Hallo zusammen,
ich muss mir hier einfach mal Frust von der Seele schreiben und hoffe gleichzeitig auf euren Rat. Ich arbeite in einer Drogerie und unsere Filialleitung (FL) macht das Arbeitsleben dort im Moment zu einer absoluten psychischen Zerreißprobe. Ihr Verhalten zeigt für mich und viele Kollegen mittlerweile stark narzisstische Züge.
Hier sind ein paar Punkte, die bei uns mittlerweile an der Tagesordnung sind:
Anzweifeln von Krankmeldungen & Druck bei Arztbesuchen: Wenn man krank ist, ist man krank. Doch bei uns wird jede Krankmeldung extrem hinterfragt. Als ich wegen Problemen mit der Bandscheibe ausfiel, kamen Sprüche wie: "Du weißt ja, was ich von Ärzten halte" oder der zynische Rat, ich solle doch gleich ins Krankenhaus gehen. Viele Kollegen haben mittlerweile regelrecht Angst, sich überhaupt noch krankschreiben zu lassen, weil man nach der Rückkehr garantiert „eine reingedrückt" bekommt.
Ungleiche Arbeitsbelastung: Während von uns verlangt wird, immer schneller, fehlerfreier und mehr zu arbeiten (jeder kleinste Fehler wird sofort dokumentiert und vorgehalten), pickt sie sich hauptsächlich die entspannteren Aufgaben wie die Kosmetiktheken heraus.
Keine Spätschichten für die Chefin: Die FL macht nie den Laden zu. Sie teilt sich ausschließlich für die Frühschichten ein, während die ungeliebten Spätschichten und das Abschließen des Ladens komplett auf uns abgewälzt werden. Ich habe langsam das dringende Gefühl, dass wir für sie die Stunden mitarbeiten und die ganze harte Abendarbeit alleine auffangen müssen.
Mitarbeiter gegeneinander ausspielen: Das ist mit das Schlimmste. Sie streut gezielt Lügen und Behauptungen über Kollegen, um Missgünstigkeit und Hass im Team zu schüren. Anstatt das Team zusammenzuhalten, spaltet sie uns nach Strich und Faden – vermutlich, um die Kontrolle zu behalten.
Geltungsdrang: Sie fordert eine unfassbare Bestätigung ein und möchte für alles bewundert werden. Wer ihr nicht nach dem Mund redet oder nicht "genug Ehrfurcht" zeigt, steht sofort auf der Abschussliste.
P.S Was kann man da tun? Der Bezirksleiter steht nicht auf unserer seite, sieht ebenfalls alles sehr eingenommen aus und jene die in der Filiale waren, guter stellvertreter haben freiwillig gekündigt. Man hat das Gefühl, nein ist kein Gefühl mehr, man kommt einfach nicht gegen sie an. Betriebsrat ist auch eher so Mäh und naja, es hat schon stark psychische folgen...sowohl ihr verhalten als auch die Sache ihr immer der Meinung zu sein. Auch diese Aura...wehe man wagt sich was zu sagen...
Toxische Filialleitung in der Drogerie: Psychospielchen, Krankheits-Zweifel und Ausspielen von Mitar
Zitat :Was kann man da tun? Der Bezirksleiter steht nicht auf unserer seite
Wenn selbst bei gemeinschaftlicher Beschwerde der Belegschaft, der Rückhalt der höherrangigen Hierarchieebene und des Betriebsrates fehlt....
So traurig es klingt, schlucken, oder anderen Job suchen.
Zitat :Wenn selbst bei gemeinschaftlicher Beschwerde der Belegschaft, der Rückhalt der höherrangigen Hierarchieebene und des Betriebsrates fehlt....
So traurig es klingt, schlucken, oder anderen Job suchen.
sowas habe ich mir fast gedacht, aber es muss doch ansonsten noch rechtliche mittel geben..
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Zitat :aber es muss doch ansonsten noch rechtliche mittel geben..
Die gibt es auch, z.B. die Verfehlungen des AG / Filialleitung dokumentieren, den AG abmahnen etc. ...
Ein ewig langer Weg mit ungewissem Ausgang.
Und ganz ehrlich, wenn es die Bezirksleitung nicht interessier und selbst der Betriebsrat nicht mitspielt, wird keiner der sich gegen die Praktiken dort aufbegehrt, auch nur in irgendeiner Hinsicht bei dem Unternehmen noch mal Land sehen.
