Wie wird die Identität in einer Verkehrskontrolle festgestellt?

29. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
go649924-50
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird die Identität in einer Verkehrskontrolle festgestellt?

Eine Person ist ohne Fahrerlaubnis in eine Kontrolle geraten und hat meinen Namen und Geburtsdatum genannt. Die Person durfte daraufhin weiterfahren. Das hab ich von einer gemeinsamen Bekannten erfahren.

Was passiert denn wenn die Person mal richtig ******* baut und meinen namen sagt? Zb Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten? Bekomme ich dann eine Anzeige, oder sind bei Strafverfahren höhere Anforderungen zur Identitätsfeststellung?

Es ist noch zu erwähnen, dass auf diese Person ein Haftbefehl läuft. Der ist also sozusagen auf der Flucht.




32 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Das hab ich von einer gemeinsamen Bekannten erfahren.
Ich würde auf eine solche Auskunft nichts geben.
Zitat (von go649924-50):
Was passiert
Das kann man jetzt nicht wissen.
Zitat (von go649924-50):
Es ist noch zu erwähnen, dass auf diese Person ein Haftbefehl läuft. Der ist also sozusagen auf der Flucht.
Das hat dir auch die gemeinsame Bekannte gesagt?

Ist das jetzt neu...oder gehts noch immer um eine alte Sache?
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Identitaetsdiebstahl-und-falsche,-selbstbelastende-Zeugenaussage-bei-einer-Behoerde-__f619689.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13477 Beiträge, 4811x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich würde auf eine solche Auskunft nichts geben.

Und warum?
Bei einer simplen allgemeinen Verkehrskontrolle ist das beschriebene Szenario realistisch, wenn es die kontrollierenden Beamten nicht zu genau nehmen.

Bei der online Abfrage beim KBA wird nämlich nur geschaut, ob der Führerschein gültig ist, ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis vorliegen und ob die eingetragenen Fahrerlaubnisklassen das geführte Fahrzeug abdecken, da das Foto aber nicht beim KBA gespeichert ist, sehen die Beamten das Lichtbild welches auf dem physischen Führerschein ist nicht.

Die Kontrolle, ob die Person am Steuer auch wirklich der "genannte" rechtmäßige Besitzer ist, wird per physischem Dokument abgeglichen. (Vergleich des Bildes mit dem auf dem Personalausweis oder Reisepass).
Letzteres wird aber eben nicht immer gemacht, denn "Oh Portemonnaie mit Führerschein und Ausweis vergessen" ist eben oftmals Realität.

Zitat (von Anami):
Das kann man jetzt nicht wissen.

Doch das kann man, denn wenn es um die Ahndung eines Verkehrsverstoßes geht, oder der Verdacht auf eine Straftat besteht, wird die Identität per digitalem Lichtbildabgleich festgestellt, die erfolgt dann über die Leitstelle, welche gezielt Passbilder aus dem Passregister / Melderegister anfordert.

Zitat (von Anami):
Ist das jetzt neu...oder gehts noch immer um eine alte Sache?

Die Frage solltest Du Dir selbst beantworten können.

Wäre es nicht ziemlich dämlich, sich bei einer Kontrolle als jemand anderes auszugeben, der ebenfalls keinen Führerschein/Fahrerlaubnis besitzt?

-- Editiert von User am 29. Mai 2026 14:21

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42620 Beiträge, 14767x hilfreich)

Was in einer Kontrolle alles festgestellt wird, das ist vom Zweck der Kontrolle abhängig. Kann also sehr unterschiedlich sein. Häufig wird ja nur nach dem Ausschlussprinzip gearbeitet. Also alles kein Problem. Wenn Du gesucht worden wärst, dann wärst Du entweder mitgenommen worden oder aber die suchende Behörde wäre benachrichtigt worden. Wenn sich niemand meldet, ist doch alles okay.

Im übrigen wundere ich mich immer wieder was irgendwelche Dritte so alles gehört haben, welche Fakten ihnen erzählt worden sind von wem auch immer. Wenn Dich so ein Blödsinn zu sehr beunruhigt, dann klinke Dich einfach aus dieser Info-Kette aus und gut ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Was passiert denn wenn die Person mal richtig ******* baut und meinen namen sagt? Zb Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von go649924-50):
Es ist noch zu erwähnen, dass auf diese Person ein Haftbefehl läuft. Der ist also sozusagen auf der Flucht.

