Kauf Gebrauchtwagen "Verkauf nur an Gewerbe"

29. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
taxlex
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf Gebrauchtwagen "Verkauf nur an Gewerbe"

Hallo, man findet ja immer wieder Händler, die zur Vermeidung der Gewährleistung nur an Gewerbe oder Händler verkaufen. Da ich Kleinunternehmer bin (Firma hat nichts mit Autos zu tun), interessiert mich, ob ich auch so ein Auto kaufen kann, und welche steuerliche Konsequenzen daraus entstehen. Mein Verständnis dazu ist, dass das Auto zunächst zum Netto-Preis gekauft und ins Betriebsvermögen wandert. Um es ins Privatvermögen zu übertragen, muss ich dann 19% Umsatzsteuer oben drauf schlagen, und die dann im Rahmen der Steuererklärung ans Finanzamt zurückzahlen. Falls das so stimmt, wo trage ich das ein? Nutze WISO Steuer für die Steuererklärung.

Bin offen für Ideen, wie man so einen Kauf einfacher abwickelt.

-- Editiert von User am 29. Mai 2026 18:49

-- Editiert von User am 29. Mai 2026 18:52




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129977 Beiträge, 41458x hilfreich)

Zitat (von taxlex):
Da ich Kleinunternehmer bin (Firma hat nichts mit Autos zu tun), interessiert mich, ob ich auch so ein Auto kaufen kann,

Wenn der Verkäufer es einem verkauft ...



Zitat (von taxlex):
und welche steuerliche Konsequenzen daraus entstehen.

Die üblichen wenn man Ware zum Eigenbedarf kauft.



Zitat (von taxlex):
Mein Verständnis dazu ist, dass das Auto zunächst zum Netto-Preis gekauft und ins Betriebsvermögen wandert.

Sehe ich auch so.



Zitat (von taxlex):
Um es ins Privatvermögen zu übertragen

Warum sollte man so was machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2715 Beiträge, 754x hilfreich)

Was Du dem Händler erzählst oder was ihr in die Rechnung schreibt, ist steuerlich ziemlich uninteressant. Aus steuerlicher Sicht ist nur der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt relevant.

Da das Fahrzeug nie für betriebliche Zwecke genutzt wird, kann es steuerlich weder ertragsteuerliches Betriebsvermögen, noch ist-liches Unternehmensvermögen werden. Wenn Du das Fahrzeug also von einem betrieblichen Konto bezahlst, erwirbst kein Betriebsvermögen, sondern entnimmst dem Betrieb schlicht Geld. Der Verkäufer wird sich auch kaum die Gewinnermittlung vorlegen lassen.

Auf der anderen Seite wird durch die steuerliche Behandlung als notwendiges Privatvermögen auch nicht bewirkt, dass jetzt die Gewährleistung des Verkäufers wieder auflebt.

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50179 Beiträge, 17572x hilfreich)

Zitat (von taxlex):
Mein Verständnis dazu ist, dass das Auto zunächst zum Netto-Preis gekauft

Nein, die 19%-MWSt. müssen an den Händler gezahlt werden.

-- Editiert von User am 29. Mai 2026 23:00

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxlex
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte man so was machen?

War ein Fehltritt, dachte ich müsste das Auto dann als Betriebswagen behandeln und meine privaten Strecken versteuern, das möchte ich natürlich nicht.

Zitat (von taxpert):
Wenn Du das Fahrzeug also von einem betrieblichen Konto bezahlst, erwirbst kein Betriebsvermögen, sondern entnimmst dem Betrieb schlicht Geld.

Also müsste ich das dann einfach nur als Privatentnahme buchen und habe dann MwStr. als Privatperson gezahlt?

Zitat (von taxpert):
Was Du dem Händler erzählst oder was ihr in die Rechnung schreibt, ist steuerlich ziemlich uninteressant

Also könnte man sich auf der Rechnung einfach als Autohändler ausgeben ohne einer zu sein, um einverständlich auf die Gewährleistung zu verzichten?

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2715 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Also müsste ich das dann einfach nur als Privatentnahme buchen und habe dann MwStr. als Privatperson gezahlt?
Nicht nur die USt, sondern den gesamten Kaufpreis.

Zitat:
Also könnte man sich auf der Rechnung einfach als Autohändler ausgeben ohne einer zu sein, um einverständlich auf die Gewährleistung zu verzichten?
Solange der Nettobetrag und die anfallende USt in der Rechnung in richtiger Höhe erfasst sind (und natürlich auch bei der Gewinnermittlung und USt richtig erklärt werden) kann aus einer ansonsten total falschen Rechnung (§14 UStG) nur dann aus steuerlicher Sicht Ungemach für den Leistenden Unternehmer entstehen, wenn die Rechnung als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gewertet werden kann. Aus steuerlicher Sicht liegt das Problem einer falschen Rechnung immer eher im Bereich des Leistungsempfängers (VoSt- bzw. BA-Abzug).

Ob aus der „falschen" Rechnung zivilrechtliche Probleme entstehen können (z.B. auch hinsichtlich der Gewährleistung) steht auf einem anderen Blatt. Da das hier aber das Steuerrechtsforum ist, solltest DU diese Frage in einem anderen Forum stellen.

taxpert

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