Man kann sich aus ungekündigter Beschäftigung einen anderen Job suchen. Dann nach erfolgreicher Suche fristgerecht kündigen...Zitat :Was kann man da tun?
Wenn man eh schon psychisch an seine Grenzen kommt, weder Unterstützung vom BL oder dem BR hat... also evtl. alles etwas überbewertet und gar zu persönlich nimmt---sollte man von rechtlichen Mitteln die Finger lassen.
Seit WANN macht die FL denn das alles? Was bedeutet ---> im Moment ?
Fragen muss man nicht beantworten.Zitat :Anzweifeln von Krankmeldungen & Druck bei Arztbesuchen: Wenn man krank ist, ist man krank. Doch bei uns wird jede Krankmeldung extrem hinterfragt.
Ihr gutes Recht.Zitat :Während von uns verlangt wird, immer schneller, fehlerfreier und mehr zu arbeiten (jeder kleinste Fehler wird sofort dokumentiert und vorgehalten), pickt sie sich hauptsächlich die entspannteren Aufgaben wie die Kosmetiktheken heraus.
Rechtlich nicht zu beanstanden.Zitat :Keine Spätschichten für die Chefin: Die FL macht nie den Laden zu. Sie teilt sich ausschließlich für die Frühschichten ein, während die ungeliebten Spätschichten und das Abschließen des Ladens komplett auf uns abgewälzt werden.
Wurde die FL darauf angesprochen? Und ist das wirklich nachweisbar?Zitat :Mitarbeiter gegeneinander ausspielen: Das ist mit das Schlimmste. Sie streut gezielt Lügen und Behauptungen über Kollegen, um Missgünstigkeit und Hass im Team zu schüren.
Welche Abschussliste?Zitat :Geltungsdrang: Sie fordert eine unfassbare Bestätigung ein und möchte für alles bewundert werden. Wer ihr nicht nach dem Mund redet oder nicht "genug Ehrfurcht" zeigt, steht sofort auf der Abschussliste.
Neuen Job suchen.Zitat :Was kann man da tun?
Zitat :Viele Kollegen haben mittlerweile regelrecht Angst, sich überhaupt noch krankschreiben zu lassen, weil man nach der Rückkehr garantiert „eine reingedrückt" bekommt.
es muss doch ... noch rechtliche mittel geben.Zitat :.
Klar:
"Wenn der Druck durch den Arbeitgeber zu groß wird, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen:
Schritt: Einschaltung der Personalabteilung, des Personalrats oder des Betriebsrats
Schritt: Schriftliche Beschwerde beim Arbeitgeber
Schritt: Dokumentation der Vorfälle (Datum, Uhrzeit, Inhalt und gegebenenfalls Zeugen, Screenshots oder gespeicherte Nachrichten)
Schritt: Gespräch mit Ihrem zuständigen Arzt, sollte sich der Druck negativ auf Ihre Gesundheit auswirken"
Zitat :Ungleiche Arbeitsbelastung:
Keine Spätschichten für die Chefin:
Der Betriebsrat bestimmt über die Dienstplanung mit, insbesondere um im Interesse der Mitarbeiter eine "gerechte" Arbeitseinteilung zu bewirken.
Zitat:Chefin streut gezielt Lügen und Behauptungen über Kollegen, um Missgünstigkeit und Hass im Team zu schüren.
Wenn die Chefin die Unwahrheit der von ihr behaupteten Tatsachen kennt, ("Kollegin X hat sich gestern krank gemeldet und hat heute eine gebuchte Flugreise angetreten" ), dann müßte sie bei einer Anzeige durch Kollegin X bei den Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts einer strafbaren Verleumdung ...
§ 187 StGB
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
... eine Geld- oder Freiheitsstrafe befürchten.
Wenn die Chefin nur unbewiesene Tatsachen behauptet ( "Kollegin X hat gestern zwei Parfumflakons gestohlen" ), dann müßte sie bei einer Anzeige wegen übler Nachrede immer noch mit einer -allerdings etwa geringeren- Freiheitsstrafe rechnen, wenn die behaupteten Tatsachen nicht beweisen könnte:
§ 186 StGB
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Zitat:Wer Chefin ihr nicht nach dem Mund redet oder nicht "genug Ehrfurcht" zeigt, steht sofort auf der Abschussliste.