Da man nun einen begründen Verdacht hat, dass er sich seiner Identität bedient, sollte man das einfach mal zur Anzeige brimgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
go649924-50
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da man nun einen begründen Verdacht hat, dass er sich seiner Identität bedient, sollte man das einfach mal zur Anzeige brimgen.


Ich möchte diese Person gerne anzeigen und hinter Gitter bringen, so wie ich die polizei kenne, wird da aber nach Nennung der Adresse nichts passieren. Ist ein Mehrfamilienhaus, in dem viele unschuldige wohnen.

Wie kriegt man eigentlich so einen gesuchten dran? Wenn der einfach keinen Ausweis hat, wird den nie einer identifizieren können.

Übrigens habe ich hier vorhin einen Beitrag gelesen in dem sogar eine blutanalyse auf fremden Namen durchgeführt worden sein soll. Dass sich sowas jemand ausdenkt und hier reinschreiben sollte, kann ich mir nicht vorstellen.

Angabe falscher Identität Strafrecht https://share.google/6Sp7mVO2CVyS5X1yB

Besonders gefährlich wird es, wenn in der blutanalyse nur Abbauprodukte von irgendwelchen Substanzen gefunden werden. Dann wird nämlich das Verfahren eingestellt, die blutanalyse vernichtet und dann gibt's Monate später den Führerscheinentzug im Verwaltungsrecht. Dann Beweise mal dass ein komplett anderer in dieser Polizeikontrolle war. Auch die MPU dürfte dann kompliziert werden.

-- Editiert von User am 29. Mai 2026 22:04

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42620 Beiträge, 14767x hilfreich)

Man muss nicht alles glauben, was man so liest. Und man sollte einige wenige Fälle, bei denen z.B. erfolgreich mit gefälschten Papieren gearbeitet wird, nicht zur Regel erklären. Das ist doch Blödsinn. Und, Du hast keine Ahnung, ob das mit dem Haftbefehl zutreffend ist. Das wird in den wenigsten Fällen publik gemacht. Und es gibt ganz verschiedene Haftbefehle, die auch sehr unterschiedlich abgearbeitet werden. Ein Vollstreckungshaftbefehl z.B. völlig anders als ein Haftbefehl, der im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Wiederholungsgefahr erlassen wurde. Und dann gibt es ja auch noch die "mildere" Form des Suchvermerks, u.s.w.

Du weißt doch gar nichts genaues. Du hast nur von wem auch immer gehört, dass was auch immer passiert sein soll. Das ist ja wohl kaum die Basis für was auch immer. Es bleibt Dir unbenommen, der Polizei mitzuteilen, dass Du gehört hast, dass Herr X, der immer nach Deiner Kenntnis ohne Fahrerlaubnis fahre, bei einer Kontrolle Deine Personalien angegeben habe.

Und, glaub mir mal, die Polizei schafft es auch, in einem Mehrfamilienhaus einen Haftbefehl zu vollstrecken. Das tun unsere Freunde und Helfer täglich. Und das erfolgreich.

wirdwerdfen

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20266 Beiträge, 7339x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Wie kriegt man eigentlich so einen gesuchten dran?

Wie wäre es mit 'erkennungsdienstlicher Behandlung'?

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#8
 Von 
go649924-50
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wie wäre es mit 'erkennungsdienstlicher Behandlung'?


So eine Maßnahme wurde mit Sicherheit gemacht. Der Typ saß ja sein halbes Leben im Knast. Gibt es die Möglichkeit Fingerabdrücke in einer Datenbank abzugleichen? Ein manueller Abgleich bringt ja nichts weil der Typ nicht den eigenen Namen sagt.

Kann ich aktiv etwas über mich in INPOL eintragen lassen? Ein vermerk wie: "Person vermutet Identitätsdiebstahl, bitte nur mit Ausweis und FS identifizieren".

