswochenenden äußern die Kinder öfter am Sonntag nicht nach Hause fahren zu wollen. Dies wird von KV und LV ernstgenommen und besprochen und erklärt, dass so die Absprache ist.) Außerdem sagte sie, die Mutter hätte ihr versprochen ins Schwimmbad zu gehen, wenn sie nicht mit in Urlaub käme. Auch in der Vergangenheit, äußerte die Tochter, die KM hätte gesagt, sie würden Kleider kaufen gehen, wenn sie bei Mama bliebe.
Aktuell berichtete KM, der Sohn wolle nun auch nicht mit in den Urlaub.
Am vergangenen Kinderwochenende hatte die Tochter eine Zirkusaufführung, zu der sie KV und LV nicht mitnehmen wollte, obwohl es Papa Wochenende war. Lange konnte sie keine Gründe nennen und die, die sie dann nannte, beinhalteten eine Wortwahl, die sie sonst nicht benutzt. Obwohl sie sagte, sie wolle nur mit der KM gehen, nahm diese zusätzlich ihre Eltern mit.
Als die KM 2023 an den Mandeln operiert werden musste, waren die Kinder auch eine längere zeit beim Vater, was einwandfrei funktionierte.

Meine Frage ist jetzt: Was kann man tun? Der Umgang ist eigentlich geregelt, die KM bestreitet jegliche Manipulation/ Beeinflussung durch sich oder ihre Eltern und lehnt ein „Zwingen" der Kinder zum Urlaub oder den Papa Wochenenden ab.




44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Ich hoffe, ich habe nichts überlesen. Hier wird ja völlig unsortiert geschrieben, wesentliche mit unwesentlichen Dingen vermischt.

Bitte zunächst nur ganz kurz und knapp und punktgenau antworten. Wie ist der Umgang "eigentlich" durch wen geregelt? Gerichtsentscheid oder was?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Wie sind Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht verteilt?



Zitat (von TripleM257724):
die KM bestreitet jegliche Manipulation/ Beeinflussung durch sich oder ihre Eltern

Selbst wenn, wäre es ein Problem dagegen juristisch vorzugehen. Das fängt schon mit der Beweisproblematik an und geht hin dazu, dass dann erst mal eine unerlaubte Manipulation vorliegen müsste.

Gegen erlaubte Manipulation hilft eh kein Anwalt, das muss man dann eher psychologisch angehen.



Zitat (von TripleM257724):
und lehnt ein „Zwingen" der Kinder zum Urlaub oder den Papa Wochenenden ab.

Zu Recht. Denn auch Kinder haben Rechte und ein tatsächliches Zwingen der Kinder zum Urlaub oder den Papa Wochenenden sieht das Rechtssystem nicht vor - im Gegenteil.

In wie weit die KM sich hier am überreden beteiligen müsste, vermag ich nicht abzusehen. Sie scheint auf dem Standpunkt zu stehen "Deine Zeit, Dein Problem sie zu überreden"?





-- Editiert von User am 3. Mai 2026 20:56

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, ich wollte kein Detail auslassen und bin etwas aufgewühlt.

Der Umgang wurde zwischen KV und KM so festgelegt. Beim Jugendamt wurde nochmal besprochen, dass, falls ds Wochenende ausfällt, der Umgang am folgenden Freitag nachgeholt wird.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Okay, also keine gerichtliche Festlegung. Da haben wir jetzt drei Problemkreise.

1. Ihr müsst Euch über den Umgang, z.B. Urlaub einigen. Auch über die Feiertage, Geburtstage u.s.w. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr das alleine nicht schafft; die Fronten sind zu verhärtet. Bitte nimm Hilfe in Anspruch. Das kann das Jugendamt sein, auch andere Organisationen bieten insoweit fachkundige Unterstützung an. Notfalls ist das Familiengericht einzuschalten.

2, Was muss das Umgangselternteil dem anderen Elternteil berichten? Und auch umgekehrt, was muss das Betreuungselternteil dem Umgangselternteil berichten? Grundsätzlich sehr wenig. Es geht die Kindsmutter einfach nichts an, was wer bei Dir für die Kinder kocht, mit wem sie in Deiner Zeit Umgang mit wem auch immer haben. So, wie es umgekehrt auch Dich nichts angeht, wie das alles bei der Mutter abläuft, wer dort die Kinder bekocht, was weiß ich. Ausnahme wäre eine konkrete Kindeswohlgefährdung; da sehe ich hier aber bei beiden Elternteilen keinen Ansatzpunkt. Also, bringe das klar rüber.

