Mahlzeit zusammen,
das ein e.K. grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen im Falle einer Insolvenz haftet ist klar.
Mal angenommen die Firma des e.K. ist zahlungsunfähig, er besitzt neben seinem Privatvermögen (Immobilie), erhebliches Anlagevermögen.
Falls eine außergerichtliche Einigung, bis zur Abwicklung der Firma mit den Gläubigern nicht möglich ist, und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, dürfte es deutlich einfacher und schneller für den IV sein, ein Einfamilienhaus in liquide Mittel zu verwandeln als das Anlagevermögen der Firma, aber bestünde die (realistische) Chance (ja ich weiß die beginnt bei 0,01%), dass das "privat Vermögen" verschont bliebe, falls das Anlagevermögen ausreichend wäre um alle offenen Kosten zu decken?
Oder hat der IV überhaupt nicht die Befugnis sowas zu entscheiden?
Es geht nur um eine allgemeine Einschätzung, tiefgreifender wird es dann vermutlich später per Steuerberater und Anwalt für Insolvenzrecht.
Betriebsaufgabe / Überschuldung / Insolvenz eines e.K
Zitat :dürfte es deutlich einfacher und schneller für den IV sein, ein Einfamilienhaus in liquide Mittel zu verwandeln als das Anlagevermögen der Firma
Frage: warum beginnt man nicht selber schon mal mit der Verwertung des Anlagevermögen des Unternehmens? Je nach Anlagevermögen könnte man als Branchenkenner höhere Erträge im freien Verkauf erwirtschaften, als ein IV der es meist auf "Ramsch-Portalen" einstellt oder pauschal an spezialisierte Industrieverwerter veräußert.
Zur eigentlichen Frage:
Es gilt das Einheitsprinzip, bedeutet beim e.K. gibt es keine rechtliche Trennung zwischen dem "Geschäftsvermögen" und dem "Privatvermögen". In einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines e.K. bildet somit alles - von den Schrauben im Regal über den Gabelstapler in der Lagerhalle bis zum privaten Einfamilienhaus - alles eine einzige einheitliche Insolvenzmasse.
Es gibt im deutschen Insolvenzrecht auch keine gesetzliche Regelung, die den IV eine Reihenfolge vorgibt. Der IV ist gemäß § 1 InsO dazu verpflichtet, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Er trifft seine Entscheidung völlig frei und in der Regel nach 3 Kriterien:
1. Womit lässt sich der höchste Wert erzielen?
2. Was lässt sich am schnellsten in liquide Mittel umwandeln?
3. Welcher Verwertungsaufwand ist geringer?
Die Verwertung eines Hauses ist durchaus aufwendig, insbesondere der Schuldner nicht freiwillig am Verkauf mitwirkt und dem IV Steine in den Weg legt. Dies kann sich dann über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Ist die Immobilien belastet (z.B. Grundschulden der Bank), wird es noch unattraktiver, denn der Erlös würde primär an die finanzierende Bank und nicht an die Insolvenzgläubiger fließen.
Zitat :Frage: warum beginnt man nicht selber schon mal mit der Verwertung des Anlagevermögen des Unternehmens?
Weil auch das relativ viel Zeit braucht, da es sich größtenteils um teure Spezialmaschinen handelt, für die es auch nur einen beschränkten Markt gibt.
Die Zeit ist hier der Faktor, der die größte Problematik darstellt, denn wenn auch nur einer der Gläubiger bei einer versuchten Einigung (Zeit), nicht mitspielt, sind die Möglichkeiten eben stark limitiert.
Zitat :Zur eigentlichen Frage:
Es gilt das Einheitsprinzip...
Bedeutet im Klartext dann, dass wenn die Abwicklung nicht freihändig erfolgen kann und ein IV die Arbeit aufnimmt, ist erstmal "alles weg".
Danke Dir.
-- Editiert von User am 5. Mai 2026 15:11
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Weil auch das relativ viel Zeit braucht, da es sich größtenteils um teure Spezialmaschinen handelt, für die es auch nur einen beschränkten Markt gibt.