Ganz früher war Majestätsbeleidigung strafbar:
"Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder während seines Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen Landesherrn beleidigt, wird mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft.
Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bekleideten öffentlichen Ämter, sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden."
RK
Zitat :Seit WANN macht die FL denn das alles? Was bedeutet ---> im Moment ?
Das kann man pauschal gar nicht so sagen. Also, ich sage mal so, es gibt immer dann anfeindungen wenn man ihren erwartungen und meinungen nicht entspricht, obns nun die Arbeit selbst ist oder kleinigkeiten. Mirr ist schon klar das auch alles struktur haben muss aber zwischen Struktur und Kontrollwahnsinn sind doch kleine lücken. An den Kassen müssen bspw abends die Liegeware verräumt werden, grund für die dame einen riesenaufstand zu machen und einen Zettel zu schreiben den jeder unterschreiben soll, was selbst intern nichtig ist da wir sowas gar nicht müssen. Also ja, wenn wir das dingen nicht mir Unterschrift zur Kenntnis nehmen, wird man angesprochen warum man nicht unterschrieben hat und daraus wird wieder ein aufmüpfiges Verhalten gemacht.
Wir haben viele gute Leute wegen ihr schon verloren und ehrlich? ich bin eine 20Std kraft, sie ist vollzeit, trägt sich die meiste Zeit aber von 6-14 (30) ein.
Ich bin nun ungefähr 3 Jahre in dieser Filiale und sie war noch nie im Dienstplan als 12-20 oder 14 20 geplant. NOCH NIE. Sie macht sich schön ihre Zeiten und man sagt das die Pläne immer von der Bezirksleitung geprüft wird. Kann doch nicht sein das wir, ihre Spätschichten machen. ES IST IHRE FILIALE, NICHT UNSERE. Das jetzt mal fernab von dem Verhaltensmuster von ihr, welches sowieso schon aus desaströser Kritikunfähigkeit besteht.
Auch ist wichtig zu vertshen das jeder MA in unserem Unternehmen alles können muss, nur darf man dieses hier eben nicht...wie zum beispiel Dienstpläne schreiben. Ein schelm wer böses denkt....
Dann werde doch einfach selbst Filialleiterin ...Zitat :Ich bin nun ungefähr 3 Jahre in dieser Filiale und sie war noch nie im Dienstplan als 12-20 oder 14 20 geplant. NOCH NIE. Sie macht sich schön ihre Zeiten und man sagt das die Pläne immer von der Bezirksleitung geprüft wird. Kann doch nicht sein das wir, ihre Spätschichten machen. ES IST IHRE FILIALE, NICHT UNSERE. Das jetzt mal fernab von dem Verhaltensmuster von ihr, welches sowieso schon aus desaströser Kritikunfähigkeit besteht.
Auch ist wichtig zu vertshen das jeder MA in unserem Unternehmen alles können muss, nur darf man dieses hier eben nicht...wie zum beispiel Dienstpläne schreiben. Ein schelm wer böses denkt....
Zitat :Doch bei uns wird jede Krankmeldung extrem hinterfragt
Einfach ignorieren.
Zitat :Keine Spätschichten für die Chefin
Ihr gutes Recht.
Zitat :Mitarbeiter gegeneinander ausspielen
Das könnte unter bestimmten Umständen straf- wie zivilrechtlich verfolgt werden. Aber am effektivsten kann das Team agieren wenn es wirklich ein Team ist, also alles sauber dokumentiert, alles offen bespricht.
Zitat :Geltungsdrang
Ihr gutes Recht.
Zitat :naja, es hat schon stark psychische folgen
Dann sollte man überlegen ob eine AU eine gute Idee ist.
Am besten wäre wenn sich alle die unter ihr leiden sich wegen der psychischen Belastung krank melden. Im Idealfalle stufenweise, also Montag, Dienstag, Mittwoch und der Rest am Donnerstag, so das sie mindestens Freitag und Samstag alles alleine machen darf.
Na ja, bei Gruppenkrankmeldungen - da müssen die Ärzte mitziehen, arbeitsrechtliche Probleme sollten dort geregelt werden, wo sie hingehören.