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42620 Beiträge, 14767x hilfreich)

Woher kommt nun wieder diese Erkenntnis? Ich hatte schon weiter oben geschrieben, dass im Fall einer Kontrolle ganz klar definiert ist, was in diesem Einzelkontrollfall überprüft wird. Es kommt eben darauf an, was bzw. wer gesucht wird. Da Du ja alles weißt: was für ein Haftbefehl, von wem ausgestellt, wann kam er in die Kontrolle, was war der Umfang der Kontrolle. Und wenn man das auf den Punkt genau weiß, dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
So eine Maßnahme wurde mit Sicherheit gemacht. Der Typ saß ja sein halbes Leben im Knast.
Anderes Thema... oder Fortsetzung deiner Storys?

Wer tatsächlich mit Haftbefehl gesucht wird, wird über kurz oder lang (meistens über kurz!!) auch gefunden, festgenommen und *verarztet*. Das sollte nicht deine Sorge sein.
Ob du nun zur Polizei gehst und dort erzählst, was dir eine Bekannte erzählte, kannst du ganz allein entscheiden.
Die Polizei wird dann entscheiden, was sie in ihrem System vermerkt.

Zitat (von go649924-50):
Ich möchte diese Person gerne anzeigen und hinter Gitter bringen
Außer Anzeigen (weswegen?) bleibt dir nicht viel. Hinter Gitter bringen (warum auch immer?) ist ganz einfach nicht deine Sache.
Ach. Du kennst die Polizei und weißt schon, was sie tun wird? Könnte es sein, dass die Polizei DICH schon kennt und entsprechend handelt, wenn du dort erscheinst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
go649924-50
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Woher kommt nun wieder diese Erkenntnis?

Logischerweise kenne ich diese Person. Woher würde er sonst mein Geburtsdatum etc. wissen? Es gibt aber seit Jahren keinen direkten Kontakt

Zitat (von wirdwerden):
Ich hatte schon weiter oben geschrieben, dass im Fall einer Kontrolle ganz klar definiert ist, was in diesem Einzelkontrollfall überprüft wird. Es kommt eben darauf an, was bzw. wer gesucht wird.

Anscheinend ja nicht, wenn andere gesuchte Täter sogar Blut abgeben ohne dass die Identität geklärt ist. Gibt alleine hier im Forum Fälle. Übrigens hört man in vielen Fällen erst nach Monaten von der Führerscheinstelle und kriegt nichtmal einen Brief als Betroffener. Denn das fahren unter Abbauprodukten von Drogen stellt keine Straftat dar. Dann ist aber die Blutprobe schon vernichtet, was eine DNA Analyse auf eigene Kosten unmöglich macht. Hatte ich oben bereits geschrieben.

Zitat (von wirdwerden):
Da Du ja alles weißt: was für ein Haftbefehl, von wem ausgestellt, wann kam er in die Kontrolle, was war der Umfang der Kontrolle. Und wenn man das auf den Punkt genau weiß, dann sieht man weiter.

Wie gesagt, er durfte einfach weiterfahren. Es gibt aber keine Garantie, dass es beim nächsten Mal auch so sein wird. Haftbefehl wg. Abbruch einer Therapie, Frieheitsstrafe wurde wieder eingesetzt, danach abgehauen. Mehr weiß ich nicht.

Zitat (von Anami):
Anderes Thema... oder Fortsetzung deiner Storys?

Ich denke wer im Knast sitzt, ist auch in den Datenbanken. Die Freiheitsstrafe war 4,5 Jahre und es war nicht das erste Mal.

Zitat (von Anami):
Wer tatsächlich mit Haftbefehl gesucht wird, wird über kurz oder lang (meistens über kurz!!) auch gefunden, festgenommen und *verarztet*. Das sollte nicht deine Sorge sein.

Wie wird so jemand denn identifiziert, wenn er nicht seinen Namen sagt? Die können den ja nicht zwingen. Man darf jemanden auch nur 12 Stunden festhalten, dann muss er freigelassen werden. Natürlich ist das meine Sorge, wenn der auf meinen Namen durch die Gegend gondelt und nach seiner Wahrnehmung nichts zu verlieren hat???

Zitat (von Anami):
Außer Anzeigen (weswegen?) bleibt dir nicht viel.

Fahren ohne Fahrerlaubnis???

Zitat (von Anami):
Hinter Gitter bringen (warum auch immer?) ist ganz einfach nicht deine Sache.

