Verhinderungspflege: Kasse fordert Nachweise. u.a. Beleg der Zahlung, Kontoauszüge , ist das Neu ?

27. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 103x hilfreich)
Verhinderungspflege: Kasse fordert Nachweise. u.a. Beleg der Zahlung, Kontoauszüge , ist das Neu ?

Guten Tag

Habe die Verhinderungspflege zur Abrechnung eingereicht.

Die Pflegekasse schreibt:

Bitte teilen Sie uns mit, warum Ihre Pflegeperson verhindert war und Ihre Ersatzkraft 7,5 Stunden täglich im Einsatz war ?

Weisen Sie uns die Zahlung an die Ersatzkraft oder die Barabhebung mit einem Kontoauszug nach. Quittungen können leider nicht akzeptiert werden. ?

Ich: Ich lege jeden Monat Geld zur Seite um damit dann die Verhinderungspflege zu bezahlen. Ich hebe Geld ab für die Sachen die man so braucht. Lebensmittel, Medikamente... und ein Teile davon lege ich auf die Seite für die Verhinderungspflege.

Pflegekasse:
Wie meinen Sie, dass Sie das Geld zur Seite gelegt haben? Ihr Pflegegeld und Ihre Rente erhalten Sie per Überweisung auf Ihr Konto. Wenn Sie die Ersatzkraft bar bezahlt haben, müssen Sie das Geld irgendwann abgebucht haben...

Ohne Zahlungsnachweis können wir die Verhinderungspflege nicht erstatten.

Pflegekasse: Wenn Sie monatlich Geld abheben, ist dies auf Ihren Kontoauszügen ersichtlich. Reichen Sie uns entsprechende Kontoauszüge ein.

Bitte um Hilfe .

Danke Euch




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40408 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):
ist das Neu ?
Es gilt § 39 SGB XI in der aktuellen Fassung: Ab 1.1.26 der grüne Text.
https://www.buzer.de/gesetz/4851/al0-211946.htm

Zitat (von Jonny70):
Ohne Zahlungsnachweis können wir die Verhinderungspflege nicht erstatten.
Das sehe ich auch so. Also weise per Kontoauszug deine Abhebungen nach.

Ist deine eigentliche Pflegeperson denn sonst auch für 7,5 Std. tgl. bei dir?
Welchen Pflegegrad hast du?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4419 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):
Bitte teilen Sie uns mit, warum Ihre Pflegeperson verhindert war und Ihre Ersatzkraft 7,5 Stunden täglich im Einsatz war ?

Es muss ein Verhinderungsgrund angegeben werden. Und täglich 7,5 Stunden, bedeutet, man blieb eine halbe Stunde unter den 8 Stunden, damit das Pflegegeld für den Tag nicht gekürzt wird.
Das kann man glauben, muss es aber nicht.
Zitat (von Jonny70):
Weisen Sie uns die Zahlung an die Ersatzkraft oder die Barabhebung mit einem Kontoauszug nach. Quittungen können leider nicht akzeptiert werden. ?

In der Regel macht man das per Überweisung, um einen Nachweis zu haben.
Auch Quittungen werden akzeptiert, allerdings scheint man das nicht so recht zu glauben.

Neben dem Verhinderungsgrund, müssen die genauen Stundenzahlen, der Lohn, sowie dieser Stundenzettel von der Person unterschrieben werden.
Auch muss angegeben werden, ob es sich um Verwandtschaft handelt, dann ein reduzierter Satz.

Bei der hohen Stundenzahl wären die jährlichen 3539 € recht rasch aufgebraucht.
Was dann?
Ich denke, die Pflegekassen prüfen nun genauer, ob tatsächlich diese Pflege wie angegeben stattfand.

Ob Sie Geld weglegen ist unwichtig, offenbar wird der Zahlungsweg angezweifelt. Meine, diese Woche las ich so etwas auch in einer FB Gruppe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo

Bei dem alten Formular waren einige Angaben nicht nötig. Habe wie ich jetzt gelesen habe einige Antworten Falsch verstanden. Nächste Verhinderungspflege weiß ich es jetzt besser.
Das Quittungen nicht mehr akzeptiert werden war auch Neu. Die Pflegekasse hätte einen informieren können was alles Neu ist.

Vielen Dank Euch und eine schöne Woche.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40408 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):
Die Pflegekasse hätte einen informieren können was alles Neu ist.
Sorry, da hätte sie viel zu tun. Gesetze und Gesetzesänderungen *hat man zu kennen*, wenn man betroffen ist.
Aber hier hat die Pflegekasse doch sehr detailliert geschrieben, was sie als Nachweis haben muss, um derartige Kosten zu erstatten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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