Beschwerde (als Gruppe) bei der vorgesetzten Stelle, das macht Sinn. Allerdings sind viele hier angeführten Unannehmlichkeiten arbeitsrechtlich nicht unbedingt relevant. Dummes Gerede gibt es überall, Und einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Schichtzuteilung, ergibt sich der aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag? Ganz ehrlich, wenn die Gruppenbeschwerde nicht fruchtet, dann würde ich mir einen neuen Job suchen.
wirdwerden
Zitat :Na ja, bei Gruppenkrankmeldungen - da müssen die Ärzte mitziehen
Natürlich nur echte AUs und kein "blaumachen". Aber so wie ich es las, sind ja alle angeschlagen.
Zitat :Beschwerde (als Gruppe) bei der vorgesetzten Stelle, das macht Sinn.
Gabs hier ja schon, ohne Ergebnis.
Aber eine gerichtsfeste Abmahnung an die Zentrale könnte was bringen. Und eine gerichtsfeste Abmahnung an die Vorgesetzte wegen der unwahren Behauptungen.
Zitat :arbeitsrechtliche Probleme sollten dort geregelt werden, wo sie hingehören.
Bin ich ja grundsätzlich ein Fan von, aber wenn sich weder BR noch Vorgesetzte Stellen dafür interessieren, ist manchmal eine Eskalation nötig die weiterreicht.
Zitat :Aber eine gerichtsfeste Abmahnung an die Zentrale könnte was bringen. Und eine gerichtsfeste Abmahnung an die Vorgesetzte wegen der unwahren Behauptungen.
Dieser Teil interessiert mich und wie geht das?
Zitat :Dieser Teil interessiert mich und wie geht das?
Ich würde es so machen
- Konkrete Beschreibung was genau der Arbeitgeber falsch gemacht hat
- Verhalten wird ausdrücklich als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag beanstandet
- klare Anweisung, dieses Verhalten unverzüglich abzustellen bzw. sich künftig vertragstreu zu verhalten
- deutliche Warnung, dass bei weiteren Verstößen rechtliche Schritte (z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Schadenersatz, ..-) drohen
- konkrete Frist mit Datum ein
- Zustellnachweis durch Einschreiben-Rückschein oder besser Gerichtsvollzieher
Zitat :- Konkrete Beschreibung was genau der Arbeitgeber falsch gemacht hat
- Verhalten wird ausdrücklich als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag beanstandet
Dafür muss der Arbeitgeber aber eben auch in rechtlich relevanter Weise gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben. Ich glaube nicht, dass im Arbeitsvertrag von triptowork steht: "Der Vorgesetzte darf bei Krankheit nicht nachfragen. Der Vorgesetzte muss sich selbt gleichmäßig für alle Schichten eintragen. usw." Und was im Arbeitsvertrag des Fillialleiters steht, das weiß triptowork sicher nicht.
Vieles (eigentlich alles) was bislang zu lesen war, ist menschlich fragwürdig und schlechter Stil - aber rechtlich eben nicht relevant. Nette Vorgesetzte kann man nicht einklagen.
Zitat:- deutliche Warnung, dass bei weiteren Verstößen rechtliche Schritte (z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Schadenersatz, ..-) drohen
Ich glaube ja nicht, dass sich die Bezirksleitung davon beeindrucken lässt, wenn eine 20-Stunden-Kraft droht "Wenn der Filialleiter nicht netter wird, kündige ich"
Zitat :- Konkrete Beschreibung was genau der Arbeitgeber falsch gemacht hat
Und zwar nicht das menschlich verwerfliche Verhalten herausarbeiten, sondern klar darlegen, was die juristische Basis ist - aus dem eigenen Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder was weiß ich. Allgemeine Unmutsäußerungen reichen wirklich nicht aus. Man läuft damit auch schnell in die Gefahr, sich lächerlich zu machen, oder aber, dass einem auch später bei berechtigten Beschwerden nicht mehr zugehört wird.
wirdwerden
Soll man daraus schließen, dass die FL mindestens seit 3 Jahren dort arbeitet und nun im Moment mal *übertreibt*?Zitat :Das kann man pauschal gar nicht so sagen...Wir haben viele gute Leute wegen ihr schon verloren ...Ich bin nun ungefähr 3 Jahre in dieser Filiale
Nein, das ist nicht wichtig. Außerdem hast du das Motto komplett falsch verstanden, denn *über dir* machen ganz viele Personen im Unternehmen ganz viele andere Dinge, an die du nicht im Traum denkst und ohne die du bald deinen Job los wärst.Zitat :Auch ist wichtig zu vertshen das jeder MA in unserem Unternehmen alles können muss,
Noch ein Tipp von mir:
Ein AN sollte bitte NIE von ---wir--- reden oder schreiben. Das geht in solch gefühlten Psychospielereien ganz häufig extrem nach hinten los... für den betroffenen AN.
