Urlaubsanspruch bei Jobwechsel und weniger Tagen

6. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
HennerSi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Jobwechsel und weniger Tagen

Hallo zusammen!

Ich habe vor, meinen Job zu wechseln. Ein Punkt, der mir noch ein wenig unklar ist, ist der Urlaubsanspruch. Was mir klar ist, ist die anteilige Berechnung im ersten HJ, bzw vollständiger Anspruch im zweiten. Bei den meisten Erklärungen gewähren beide AG gleich viel Urlaub oder AGneu mehr.
Worum es mir aber geht: aktuell habe ich 35 Urlaubstage bei einer 5 Tage-Woche. Meistens bekommt man 30 Tage.
Wenn ich noch im ersten HJ wechsel, bekäme ich bei AGalt 17,5 Tage und beim AGneu 15 oder sagt AGneu dann, dass man laut Bescheinigung ja schon 17,5 hatte und gibt 12,5?
Und wie sieht das im zweiten HJ aus, wenn ich bei AGalt den vollen Anspruch habe, aber diesen nicht nutzen möchte, weil man zB im Nov Urlaub machen möchte? Bei einem anderen Beitrag hier habe ich gelesen, dass nicht alle Tage genommen wurden und AGalt den Rest ausgezahlt hat - ist das der Regelfall? Kann das dann ggf. mit beiden AG geklärt werden oder gibt es da keinen Spielraum?

Grüße,
Henner




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19151 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von HennerSi):
Wenn ich noch im ersten HJ wechsel, bekäme ich bei AGalt 17,5 Tage und beim AGneu 15 oder sagt AGneu dann, dass man laut Bescheinigung ja schon 17,5 hatte und gibt 12,5?

Zum gibt es keine halben Urlaubstage.
Zum anderen interessiert sich der neue Arbeitgeber nicht dafür, wie viel Urlaub Sie beim alten Arbeitgeber hatten, wenn Sie den Urlaub beim alten Arbeitgeber aufgebraucht haben.

Zitat (von HennerSi):
Und wie sieht das im zweiten HJ aus, wenn ich bei AGalt den vollen Anspruch habe, aber diesen nicht nutzen möchte, weil man zB im Nov Urlaub machen möchte? Bei einem anderen Beitrag hier habe ich gelesen, dass nicht alle Tage genommen wurden und AGalt den Rest ausgezahlt hat - ist das der Regelfall?

Ja, das ist der Regelfall.

Zitat (von HennerSi):
Kann das dann ggf. mit beiden AG geklärt werden oder gibt es da keinen Spielraum?

Alles kann, nichts muss.
Sie müssen aber bedenken, dass AGneu nicht erfreut sein wird, wenn AGneu Urlaubstage aus der Zeit des AGalt gewähren soll. Und im November wird der Arbeitnehmer wahrscheinlich noch in der Probezeit sein.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
HennerSi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Meistens liest man, dass bei Kündigung im zweiten HJ und entstandenem vollen Anspruch der ganze Urlaub bei AGalt genommen werden KANN. Also wäre es treffender zu sagen, dass der volle Anspruch bei AGalt genommen werden MUSS bzw ausgezahlt wird und man bei AGneu eher "leer ausgeht"? (Mögliche Absprachen außen vor gelassen.)

Also wäre es bzgl. des Themas Urlaub eher ratsam, dass man im besten Fall mit dem Jahreswechsel einen neuen Job antritt, damit man nicht im Zweifel (bzw im Regelfall) Urlaub auf der Strecke lässt (Auszahlung) und auch insgesamt den höheren Anspruch von AGalt nutzen kann?!

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19151 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von HennerSi):
Meistens liest man, dass bei Kündigung im zweiten HJ und entstandenem vollen Anspruch der ganze Urlaub bei AGalt genommen werden KANN. Also wäre es treffender zu sagen, dass der volle Anspruch bei AGalt genommen werden MUSS bzw ausgezahlt wird

Zumindest ist das üblich(er).

Zitat (von HennerSi):
Also wäre es bzgl. des Themas Urlaub eher ratsam, dass man im besten Fall mit dem Jahreswechsel einen neuen Job antritt, damit man nicht im Zweifel (bzw im Regelfall) Urlaub auf der Strecke lässt (Auszahlung) und auch insgesamt den höheren Anspruch von AGalt nutzen kann?!

Wenn Sie es so sehen wollen: ja

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#4
 Von 
HennerSi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank soweit :-)

Eine Frage hätte ich da noch: wenn AGneu sagt, dass ich wegen Schließtagen (zB um Weihnachten) 5 Tage Urlaub brauche, wie verhält sich das dann (bei Kündigung im zweiten HJ)? Es darf ja keinen Doppelanspruch geben, aber wie genau ist dieser zu verstehen, wenn ich bei AGalt mehr Urlaub habe als ich bei AGneu bekäme? Einfach nur AGalt abzüglich dieser 5Tage?

Der Grund, weshalb ich so ein Theater um meinen Urlaub mache ist, dass ich selbst mehr Urlaub anstatt mehr Geld gefordert habe und jetzt nicht die falsche Entscheidung getroffen haben will.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19151 Beiträge, 10315x hilfreich)

Wenn Sie bei AGalt schon so viel Urlaub genommen haben , dass Sie bei AGneu nicht ausreichend Urlaub haben, um die Schließtage über Weihnachten abzudecken, dann gibt es ein Problem.

Wie das dann gelöst wird, muss man dann sehen. Das kann (je nach Arbeits- und Tarifvertrag) reichen von:
- Sie werden passend zu den Weihnachtsschließtagen entlassen (Sie sind dann ja noch in der Probezeit) und danach hoffentlich wieder neu eingestellt.
über
- Sie müssen die Schließtage irgendwann im neuen Jahr nacharbeiten
bis
- AGneu schenkt Ihnen einfach den Urlaub.

Signatur:

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#6
 Von 
HennerSi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich aber ausreichend Urlaub übrig hätte, wäre das also kein Problem? Weil ja der Anspruch im zweiten HJ bei AGalt liegt.
Also wenn AGneu bereit ist, 5Tage aus diesem Anspruch zu übernehmen (weil man diese ja quasi braucht), kann sich ein gekränkter, nachtragender AGalt quer stellen und mir trotzdem einfach die Resttage auszahlen?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19151 Beiträge, 10315x hilfreich)

Der Gedanke, dass ein "böser Alt-Arbeitgeber" Ihnen aus Boshaftigkeit Geld auszahlt, das Sie gar nicht haben wollen, erscheint mir so lebensfremd, dass es dafür keine Regelung gibt.

Signatur:

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#8
 Von 
HennerSi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da kennen Sie meinen aktuellen AG zum Glück nicht. Für Schikanen und ein bisschen Nachtreten ist man hier schon immer bereit gewesen, selbst wenn es Geld kostet. Aber dann werte ich das einfach als ein Nein.
Ich denke, dass ich dann keine weiteren Fragen habe - vielen Dank für Ihre Antworten :-)

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