Hallo an Euch. Bin neu hier und hoffe auf Hilfe!!!
Habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Dieser wurde abgelehnt da ich diesen im Januar diesen Jahres eingereicht habe, zu dem Zeitpunkt auch nur tatsächlich 35 Monate Beitragszahlung hatte. Mein Job, war ein Minijob, lief bis Ende Mai. Ein fachärztliches Attest lag auch vor das ich unter 3 Std. arbeitsfähig sei. Habe Widerspruch mit Hilfe vom VDK eingereicht. Aber leider sagte man mir das ich keine Aussicht auf Erfolg wegen des einen Monats hätte. Vielleicht hat ja jemand von Euch schon einmal eine ähnliche Situation gehabt und kann mir eventuell mit einem guten Rat zur Seite stehen.
Beitragszahlung
1. Juni 2026
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Frage vom 1. Juni 2026 | 01:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragszahlung
#1
Antwort vom 1. Juni 2026 | 05:10
Von
Status: Philosoph (13277 Beiträge, 4517x hilfreich)
Zitat:kann mir eventuell mit einem guten Rat zur Seite stehen.
Es gibt eigentlich nur einen: Einen (kurzfristigen) Job suchen, mit dem Du den fehlenden Pflichtbeitragsmonat nachholen kannst und dann einen neuen Antrag stellen.
Ansonsten gilt: Sind die versicherungsrechtlichen Zeiten (36 Monate mit Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten 5 Jahre) nicht erfüllt, bekommst Du keine Rente. Da hilft Dir auch der Widerspruch nicht weiter.
Gruß,
Axel
#2
Antwort vom 1. Juni 2026 | 08:16
Von
Status: Master (4407 Beiträge, 731x hilfreich)
Zitat :Es gibt eigentlich nur einen: Einen (kurzfristigen) Job suchen, mit dem Du den fehlenden Pflichtbeitragsmonat nachholen kannst und dann einen neuen Antrag stellen.
So ist es, ohne die Pflichtzeiten keine Chance auf eine EMR.
Freiwillige Beiträge werden nicht berücksichtigt.
Und das Attest des Arztes ist wenig wert. Sie können vielleicht in Ihrem Beruf nur noch unter 3 Stunden arbeiten, aber in einem anderen, der Ihrer Leistung entspricht evtl. schon.
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#3
Antwort vom 1. Juni 2026 | 08:41
Von
Status: Unbeschreiblich (42570 Beiträge, 14755x hilfreich)
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei Einzahlungen um Pflichtbeiträge handeln muss, nicht um freiwillige Leistungen.
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