3. Auseinandersetzungen sollten grundsätzlich nicht vor den Kindern erfolgen. Diese Einbeziehung der Kinder, die auch zwangsweise zu einer großen Belastung der Kinder führt, konsequent ablehnen. Es ist ein Unding, wie die Kinder da einbezogen werden. Bitte nicht vergessen: Kinder sind absolut loyale Wesen, sie wollen artig sein. Sie werden, wenn sie mit Dir alleine sind, Dir zustimmen; wenn sie mit der Mutter alleine sind, werden sie ihr zustimmen. Das hat nichts mit Lügerei zu tun, es entspricht ihrer Vorstellung von dem, was von ihnen erwartet wird. Also, IHR habt Probleme, und IHR müsst EURE Probleme lösen. Und, über Bagatellen, wie das was da möglicherweise der Opa wann gesagt hat, darüber solltest Du stehen. Kinder haben ein ganz gutes Judiz. Glaub mir, das tut der Beziehung zu Dir keinen Abbruch. Irgendwann wird das, was der Opa da sagt, auch einfach langweilig.

Ich verstehe, dass Du aufgewühlt bist. Wenn die Situation erst einmal verfahren ist, dann kostest es Geduld und Kraft, das Ganze in die richtigen Bahnen zu lenken. Bemühe Dich, das, was ich hier geschrieben habe, konsequent einzuführen/umzusetzen. So, und jetzt kannst Du auf den Punkt genau noch ergänzende Fragen stellen. Damit das alles in die richtigen Bahnen kommt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Irgendwann wird das, was der Opa da sagt, auch einfach langweilig.


und vor allem m,erken die Kinder, je älter sie werden, wer da dummes Zeig in sie hineinredet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19154 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von TripleM257724):
Meine Frage ist jetzt: Was kann man tun? Der Umgang ist eigentlich geregelt

Aber nicht verbindlich.
Also verbindliche, feste Regelung mit Ordnungsgeld-Androhung über Jugendamt oder Gericht herbeiführen und diese dann durchsetzen.

Zitat (von TripleM257724):
die KM bestreitet jegliche Manipulation/ Beeinflussung durch sich oder ihre Eltern

Beeinflussung wird man nie verhindern können - das ist kein juristisches Problem, sondern ein praktisches.
Da hilft nur, die Kinder entprechend zu erziehen, dass Beeinflussungsversuche abprallen.

Zitat (von TripleM257724):
und lehnt ein „Zwingen" der Kinder zum Urlaub oder den Papa Wochenenden ab.

Wenn es eine verbindliche, feste Regelung mit Ordnungsgeld-Androhung über Jugendamt oder Gericht gibt, wird die Kindsmutter schon dafür sorgen müssen, dass die feste Regelung eingehalten wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von TripleM257724):
es geht um 2 Kinder (w, 7J, m 5,5J)
Es geht hier nur augenscheinlich um die Kinder. Die Kinder sollen vielmehr (wie leider viel zu häufig) als Abarbeitungs-Werkzeug für die gescheiterte Ehe der Eltern herhalten. Die Kinder erkennen noch nicht, wozu sie benutzt werden.

Zitat (von TripleM257724):
Meine Frage ist jetzt: Was kann man tun?
Man könnte --->
- sich strikt an die geregelten Umgangsvereinbarungen halten
- auch mal auf einen Umgang oder gar einen gemeinsamen Urlaub verzichten.
- selbst erkennen, das *Zwingen* idR sofort und/oder auf lange Sicht niemandem gut tut.
- einsehen, dass die Kinder die eigenen Kinder bleiben und dieses *Seilziehen* der Eltern nicht mehr oder weniger Rechte --am Kind--- bringt.
- die LV bzw. die neue Partnerin bitten, sich ein wenig zurückzunehmen, wenn die Kinder zum Umgang da sind.
- die Kinder selbst vorschlagen lassen, was sie mit der Freundin ihres Vaters machen möchten.
- sich merken: Kommt Zeit, kommt Rat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7521 Beiträge, 1695x hilfreich)

