Hallo,
Es geht um eine Erbengemeinschaft bei der ein miterbe einfach nichts unterschreiben will. Die Person ist aus dem reichsbürger Milieu und blockiert einfach alles so dass der Rest der Erbengemeinschaft darunter leidet.
Es gibt ja im erbrecht die Möglichkeit Klage auf zustimmung zu beantragen. Meine frage ist: Kann man das in dem Fall tun und wie stehen die Chancen auf erfolg?
Ich habe noch mehr Fragen aber dazu später mehr.
Grüße akaias
Klage auf zustimmung
Ohne Details nicht zu beantworten.Zitat :Kann man das in dem Fall tun und wie stehen die Chancen auf erfolg?
Zitat :Kann man das in dem Fall tun und wie stehen die Chancen auf erfolg?
Was soll denn überhaupt passieren?
Wenn es um die Verwaltung des Nachlasses durch die Erbengemeinschaft geht, sollte man sich fragen, ob eine Klage auf 1 Unterschrift für was auch immer zielführend ist, wenn
und man 3 Wochen später für die nächste notwendige Unterschrift vor dem selbem Problem steht.Zitat :ein miterbe einfach nichts unterschreiben will.
Bei einem solchen Mitglied in der Erbengemeinschaft, sollte man wohl eher über eine Erbauseinandersetzung nachdenken.
-- Editiert von User am 2. Juni 2026 12:07
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Zitat :Es geht um eine Erbengemeinschaft bei der ein miterbe einfach nichts unterschreiben will.
Was genau soll denn unterschrieben werden?
Zitat :und man 3 Wochen später für die nächste notwendige Unterschrift vor dem selbem Problem steht.
Bei einem solchen Mitglied in der Erbengemeinschaft, sollte man wohl eher über eine Erbauseinandersetzung nachdenken.
Hallo,
das Problem ist das zu dem Erbe unter anderem mehrere Depots zugehören. Uns wurde gesagt wir bräuchten von allen eine Unterschrift um auf diese Depots zuzugreifen. Und ohne Unterschrift auch kein Zugang.
Für uns alle ist das alles juristisches Neuland, keiner hat so richtig einen Plan... Aber die Idee mit der Erbauseinandersetzung ist eine gute Idee.
Zitat :Ohne Details nicht zu beantworten.
Es geht um eine Erbengemeinschaft.
Zum Erbe gehören 10 Parteien.
Es beinhaltet:
1. Geld eines Girokontos
2. Mehrere Depots
3. Bankschlließfächer
4. 1 Haus und Grundstück
5. Wälder
6. landwirtschaftliche Nutzflächen.
Es geht um einen sehr hohen Betrag.
Wir kommen nicht weiter weil eine Partei einfach nicht unterschreiben möchte.
Wir brauchen für alles eine Unterschrift von den Miterben wurde uns gesagt. Selbst wenn wir Einfach nur wissen wollen was in den Schließfächern schlummert müssen alle unterschreiben wurde uns gesagt. Wir kommen einfach nicht an das Geld ohne das alle unterschreiben. Die Person die nicht unterschreiben möchte hat mehrmals ihre Zustimmung gegeben und danach wieder zurückgezogen. Wir wussten alle das es schwierig wird für alle Parteien aber das es so ist wie jetzt hätten wir nie gedacht.
VIelleicht kann uns jemand helfen
->Zitat :VIelleicht kann uns jemand helfen
Zitat :Erbauseinandersetzung
Bei
und Einschaltung eines/mehrere AnwälteZitat :Es geht um einen sehr hohen Betrag.
wird es teuer.
Ziemlich teuer.... Eventuell reicht es ja schon, wenn man das bei der blockierenden Partei mal anspricht.
Aber ganz ehrlich, bei 10 beteiligten Parteien, wird es gar nicht anders gehen....
-- Editiert von User am 2. Juni 2026 16:23
Eine Klage auf Zustimmung kann sehr sinnvoll sein, wenn es um die Abwicklung einer Sache geht. Aber hier geht es doch um viel. Und dann noch so viele Beteiligte, da wäre die Abwicklung des Erbes, also die Auseinandersetzung wohl das sinnvollste. Das wird hier natürlich teuer. Warum weigert sich der störrische Miterbe? Um was geht es da genau? Wäre vielleicht eine Option, sich erst einmal ein Objekt vorzunehmen, da zur Zustimmung zu was auch immer unter Fristsetzung mit Zustellung durch Gerichtsvollzieher auffordern. Dann merkt der Erbe, das es ernst wird. Außerdem hat diese Form der Zustellung den Vorteil, dass der Betroffene merkt, das es jetzt ernst wird und man hat den Nachweis, dass nicht nur ein Brief mit unbekanntem Inhalt zugegangen ist.
