Neupreisentschaedigung Vollkasko

31. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Peolog01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Neupreisentschaedigung Vollkasko

Hallo...Hatte einen Totalschaden, selbstverursacht. Auto war Leasingfahrzeug, Meine Vollkasko hat Wiederbeschaffungswert bezahlt und der Leasinggeber hat den Wagen zum Restwert verkauft, ist also schon vollumfänglich entschaedigt worden.
Nunmeine Fragen...
Steht mir als Leasingnehmer die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert plus Restwert zu
Oder die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert ohne Restwertverkauf?
MwSt bekomme Ich auch, da angestellt und nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Wird der Rest an mir direkt ausbezahlt oder geht es direkt mit dem Geld zum Händler, da Ich bereits ein identisches Fahrzeug bestellt habe?
Ich bin Innerhalb der 2 Jahresfrist der Versicherung und Erstbesitzer.
MfG
Peolog01

-- Editiert von User am 31. Mai 2026 18:32

-- Editiert von User am 31. Mai 2026 18:33

-- Editiert von Moderator topic am 31. Mai 2026 18:54

-- Thema wurde verschoben am 31. Mai 2026 18:54




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2271 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Peolog01):
Steht mir als Leasingnehmer die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert plus Restwert zu
Oder die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert ohne Restwertverkauf?
Warum sollte Dir als Leasingnehmer irgendwas zustehen?

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#2
 Von 
Peolog01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil Ich die Neupreisentschaedigung in der Vollkasko mit versichert habe und die gilt auch bei Leasingfahrzeuge...

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2271 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Peolog01):
Weil Ich die Neupreisentschaedigung in der Vollkasko mit versichert habe und die gilt auch bei Leasingfahrzeuge...
Und warum hat die Versicherung dann nicht den Neupreis erstattet?
Zitat (von Peolog01):
Meine Vollkasko hat Wiederbeschaffungswert bezahlt

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2766 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Warum sollte Dir als Leasingnehmer irgendwas zustehen?


Weil der Leasingnehmer Neupreis in der Vollkasko versichert hat, aber gegenüber dem dem Leasinggeber deliktisch nur für Wiederbeschaffungswert minus Restwert haftet.

Könnte es aber vielleicht sein, dass das gar nicht als Vollkaskoschaden sondern als Haftpflichtschaden (Geschädigter: Leasinggeber) abgerechnet wurde?

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#5
 Von 
Peolog01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein..ist als Vollkaskoschaden abgerechnet worden....

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#6
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2271 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Weil der Leasingnehmer Neupreis in der Vollkasko versichert hat, aber gegenüber dem dem Leasinggeber deliktisch nur für Wiederbeschaffungswert minus Restwert haftet.
Du hast recht.

Laut BGH, Urt. v. 09.09.2020 – VIII ZR 71/19 steht diese sog. Neuwertspitze dem Lesingnehmer zu. Das ist die Differenz zwischen Zeitwert und Neupreis, durch die Versicherung an den Leasingnehmer auszuzahlen.

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#7
 Von 
Peolog01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok..Das habe Ich verstanden...aber was ist, wenn die Versicherung das ausgeschlossen..in Ihren Bedingungem..oder kann man das nicht ausschließen...

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#8
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2271 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Peolog01):
wenn die Versicherung das ausgeschlossen..in Ihren Bedingungem..oder kann man das nicht ausschließen...
Dass kann die Versicherung nicht generell ausschließen. Sie könnte die Neupreisregelung aber für Leasingfahrzeuge ausschließen. Dazu bitte die Versicherungsbedingungen genau lesen.

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