Zitat :Ich glaube ja nicht, dass sich die Bezirksleitung davon beeindrucken lässt, wenn eine 20-Stunden-Kraft droht "Wenn der Filialleiter nicht netter wird, kündige ich"
Das die Bezirksleitung nutzlos ist wissen wir ja, deshalb schrieb ich ja "Arbeitgeber", HR der Zentrale wird sich hoffentlich anders drum kümmern. Insbesondere wenn nicht nur einer sondern mehrere das selbe schreiben.
Da ist reichlich Emotion und wenig an relevanten Ereignissen, also miese, aufgeheizte Stimmung.
Ich schlage vor abzurüsten, wenn du dort leben und arbeiten willst.
Damit meine ich
1. Du kannst dich nur wehren, wo du dich selbst in deinen Rechten geschmälert siehst oder es bist. Das bedeutet auch: Abstand nehmen von dem allgemeinen Gerede; nicht für andere reden wollen.
2. Beschränkung auf das arbeitsrechtlich Relevante. Das heißt Entspannen bei allen atmosphärischen Störungen. -
- Es ist nicht von Belang, dass die Chefin ihre Arbeitszeiten für sich günstig regelt
- Sprüche kann man auch ignorieren; du hast 2 Ohren usf. Eine Krankmeldung gilt und die Sprüche ändern daran nichts. Umgekehrt: Wenn dumme Sprüche dazu reichen, dass Leute Druck verspüren und mit Angst reagieren ... - da ist Hopfen und Malz verloren.
3. Wenn es der Chefin gelingt, MA gegeneinander auszuspielen, heißt das im Gegenzug ja offenbar auch, dass ihr MA da mitspielt. M.a.W.: es gibt keine Einigkeit, keine Solidarität.
4. Du schaffst es, in den ersten Sätzen 2 Modebegriffe unterzubringen: toxisch und narzisstisch; das zeigt m.E. nur, wie verspannt du bist und dass du inzwischen alles übelnimmst.
Auf der anderen Seite kann diese Erfahrung Anstoß sein, dass du dich im Arbeitsrecht sachkundig machst. Solides Wissen hilft außerordentlich gegen Verunsicherung.
Zitat :Anzweifeln von Krankmeldungen & Druck bei Arztbesuchen: Wenn man krank ist, ist man krank. Doch bei uns wird jede Krankmeldung extrem hinterfragt.
Einfach ignorieren. Über Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen braucht man als Arbeitnehmer nicht diskutieren.
Zitat:Ungleiche Arbeitsbelastung: Während von uns verlangt wird, immer schneller, fehlerfreier und mehr zu arbeiten (jeder kleinste Fehler wird sofort dokumentiert und vorgehalten), pickt sie sich hauptsächlich die entspannteren Aufgaben wie die Kosmetiktheken heraus.
Das ist zwar eine schlechte Führungsmethode, aber letztlich müssen die Arbeitnehmer das hinnehmen. Oder sich auf der nächsthöheren Etage beschweren.
Zitat:Keine Spätschichten für die Chefin: Die FL macht nie den Laden zu. Sie teilt sich ausschließlich für die Frühschichten ein, während die ungeliebten Spätschichten und das Abschließen des Ladens komplett auf uns abgewälzt werden.
Das ist ihr Recht als Fililalleiterin, wenn es denn das Unternehmen so erlaubt.
Zitat:Ich habe langsam das dringende Gefühl, dass wir für sie die Stunden mitarbeiten und die ganze harte Abendarbeit alleine auffangen müssen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch, daß der Chef genauso hart arbeitet wie seine Untergebenen. Wenn man die Möglichkeiten haben will, die eine Führungsperson hat, muss man selber Führungsperson werden.