Logischerweise kommt der hinter Gitter wenn eine Restfreiheitsstrafe besteht

Zitat (von Anami):
Ach. Du kennst die Polizei und weißt schon, was sie tun wird? Könnte es sein, dass die Polizei DICH schon kennt und entsprechend handelt, wenn du dort erscheinst?

Ja, die Polizei kennt mich. Ich habe in den letzten Jahren mein Leben geändert und verhalte mich vorbildlich. Im Straßenverkehr und außerhalb des Straßenverkehrs. Es war nicht einfach einen Führerschein zu bekommen. Ich musste eine MPU machen und habe aus meinen Fehlern gelernt. Ich habe einfach Angst, dass ich jetzt durch irgendwelche alten bekannten Probleme bekomme. Ich verstehe nicht, warum man mich dafür so angehen muss.

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#12
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Ich möchte diese Person gerne anzeigen und hinter Gitter bringen


Zitat (von go649924-50):
Haftbefehl wg. Abbruch einer Therapie, Frieheitsstrafe wurde wieder eingesetzt, danach abgehauen.


Zitat (von go649924-50):
wird da aber nach Nennung der Adresse nichts passieren. Ist ein Mehrfamilienhaus, in dem viele unschuldige wohnen.


Wenn man schon weiss wo er sich aufhält, warum teilt man das nicht einfach der ermittelnden Staatsanwaltschaft mit.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Logischerweise kenne ich diese Person. Woher würde er sonst mein Geburtsdatum etc. wissen?
Denk nochmal nach. Und was wie jeweils sonst noch festgestellt wird, ist Sache der Ermittelnden.
Zitat (von go649924-50):
Mehr weiß ich nicht.
Und das ist auch gut so. ABER du hast ja alles nur von einer Bekannten gehört.
Also zurück auf Los: Lass die Ermittelnden ihre Arbeit tun.
Zitat (von go649924-50):
Ja, die Polizei kennt mich
Danke für die Offenheit. Dieser letzte Absatz hätte aber besser in deinen Erstbeitrag gehört.
Zitat (von go649924-50):
Ich verstehe nicht, warum man mich dafür so angehen muss.
Ich gehe dich nicht an, ich schreibe hier nur deutlich meine Meinung. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42620 Beiträge, 14767x hilfreich)

Und wir wissen immer noch nicht, was bei dieser Kontrolle überprüft wurde und bei wem. Alles nur Hörensagen. Und wenn Du nicht ins "Kontrollraster" gepasst hast, dann wird da auch nichts registriert. Man kann trotzdem der Polizei mitteilen, wo der "böse Bube" wohnt.

Wie ich bereits weiter oben schrieb, Vollstreckungshaftbefehle werden häufig erst in Koordination mit anderen Behörden vollstreckt. Nicht sofort und jetzt, auch wenn man weiß, wo sich der Gesuchte aufhält.

wirdwerden

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34444 Beiträge, 17809x hilfreich)

Wie wird so jemand denn identifiziert, wenn er nicht seinen Namen sagt? Anhand seines Fingerabdrucks und seines Lichtbildes.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Ein manueller Abgleich bringt ja nichts weil der Typ nicht den eigenen Namen sagt.

Eine etwas absurde Theorie, bedenkt man das Fingerabdrücke u.a. genau deswegen genommen und gespeichert werden. Im übrigen ist der Manuelle Abgleich nach wie vor ein Standard, der Computer trifft nur die Vorauswahl.



Zitat (von go649924-50):
Dann wird nämlich das Verfahren eingestellt, die blutanalyse vernichtet

Da hat aber einer gar keine Ahnung wie solche Verfahren ablaufen ... bitte nicht alles glauben was einem so erzählt wird.



Zitat (von go649924-50):
Dann Beweise mal dass ein komplett anderer in dieser Polizeikontrolle war.

In dem Falle dank Fotos und Fingerabdrücken gar kein Problem ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Wenn man schon weiss wo er sich aufhält, warum teilt man das nicht einfach der ermittelnden Staatsanwaltschaft mit.

