Hallo, kurz zur Vorgeschichte, in Forum A verleumden mich zwei Personen öffentlich, die Inhaberin kommt der Löschpflicht erst nach Wochen nach. Es sind drei Strafverfahren, einmal gegen die Inhaberin und zwei Mitglieder anhängig, daraufhin veröffentlicht Sie einen Text, „meine Seite wird voll genannt!" das diese nicht mehr genannt und verlinkt werden darf.
Gleichzeitig melden sich Personen aus ihrem Forum bei mir im Forum B an. Schnüffeln oder versuchen Sachen zu posten. Darf ich jetzt eine Klausel anbringen „Mitglieder des Forums XXX (Name würde ich ausschreiben!) dürfen kein Mitglied werden."
Ist dies okay wegen der rechtlichen Seite der Namensnennung?! Dankeschön.
Mitglieder eines Forums öffentlich ausschließen
29. Mai 2026
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Frage vom 29. Mai 2026 | 15:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitglieder eines Forums öffentlich ausschließen
#1
Antwort vom 29. Mai 2026 | 16:25
Von
Status: Unbeschreiblich (130084 Beiträge, 41476x hilfreich)
Zitat :Darf ich jetzt eine Klausel anbringen „Mitglieder des Forums XXX (Name würde ich ausschreiben!) dürfen kein Mitglied werden."
In der Regel ja.
#2
Antwort vom 29. Mai 2026 | 21:15
Von
Status: Praktikant (712 Beiträge, 76x hilfreich)
Zitat :Ist dies okay wegen der rechtlichen Seite der Namensnennung?! Dankeschön.
Völlig nutzlos aber erlaubt.
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#3
Antwort vom 31. Mai 2026 | 18:44
Von
Status: Lehrling (1366 Beiträge, 218x hilfreich)
Zitat :Darf ich jetzt eine Klausel anbringen „Mitglieder des Forums XXX (Name würde ich ausschreiben!) dürfen kein Mitglied werden."
und woher willst du wissen, dass neu angemeldete Mitglieder aus XXX stammen?
#4
Antwort vom 31. Mai 2026 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (130084 Beiträge, 41476x hilfreich)
Zitat :und woher willst du wissen, dass neu angemeldete Mitglieder aus XXX stammen?
Viel wichtiger wäre das "beweisen". Wenn die einigermaßen clever sind, wird man es weder wissen noch beweisen können. Wobei wir dann bei
Zitat :Völlig nutzlos
wären.
Aber selbst wenn man es bewiesen könnte, was soll es bringen? Klar man kann den Nutzer sperren, aber für mehr wird es keine tauglichen Möglichkeiten geben.
Wobei wir dann wieder bei
Zitat :Völlig nutzlos
wären.
#5
Antwort vom 1. Juni 2026 | 08:54
Von
Status: Unparteiischer (9919 Beiträge, 2083x hilfreich)
Sowas ist in meinen Augen Kinder*****. Und ich würde so einen Hinweis nicht posten
#6
Antwort vom 1. Juni 2026 | 11:05
Von
Status: Schlichter (7588 Beiträge, 1707x hilfreich)
Zitat :in Forum A verleumden mich zwei Personen öffentlich, die Inhaberin kommt der Löschpflicht erst nach Wochen nach. Es sind drei Strafverfahren, einmal gegen die Inhaberin und zwei Mitglieder anhängig, daraufhin veröffentlicht Sie einen Text, „meine Seite wird voll genannt!" das diese nicht mehr genannt und verlinkt werden darf.
"Meine Seite wird voll genannt"??? Was soll dieser Satz aussagen? Daß die Website "voll" ist?
Zitat:Gleichzeitig melden sich Personen aus ihrem Forum bei mir im Forum B an. Schnüffeln oder versuchen Sachen zu posten. Darf ich jetzt eine Klausel anbringen „Mitglieder des Forums XXX (Name würde ich ausschreiben!) dürfen kein Mitglied werden."
Ja.
Zitat:Ist dies okay wegen der rechtlichen Seite der Namensnennung?!
Es ist unumgänglich, wenn man Mitglieder des Forums XXX von der Mitgliedschaft im Forum B ausschließen will.
Wieweit die sich dann daran halten, oder sich unter anderem Pseudonym anmelden, und was man dann machen kann, ist eine andere Baustelle.
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