Zitat:Mitarbeiter gegeneinander ausspielen: Das ist mit das Schlimmste. Sie streut gezielt Lügen und Behauptungen über Kollegen, um Missgünstigkeit und Hass im Team zu schüren. Anstatt das Team zusammenzuhalten, spaltet sie uns nach Strich und Faden – vermutlich, um die Kontrolle zu behalten.
Das wäre der Punkt, an dem man über eine Kündigung nachdenken sollte. Oder sich eben weiter oben in der Hierarchie beschwert.
Außerdem hätte man längst schon den Betriebsrat einschalten sollen.
Zitat:P.S Was kann man da tun?
Kündigen.
Zitat:Der Bezirksleiter steht nicht auf unserer seite, sieht ebenfalls alles sehr eingenommen aus und jene die in der Filiale waren, guter stellvertreter haben freiwillig gekündigt. Man hat das Gefühl, nein ist kein Gefühl mehr, man kommt einfach nicht gegen sie an. Betriebsrat ist auch eher so Mäh und naja, es hat schon stark psychische folgen...sowohl ihr verhalten als auch die Sache ihr immer der Meinung zu sein. Auch diese Aura...wehe man wagt sich was zu sagen...
Kündigen.
Zitat :Die gibt es auch, z.B. die Verfehlungen des AG / Filialleitung dokumentieren, den AG abmahnen etc. ...
Den Arbeitgeber abzumahnen ist nichts anderes als eine schriftliche Beschwerde. Anders als die Abmahnung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber hat sie keine rechtliche Bedeutung.
Die Abmahnung ist für den Arbeitgeber in den allermeisten Fällen die zwingende Voraussetzungen für eine (dann darauf ggf. folgende) verhaltensbedingte Kündigung.
Das macht umgekehrt bekanntlich keinen Sinn - der Arbeitnehmer kann jederzeit den Arbeitsvertrag kündigen, er braucht dafür keine Gründe, und muss auch keine Voraussetzungen erfüllen, damit die Kündigung wirksam wird.
Zitat :Na ja, bei Gruppenkrankmeldungen - da müssen die Ärzte mitziehen
Die Ärzte wissen überhaupt nicht, daß das eine "Gruppenkrankmeldung" ist. Der Arbeitnehmer muss logischerweise krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein, sonst gibt es überhaupt keine AU. Anders als manche Leute immer noch zu glauben scheinen, kann man sich nicht "krankschreiben lassen". in dem Sinne, daß man zum Arzt geht und sagt "Schreiben Sie mich mal krank...!"
Ein drohender Burnout ist allerdings etwas, bei dem die meisten Ärzte durchaus erstmal für den Patienten Luft schaffen mit einer AU. Die dann ja auch berechtigt ist.
Zitat :Zitat (von triptowork):
Dieser Teil interessiert mich und wie geht das?
Ich würde es so machen
- Konkrete Beschreibung was genau der Arbeitgeber falsch gemacht hat
- Verhalten wird ausdrücklich als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag beanstandet
- klare Anweisung, dieses Verhalten unverzüglich abzustellen bzw. sich künftig vertragstreu zu verhalten
- deutliche Warnung, dass bei weiteren Verstößen rechtliche Schritte (z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Schadenersatz, ..-) drohen
- konkrete Frist mit Datum ein
- Zustellnachweis durch Einschreiben-Rückschein oder besser Gerichtsvollzieher
Und was genau soll das bringen?
Außer daß es eine schriftliche Beschwerde ist? Die man auch einfach so schicken könnte...
Die ganze Idee ist, pardon, komplett albern.
Zitat:- deutliche Warnung, dass bei weiteren Verstößen rechtliche Schritte (z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Schadenersatz, ..-) drohen
Wenn der Arbeitgeber, sprich die Geschäftsführung, das Verhalten der Filialleiterin für beanstandenswert hält, braucht es keine "Abmahnung", dann reicht die Information.
Wenn die Geschäftsführung kein Interesse an dieser Kritik hat, bringt die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher genau gar nichts - außer Gelächter, und vermutlich dem spontanen Gedanken "Soll die Querulantin doch kündigen - wunderbar!"
Und "Schadensersatz"? Für welchen Schaden denn?
Das ist alles völlig unrealistisch.
Zitat :Vieles (eigentlich alles) was bislang zu lesen war, ist menschlich fragwürdig und schlechter Stil - aber rechtlich eben nicht relevant. Nette Vorgesetzte kann man nicht einklagen.