Der richtige Ansprechpartner ist das Jugendamt, nicht ein Internet-Forum.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Volle Zustimmung. Und Ziel ist doch im Interesse der Kinder, eben zwei Elternteile zu haben mit der Selbstverständlichkeit, bei beiden zu leben bzw. am Alltagsleben teilzunehmen. Das muss so selbstverständlich sein, wie der Besuch der Kita, der Schule. Da kann ein Kind auch nicht mitbestimmen, ob es das will oder nicht. Das kommt doch erst viel später ins Spiel, nicht bei Kindern im Vorschul- bzw. Grundschulalter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der richtige Ansprechpartner ist das Jugendamt, nicht ein Internet-Forum.
Was würde das Jugendamt tun? Evtl. nur darauf verweisen, was unlängst schon dort besprochen wurde?

Man sollte sich gründlich überlegen, ob man wegen einzelner Details und momentaner Aufgewühltheit das Amt nochmals aufsucht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
So, und jetzt kannst Du auf den Punkt genau noch ergänzende Fragen stellen. Damit das alles in die richtigen Bahnen kommt.


Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Mittlerweile läuft alles so, wie du es vorgeschlagen hast, dh es wird nur noch über allgemeines notwendiges kommuniziert und ein Ausfragen nicht mehr zugelassen.

KV und LV sprechen nie schlecht vor den Kindern über die Mutter, auch wurde sich (außer als man noch zusammen lebte) auch nie vor den Kindern gestritten.
Mein Problem ist eher, wie ich den geregelten Umgang denn durchsetzen kann, für Sachen wie Aufführungen, oder eben meinen Wochenenden, wenn die Kinder angeblich nicht wollen. Weil trotz der Absprachen beim Jugendamt sagt sie einfach, sie wollen nicht und da kann sie nichts tun. Allerdings besticht sie die Kinder wie erwähnt mit Ausflügen und Geschenken.
Und ich weiß auch nicht, wie es am Einschulkungstag laufen soll, da sie da auch nicht kompromiss bereit ist.
Ich sehe ganz klar die Kinder und überlege deshalb mich zurücjzuziehen und sie nur noch zu nehmen, wenn sie wirklich kommen möchten. Allerdings hatten sie beide Lust auf den Urlaub, der Sohn bis gestern auch und nun angeblich nicht mehr.
Ich bin da etwas ratlos.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn es eine verbindliche, feste Regelung mit Ordnungsgeld-Androhung über Jugendamt oder Gericht gibt, wird die Kindsmutter schon dafür sorgen müssen, dass die feste Regelung eingehalten wird.


Mit Ordnungsgeld vielleicht ja. Ihr Argument ist ja immer, die Kinder wollen nicht. Und die (besonders die Tochter) sagen dann genau die gleichen Argumente wie die KM, onwohl sie sich vorher drauf gefreut haben.
Und das geht auch beim Jugendamt?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man könnte --->
- sich strikt an die geregelten Umgangsvereinbarungen halten
- auch mal auf einen Umgang oder gar einen gemeinsamen Urlaub verzichten.
- selbst erkennen, das *Zwingen* idR sofort und/oder auf lange Sicht niemandem gut tut.
- einsehen, dass die Kinder die eigenen Kinder bleiben und dieses *Seilziehen* der Eltern nicht mehr oder weniger Rechte --am Kind--- bringt.
- die LV bzw. die neue Partnerin bitten, sich ein wenig zurückzunehmen, wenn die Kinder zum Umgang da sind.
- die Kinder selbst vorschlagen lassen, was sie mit der Freundin ihres Vaters machen möchten.
- sich merken: Kommt Zeit, kommt Rat.


Der KV hat schon oft auf Umgang und Geburtstage etc verzichtet. Das sollte der erste Urlaub sein, den sich die Kinder auch von sich aus gewünscht haben. Aber natürlich würde verzichtet werden, wenn sie wirklich nciht mit wollen.

Das mit LV die sich zurückhalten soll verstehe ich nicht? Die Kinder wollen Zeit mit ihr verbringen. Die LV setzt klare Grenzen, zum Beispiel möchte sie keinen Kuss von den Kindern auf den Mund etc. Inwieweit soll sie sich zurück halten? Wenn sie mal bei etwas nicht dabei ist, was durchaus vorkommt, weil sie ja auch ein eigenes Leben hat und dem KV auch Zeit mit den Kindern alleine lassen möchte, sind die Kinder direkt ungehalten und fragen nach ihr.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da kann ein Kind auch nicht mitbestimmen, ob es das will oder nicht. Das kommt doch erst viel später ins Spiel, nicht bei Kindern im Vorschul- bzw. Grundschulalter.


