Balkonkraftwerk Zustimmung des Vermieters

30. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
Fkyong
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkonkraftwerk Zustimmung des Vermieters

Liebe Gemeinde,

bei unserem Vermieter wurde um Erlaubnis zur Installation einer Solaranlage aka "Balkonkraftwerk" angefragt. Die Anlange entspricht den neuesten Bestimmungen, überschreitet 800W nicht und wird ohne Bohren oder Veränderung am Mietobjekt angebracht.

Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.

Nun werden wir vom Vermieter ignoriert, bzw. man antwortet nicht und gibt damit praktisch auch keine Erlaubnis.

Wie kann man vorgehen?

Vielen Dank.

-- Editiert von User am 30. Juni 2026 12:40




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Fkyong):
Wie kann man vorgehen?


Man könnte nun einfach mal höflich nachfragen, eventuell ist die Zustimmung einfach nur nicht angekommen.
Alternativ erst ein gerichtsfestes Schreiben senden, bei weiterer Ignoranz zum Fachanwalt gehen und Klage auf Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40811 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Fkyong):
Wie kann man vorgehen?
Evtl. mal hier mitteilen, WANN und WIE man das dem Vermieter übermittelt hat.
Evtl. ist nix bei ihm angekommen...oder man hat erst vorletzte Woche... irgendwie gefragt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fkyong
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Anfrage ist mehr als 2 Wochen her. Man kann nun sicherlich nochmal 2 Wochen warten, es eilt ja nicht wirklich. Normal sind Antworten seitens unseres Vermieters immer innerhalb einer Woche da. Das Schreiben ging per Post raus.

Hier einmal die Anfrage einkopiert zum Schmökern:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir Ihre Zustimmung zur Installation und zum Betrieb eines steckerfertigen Solargeräts, auch bekannt als „Balkonkraftwerk", an unserem Balkon, in der o.g. Mieteinheit.

Die geplante Anlage dient der Deckung eines Teils unseres Eigenstrombedarfs und leistet einen kleinen Beitrag zur Energiewende. Wir beabsichtigen, eine Anlage mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt – gemäß der derzeit geltenden Gesetzeslage für Mieter im Sinne von § 3 Nr. 43 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – zu installieren. Wir möchten Ihnen versichern, dass bei der Installation alle relevanten Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden:

- Fachgerechte Installation: Die Montage erfolgt sicher und stabil am Balkongeländer/ südlich ausgerichtet, ohne in die Bausubstanz (Fassade, Mauerwerk) einzugreifen oder Bohrungen anzubringen. Die Befestigung ist sturmsicher und rückstandslos bei Auszug demontierbar. Siehe Beispielfoto siehe Seite 2.

- Technische Sicherheit: Das verwendete Gerät entspricht allen in Deutschland geltenden Normen, insbesondere der VDE AR-N 4105, IP65 Gehäuse und TÜV, CE, EMC, VDE-Zertifizierungen. Dies gewährleistetet die elektrische Sicherheit, u.a. inkl. Brandschutzgel und die automatische Abschaltung bei Störungen im Stromnetz.

- Versicherungsschutz: Meine private Haftpflichtversicherung wurde über die geplante Installation informiert und deckt eventuelle Schäden ab.

- Anmeldung: Die Anlage wird ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und dem örtlichen Netzbetreiber angemeldet.

Gerne stelle ich Ihnen auf Wunsch die technischen Datenblätter der geplanten Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter, Montagesystem) zur Verfügung. Für Sie als Vermieter entstehen durch die Installation und den Betrieb der Anlage keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.

Ich bitte Sie um Ihre schriftliche Zustimmung zur Installation des Balkonkraftwerks. Für ein persönliches Gespräch oder Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Mit freundlichen Grüßen


-- Editiert von User am 30. Juni 2026 13:55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Fkyong):
Ich bitte Sie

Bitten und Wünsche zu äußern, dass ist ja eher ein Konzept das es z.B. in diversen Vereinigungen zum Zwecke der kultischen Verehrung einer überlegenen Entität gibt und selbst da nicht wirklich erfolgreich praktiziert wird.
Juristisch gesehen sind sie in der Regel irrelevant.