Exakt so ist es.
Zitat:
Zitat:
- deutliche Warnung, dass bei weiteren Verstößen rechtliche Schritte (z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Schadenersatz, ..-) drohen
Ich glaube ja nicht, dass sich die Bezirksleitung davon beeindrucken lässt, wenn eine 20-Stunden-Kraft droht "Wenn der Filialleiter nicht netter wird, kündige ich"
Exakt so ist es.
Und die Zeiten, in denen im Einzelhandel Mitarbeiter dringend gesucht wurden, sind auch schon wieder vorbei. Aktuell geht es eher um "Filial-Sterben" und Anwanderung der Umsätze in den Online-Handel.
Zitat :Und was genau soll das bringen?
...
Die ganze Idee ist, pardon, komplett albern.
Dummerwiese sehen der Gesetzgeber und die Gerichte das ganz anders. Zum einen verpflichtet das Gesetz Arbeitnehmer, Gefahren für den Betrieb oder Dritte unverzüglich zu melden (§ 15, 16 ArbSchG sowie § 242 BGB). Man erfüllt damit also nicht mehr als eine gesetzliche und arbeitsvertragliche Nebenpflicht, in dem man den Arbeitgeber vor drohenden negativen Folgen / Gefahren für den Betrieb oder Dritte unverzüglich warnt.
Zum anderen ist die Haftungsentlastung (Exkulpation) eine sehr wichtige Funktion.
Passiert wegen der Überlastung ein Fehler (z. B. ein Medikationsfehler in der Pflege oder ein Fristversäumnis im Amt), verschiebt die Anzeige die Verantwortung auf den Arbeitgeber. Er wurde schließlich gewarnt, dass die Bedingungen fehleranfällig sind. Der Arbeitgeber muss dann organisatorisch gegensteuern, Organisationsversagen fällt dann ihm zur Last, das volle Haftungsrisiko bei Fehlern ist weg. Auch dem Erfolg arbeitsrechtlicher Sanktion (Abmahnung, Kündigung) oder im schlimmsten Fall zivilrechtlicher Regressforderungen (Schadensersatz) wird damit vorgebeugt.
Zum Dritten beugt man damit der Beweisnot und dem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis vor Gericht vor. Denn bekanntermaßen trifft den klagenden Arbeitnehmer auch vor den Arbeitsgericht die volle Darlegungs- und Beweislast darüber, dass der Arbeitgeber von den unhaltbaren Zuständen wusste und seine Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) verletzt hat. Ansonsten kann der Arbeitgeber sich mit einem einfachen "Davon haben wir nichts gewusst, der Mitarbeiter hat sich nie beschwert." exkulpieren.
Wenn der Arbeitgeber nicht erst die Chance bekommt, den Mangel abzustellen, kann kann auch das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.
Weitere Punkte: Wenn die Zustände im Betrieb so unzumutbar sind, dass man fristlos kündigen will, ist eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers häufig unabdingbar. Weitere Punke sind Schadensersatzansprüche (§ 628 BGB), Vorbereitung eines Zurückbehaltungsrechts (§ 273 BGB) und Abwehr einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.
Zitat :Und "Schadensersatz"? Für welchen Schaden denn?
Für den entstandenen Schaden.
Zitat :Außer daß es eine schriftliche Beschwerde ist?
Ob Beschwerde oder Abmahnung, man kann es auch "Hüpfelmüpf" nennen ... auf den Inhalt kommet es an, nicht auf die Überschrift
Zitat :Die man auch einfach so schicken könnte....
Können kann man vieles. Es steht natürlich jedem frei, sich selbst ins Knie zu schießen und auf eine Gerichtsfeste Kommunikation zu verzichten.
Natürlich kann eine Abmahnung auch durch den Arbeitnehmer dann Sinn machen - allerdings nur dann, wenn es z.B. auch um den eigenen Schutz geht, um sich letztlich aus dem Bereich der Mitverantwortung z.B. bei Verstößen gegen Schutzgesetze raus zu katapultieren. Eine dieser denkbaren Konstellationen haben wir hier aber nicht mal ansatzweise vorliegen. Es geht hier um dummes Gerede, was zwar ein Ärgernis ist, mehr aber nicht und um Unzufriedenheit bei der Schichteinteilung, um Nebenpflichten, die nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt sind und auch nicht erwähnt sein müssen. Was soll da eine juristisch saubere Basis für eine Abmahnung sein? Und womit will man drohen, wenn der AG die Abmahnung ignoriert?
wirdwerden
Zitat :Was soll da eine juristisch saubere Basis für eine Abmahnung sein?