Das sehe ich genauso. Ich möchte natürlich nicht, dass die Kinder schreiend uind weinend ins Auto gezerrt werden, zwingen war vermutlioch das falsche Wort. Aber die Kinder wissen, dass die KM ihnen gerne erlaubt zuhause zu bleiben und ihnen auch noch schöne Sachen verspricht bzw kauft. Und das kann es nicht sein.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da kann ein Kind auch nicht mitbestimmen, ob es das will oder nicht. Das kommt doch erst viel später ins Spiel, nicht bei Kindern im Vorschul- bzw. Grundschulalter.


Kindeswohl ist ja auch nciht immer Kindeswille. Besonders ohne wirkliche Gründe. Die Kinder wollen oft nicht mehr weg, sagen, wie schön sie es finden etc. Es ist natürlich klar, dass sie beim jeweiligen Elternteil was anderes sagen, allein aus Loyalität.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da kann ein Kind auch nicht mitbestimmen, ob es das
will oder nicht.

Doch.
Es kann.
Es darf.
Willkommen in der Realität von 2026 wo Kinder Rechte haben.
Kindeswohl kommt auch noch dazu.


Zitat (von drkabo):
wird die Kindsmutter schon dafür sorgen müssen, dass die
feste Regelung eingehalten wird.

Wenn das Kind nicht will. Wie soll das gehen?


Zitat (von TripleM257724):
Kindeswohl ist ja auch nciht immer Kindeswille.

Sehr richtig.
Aber Kindeswohl ist auch nicht immer Elternwille.


Zitat (von TripleM257724):
Aber die Kinder wissen, dass die KM ihnen gerne erlaubt zuhause zu bleiben und ihnen auch noch schöne Sachen verspricht bzw kauft. Und das kann es nicht sein.

Das wird kein Gericht untersagen.


Zitat (von TripleM257724):
Aber natürlich würde verzichtet werden, wenn sie wirklich nciht mit wollen.

Das ist sehr vernünftig.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19154 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von TripleM257724):
Mit Ordnungsgeld vielleicht ja. Ihr Argument ist ja immer, die Kinder wollen nicht. Und die (besonders die Tochter) sagen dann genau die gleichen Argumente wie die KM, onwohl sie sich vorher drauf gefreut haben.
Und das geht auch beim Jugendamt?

Ja - wenn die KM mitspielt. Sonst halt über das Gericht.
Wenn die Kinder nicht wollen, dann muss die KM die Kinder trotzdem bringen - oder halt das Ordnungsgeld zahlen. Es ist der Job der Mutter dafür zu sorgen, dass der Umgang stattfindet.

Ihnen muss aber klar sein, dass eine feste, verbindliche Regelung eben auch fest ist und wenig Spielraum für Flexibilität bietet.
Wenn die Regelung ist "alle 14 Tage von Fr bis So", dann können Sie nicht einfach über Pfingsten bis Montag in Urlaub fahren, weil der Umgang eben nur bis Sonntag geht. Und wenn irgendein tolles Event für Kinder an einem Wochenende ist, an dem Sie gerade keinen Umgang haben, dann haben Sie Pech gehabt. Eine feste Regelung ist eben eine feste Regelung - für alle. Umgekehrt ist es natürlich so, dass der Geburtstag des Kindes bei Papa stattfindet, wenn der Geburtstag des Kindes zufällig auf ein Umgangswochenende fällt. Über Kompromisse und Ausnahmen kann man anfangen zu sprechen, wenn sich die feste Regelung für einige Zeit (Jahre!) etabliert hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ihnen muss aber klar sein, dass eine feste, verbindliche Regelung eben auch fest ist und wenig Spielraum für Flexibilität bietet.

In der Tat, das ist der Nachteil. Gewisse, im voraus feststünde Ereignisse (Geburtstag, Weihnachten, Ferien, ...) kann man auch noch regeln, dann wird aber auch schon aufhören.



