Kindesunterhalt , Frau geht jetzt nach Luxemburg arbeiten.

24. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Melisse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt , Frau geht jetzt nach Luxemburg arbeiten.

Guten Tag

Momentan folgender Sachverhalt:

Kind 7 bekommt aktuell vom Mann Unterhalt mit Titel bezahlt.
Die Frau wird jetzt bald anfangen, in Luxemburg zu arbeiten.
Es wurde gesagt, das könnte wahrscheinlich den Unterhalt vom Mann verringern.

Weiß jemand mehr oder ist eventuell selbst in dieser Situation?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1461 Beiträge, 542x hilfreich)

Solange das Kind nicht volljährig ist oder die Mutter da 3-fache oder mehr als der Vater verdient, wird sich weder an der Unterhaltspflicht, noch an deren Höhe etwas ändern.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von Melisse):
Kind 7 bekommt aktuell vom Mann Unterhalt mit Titel bezahlt.
Ich übersetze mal:
Die Kindsmutter (als Exfrau des Mannes) hat einen Unterhaltstitel gegen den Mann erwirkt und der Mann als Kindsvater zahlt für das 7jährige gemeinsame Kind den Kindesunterhalt.
Richtig?
Zitat (von Melisse):
Die Frau wird jetzt bald anfangen, in Luxemburg zu arbeiten.
Das ist nicht die momentane Situation, sondern könnte irgendwann zur Tatsache werden. Es steht der Frau auch als Mutter eines 7jährigen Kindes frei, eine Erwerbstätigkeit in Luxemburg anzunehmen.
Zitat (von Melisse):
Es wurde gesagt, das könnte wahrscheinlich den Unterhalt vom Mann verringern.
Ja, das könnte uU dazu führen. Oder auch nicht.
Zitat (von Melisse):
Weiß jemand mehr oder ist eventuell selbst in dieser Situation?
Es kommt mindestens auf das spätere Einkommen der Frau an und ob der Mann davon erfährt.
Nein, ich bin aktuell nicht in dieser Situation, weder noch.

Was wurde eigentlich aus der Forderung der Frau zum nachehelichen Unterhalt?

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#3
 Von 
Melisse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu Nr 1. : das stimmt genau

Ansonsten: wenn sie durch den Einsatz in Luxemburg nun Kindergeld aus Luxemburg statt aus Deutschland bekommt, könnte sich ja der Zahl-Betrag ändern, das war der Hintergrund.

Warum sollte ihr Gehalt eine Rolle spielen beim Kindesunterhalt? Das spielt ja aktuell auch keine Rolle.


Und zum Unterhalt der Dame:

Die Steuerklasse wurde nach Beschwerde damals angepasst und de Betrag wurde nach unten korrigiert. Jetzt verzichtet sie mittlerweile aber notariell unterschrieben komplett auf den Unterhalt, weil sie mehr arbeiten geht. Mittlerweile ist das Verhältnis auch besser geworden.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von Melisse):
Warum sollte ihr Gehalt eine Rolle spielen beim Kindesunterhalt? Das spielt ja aktuell auch keine Rolle.
Dann lass dir doch bitte mal erklären, was Elternteile so alles zu bezahlen haben, wenn ihr Kind bei ihnen lebt. Du kannst das Suchwort *Naturalunterhalt* eingeben.

Zitat (von Melisse):
durch den Einsatz in Luxemburg nun Kindergeld aus Luxemburg statt aus Deutschland bekommt,
Es ging aus deiner 1. Frage nicht hervor, ob die Kindsmutter und das Kind auch dorthin umziehen?
Oder kommt die Grenzgänger-Regelung zur Anwendung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Melisse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt doch nur das Gehalt des Mannes, nicht das der Frau? Oder bin ich da fehlinformiert?

Nein, sie leben weiterhin in Deutschland, sie fährt nur rüber zum arbeiten.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42619 Beiträge, 14767x hilfreich)

Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt das Gehalt des zum Unterhalt verpflichteten, einerlei ob Mann oder Frau. Und ich sehe nicht, was sich jetzt ändern sollte, außer dass sich möglicherweise wegen des Kindergeldes aus Luxemburg etwas ändert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von Melisse):
sie leben weiterhin in Deutschland, sie fährt nur rüber zum arbeiten.
Dann wird sie als Kindergeldberechtigte das Kindergeld in Höhe von 255,- mtl. nach dt. EStG erhalten, so wie bisher.
Ihr Kind und ihr Wohnsitz, also ihr Lebensmittelpunkt sind unverändert in D.
Der Mann als Unterhaltspflichtiger wird mE weiterhin die Summe zu zahlen haben, die tituliert ist bzw. die nach DDTabelle festgesetzt ist. So wie bisher.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Melisse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Okey, danke für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 25. Mai 2026 19:02

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 25. Mai 2026 19:04

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann wird sie als Kindergeldberechtigte das Kindergeld in Höhe von 255,- mtl. nach dt. EStG erhalten, so wie bisher.

Nein, sie erhält luxemburgisches Kindergeld.

Da das Kindergeld in Luxemburg für ein 7-jähriges Kind aktuell 330,58€ beträgt und damit um 71,58€ höher ist als das deutsche Kindergeld sinkt der Unterhalt für das Kind um die Hälfte dieses Betrages, also um 35,79€.

Dass die Mutter jetzt eigenes Einkommen bezieht wirkt sich dagegen nicht auf den Kindesunterhalt aus, es sei denn sie verdient mehr als das Doppelte des Vaters.

-- Editiert von User am 25. Mai 2026 19:03

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13477 Beiträge, 4811x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Anami):

Dann wird sie als Kindergeldberechtigte das Kindergeld in Höhe von 255,- mtl. nach dt. EStG erhalten, so wie bisher.

Nein, sie erhält luxemburgisches Kindergeld.


Erhält sie nicht "beides"?
Meines Wissens nach, zahlt Luxemburg in einem solchen Fall das Differenzkindergeld.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Erhält sie nicht "beides"?

Nein

Zitat (von spatenklopper):
Meines Wissens nach, zahlt Luxemburg in einem solchen Fall das Differenzkindergeld.

Nein, das der Anspruch auf luxemburgisches Kindergeld ist vorrangig.

Da es höher ist als das deutsche Kindergeld zahlt Deutschland kein Differenzkindergeld.

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