Geburtsnamen der Mutter im Zuge einer Heirat annehmen

6. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
rechthaber99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburtsnamen der Mutter im Zuge einer Heirat annehmen

Moinsen,

Also meiner Freundin gefällt mein Nachname X so gar nicht, und ich selbst liebäugle auch schon länger damit, den Mädchennamen Y meiner Mutter anzunehmen, die bei ihrer Hochzeit den Nachnamen X meines Vaters angenommen hat, mit dem sie auch weiterhin verheiratet ist. Den Geburtsnamen meiner Mutter anzunehmen, ist nach dem neuen Namensgesetz ja möglich, sodass ich entweder den Doppelnamen X-Y wählen, oder meinen Nachnamen komplett auf Y umschreiben lassen darf.

Da im Falle einer Namensänderung natürlich ganz schön viele Ausweisdokumente und Unterlagen zu aktualisieren wären, wäre es gewissermaßen angenehmer, diese in einem Atemzug mit einer hoffentlich bald anstehenden Heirat mit meiner Freundin durchzuführen, die den Nachnamen Z trägt. Wir beide fänden nämlich den Doppelnamen Y-Z – d.h. einen Doppelnamen bestehend aus den Mädchennamen meiner Mutter und dem Nachnamen meiner Freundin – sehr schön.

Kann jemand sagen, wie oder ob so etwas praktisch möglich wäre? Dass ich also in einem Atemzug den Mädchennamen meiner Mutter annehme und im Zuge der Heirat einen Doppelnamen mit meiner künftigen Gattin forme, ohne zweimal alle meine Dokumente erneuern zu müssen?

Dankeschön und alles Liebe!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19154 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von rechthaber99):
Den Geburtsnamen meiner Mutter anzunehmen, ist nach dem neuen Namensgesetz ja möglich, sodass ich entweder den Doppelnamen X-Y wählen, oder meinen Nachnamen komplett auf Y umschreiben lassen darf.

Sind Sie da ganz sicher?
Denn wenn Ihre Mutter zum Zeitpunkt, als Sie geboren worden sind, schon X hieß (und nicht mehr Y), dann ist Y nicht mehr wählbar.
Nach §1617i(3) können Sie nur aus den Namen wählen, die die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes hatten. Und wenn da schon beide X hießen, dürfte der Zug für Y erstmal abgefahren sein.

Wenn sich Ihre Eltern scheiden lassen und die Mutter wieder den Namen Y annimmt, können Sie sich der Namensänderung Ihrer Mutter anschließen.
Das gleiche gilt, wenn Ihr Vater verstirbt. Dann könnte Ihre Mutter wieder den Namen Y annehmen und Sie sich Ihrer Mutter anschließen.

-- Editiert von User am 7. Mai 2026 00:15

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von rechthaber99):
Den Geburtsnamen meiner Mutter anzunehmen, ist nach dem neuen Namensgesetz ja möglich,

Nein, das ist nicht möglich.

Zitat (von rechthaber99):
Kann jemand sagen, wie oder ob so etwas praktisch möglich wäre?

Da die Fragestellung von einer falschen Voraussetzung ausgeht, muss man nicht weiter prüfen, ob Neubestimmung des Familiennamens und Wahl des Ehenamens in einem Zug möglich sind.

Zitat:
ohne zweimal alle meine Dokumente erneuern zu müssen?

Die Dokumente müsste man ohnehin nicht zweimal ändern, auch dann nicht, wenn so ein Vorgehen zwei kurz aufeinanderfolgende Änderungen erfordern würde.

Zitat (von rechthaber99):
und im Zuge der Heirat einen Doppelnamen mit meiner künftigen Gattin forme

Wenn der Name X nicht gefällt, warum wählt man dann nicht den Namen der Freundin zum Ehenamen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rechthaber99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Moinsen,

ich danke euch beiden für die sehr hilfreichen Antworten. Tatsächlich war mein Verständnis der überholten Gesetzgebung dann leider zu flüchtig. Da meine Mutter zum Zeitpunkt meiner Geburt bereits mit meinem Vater verheiratet war und ihren Mädchennamen Y somit bereits aufgegeben hatte, werde ich diesen auch nicht mehr annehmen können.

Dann muss jetzt entweder meine Freundin im Form des Doppelnamens X-Z einstecken, oder ich einfach ihren Nachnamen Z annehmen.

Dankeschön und alles Liebe!

0x Hilfreiche Antwort

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