Zitat (von drkabo):
Wenn die Kinder nicht wollen, dann muss die KM die Kinder trotzdem bringen - oder halt das Ordnungsgeld zahlen. Es ist der Job der Mutter dafür zu sorgen, dass der Umgang stattfindet.

Interessante Idee ... die Mutter müsste also ein Ordnungsgeld zahlen, wenn sie die Kinder nicht schreiend und weinend ins Auto zerrt und ein einen Ort verbringt wo diese nicht hin wollen? Weil das dann dem Kindeswohl entspricht? Gibt es da Beispiele aus der Realität wo das in DE schon mal passiert ist? Eventuell sogar Gerichtsurteile?

Ich kannte es bisher nur so, das wenn ein Kind den Umgang verweigert, das Kindeswohl im Mittelpunkt steht und ein Kind nicht physisch zum Umgang gezwungen werden darf. Und vor der Verhängung eines Ordnungsgeldes prüft das Gericht die Gründe detailliert, um unerlaubte Manipulation auszuschließen und kein Ordnungsgeld ungerechtfertigt zu verhängen.



Ich persönlich würde hier überlegen, das ganze vor Gericht zu regeln, auch mit Ordnungsgeld. Denn bereits das Wissen, das gezieltes manipulatives Abhalten vom Umgang teuer werden kann, hält die meisten davon ab es zu machen.
Es muss einem aber klar sein, dass bei trickreichen Elternteilen auch so was nicht immer funktioniert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Wir haben doch hier null Anhaltspunkte dafür, dass die Kinder nicht gerne beim Vater sind, dass sie dort irgendeinen Schaden nehmen. Ich empfinde es als Katastrophe, wenn das Kind in Gegenwart der Mutter dem Vater erklären muss dass es nur eine Nacht weniger im Urlaub mit dem Vater bleiben will. Es ist auch die (Mitwirkungs)Pflicht der Mutter, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder eben nicht schreiend gegen den Umgang wehren. Und, ehe es die Neue im Leben des Vaters gab, scheint der Umgang ja funktioniert zu haben. Ich werde das Gefühl nicht los, dass es (leider) mal wieder um Machtspiele geht. Es spricht doch gar nichts, wirklich gar nichts dagegen, eine Nacht länger als üblich, einen Kurzurlaub mit der Familie des Vaters zu verbringen.

Nochmals, hier ist professionelle Hilfe angesagt; wenn die versagt, dann gerichtliche Hilfe. Und wenn dann sich der Umgang stressfrei eingespielt hat, dann kann man sich auch stressfrei mehr Flexibilität leisten, im Interesse aller Beteiligter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von TripleM257724):
Der KV hat schon oft auf Umgang und Geburtstage etc verzichtet. Das sollte der erste Urlaub sein, den sich die Kinder auch von sich aus gewünscht haben.
Die beiden haben sich einen gemeinsamen Urlaub mit dir und deiner LG gewünscht? So ganz von allein? Ich kenne Kinder, die wünschen sich jeweils von demjenigen die tollsten Sachen, von denen sie diese auch bekommen würden...

Du musst dich hier nicht verteidigen, du hast gefragt, was man tun kann. Ich schrieb, was man tun könnte...

Ich würde nach wie vor nicht zum Jugendamt gehen, ich würde das selbst und mit Geduld regeln wollen.
Dass die Kindsmutter eben doch ihre Eifersucht oder Glucken-Gründe als *Rache* einsetzt, kommt nicht in Frage? Das nämlich könnte auch eine verbindliche Regelung zum Umgang oder gar eine gerichtl. Entscheidung nicht verhindern. Das sind Elternteile wieder und wieder sehr erfinderisch, um Umgang und sonstiges zu torpedieren.

Zitat (von TripleM257724):
Aber die Kinder wissen, dass die KM ihnen gerne erlaubt zuhause zu bleiben und ihnen auch noch schöne Sachen verspricht bzw kauft. Und das kann es nicht sein.
Sorry, aber doch. Das ist gerade das, was der KM einfällt.
Wenn du nun DEINS dagegen setzt, führt es wahrscheinlich zu weiteren Konflikten.... auch für die Kinder.
Ob mit JA oder Gericht, aber auf jeden Fall.