Vermutlich deswegen
Zitat (von go649924-50):
so wie ich die polizei kenne, wird da aber nach Nennung der Adresse nichts passieren. Ist ein Mehrfamilienhaus, in dem viele unschuldige wohnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 96x hilfreich)

Vermutlich deswegen

Zitat (von go649924-50):
so wie ich die polizei kenne, wird da aber nach Nennung der Adresse nichts passieren. Ist ein Mehrfamilienhaus, in dem viele unschuldige wohnen.

Sie haben offensichtlich meinen Beitrag entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

-- Editiert von Moderator am 31. Mai 2026 01:23

-- Editiert von Moderator am 31. Mai 2026 01:25

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#19
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Wo soll der Fingerabdruck, der als Referenz dienen soll, herkommen?

Wie wärs mit selber denken?
Vom Unschuldigen natürlich?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#20
 Von 
go649924-50
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie ich bereits weiter oben schrieb, Vollstreckungshaftbefehle werden häufig erst in Koordination mit anderen Behörden vollstreckt. Nicht sofort und jetzt, auch wenn man weiß, wo sich der Gesuchte aufhält.

Genau deswegen halte ich ein "Anschwärzen" für wenig sinnvoll. Ich weiß doch nichtmal ob er sich dauerhaft da aufhält oder ob die nicht nur mal klingeln und nachfragen. Es ist vermutlich unverhältnismäßig eine WG ähnliche Mehrfamilienwohnung zu durchsuchen, weil irgendein kleinkrimineller da sein "könnte".

Zitat (von Anami):
Ich gehe dich nicht an, ich schreibe hier nur deutlich meine Meinung.

Das sollst du ja auch. Dafür bin ich hier.

Zitat (von muemmel):
Wie wird so jemand denn identifiziert, wenn er nicht seinen Namen sagt? Anhand seines Fingerabdrucks und seines Lichtbildes.

Warum gibt es dann Täter die nach 12h immer noch nicht identifiziert werden können? Ich glaube nicht, dass wie bei CSI Miami eine Datenbank mit KI durchläuft und den Täter ausspuckt. Warum konnte in dem anderen Beitrag, den ich weiter oben geteilt habe, der Täter nicht mit Fotos und Abdrücken ermittelt werden, obwohl auch gegen ihn ein ähnlicher Haftbefehl offen war?? In diesem Fall hat die dritte Person als ersten Brief direkt den verdammten Führerscheinentzug bekommen.

In diesem Stadium wird es verdammt schwierig noch irgendwas zu tun, denn das Ermittlungsverfahren ist mittlerweile eingestellt/beendet. Führerscheinstellen sind anders als Richter und Polizei. Sie fordern eine MPU, ohne die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen.

Zitat (von Harry van Sell):
Da hat aber einer gar keine Ahnung wie solche Verfahren ablaufen ... bitte nicht alles glauben was einem so erzählt wird.

Bei allem Respekt, das ist Quatsch.
Keine aktiven Drogen im Blut = Verfahren wird bzgl. Strafrecht/Ordnungswidrigkeit eingestellt.
Trotzdem Abbauprodukte von irgendwelchen Drogen im Blut = Meldung an die Führerscheinstelle. Das ergibt sich aus Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung. Demnach sind Menschen, die Drogen konsumieren grundsätzlich ungeeignet zum führen von Kraftfahrzeugen. Das gilt sogar außerhalb des Straßenverkehrs.
Man muss hier klar unterscheiden zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht! Das scheinst du nicht auf dem Schirm zu haben.
Außerdem kann man online überall nachlesen, dass Blutproben nach Ende des Verfahrens zu vernichten sind. Das Szenario, dass man seine Unschuld danach nicht mehr beweisen kann ist realistisch.

Zitat (von Harry van Sell):
In dem Falle dank Fotos und Fingerabdrücken gar kein Problem ...

Und wenn bei der Kontrolle keine Fingerabdrücke genommen wurden? Keine Fotos gemacht wurden? Verstehe nicht wie das im Nachhinein die Unschuld beweisen soll. Ob ein Polizist sich Monate später noch an das Gesicht eines Täters erinnert ist wohl Glückssache.

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#21
 Von 
go649924-50
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Wie wärs mit selber denken?
Vom Unschuldigen natürlich?