Ja, aber wenn Zeit der kritische Faktor ist, dann wäre das immer noch besser als wenn der IV die Sachen nach her zum "Preis pro Tonne" verscherbelt.
Zitat :Bedeutet im Klartext dann, dass wenn die Abwicklung nicht freihändig erfolgen kann und ein IV die Arbeit aufnimmt, ist erstmal "alles weg".
Korrekt.
Es wäre noch zu überlegen, ob man das Haus nicht entsprechend mit Grundschuld beleiht oder mit entsprechendem Wohnrecht verkauft.
Zitat :Es wäre noch zu überlegen, ob man das Haus nicht entsprechend mit Grundschuld beleiht...
Da das Haus als Sicherheit für Firmendarlehen dient(e), "gehört" es eigentlich bereits der Bank.
Im Falle einer Insolvenz würde der IV vermutlich keinerlei Erlös aus dem Haus für die Masse erzielen können.
Da wird es wieder spannend, denn das Haus ist für den IV Aufgrund der Belastung eigentlich uninteressant, die monatliche Kreditbelastung dafür aber so gering, dass eine "normale" Miete sie übersteigen würde.
Zitat :Im Falle einer Insolvenz würde der IV vermutlich keinerlei Erlös aus dem Haus für die Masse erzielen können.
Das könnte es für ihn überaus uninteressant machen, es zu verwerten. Ist halt das Problem, wie die Bank das ganze sieht und ob sie passend "still hält".
Zitat :Da wird es wieder spannend, denn das Haus ist für den IV Aufgrund der Belastung eigentlich uninteressant, die monatliche Kreditbelastung dafür aber so gering, dass eine "normale" Miete sie übersteigen würde.
Ob der IV hier als "Vermieter" auftreten könnte, wage ich zu bezweifen.
Die Zusammenfassung von Harry trifft die Problematik sehr gut. Ich möchte nur den Zeitfaktor nochmals herausarbeiten. Außerhalb des Insolvenzverfahrens spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. Mal ganz platt gesagt "wer zuerst kommt, der mahlt zuerst." Wer also als erstes einen Titel hat, den als erster umsetzen kann, der hat die größten Chancen, dass seine Forderung befriedigt wird. Insiderkenntnisse, die die anderen Gläubiger nicht haben, sind da bares Geld wert. Der Wettlauf beginnt regelmässig dann, wenn sich herumspricht, dass da eine Inso droht; es zumindest mit der Realisierung der Forderungen problematisch werden kann. Gerade größere Banken unterhalten insoweit hochspezialisierte Abteilungen, die genau das im Blick haben und dann auch ohne zögern mit der Vollstreckung beginnen, also ein sehr zügiges Forderungsmanagement betreiben.
Wenn die Inso erst einmal eingeleitet ist, fällt dieser Zeitfaktor ja weg. Dann werden im Prinzip alle Gläubiger gleich behandelt; es wird nach festen Regeln verteilt, was zu verteilen ist. Also hier auf abwarten und still halten zu spekulieren, ganz ehrlich, ich würde es nicht tun.
wirdwerden
Zitat :Im Falle einer Insolvenz würde der IV vermutlich keinerlei Erlös aus dem Haus für die Masse erzielen können.
Dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass der InsoV das Haus aus der Masse freigibt.
Zitat :Da wird es wieder spannend, denn das Haus ist für den IV Aufgrund der Belastung eigentlich uninteressant, die monatliche Kreditbelastung dafür aber so gering, dass eine "normale" Miete sie übersteigen würde.
Würde mich wundern wenn die Bank den Kredit nicht kündigt.
Zitat :Wer also als erstes einen Titel hat, den als erster umsetzen kann, der hat die größten Chancen, dass seine Forderung befriedigt wird. Insiderkenntnisse, die die anderen Gläubiger nicht haben, sind da bares Geld wert.
Diese können aber bis zu 3 Monate vor dem Inso Antrag zurück gefordert werden.
Eben, die Dreimonatsfrist ist ja bekannt, auch deshalb ist ja Eile geboten.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten