AU (psych.) seit 15.4.26 -->20.6.26
AU (som.) 23.4 -->22.5
Bisher kein Krankengeld-Bescheid/Zahlung erfolgt.
Was geschieht bei Ignorieren (Nicht-unterschreiben) bzw. welche Vorteile bringt unterschreiben ?
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postalisches Schreiben der ges. KK (30.5 erhalten):
"Ihre Arbeitsunfähigkeit
als Ihr Gesundheitspartner möchten wir Hilfestellung leisten. Diese individuelle Unterstützung ist jedoch nur möglich, wenn Sie uns Ihr Einverständnis geben. Mit Ihrer Unterschrift können wir gemeinsam mit Ihnen die passenden Leistungen finden und Sie bei der entsprechenden Umsetzung begleiten. Manchmal sind auch Leistungen notwendig, welche wir nicht einschätzen können. Dafür steht der MD beratend zur Seite.
Für die med. Beurteilung Ihrer AU ist der MD auf Informationen zu Ihrer bevorstehenden Behandlung angewiesen.
Deshalb bitten wir Sie, die beiliegende Einverständniserklärung innerhalb 5 Tage an uns zurück zu schicken. Ihr Einverständnis ist freiwillig, Sie können dieses jederzeit formlos und grundlos widerrufen."
S. 2/2
"Arbeitsunfähigkeit - Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, daß die xy-Krankenklasse mich während meiner AU telefonisch kontaktiert. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter: ... (Diese Angabe ist freiwillig)
.................................................................................
{Ort, Datum, Unterschrift des Versicherten}
SGB V: Einverständniserklärung (bei AU)für MDK abgeben ?
Mit einem AG, der max. 6 Wochen Lohnfortzahlung leistet, ist die KK sowieso erst ab 28.5. dran.Zitat :Bisher kein Krankengeld-Bescheid/Zahlung erfolgt.
Das Krankengeld sollte demnächst kommen. Es gibt keinen festen Zahlungstermin.
Nichts. Dann hat die KK lediglich Krankengeld zu leisten. Das mit dem angebotenen Telefonkontakt ist ebenso freiwillig und ohne Nachteile.Zitat :Was geschieht bei Ignorieren (Nicht-unterschreiben)
Die KK sind verpflichtet, bei Langzeiterkrankten *nachzufragen*. Es gilt § 44 (4) SGB V
Zitat :S. 2/2
"Arbeitsunfähigkeit - Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, daß die xy-Krankenklasse mich während meiner AU telefonisch kontaktiert. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter: ... (Diese Angabe ist freiwillig)
.................................................................................
{Ort, Datum, Unterschrift des Versicherten}
Ahaaa...also geht es hier nur um die Einwilligung in eine telefonische Beratung ??? Wenn man keine Tel-Nr. angibt macht das Rücksenden keinen Sinn oder man lässt es offen, unterschreibt und schickt den Bogen ab. Damit signalisiert man, ich habe Euer Schreiben erhalten, aber mit dem Tenor "lasst mich bitte zufrieden".
Dass der MDK bereits im Hintergrund (Anschreiben der 2 betreffenden Ärzte, dann wahrsch. Empfehlung nach Auswertung Aktenlage an die KK) aktiv wird, ist aus dem Anschreiben schon zu deuten.
Also, wenn ich Nichts zurückschicke, verletze ich nicht die "Mitwirkungspflicht" (§§60 - 66 SGB I) ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das, was die KK dort anbietet, ist rein freiwillig für den Versicherten. Kannst du annehmen oder nicht. Hat keine Nachteile. Gehört nicht zu Mitwirkungspflichten nach SGB I. Gilt sowohl für eine evtl. Unterstützung durch den MD als auch für einen möglichen telefonischen Kontakt.
Wenn du nichts davon willst, dann kannst du das Schreiben ignorieren.
Damit die KK auch was zum Abheften hat, kann man das tun.Zitat :Damit signalisiert man, ich habe Euer Schreiben erhalten, aber mit dem Tenor "lasst mich bitte zufrieden".
Na ja, vom Anschreiben zweier Ärzte lesen wir hier nichts--- nur, dass die AU eben schon über 6 Wochen geht. IdR geben Ärzte AU-Bescheinigungen und selbstverständlich erfährt die KK die Diagnosen....und zahlt Krankengeld.Zitat :Dass der MDK bereits im Hintergrund
Wenn du das Anschreiben deuten kannst, dann tu es. Hat aber mit der Einverständniserklärung nach § 44 (4) SGB V nichts zu tun.Zitat :Dass der MDK bereits im Hintergrund (Anschreiben der 2 betreffenden Ärzte, dann wahrsch. Empfehlung nach Auswertung Aktenlage an die KK) aktiv wird, ist aus dem Anschreiben schon zu deuten.
Welche bevorstehenden Behandlungen denn?
-- Editiert von User am 1. Juni 2026 20:28
Zitat :Welche bevorstehenden Behandlungen denn?
Ja, das habe ich mich auch gefragt ! Bzgl. der körp. Erkrankung (Eppstein-Barr-Infekt) ist die AU ausgelaufen, da schulmed. sowieso nur symptomatisch behandelt (Fiebersenkung, Schmerzmittel) wird und 4W die Richtschnur (Zeitfenster) für diese Erkrankung ist. (Das hier noch ein Heilpraktiker -auf Selbstzahlerbasis- weiterhin konsultiert wird, interessiert die ges. KK wohl nicht !)
Psych. ist der Schwerpunkt "Anpassungsstörung" auf der AU, da Ende April ein Familienmitglied verstorben ist: Auch hier gibt es außer therap. Kurzzeit-Gespräche und sedierende Medikation keine "Behandlungen" (so wie man sich das z.B. im orthopädischen u. kardiologischen Bereich konkreter vorstellen kann).
Entweder ist das ein allg. typischer Textbaustein oder die KK meint damit -implizit- Einleitung von med. Reha (§51 SGB V...) ?
Es ist vollkommen unnötig, hier Diagnosen auszubreiten. Ich hatte vielmehr gefragt, ob zu Behandlungen evtl. schon was in dem KK-Schreiben oder in den ärtzl. Anschreiben steht.
Für die KK ist die Vorlage der AU-Bescheinigungen wichtig. Ab der 7. Woche von dir, denn die 6 Wochen vorher zahlt ja der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung und meldet erst dann bei der KK ab.
Es dürfte genügen, dass die KK sich nicht um dich kümmern soll, weil du in Ruhe lediglich dein Krankengeld erhalten willst. Sonst wehrst du doch auch gern alles ab, was irgendwie nach *Datenangaben* aussieht ?!
Selbst Krankengeld beantragt hast du schon, oder? Und diverse Angaben im Fragebogen gemacht?
Automatisch zahlt die KK kein Krankengeld.
Nur das *Wir-möchten-uns kümmern*-Schreiben kommt wohl automatisch. Schließlich hast du einen gesetzl. Anspruch und die KK soll auf möglichst schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit hinarbeiten.
Zitat :Das hier noch ein Heilpraktiker -auf Selbstzahlerbasis- weiterhin konsultiert wird, interessiert die ges. KK wohl nicht !)
Was erhoffen Sie sich davon? Hatte selbiges auch schon, das wird auch ohne zusätzliche Kosten besser.
Zitat :Auch hier gibt es außer therap. Kurzzeit-Gespräche und sedierende Medikation keine "Behandlungen"
Die Möglichkeiten sind da auch begrenzt. Allerdings, in einer mehrwöchigen Reha hätten Sie da bessere Erfolgsaussichten.
Zitat :Selbst Krankengeld beantragt hast du schon, oder?
Das ist heute eigentlich nicht mehr notwendig.
Zitat :Und diverse Angaben im Fragebogen gemacht?
Der ist heute eigentlich auch überflüssig.
Zitat :Automatisch zahlt die KK kein Krankengeld.
Sofern die ununterbrochenen Krankschreibungen als eAU vom Arzt an die Kasse übermittelt wurden, tut sie das sehr wohl.
Die sonstigen notwendigen Angaben, wie z.B. die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers, wird von diesem ebenfalls elektronisch an die Kasse übermittelt.
Der "digitale Automatismus" stößt allerdings gegen die Wand, wenn auch nur eine der AU aus Papier "Zur Vorlage bei der Krankenkasse" ausgestellt wurde, oder es auf der Datenautobahn mal wieder einen Stau gab....
Eine Nachfrage bei der KK, kurz vor erreichen der 6 Wochen, ob alle relevanten Daten vorliegen kannnicht schaden.
Zitat :Selbst Krankengeld beantragt hast du schon, oder? Und diverse Angaben im Fragebogen gemacht?
JA; bereits in der 22.KW kam ein standardisiertes Formular der KK, welches ich zeitnah (u. sicher) zurückgeschickt habe. Aufgrund der Feiertage , nur noch 2 Postläufe (Zustellung) pro Woche usw., habe ich bisher keinen KG-Bescheid. Der Grund kann aber doch sein, dass die KK das bewusst zurückhält, bis die mit dem MDK kommuniziert hat.
Unzweifelhaft ist mein formaler, also rechtlicher Anspruch auf KG, da alle AUs nahtlos waren und auch seitens des Arbeitgebers alles Relevante übermittelt wurde. (Ebenso sehe ich -bisher- keine Verletzung der Mitwirkungspflicht, was von Anami ja auch so eingeschätzt wird.)
