Fiktive Rechnungen / Yello / Coeo

1. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
Aurion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fiktive Rechnungen / Yello / Coeo

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche juristischen Beistand zur Abwehr einer unberechtigten Forderung durch das Inkassounternehmen coeo, welche auf einem (mittlerweile beendeten) Vertragsverhältnis mit Yello Strom basiert.
Sachverhalt:
Vertragsbeendigung: Im Jahr 2019 habe ich meinen Vertrag mit Yello Strom aufgrund eines berufsbedingten Umzugs von Niedersachsen nach Bayern ordnungsgemäß gekündigt.
Fiktive Forderungen: Seit 2021 werde ich mit Rechnungen konfrontiert, die nachweislich fiktiv sind. Diese wurden systemseitig generiert (Schätzwerte auf die Jahresendabrechnung aufgeschlagen), ohne dass eine tatsächliche Nutzung des Mietobjekts vorlag.
Historie: Interne Auswertungen bei Yello Strom ergaben seinerzeit, dass es sich um nichtige, fehlerhafte Rechnungen handelt. Dennoch wurde die Forderung an das Inkassounternehmen coeo abgetreten.
Datenschutz: Ich habe die Gegenseite mehrfach zur Löschung meiner Daten aufgefordert, was ignoriert wurde.
Zielsetzung:
Abwehr: Ich benötige eine konsequente Abwehr der Forderungen und die Einstellung etwaiger gerichtlicher Schritte durch coeo. Das Ziel ist eine dauerhafte rechtliche Klärung, die das Thema final abschließt.
Gegenklage/Schadenersatz: Aufgrund der jahrelangen Datenschutzverstöße sowie der erheblichen psychischen Belastung, die sich maßgeblich auf mein Privat- und Eheleben ausgewirkt hat, wünsche ich eine juristische Prüfung auf Geltendmachung von Schadenersatz (insb. nach Art. 82 DSGVO sowie Schmerzensgeld). Ich strebe hier eine substantielle Kompensation an.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129990 Beiträge, 41460x hilfreich)

Zitat (von Aurion):
ich suche juristischen Beistand zur Abwehr einer unberechtigten Forderung durch das Inkassounternehmen coeo, welche auf einem (mittlerweile beendeten) Vertragsverhältnis mit Yello Strom basiert.

Hier ist ein Meinungsforum in dem rechtlich Interessierte Laien diskutieren & kommentieren.
Rechtsberatung gibt es gleich nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de/ oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von Aurion):
Interne Auswertungen bei Yello Strom ergaben seinerzeit, dass es sich um nichtige, fehlerhafte Rechnungen handelt.

Was denn nun? Richtige oder fehlerhafte Rechnungen?
Hat man da was schriftliches oder anderweitig nachweisbares von Yello?



Zitat (von Aurion):
Datenschutz: Ich habe die Gegenseite mehrfach zur Löschung meiner Daten aufgefordert, was ignoriert wurde.

Verständlicherweise, denn dagegen sprechen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.



Zitat (von Aurion):
Ich benötige eine konsequente Abwehr der Forderungen und die Einstellung etwaiger gerichtlicher Schritte durch coeo.

Wann kam denn der erste Brief von coeo?



Zitat (von Aurion):
Seit 2021

Bis heute durchgehend jedes Jahr eine?
Warum wurde nicht die Einrede der Verjährung erhoben?



Zitat (von Aurion):
Das Ziel ist eine dauerhafte rechtliche Klärung, die das Thema final abschließt.

Dann käme wohl eine Unterlassungs- oder Feststellungsklage in Frage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(702 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Aurion):
Aufgrund der jahrelangen Datenschutzverstöße sowie der erheblichen psychischen Belastung, die sich maßgeblich auf mein Privat- und Eheleben ausgewirkt hat

Das Märchen soll wer glauben?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129990 Beiträge, 41460x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Das Märchen soll wer glauben?

Auch wenn auf den ersten Blick lebensfern erscheinend, so würde ich dennoch nicht ausschließen wollen, dass es Leute gibt, die so labil sind, dass sogar so ein Alltagsgeschehen negative Auswirkungen auf sie hat.
Man wird für diese Probleme sicherlich entsprechende Atteste des / der behandelnden Psychologe(n) / Psychiater vorlegen können. Sollte dem Gericht das nicht ausreichend erscheinen, kann es jederzeit ö.b.u.v. Sachverständige zur weiteren Begutachtung / Diagnostik des Ehepaares heranziehen.


Sollte es jedoch tatsächlich die Unwahrheit sein, kann das sehr teure und unangenehme Folgen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2268 Beiträge, 446x hilfreich)

Zitat (von Aurion):
Interne Auswertungen bei Yello Strom ergaben seinerzeit, dass es sich um nichtige, fehlerhafte Rechnungen handelt.
Zitat (von Harry van Sell):
Was denn nun? Richtige oder fehlerhafte Rechnungen?
Nichtig <> Richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 1359x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Chrominanz):
Das Märchen soll wer glauben?


Auch wenn auf den ersten Blick lebensfern erscheinend, so würde ich dennoch nicht ausschließen wollen, dass es Leute gibt, die so labil sind, dass sogar so ein Alltagsgeschehen negative Auswirkungen auf sie hat.
Man wird für diese Probleme sicherlich entsprechende Atteste des / der behandelnden Psychologe(n) / Psychiater vorlegen können. Sollte dem Gericht das nicht ausreichend erscheinen, kann es jederzeit ö.b.u.v. Sachverständige zur weiteren Begutachtung / Diagnostik des Ehepaares heranziehen.


Sollte es jedoch tatsächlich die Unwahrheit sein, kann das sehr teure und unangenehme Folgen haben.


Für allgemeines Lebensrisiko wird es zumindest kein Schmerzensgeld geben. Schaden (außer Rechtsverfolgung) sehe ich keinen.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129990 Beiträge, 41460x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Für allgemeines Lebensrisiko wird es zumindest kein Schmerzensgeld geben. Schaden (außer Rechtsverfolgung) sehe ich keinen.

Ein Selbstläufer wird das sicherlich nicht. Man würde beweisen müssen, das man hier kein allgemeines Lebensrisiko hat (z.B. durch grob Pflichtwidriges / rechtsmissbräuchliches Verhalten der Gegenseite).
Und man würde auch beweisen müssen, rechtzeitig fachlich versierte Hilfe in Anspruch genommen zu haben (Schadenminderungspflicht).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13456 Beiträge, 4805x hilfreich)

Zitat (von Aurion):
Zielsetzung:
Abwehr:

Mittel: Negative Feststellungsklage

Zitat (von Aurion):
Gegenklage/Schadenersatz:

Vergiss es.
Das würde eine weitere, jahrelange, erhebliche, psychische Belastung mit sich bringen, mit sehr geringen Aussichten auf Erfolg.

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