Der Polizist muss erstmal auf den Trichter kommen, dass es sich um eine ganz andere Person handeln könnte. Dann muss er noch auf den Trichter kommen, dass er WÄHREND der Kontrolle Fingerabdrücke nehmen muss. Wenn nicht, kann die Unschuld im nachhinein nicht bewiesen werden.

Ein guter bzw. erfahrener Polizist wird das wahrscheinlich tun. Aber nicht jeder.

Hier nochmal ein ähnlicher Fall, bei dem zum Glück Fingerabdrücke und Fotos gemacht wurden. Die Ermittler haben vermutet, dass es sich nicht um diese Person handeln könnte und es wurde trotzdem ein Führerscheinentzug auf den unschuldigen angeordnet. Warum konnte man nicht die Fingerabdrücke und Fotos zuordnen? Keiner hat auch nur einen Blick auf das Führerscheinbild geworfen um es abzugleichen. Die Behörden arbeiten sowas einfach ab. Lässt mich erhlich gesagt enorm an unserem Rechtssystem zweifeln.
https://share.google/6Sp7mVO2CVyS5X1yB

Ich habe im Internet ähnliche Fälle und sogar Urteile gefunden.

-- Editiert von User am 30. Mai 2026 23:24

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Der Polizist muss erstmal auf den Trichter kommen, dass es sich um eine ganz andere Person handeln könnte.

Das sollte der Unschuldige ja im eigenen Interesse darlegen.



Zitat (von go649924-50):
Dann muss er noch auf den Trichter kommen, dass er WÄHREND der Kontrolle Fingerabdrücke nehmen muss.

Die braucht es nicht. Ein Alibi reicht auch schon.



Zitat (von go649924-50):
Wenn nicht, kann die Unschuld im nachhinein nicht bewiesen werden.

Dafür bedient man sich als Laie dann eines versierten Anwaltes. Die Unschuld muss zum Glück auch nicht bewiesen werden (obwohl das natürlich ideal wäre), sondern nur Zweifel an der Schuld.



Zitat (von go649924-50):
Warum gibt es dann Täter die nach 12h immer noch nicht identifiziert werden können?

Weil die unterbesetzte und schlecht ausgerüstete Polizei oft schlicht wichtigeres zu tun hat (nennt sich "Priorisierung") und das reale Leben nicht von Drehbuchautoren verfasst wird.



Zitat (von go649924-50):
Ich glaube nicht, dass wie bei CSI Miami eine Datenbank mit KI durchläuft und den Täter ausspuckt.

Es wird versucht, aber ... naja ... Datenschutz ist halt immer auch noch Täterschutz.



Zitat (von go649924-50):
Warum konnte in dem anderen Beitrag, den ich weiter oben geteilt habe, der Täter nicht mit Fotos und Abdrücken ermittelt werden, obwohl auch gegen ihn ein ähnlicher Haftbefehl offen war??

Woher weis man denn, dass er nicht ermittelt wurde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Warum konnte man nicht die Fingerabdrücke und Fotos zuordnen?

Frag bei denen nach, dann erfährst du es.


Zitat (von go649924-50):
Hier nochmal ein ähnlicher Fall,

Ist genau der gleiche wie weiter oben.


Zitat (von go649924-50):
Ich habe im Internet ähnliche Fälle und sogar Urteile gefunden.

Kein Alibi für Tatzeitpunkt?
Kein guten Anwalt?
Tja Pech gehabt dann kannst verknackt werden.


Zitat (von go649924-50):
Lässt mich erhlich gesagt enorm an unserem zweifeln.

99% perfekt
1% hat dann Pech
Rechtssysteme mit 100% gibts nicht.


Zitat (von go649924-50):
Das hab ich von einer gemeinsamen Bekannten erfahren.

Tolle Bekannte die bereit ist dich da einfach so rein zu reiten.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42620 Beiträge, 14767x hilfreich)

Ich hatte ja schon weiter oben geschrieben, das Internet ist genauso wie Papier geduldig. Nochmals: man weiss doch gar nicht, was der konkrete Anlass der Überprüfung war (suchte man einen blonden Bankräuber mit Überbiss?), und eben wegen des Anlasses wird dann auch festgelegt, was zu überprüfen ist. Denn auch bei so Aktionen gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Wenn denn da wirklich was war, von dem die Bekannte weiß, dann kann man doch davon ausgehen, das nichts wo auch immer registriert wurde. Man suchte nach jemandem anderes, entweder als Person oder aber nach einer bestimmten möglichen Tätergruppe.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go649924-50
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sollte der Unschuldige ja im eigenen Interesse darlegen.