Neben den § 186 StGB, § 187 StGB könnten noch anderes in Frage kommen. Das herauszuarbeiten aus dem emotionalen und der erlaubten Unfairness, das muss die TS machen - notfalls unter Zuhilfenahme einer juristisch fachkundigen Person.
Zitat :Und womit will man drohen, wenn der AG die Abmahnung ignoriert?
Das hatte ich ich ja schon weiter oben geschrieben. Wobei man die Drohungen ja nicht bis ins letzte Detail konkretisieren muss. Es könnte z.B. schon reichen zu schreiben, das die zuständigen Behörden eingeschaltet werden, zivil- und / oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Zitat :Es geht hier um dummes Gerede, was zwar ein Ärgernis ist, mehr aber nicht
Das im Eingangspost geschilderte Verhalten der Filialleitung passt 1:1 auf eine Situation, die ich vor Urjahren miterlebt habe*, als wäre es dieselbe Person. Was da abging, war nicht bloß "dummes Gerede", sondern ein klarer Fall von Mobbing. Das abzustellen ist der Arbeitgeber verpflichtet.
*Ich war nicht selbst betroffen, aber so ziemlich alle, die in Reichweite waren. Ich hatte das Glück, dass ich den Job nur einige Monate zur Überbrückung gemacht habe, sodass ich mir Widerworte leisten und mich ein Stück weit vor die Betroffenen stellen konnte. Die Vorgesetzten haben sich schön weggeduckt.
Ich habe nicht geschrieben, dass dummes Gerede akzeptabel ist. Man kann es sich verbitten. Nur, wir sind doch noch Meilen von einer Straftat entfernt. Ich wehre mich einfach dagegen, hier bei der Betroffenen falsche Hoffnungen zu wecken. Ansonsten hat eine Führungskraft einen anderen Aufgabenbereich als die Mitarbeiter im Team. Ich weiß auch nicht, was dagegen spricht, Fehler zu dokumentieren. Mag sein, dass die Filialleiterin nicht die Idealbesetzung ist. Aber, das, was hier sehr allgemein aufgezählt wird, ist doch nicht greifbar.
Für mich ist so eine Situation eine, in der man den Betriebsrat einschalten sollte. Also ein klassisches Betätigungsfeld auf dieser Ebene. Ich frage mich, warum der nicht aktiv wurde. Vielleicht, weil die Fragestellerin dort ähnlich vage vorgetragen hat wie hier? Und jeder, wirklich jeder, einerlei ob er auf der Seite der Arbeitgeber oder aber der Arbeitnehmer einzuordnen ist, eben auch Mensch ist mit allen positiven und negativen Neigungen, Benehmen.
Ich würde klar rüberbringen, dass ich mit der Chefin keine Diskussionen über Arbeitsunfähigkeit führe, das schriftlich tun und eine Durchschrift an den BR und das Personalbüro schicken. Ankündigen, dass man ein solches Gespräch in der Zukunft sofort abbrechen würde. Das ist was anfassbares. Da kann dann auch der AG aktiv werden oder zumindest der Betriebsrat. Das wäre mein Einstieg.
Und dann würde ich den Betriebsrat bitten, doch das "Schichtmanagement" zu überprüfen. Das ist eine klassische Aufgabe des BR.
wirdwerden
-- Editiert von User am 6. Juni 2026 20:07
Zitat :Nur, wir sind doch noch Meilen von einer Straftat entfernt.
Glaskugelbesitzer?
Zitat :Für mich ist so eine Situation eine, in der man den Betriebsrat einschalten sollte.
Man kann lesen.
Es ist schon passiert.
Die Frage ist doch, wie die Einschaltung des BR passiert ist. Wenn mit allgemeinen Unmutsäußerrungen, dann wird das natürlich nichts. Deshalb meine Anregung, das Ganze mal in eine Form zu bringen, so dass überhaupt erfolgreich Veränderungen durchgesetzt werden können.
wirdwerden
Und jetzt?
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