Und das will wohl tatsächlich keiner aller Beteiligten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19154 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Interessante Idee ... die Mutter müsste also ein Ordnungsgeld zahlen, wenn sie die Kinder nicht schreiend und weinend ins Auto zerrt und ein einen Ort verbringt wo diese nicht hin wollen?

Im Prinzip Ja. Denn es ist die Pflicht der Mutter, die Kinder so zu erziehen, dass sie gerne zum jeweils anderen Elternteil gehen. Wenn die Kinder schreien und weinen, hat die Mutter in der Erziehung wohl was falsch gemacht.
Und bei Kindern in einstelligem Alter wird sich die Mutter durchsetzen können müssen.
OLG Saarbrücken, 08.10.2012 - 6 WF 381/12

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich werde das Gefühl nicht los, dass es (leider) mal wieder um Machtspiele geht. Es spricht doch gar nichts, wirklich gar nichts dagegen, eine Nacht länger als üblich, einen Kurzurlaub mit der Familie des Vaters zu verbringen.

Kommt genau darauf an, wie das mit den Plänen der Mutter etc. korrespondiert.



Zitat (von drkabo):
Und bei Kindern in einstelligem Alter wird sich die Mutter durchsetzen können müssen.

Nein, das muss sie eben nicht.
Sie muss im Falle des Falles nur darlegen, wie sie auf das Kind eingewirkt hat, welche zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwendet wurden, um das Kind zu zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen. Das schuldet sie, das ist ihre Pflicht. Einen Erfolg ihrer Einwirkung hingegen schuldet sie nicht.



Zitat (von drkabo):
OLG Saarbrücken, 08.10.2012 - 6 WF 381/12

Da erging das Ordnungsgeld zu recht, denn dem Vortrag des Umgangspflegers wurde nicht widersprochen und der verpflichtete Elternteil hat nicht dargelegt warum er an der Befolgung der gerichtlichen Anordnung gehindert war, nicht dargelegt wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen. Somit war der Vorwurf der unerlaubten Manipulation nicht entkräftet und entsprechend zu verurteilen.



Zitat (von Chrominanz):
Kindeswohl kommt auch noch dazu.

Nein, es kommt nicht hinzu, das Kindeswohl enthält auch die Rechte des Kindes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Denn es ist die Pflicht der Mutter, die Kinder so zu erziehen, dass sie gerne zum jeweils anderen Elternteil gehen.


Diese Pflicht sehe ich nicht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Nochmals klarstellend: Kindeswohl ist der Oberbegriff, ein Teil davon ist der Wille des Kindes, welcher natürlich an Bedeutung zunimmt, je älter das Kind wird. Inwieweit die Mutter aktiv daran mitarbeiten muss, dass das Kind gerne den Umgang beim Vater wahrnimmt, das ist eine Einzelfallentscheidung. Es ist allerdings ein Unding, wenn die Mutter wie es hier wohl der Fall ist, negativ auf den Umgang einwirkt. Denn, dass das Kind in Gegenwart der Mutter dem Vater sagen muss, dass ihm die eine Nacht mehr beim Vater zu viel ist, das geht doch gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nochmals klarstellend


Mit der Aussage kann ich leben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7521 Beiträge, 1695x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von eh1960):
Der richtige Ansprechpartner ist das Jugendamt, nicht ein Internet-Forum.

Was würde das Jugendamt tun?

Die Interessen des Kindes vertreten.
Zitat:
Evtl. nur darauf verweisen, was unlängst schon dort besprochen wurde?

Da niemand hier weiß, was dort schon besprochen wurde, kann man die Frage nicht beantworten.

Zitat:
Man sollte sich gründlich überlegen, ob man wegen einzelner Details und momentaner Aufgewühltheit das Amt nochmals aufsucht.

"Aufgewühlte Eltern" sind für Jugendämter Alltag, das kennen die.

Und wenn sich einzelne Details verändert haben, ist genau das ein Grund, sich erneut mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes zu besprechen.

Traut man sich das alles nicht selbst zu, sollte man einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen und sich von diesem beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
nd, ehe es die Neue im Leben des Vaters gab, scheint der Umgang ja funktioniert zu haben.

