Gleiches Produkt - unterschiedlicher Zoll?

29. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
DolbySchool
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Gleiches Produkt - unterschiedlicher Zoll?

Hey, ich habe zwei identische Produkte aus UK nach Deutschland bestellt
Handelt sich um Gartengeräte

Das ganze über einen Forwarder Dienstleister

Also von dem Adresse in UK bekommen, der Forwarder schaut ins Paket, erfasst die Angaben für den Zoll und versendet es dann nach Deutschland.

Einmal war das Gerät einfach komplett als ein Artikel verzollt
So wie es auch auf der Rechnung steht - zb Gerät XY

Und einmal war das Gerät und das Zubehör einzeln aufgelistet, obwohl es ein Produkt ist und auch auf der Rechnung als ein Artikel dargestellt ist - eben mit Zubehör welches zum Gerät XY dazu gehört und mit im Paket liegt

Einmal 543 € Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
Einmal 422 € Einfuhrumsatzsteuer und Zoll

Wie könnte das zustandekommen?

Hab mal bei UPS (dem Transportunternehmen) nachgefragt ob ich die Aufstellung Ihrer Rechnung haben könnte. Die haben für mich ja die Zollabweicklung gemacht, den Betrag vorgestreckt und mir dann am ende eine Rechnung geschickt

Aber wäre so schonmal neugierig




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13432 Beiträge, 4804x hilfreich)

Zitat (von DolbySchool):
Wie könnte das zustandekommen?

Die Erklärung hast Du doch bereits selbst gegeben.

Einmal wurde die Ware als 1 Einheit gesehen = 1 Zolltarifnummer
Beim anderen mal wurde das Zubehör gesondert bewertet = 2 Zolltarifnummern mit unterschiedlich hohen Zöllen.

Welche der beiden Verzollungen nun korrekt war....?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129977 Beiträge, 41458x hilfreich)

Zitat (von DolbySchool):
Wie könnte das zustandekommen?

Der zuständige Bearbeiter hat eine jeweils unterschiedliche Entscheidung getroffen.



Zitat (von DolbySchool):
Hab mal bei UPS (dem Transportunternehmen) nachgefragt ob ich die Aufstellung Ihrer Rechnung haben könnte.

Korrekt, sinnigerweise sollte man das denjenigen fragen, der die Frage auch im Detail beantworten kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DolbySchool
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Würde gerne beim Zoll anfragen, ob der erste Artikel nicht wie der zweite behandelt werden könne :D
Aber vielleicht sagen die andersrum dann nene, eher wird der günstigere auf den teureren angepasst

Wobei der "günstigere" eine Woche im Zoll festhing wogegen der teuerer verzollte direkt durchging

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129977 Beiträge, 41458x hilfreich)

Zitat (von DolbySchool):
Wobei der "günstigere" eine Woche im Zoll festhing wogegen der teuerer verzollte direkt durchging

Weil beim teureren alles verzollt wurde, was zu verzollen ging. Wenn das maximale Level erreicht ist, gibt es nichts zu diskutieren und das Teil geht schnellstmöglich raus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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