Hallo...Hatte einen Totalschaden, selbstverursacht. Auto war Leasingfahrzeug, Meine Vollkasko hat Wiederbeschaffungswert bezahlt und der Leasinggeber hat den Wagen zum Restwert verkauft, ist also schon vollumfänglich entschaedigt worden.
Nunmeine Fragen...
Steht mir als Leasingnehmer die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert plus Restwert zu
Oder die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert ohne Restwertverkauf?
MwSt bekomme Ich auch, da angestellt und nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Wird der Rest an mir direkt ausbezahlt oder geht es direkt mit dem Geld zum Händler, da Ich bereits ein identisches Fahrzeug bestellt habe?
Ich bin Innerhalb der 2 Jahresfrist der Versicherung und Erstbesitzer.
MfG
Peolog01
-- Editiert von User am 31. Mai 2026 18:32
-- Editiert von User am 31. Mai 2026 18:33
-- Editiert von Moderator topic am 31. Mai 2026 18:54
-- Thema wurde verschoben am 31. Mai 2026 18:54
Neupreisentschaedigung Vollkasko
31. Mai 2026
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Frage vom 31. Mai 2026 | 18:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Neupreisentschaedigung Vollkasko
#1
Antwort vom 1. Juni 2026 | 08:27
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 448x hilfreich)
Warum sollte Dir als Leasingnehmer irgendwas zustehen?Zitat :Steht mir als Leasingnehmer die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert plus Restwert zu
Oder die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert ohne Restwertverkauf?
#2
Antwort vom 1. Juni 2026 | 09:48
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Weil Ich die Neupreisentschaedigung in der Vollkasko mit versichert habe und die gilt auch bei Leasingfahrzeuge...
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#3
Antwort vom 1. Juni 2026 | 11:15
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 448x hilfreich)
Und warum hat die Versicherung dann nicht den Neupreis erstattet?Zitat :Weil Ich die Neupreisentschaedigung in der Vollkasko mit versichert habe und die gilt auch bei Leasingfahrzeuge...
Zitat :Meine Vollkasko hat Wiederbeschaffungswert bezahlt
#4
Antwort vom 1. Juni 2026 | 11:23
Von
Status: Student (2766 Beiträge, 454x hilfreich)
Zitat :Warum sollte Dir als Leasingnehmer irgendwas zustehen?
Weil der Leasingnehmer Neupreis in der Vollkasko versichert hat, aber gegenüber dem dem Leasinggeber deliktisch nur für Wiederbeschaffungswert minus Restwert haftet.
Könnte es aber vielleicht sein, dass das gar nicht als Vollkaskoschaden sondern als Haftpflichtschaden (Geschädigter: Leasinggeber) abgerechnet wurde?
#5
Antwort vom 1. Juni 2026 | 11:44
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein..ist als Vollkaskoschaden abgerechnet worden....
#6
Antwort vom 1. Juni 2026 | 15:57
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 448x hilfreich)
Du hast recht.Zitat :Weil der Leasingnehmer Neupreis in der Vollkasko versichert hat, aber gegenüber dem dem Leasinggeber deliktisch nur für Wiederbeschaffungswert minus Restwert haftet.
Laut BGH, Urt. v. 09.09.2020 – VIII ZR 71/19 steht diese sog. Neuwertspitze dem Lesingnehmer zu. Das ist die Differenz zwischen Zeitwert und Neupreis, durch die Versicherung an den Leasingnehmer auszuzahlen.
#7
Antwort vom 1. Juni 2026 | 16:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok..Das habe Ich verstanden...aber was ist, wenn die Versicherung das ausgeschlossen..in Ihren Bedingungem..oder kann man das nicht ausschließen...
#8
Antwort vom 1. Juni 2026 | 17:11
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 448x hilfreich)
Dass kann die Versicherung nicht generell ausschließen. Sie könnte die Neupreisregelung aber für Leasingfahrzeuge ausschließen. Dazu bitte die Versicherungsbedingungen genau lesen.Zitat :wenn die Versicherung das ausgeschlossen..in Ihren Bedingungem..oder kann man das nicht ausschließen...
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