Zitat (von Fkyong):
um Ihre schriftliche Zustimmung

Da eine Frist zur Zustimmung nicht gesetzt wurde, kann er noch in Wochen oder Monaten zustimmen ohne Gegen das Gesetz zu verstoßen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fkyong
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessant. Aber ich spreche beim Vermieter auch nicht mit einem Juristen, sondern technischen Sachbearbeiter. Auch muss ich jetzt nicht gleich mit Klage drohen oder Gerichten, sondern ich würde das einfach dann als stillschweigendes JA bewerten und die Anlage installieren.

Frist: Ja, ich denke ich warte einfach nochmal 2 Wochen. Dann setze ich eine 2 Wochen Frist. Wären dann 6 Wochen und sollte dann auch genügen.

Dachte ich....

-- Editiert von User am 30. Juni 2026 14:24

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Fkyong):
sondern ich würde das einfach dann als stillschweigendes JA bewerten und die Anlage installieren.

Man kann natürlich auch rechtswidrige Handlungen begehen, sofern einem die möglicherweise nachfolgenden Konsequenzen vernachlässigbar erscheinen.



Zitat (von Fkyong):
sollte dann auch genügen.

Dachte ich....

Wäre zwar praktisch, aber der Gesetzgeber hat sich da halt für einen anderen Weg entschieden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13670 Beiträge, 4858x hilfreich)

Zitat (von Fkyong):
Aber ich spreche beim Vermieter auch nicht mit einem Juristen, sondern technischen Sachbearbeiter.

Ist es ein "Privater" Vermieter, oder eine Hausverwaltung?

Möglicherweise befindet sich ersterer im Sommerurlaub?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fkyong
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hausverwaltung mit mehreren Sachbearbeitern. Ich denke da arbeiten 20 Leute. Urlaub könnte sein, dann würde es ein Kollege übernehmen. Aber w.g. ich kann noch 2 Wöchlein oder so warten. Eigentlich bis zum Herbst. Im Winter will ich so eine Anlage aber dann nicht mehr installieren :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40811 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Fkyong):
Auch muss ich jetzt nicht gleich mit Klage drohen oder Gerichten, sondern ich würde das einfach dann als stillschweigendes JA bewerten und die Anlage installieren.
Davon rate ich ab.
Durchaus denkbar, dass der tSB eine solche Zustimmung nicht selbst geben darf. Dann dauert eine Rückmeldung uU mal etwas länger...als mehr als 2 Wochen.
Ob der tSB hier explizit auf die *weiche Bitte* im Schreiben geachtet hat und deshalb nicht zeitnah mit Ja/Nein antwortet, bleibt wohl im Nebel.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fkyong
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update für alle, die später hier noch einmal vorbeischauen möchten.

Der Vermieter hat sich mit seiner Antwort etwas Zeit gelassen – was auch darauf hindeuten kann, dass der zuständige Sachbearbeiter die Entscheidung nicht allein treffen konnte.

Am Ende hat der Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks ausdrücklich begrüßt und eine Zusatzvereinbarung angeboten und unterschrieben. Darin verpflichtet sich der Mieter im Wesentlichen zu Folgendem:

- keine Beschädigungen an der Außenfassade vorzunehmen (z. B. durch Bohren)

- eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, die Balkonkraftwerke mitversichert

- bei eigener Anlage der Vermieter nicht für Installation oder Reparaturen haftet

- auch Anlagen zu akzeptieren bzw. anzubringen, die ggf. der Vermieter vorschlägt

- die Anlage bei Auszug durch den Mieter rückstandslos entfernt wird

Das war soweit alles.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40811 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Fkyong):
was auch darauf hindeuten kann, dass der zuständige Sachbearbeiter die Entscheidung nicht allein treffen konnte.
Hatte ich früher schon so gedacht. War ja Sommer, Sonne, Urlaubszeit...
Zitat (von Fkyong):
Das war soweit alles.
Na dann ---> Noch unterschreiben und das Vertragsexemplar dem freundlichen Vermieter zukommen lassen. Eine Kopie für dich (in den Ordner Mietvertrag)... und schon kanns losgehen mit der Installation.
Das schaffst du auf jeden Fall vor dem Winter... :wink:

Ob du mit deinem Solarkraftwerk einen kleinen Beitrag zur Energiewende leistest, ist nicht mehr wichtig. Deinen Vermieter stört das Ding auch optisch nicht ...also nur zu.

Zitat (von Fkyong):
die später hier noch einmal vorbeischauen möchten.
Später noch einmal?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.812 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.