EU-Durchführungsverordnung 2025/1960 – Labels rechtskonform?

18. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
richard92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
EU-Durchführungsverordnung 2025/1960 – Labels rechtskonform?

Hallo,

ich möchte in meinem Online-Shop Gewährleistungs- und Garantie-Labels gemäß EU-Durchführungsverordnung 2025/1960 einblenden und hätte gerne Feedback zur Umsetzung.

Labels:
https://i.imgur.com/pyw0Vvl.png

Verwendete Farben: EU-Blau #003399 und EU-Gelb #FFED00 (Pantone Yellow C), wie in den offiziellen EU-Gestaltungsvorgaben angegeben.

Meine Fragen:

- Sind die Pflichtinhalte gemäß Anhang I (Gewährleistung) und Anhang II (GARAN) vollständig?
- Ist der mehrsprachige Pflichttext im GARAN-Label ausreichend?
- Sind die Farbcodes korrekt für die Anforderungen der Verordnung?

Danke für jedes Feedback!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20269 Beiträge, 7339x hilfreich)

... du willst etwas auf der Basis von Meinungen festzurren, was am Ende durchaus rechtliche Folgen haben kann?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130084 Beiträge, 41476x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9918 Beiträge, 2083x hilfreich)

Zitat (von richard92):
Danke für jedes Feedback!


Geh mal zu örtlichen IHK, die haben Profis für solche Sachen und beraten Dich gerne. Oder wende Dich an den Händlerbund

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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