So würde ich das angehen, und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Zitat :Eventuell reicht es ja schon, wenn man das bei der blockierenden Partei mal anspricht.
Hallo,
Geld ist genug da. Es muss endlich eine Lösung her das zehrt alles an den Nerven der beteiligten.
Natürlich haben wir schon versucht auf sie zu zu gehen. Es gab mehrere Angebote ihrerseits doch zu unterschreien. Aber jedes mal hat sie einen Rückzieher gemacht. Wir haben weiß Gott alles mögliche probiert, ohne Erfolg.
Die anderen Erbparteien sind sich alle einig. Selbst das Grundstück, Flächen und das Haus hätten wir los bekommen. Da hat die beschriebene auch schon ein Veto abgelegt und will das Haus auf jeden Fall behalten.
-- Editiert von User am 2. Juni 2026 16:52
Zitat :Warum weigert sich der störrische Miterbe?
Das Problem ist das sie Reichsbürgerin ist und der Ansicht das wenn sie unterschreibt ihren Status als freier Mensch aufs Spiel zu setzen. Sie ist der Meinung mit ihrer Unterschrift wieder ins System zu gelangen... Das sind typische Reichsbürger Storys, da könnte ich noch viel mehr erzählen von diesen Spinnereien.
Was sollte ich denn Ihrer Meinung nach da rein schreiben? Wichtig wäre es das wir erstmal auf das wir Zugriff auf die Depots und Schließfächer haben. Für die wir alle Unterschriften benötigen...
Wenn wir das haben dann könnten wir schonmal eine Liste des Gesamtvermögens für die Erbauseinandersetzung erstellen lassen.
Das nächste Problem ist das Haus, das will sie behalten und die Flächen auch...
Wenn denn Geld keine so furchtbar große Rolle spielt, sich alle anderen Erben einig sind, würde ich aus taktischen Gründen ein möglichst kleinen klaren Teil aus der Erbschaft quasi herausbrechen und dafür die Zustimmung zur Öffnung auffordern. Z.B. ein Bankschließfach. Sonst wird das eine "never ending story." Nur, der Rest sollte sich einig sein. So, wenn das nicht klappt, bitte Anwalt einschalten. Wegen der Kosten zunächst nur für einen kleinen Teil, und dann insoweit überprüfen, ob da ein Eilverfahren möglich ist und zusätzlich die Einrichtung einer Betreuung für die Erbin sinnvoll ist, was die Abwicklung der Erbschaft angeht.
wirdwerden
Zitat :Das nächste Problem ist das Haus, das will sie behalten und die Flächen auch...
Dann beantragt man dafür die Teilungsversteigerung.
Ich möchte nochmals einen anderen Gedanken konkretisieren. Ich habe mir gerade nochmals die andere Anfrage mit der selbst gebastelten bzw. abgeänderten Geburtsurkunde angeschaut, die wo auch immer vorgezeigt wird. Ich denke, wir könnten hier auch einen Fall des Erfordernisses einer Betreuung vorliegen haben. Auch eine solche könnte man beim Amtsgericht anregen. Wenn dieser Anregung entsprochen wird, dann wird ein Betreuuer eingesetzt, der dann hoffentlich die juristischen Angelegenheiten der Betroffenen regelt.
wirdwerden
Zitat :ch denke, wir könnten hier auch einen Fall des Erfordernisses einer Betreuung vorliegen haben.
Wir haben uns schon darum gekümmert aber das ist im Sande verlaufen...
Zitat :Es geht um eine Erbengemeinschaft bei der ein miterbe einfach nichts unterschreiben will.
Was will er nicht unterschreiben?
Zitat:Es gibt ja im erbrecht die Möglichkeit Klage auf zustimmung zu beantragen. Meine frage ist: Kann man das in dem Fall tun und wie stehen die Chancen auf erfolg?
Zustimmung zu was?
Zitat :Wir kommen nicht weiter weil eine Partei einfach nicht unterschreiben möchte.
Wir brauchen für alles eine Unterschrift von den Miterben wurde uns gesagt.
Dann sollte man die Erbauseinandersetzung betreiben und das Erbe bzw. die Erlöse auf die Erben verteilen. Dazu braucht man nicht die Einwilligung der anderen Erben, das kann jeder Erbe allein auf den Weg bringen.
Sinnvollerweise lässt man sich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten.
Zitat :Dann sollte man die Erbauseinandersetzung betreiben und das Erbe bzw. die Erlöse auf die Erben verteilen. Dazu braucht man nicht die Einwilligung der anderen Erben, das kann jeder Erbe allein auf den Weg bringen.
Selbstverständlich braucht man für eine Erbauseinandersetzung die Zustimmung aller Erben. Sonst gäbe es das hier beschriebene Problem ja gar nicht.
Zitat :Selbstverständlich braucht man für eine Erbauseinandersetzung die Zustimmung aller Erben.