Zitat :Sofern die ununterbrochenen Krankschreibungen als eAU vom Arzt an die Kasse übermittelt wurden, tut sie das sehr wohl.
Die sonstigen notwendigen Angaben, wie z.B. die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers, wird von diesem ebenfalls elektronisch an die Kasse übermittelt.
Der "digitale Automatismus" stößt allerdings gegen die Wand, wenn auch nur eine der AU aus Papier "Zur Vorlage bei der Krankenkasse" ausgestellt wurde, oder es auf der Datenautobahn mal wieder einen Stau gab....
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In der Tat...einer der Ärzte ist nicht "e"-angedockt ! (Die AUs wurden postalisch als Einwurf-Einschreiben und per Telefax übermittelt, dto. das Antragsformular für das KG.)
Zitat :Ich hatte vielmehr gefragt, ob zu Behandlungen evtl. schon was in dem KK-Schreiben oder in den ärtzl. Anschreiben steht.
In dem KK-Schreiben steht zu "Behandlungen" nichts und der betr. Arzt (Psych.) hat bis einschl. 10.6 Urlaub.
Was mich -neben "Behandlungen" noch umtreibt: Wieso schreibt die KK, dass sie die "Einverständnis-Erklärung" innerhalb 5 Tage zurückhaben möchte ? (Unter Berücksichtigung des Postlaufes, der Zustell-Fiktion, ist der 5.6 der letztmögliche Rücksendetag.)
PS: Macht schon Sinn, nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt über eine Aufforderung zur med. Reha zu spekulieren.
Nein. Dafür ist kein Grund erkennbar.Zitat :Der Grund kann aber doch sein, dass die KK das bewusst zurückhält,
Dass das Krankengeld nicht schon --AM--28.5. gezahlt wird, ist doch wohl klar. Dein Hinweis auf Pfingsten und Postlaufzeiten ist irrelevant. Da wohl alles nötige vorliegt, zahlt die KK --AB---28.5. zunächst für den jeweiligen Zeitraum der AU. Hier bis 20.6.26. --->Zahlt also demnächst nach.
Außerdem hat dein Arbeitgeber dir die letzte Lohnfortzahlung wahrscheinlich am 29.5.26 überwiesen und der KK die entspr. *Abmeldung* übermittelt.
Meine Güte, daran zweifelt niemand, und noch hast du der KK keine weitere (lückenlose) AU vorlegen können. Dass ein Arzt jetzt Urlaub hat, ist auch völlig irrelevant.Zitat :Unzweifelhaft ist mein formaler, also rechtlicher Anspruch auf KG, da alle AUs nahtlos waren
Unnötige Umtreibung. Dieses Schreiben ist ein allg. automatisiertes *Kümmerschreiben*. Diese Schreiben kommen mW aus einer ganz anderen KK-Abteilung/Bereich deiner GKV. Nämlich aus der, die dann mit MD evtl. was zu tun hätte.Zitat :Was mich -neben "Behandlungen" noch umtreibt:
Wenn du nur Geld willst, gilt das Rücksendedatum nicht, denn die Einverständnis-Erklärung ist FREIWILLIG.
p.s.
Ich fragte -eigentlich- nicht grundlos nach. Denn kürzlich passierte es hier in meinem Umfeld, dass der AG aus Gründen seinen AN nach 6 Wochen LFZ nicht bei der GKV *abmeldete*, deshalb der Langzeitkranke auch nach lückenloser Vorlage aller Nachweise leider länger als 9 Wochen auf sein nachgezahltes Krankengeld warten musste. Selbst nach persönlicher Vorsprache eines Bevollmächtigten (zur Fehlersuche) musste eine andere KK-Abt. erst beim AG nach-haken, die entspr. Bescheinigung nach-fordern, dann o.k. rückmelden, damit endlich die Abt. Leistung auch zahlen konnte. Nun läufts...
Zitat :Wenn du nur Geld willst, gilt das Rücksendedatum nicht, denn die Einverständnis-Erklärung ist FREIWILLIG.
Hallo, ich habe die "Einverständniserklärung" nicht zurückgesendet, auch nicht mit "leerem" Tel-Feld.
Am 12.6 habe ich Termin beim Facharzt. (Werde am 10.6 dem FA eine kurze schriftl. Info in seinen Briefkasten legen, falls er bereits -gegenüber dem MDK- am 11.6 etwas abgeben sollte !)
Danke an die beteiligten Diskutanten, die mich hier beratend entlastet haben !
...werde weiter über den Fortgang berichten.
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