Der unschuldige weiß ja erstmal garnichts davon und ist bei der Kontrolle nicht dabei. Wenn der Polizist die Identität mit Nennung des Geburtsdatums und Namens zufrieden ist und überhaupt nicht auf die Idee kommt, es wäre eine andere Person, ist der unschuldige am Arsch. Vermutlich erfährt der unschuldige erst Monate später etwas davon.

Zitat (von Harry van Sell):
Woher weis man denn, dass er nicht ermittelt wurde?

Steht im Beitrag. Täter wurde nicht ermittelt, sondern ein unschuldiger hat einen Brief mit Führerscheinentzug bekommen. Hier hatte der Täter aber ein schlechtes gewissen, weil es sich um einen Freund handelte. Er war bereit sich zu stellen. Bei mir würde es anders laufen. Der Täter wäre über alle Berge.


Ich glaube ich werde die Tage mal bei der Polizei anrufen und nachfragen was ich da machen kann. Hoffe die nehmen es ernst. Ist schwer zu erklären was ich da genau meine.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Steht im Beitrag.



Zitat (von go649924-50):
Täter wurde nicht ermittelt

Gab ja kein Grund.

Zitat (von go649924-50):
Bei mir würde es anders laufen.

Warum?
Kannst dich verteidigen lassen.

Zitat (von go649924-50):
Der Täter wäre über alle Berge.

Ja und?
Hindert nicht an Ermittlungen.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2717 Beiträge, 755x hilfreich)

Ich finde der TS hat vollkommen recht! Es wäre sehr hilfreich, wenn von jeder Person in D, egal welchen Alters, in einer für die Sicherungskräfte zugänglichen Datei alle Informationen wie jährlich neues Lichtbild, Blutgruppe, Fingerabdrücke und DNS hinterlegt sein! Wenn man sich nicht ausweisen kann, egal wann und warum, nehmen einen die Sicherungskräfte mit in ihr Hauptquartier zur weiteren Personenkontrolle. Erst wenn alles übereinstimmt, also Lichtbild, Fingerabdrücke, Blutgruppe und DNS, kommt die Person wieder auf freien Fuß! Wer sich nichts hat zu schulden kommen lassen, hat ja nichts zu befürchten und verliert , wenn man tatsächlich mal seinen Ausweis vergessen hat, nur ein paar Stunden oder Tage Lebenszeit.

Irgendwo gab es so etwas schon mal in einem Buch …

War es „Utopia" von Thomas Morus? Nein

War es „Schöne neue Welt" von Aldos Huxley? Nein

Ich glaube es war „1984" von George Orwell!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von go649924-50):
Lässt mich erhlich gesagt enorm an unserem Rechtssystem zweifeln.
Ooch, warum schreibst du das nicht gleich? Warum eierst du derart *** herum?
Zitat (von go649924-50):
Ich glaube ich werde die Tage mal bei der Polizei anrufen und nachfragen was ich da machen kann. Hoffe die nehmen es ernst.
Ja, tu das. Hoffe, die nehmen sich soviel Zeit wie die User hier.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42620 Beiträge, 14767x hilfreich)

Anami, energischer Widerspruch.. Ich hoffe sehr, unsere Freunde und Helfer nehmen sich nicht so viel Zeit wie wir hier. In ihrer Zeit was sinnvolles machen. Er soll einfach schriftlich mitteilen, dass er am ....... nicht in eine Polizeikontrolle gekommen ist, sondern wohl jemand anderes. Möglicherweise ein Herr X, der wohl mit HB gesucht werde. Und das wars.

wirdwerden

-- Editiert von User am 31. Mai 2026 16:27

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#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
nehmen einen die Sicherungskräfte mit in ihr Hauptquartier

Zu viel Aufwand, die haben doch Filialen in jeder größeren Stadt.

Und bitte mit voller Erstattung des Aufwandes durch den ausweislosen Bürger und nicht zu lasten des Steuerzahlers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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