Hallo, man findet ja immer wieder Händler, die zur Vermeidung der Gewährleistung nur an Gewerbe oder Händler verkaufen. Da ich Kleinunternehmer bin (Firma hat nichts mit Autos zu tun), interessiert mich, ob ich auch so ein Auto kaufen kann, und welche steuerliche Konsequenzen daraus entstehen. Mein Verständnis dazu ist, dass das Auto zunächst zum Netto-Preis gekauft und ins Betriebsvermögen wandert. Um es ins Privatvermögen zu übertragen, muss ich dann 19% Umsatzsteuer oben drauf schlagen, und die dann im Rahmen der Steuererklärung ans Finanzamt zurückzahlen. Falls das so stimmt, wo trage ich das ein? Nutze WISO Steuer für die Steuererklärung.
Bin offen für Ideen, wie man so einen Kauf einfacher abwickelt.
-- Editiert von User am 29. Mai 2026 18:49
-- Editiert von User am 29. Mai 2026 18:52
Kauf Gebrauchtwagen "Verkauf nur an Gewerbe"
Zitat :Da ich Kleinunternehmer bin (Firma hat nichts mit Autos zu tun), interessiert mich, ob ich auch so ein Auto kaufen kann,
Wenn der Verkäufer es einem verkauft ...
Zitat :und welche steuerliche Konsequenzen daraus entstehen.
Die üblichen wenn man Ware zum Eigenbedarf kauft.
Zitat :Mein Verständnis dazu ist, dass das Auto zunächst zum Netto-Preis gekauft und ins Betriebsvermögen wandert.
Sehe ich auch so.
Zitat :Um es ins Privatvermögen zu übertragen
Warum sollte man so was machen?
Was Du dem Händler erzählst oder was ihr in die Rechnung schreibt, ist steuerlich ziemlich uninteressant. Aus steuerlicher Sicht ist nur der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt relevant.
Da das Fahrzeug nie für betriebliche Zwecke genutzt wird, kann es steuerlich weder ertragsteuerliches Betriebsvermögen, noch ist-liches Unternehmensvermögen werden. Wenn Du das Fahrzeug also von einem betrieblichen Konto bezahlst, erwirbst kein Betriebsvermögen, sondern entnimmst dem Betrieb schlicht Geld. Der Verkäufer wird sich auch kaum die Gewinnermittlung vorlegen lassen.
Auf der anderen Seite wird durch die steuerliche Behandlung als notwendiges Privatvermögen auch nicht bewirkt, dass jetzt die Gewährleistung des Verkäufers wieder auflebt.
taxpert
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Zitat :Mein Verständnis dazu ist, dass das Auto zunächst zum Netto-Preis gekauft
Nein, die 19%-MWSt. müssen an den Händler gezahlt werden.
-- Editiert von User am 29. Mai 2026 23:00
Zitat :Warum sollte man so was machen?
War ein Fehltritt, dachte ich müsste das Auto dann als Betriebswagen behandeln und meine privaten Strecken versteuern, das möchte ich natürlich nicht.
Zitat :Wenn Du das Fahrzeug also von einem betrieblichen Konto bezahlst, erwirbst kein Betriebsvermögen, sondern entnimmst dem Betrieb schlicht Geld.
Also müsste ich das dann einfach nur als Privatentnahme buchen und habe dann MwStr. als Privatperson gezahlt?
Zitat :Was Du dem Händler erzählst oder was ihr in die Rechnung schreibt, ist steuerlich ziemlich uninteressant
Also könnte man sich auf der Rechnung einfach als Autohändler ausgeben ohne einer zu sein, um einverständlich auf die Gewährleistung zu verzichten?
Nicht nur die USt, sondern den gesamten Kaufpreis.Zitat:Also müsste ich das dann einfach nur als Privatentnahme buchen und habe dann MwStr. als Privatperson gezahlt?
Solange der Nettobetrag und die anfallende USt in der Rechnung in richtiger Höhe erfasst sind (und natürlich auch bei der Gewinnermittlung und USt richtig erklärt werden) kann aus einer ansonsten total falschen Rechnung (§14 UStG) nur dann aus steuerlicher Sicht Ungemach für den Leistenden Unternehmer entstehen, wenn die Rechnung als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gewertet werden kann. Aus steuerlicher Sicht liegt das Problem einer falschen Rechnung immer eher im Bereich des Leistungsempfängers (VoSt- bzw. BA-Abzug).Zitat:Also könnte man sich auf der Rechnung einfach als Autohändler ausgeben ohne einer zu sein, um einverständlich auf die Gewährleistung zu verzichten?
Ob aus der „falschen" Rechnung zivilrechtliche Probleme entstehen können (z.B. auch hinsichtlich der Gewährleistung) steht auf einem anderen Blatt. Da das hier aber das Steuerrechtsforum ist, solltest DU diese Frage in einem anderen Forum stellen.
taxpert
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