Mitglieder eines Forums öffentlich ausschließen

29. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Foren99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitglieder eines Forums öffentlich ausschließen

Hallo, kurz zur Vorgeschichte, in Forum A verleumden mich zwei Personen öffentlich, die Inhaberin kommt der Löschpflicht erst nach Wochen nach. Es sind drei Strafverfahren, einmal gegen die Inhaberin und zwei Mitglieder anhängig, daraufhin veröffentlicht Sie einen Text, „meine Seite wird voll genannt!" das diese nicht mehr genannt und verlinkt werden darf.

Gleichzeitig melden sich Personen aus ihrem Forum bei mir im Forum B an. Schnüffeln oder versuchen Sachen zu posten. Darf ich jetzt eine Klausel anbringen „Mitglieder des Forums XXX (Name würde ich ausschreiben!) dürfen kein Mitglied werden."

Ist dies okay wegen der rechtlichen Seite der Namensnennung?! Dankeschön.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130084 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Foren99):
Darf ich jetzt eine Klausel anbringen „Mitglieder des Forums XXX (Name würde ich ausschreiben!) dürfen kein Mitglied werden."

In der Regel ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat (von Foren99):
Ist dies okay wegen der rechtlichen Seite der Namensnennung?! Dankeschön.

Völlig nutzlos aber erlaubt.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1366 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von Foren99):
Darf ich jetzt eine Klausel anbringen „Mitglieder des Forums XXX (Name würde ich ausschreiben!) dürfen kein Mitglied werden."


und woher willst du wissen, dass neu angemeldete Mitglieder aus XXX stammen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130084 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
und woher willst du wissen, dass neu angemeldete Mitglieder aus XXX stammen?

Viel wichtiger wäre das "beweisen". Wenn die einigermaßen clever sind, wird man es weder wissen noch beweisen können. Wobei wir dann bei
Zitat (von Chrominanz):
Völlig nutzlos

wären.



Aber selbst wenn man es bewiesen könnte, was soll es bringen? Klar man kann den Nutzer sperren, aber für mehr wird es keine tauglichen Möglichkeiten geben.
Wobei wir dann wieder bei
Zitat (von Chrominanz):
Völlig nutzlos

wären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9919 Beiträge, 2083x hilfreich)

Sowas ist in meinen Augen Kinder*****. Und ich würde so einen Hinweis nicht posten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7588 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Foren99):
in Forum A verleumden mich zwei Personen öffentlich, die Inhaberin kommt der Löschpflicht erst nach Wochen nach. Es sind drei Strafverfahren, einmal gegen die Inhaberin und zwei Mitglieder anhängig, daraufhin veröffentlicht Sie einen Text, „meine Seite wird voll genannt!" das diese nicht mehr genannt und verlinkt werden darf.

"Meine Seite wird voll genannt"??? Was soll dieser Satz aussagen? Daß die Website "voll" ist?

Zitat:
Gleichzeitig melden sich Personen aus ihrem Forum bei mir im Forum B an. Schnüffeln oder versuchen Sachen zu posten. Darf ich jetzt eine Klausel anbringen „Mitglieder des Forums XXX (Name würde ich ausschreiben!) dürfen kein Mitglied werden."

Ja.

Zitat:
Ist dies okay wegen der rechtlichen Seite der Namensnennung?!

Es ist unumgänglich, wenn man Mitglieder des Forums XXX von der Mitgliedschaft im Forum B ausschließen will.

Wieweit die sich dann daran halten, oder sich unter anderem Pseudonym anmelden, und was man dann machen kann, ist eine andere Baustelle.

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