Nö, die braucht es nicht. Denn generell hat jeder Miterbe gemäß der erbrechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 2042 ff. BGB) die Möglichkeit, im Rahmen einer die Aufteilung des Nachlasses auch ohne Zustimmung der restlichen Erben zu betreiben.
Zitat :Denn generell hat jeder Miterbe gemäß der erbrechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 2042 ff. BGB) die Möglichkeit, im Rahmen einer die Aufteilung des Nachlasses auch ohne Zustimmung der restlichen Erben zu betreiben.
Korrekt, jeder Erbe kann die Auseinandersetzung einklagen.
Zitat :Dazu braucht man nicht die Einwilligung der anderen Erben, das kann jeder Erbe allein auf den Weg bringen.
Nein, das ist nicht möglich. Hierzu ist die Mitwirkung aller Erben erforderlich.
Zitat :Hierzu ist die Mitwirkung aller Erben erforderlich.
In welcher Form konkret bedarf die Klage der Mitwirkung aller Erben? Die ist doch gerade für den Fall der fehlenden Mitwirkung?
Zitat :Denn generell hat jeder Miterbe gemäß der erbrechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 2042 ff. BGB) die Möglichkeit, im Rahmen einer die Aufteilung des Nachlasses auch ohne Zustimmung der restlichen Erben zu betreiben.
Nur durch Erbauseinandersetzungsklage, die häufig selbst dann an Formalien scheitert, wenn sie mit Hilfe eines Fachanwaltes erhoben wird.
Diesen Fall meinte @eh1960 aber wohl nicht, jedenfalls habe ich die Antwort nicht so verstanden.
Zitat :Diesen Fall meinte @eh1960 aber wohl nicht, jedenfalls habe ich die Antwort nicht so verstanden.
OK, ich hatte sie wegen der Schilderung "unkooperative aktive Reichsbürgerin" anders aufgefasst.
Zitat :Es beinhaltet:
1. Geld eines Girokontos
2. Mehrere Depots
3. Bankschlließfächer
4. 1 Haus und Grundstück
5. Wälder
6. landwirtschaftliche Nutzflächen.
Ohne Kenntnis des Inhaltes des Bankschließfaches ist eine Erbauseinandersetzungsklage von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Man muss sich daher eine gute Strategie überlegen, wie man vorgehen möchte.
Entweder macht man das in kleinen Schritten, z.B. indem man zunächst auf Zustimmung zur Öffnung des Bankschließfaches klagt oder man setzt die Miterbin massiv unter Druck, indem man die Teilungsversteigerung des Hauses beantragt.
Zitat :Das Problem ist das sie Reichsbürgerin ist und der Ansicht das wenn sie unterschreibt ihren Status als freier Mensch aufs Spiel zu setzen.
Da solche Menschen häufig völlig irrational agieren, muss man sich das genaue Vorgehen gut überlegen.
Zitat :Zitat (von Harry van Sell):
Denn generell hat jeder Miterbe gemäß der erbrechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 2042 ff. BGB) die Möglichkeit, im Rahmen einer die Aufteilung des Nachlasses auch ohne Zustimmung der restlichen Erben zu betreiben.
Nur durch Erbauseinandersetzungsklage, die häufig selbst dann an Formalien scheitert, wenn sie mit Hilfe eines Fachanwaltes erhoben wird.
Diesen Fall meinte @eh1960 aber wohl nicht, jedenfalls habe ich die Antwort nicht so verstanden.
Doch, genau das meinte ich...
Zitat :Entweder macht man das in kleinen Schritten, z.B. indem man zunächst auf Zustimmung zur Öffnung des Bankschließfaches klagt oder man setzt die Miterbin massiv unter Druck, indem man die Teilungsversteigerung des Hauses beantragt.
Letzteres wird vermutlich der sinnvollere Hebel sein. Denn das reduziert den möglichen Erlös häufig in schmerzhaftem Umfang.
Zitat :Entweder macht man das in kleinen Schritten, z.B. indem man zunächst auf Zustimmung zur Öffnung des Bankschließfaches klagt
Das würde ich als sinnvoll ansehen.
Jedenfalls ist das nichts für einen "normalen" Anwalt, da braucht es schon einen versieren Fachanwalt.
Zitat :oder man setzt die Miterbin massiv unter Druck, indem man die Teilungsversteigerung des Hauses beantragt.
Da wäre die Frage, wie sie darauf reagiert falls sie in dem Haus wohn bzw. Zugang dort hat.
Kann man nicht auch beides zugleich machen?
Zitat :Denn das reduziert den möglichen Erlös häufig in schmerzhaftem Umfang.
Und wenn die anderen Miterben bzw. einer von ihnen genug Geld verfügbar hat, kann man mitbieten und ein gutes Geschäft machen.
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