Nein, auch vor dem "ins Leben treten" der LV gab es einige Besuche, zu denen nur der Sohn mitgefahren ist. Die KM hat die Tochter dann gezwungen, dem Vater in ihrer Anwesenheit zu sagen, sie wolle nicht mit. Das Kind tat dies sichtlich ungern und natürlich auch ohne Gründe zu nennen, warum.
Auch in Bezug auf den kommenden Urlaub hatte der KV den Kindern und besonders der Tochter, die ja, genau wie die KM, sagt eine Nacht mehr wäre so schlimm, gesagt, dass man den Urlaub früher abbrechen bzw nur Freitag bis Sonntag fahren könnte. Die Tochter wirkte sehr erleichtert und sagte, sie würde es versuchen und mitkommen. Die KM schrieb daraufhin, die Tochter hätter erzählt, sie würde nur für zwei Tage in den Urlaub fahren und bei Vermissung zurückgebracht, woraufhin KM zu ihr sagte "das ist schwierig", statt sie darin zu bestärken, es einfach, auch für weniger Tage zu versuchen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die beiden haben sich einen gemeinsamen Urlaub mit dir und deiner LG gewünscht? So ganz von allein?

Ja, tatsächlich. Sie fliegen jährlich mit der Mutter und deren Eltern 3-4 Wochen nach Barcelona (gern auch über den Geburtstag des Sohnes) und sagten, sie wollen auch mal mit KV und LV in Urlaub.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
TripleM257724
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sie muss im Falle des Falles nur darlegen, wie sie auf das Kind eingewirkt hat, welche zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwendet wurden, um das Kind zu zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen.


Sie schreibt immer, sie hätte der Tochter gesagt, sie soll es selber sagen, damit es nicht heißt, es würde von ihr kommen.
Es wird ja nichts absurdes erwartet. Bei der Umgangsverweigerung der Tochter, hätte sie ja erstmal nur mit auf einen Spielplatz kommen können und dann entscheiden ob sie nach Hause zurück oder mit dem Bruder zum KV möchte. Oft ist es so, dass die Tochter, sobald sie aus dem Einflussgebiet der Mutter weg ist, gerne beim KV und der LV ist. Sie sagte auch früher nach dem Abschied von der KM, der immer ein exzessives Winken, auch aus dem Fenster und traurig und wütend schauen der KM beinhaltete, im Auto: "Die Mama weint jetzt bestimmt, weil sie mich vermisst." Dies wurde dann auch mal vor der KM und dem Kind angesprochen unddie KM sagte, sie würde nicht weinen.
Oder wie schon geschrieben, Versprechen zu Ausflügen die sonst nicht stattfinden, Geschenke beim Wiederkommen etc. Das sind alles, wie ihr/Sie ja schon schriebt/schrieben nichts, was man verbieten kann, aber alles in allem eine Manipulation. Es geht uns lediglich darum, dass es den Kindern gut geht. Wenn es besser ist, sich zurückzuziehen und ohne Groll oder so die Kinder nur zu sehen, wenn sie es wollen wird das gemacht. Aber vielleicht ist es besser, wenn es wirklich FESTgelegt ist und die Kinder nicht das Gefühl haben sich entscheiden zu müssen.

Auch in Bezug auf eine Regelung bei der Einschulung bin ich wirklich ratlos, weil die Kinder auch nach der wirklich traumatischen Einschulung der Tochter sagten, sie hätten sich nciht getrut zum KV + Familie zu kommen und sie wären traurig gewesen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von TripleM257724):
Sie fliegen jährlich mit der Mutter und deren Eltern 3-4 Wochen nach Barcelona (gern auch über den Geburtstag des Sohnes) und sagten, sie wollen auch mal mit KV und LV in Urlaub.
Ja. Das werden sie gewiss auch. Doch was folgt daraus?
Rennt man zum Jugendamt? zählt in allen Details auf, was die KM seit 2022 schon alles tat?... lässt evtl. eine Beistandschaft einrichten?...und lässt dann das Amt und später evtl. das Gericht entscheiden...Ja, das geht. :sad:
Dann zucken die Eltern mit den Schultern... das Amt bzw. das Gericht hats gesagt... weil die Eltern es nicht allein fertigbringen.
Na dann...Auf zu einer weiteren langjährigen Streitgeschichte, ganz gewiss mit unschönen und erst später erkennbaren Folgen für die Kinder.

btw. Was ist eigentlich LV?

-- Editiert von User am 5. Mai 2026 12:01

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.117 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.799 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.