Krankengeld: Amazon Vine Produkttests schädlich?

23. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Walli321
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld: Amazon Vine Produkttests schädlich?

Hallo zusammen,

ich bekomme aktuell Krankengeld, bin also schon seit einigen Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben.

Nebenbei bin ich auch noch Amazon Vine Produkttester. Ich kann mir täglich Artikel aus dem Vine-Katalog aussuchen und kostenlos bestellen. Den Sachwert der Artikel (ETV - Estimated Tax Value) muss ich in der Steuererklärung angeben und versteuern. Für mich war das bisher ein reines Hobby, für das ich kaum mehr als ein paar Minuten täglich von der Couch aus für Bestellungen und kurze schriftliche Rezensionen aufgebracht habe.

Da meine Steuererklärung ansteht (erste Steuererklärung mit Vine; Fristverlängerung beantragt), habe ich recherchiert, wo man die Vine-ETVs einträgt. Bisher bin ich von sonstigen Einkünften (Anlage SO) ausgegangen. Scheinbar geht die Finanzverwaltung bei Vine aber zunehmend von einer gewerblichen Einstufung aus. Ich erhalte zwar kein Geld aufs Konto und habe auch keine Verkaufsabsichten, aber das ist dem Finanzamt wohl egal, wenn man Vine regelmäßig betreibt. Durch den Gesamtwert der Produkte bin ich bereits im vierstelligen ETV-Bereich angekommen (Meldung via DAC7 erfolgt ja automatisch).

Aus der Kombination Krankengeld und Vine-Produkttests ergeben sich für mich einige dringende Fragen:

- Ist diese Amazon Vine Produkttesterei schädlich fürs Krankengeld, falls sie vom Finanzamt steuerlich als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird? Gilt das Schreiben von kurzen Rezensionen von der Couch aus bereits als schädliche "arbeitsähnliche Tätigkeit"?

- Gibt es beim Krankengeldbezug eigentlich auch so etwas wie die aus dem Arbeitslosenrecht bekannte 15-Stunden-pro-Woche-Geringfügigkeitsgrenze, bis zu der man unschädlich (und sei es für ein Hobby oder eine Nebentätigkeit) aktiv sein darf?

- Muss ich zwingend ein Gewerbe anmelden, wenn ich die Einkünfte vorsorglich über die Anlage G deklariere, um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein? Das würde die Krankenkasse dann ja sicher im Rahmen des Datenaustauschs mitbekommen.

- Seitdem ich von der rechtlichen Problematik weiß, habe ich das Programm komplett pausiert (Bestell- und Rezensionsstopp). Bringt diese Inaktivität rückwirkend überhaupt etwas, da ich im Krankengeldzeitraum davor noch aktiv war? Ich würde das Hobby gerne wieder aufnehmen, möchte aber unter keinen Umständen eine Rückforderung des Krankgelds riskieren.

- Wie könnte die Krankenkasse denn überhaupt von der Vine-Tätigkeit erfahren? Hat sie die rechtliche Möglichkeit, meine kompletten Amazon-Transaktionen einzusehen, um zu prüfen, wann ich tatsächlich aktiv oder inaktiv war?

Danke für Eure Tipps und Ratschläge!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40885 Beiträge, 6605x hilfreich)

Zitat (von Walli321):
Scheinbar geht die Finanzverwaltung bei Vine aber zunehmend von einer gewerblichen Einstufung aus
Das habe ich schon öfter gelesen.

Du könntest deine Spezialfrage mal im Spezialform---> www.Krankenkassenforum.de stellen. Dort haben sie wahrscheinlich häufiger mit solchen Sachverhalten zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41557x hilfreich)

Zitat (von Walli321):
Den Sachwert der Artikel (ETV - Estimated Tax Value) muss ich in der Steuererklärung angeben und versteuern. Für mich war das bisher ein reines Hobby,

Hobbys muss man aber nicht versteuern ...



Zitat (von Walli321):
Ist diese Amazon Vine Produkttesterei schädlich fürs Krankengeld, falls sie vom Finanzamt steuerlich als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird?

Es kann sogar schädlich fürs Krankengeld sein, ohne das sie vom Finanzamt steuerlich als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.

Welche Arten von Einkünften unschädlich für die Versicherungsleistung sind, das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. einfach mal liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Walli321):
Wie könnte die Krankenkasse denn überhaupt von der Vine-Tätigkeit erfahren?

Da ermittelt die interne „Abteilung Fehlverhalten im Gesundheitswesen" der Krankenkasse zusammen mit Polizei, Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)) und Staatsanwaltschaft. Details zu ihren Art und Vorgehensweise der Ermittlungen werden gut gehütet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2455 Beiträge, 854x hilfreich)

Zur Frage der Schädlichkeit für das Krankengeld kann ich leider nichts beitragen, da kenne ich mich zu wenig aus.

Allerdings ist die Frage der steuerlichen Behandlung inzwischen eindeutig geklärt:
Einnahmen aus dem Vine-Programm sind gewerbliche Einkünfte.
Mit allen daraus resultierenden steuerlichen Folgen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Walli321
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du könntest deine Spezialfrage mal im Spezialform---> www.Krankenkassenforum.de stellen.


Danke für den Tipp! :smile:

Das werde ich machen, sobald mein Benutzerkonto vom Admin freigeschaltet wurde. Hast du einen Erfahrungswert, wie lange das dauert? Ich warte darauf, seitdem du mir vor 9 Tagen dazu geraten hast. Das ist das erste Forum, bei dem ich diese manuelle Freischalterei erlebe und ich verstehe einfach nicht, warum das sein muss. Üblicherweise meldet man sich ja nicht in solchen Spezialforen an, weil man kein wichtiges/eiliges Thema hat... :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40885 Beiträge, 6605x hilfreich)

Zitat (von Walli321):
Hast du einen Erfahrungswert, wie lange das dauert?
Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bisher bin ich von sonstigen Einkünften (Anlage SO) ausgegangen. Scheinbar geht die Finanzverwaltung bei Vine aber zunehmend von einer gewerblichen Einstufung aus. Ich erhalte zwar kein Geld aufs Konto und habe auch keine Verkaufsabsichten, aber das ist dem Finanzamt wohl egal, wenn man Vine regelmäßig betreibt.
Im Gegenteil ist es dem Finanzamt bei kleinen Fällen (nur darüber rede ich) praktisch egal ob Gewerbe oder Sonstige Einkünfte, die Steuern sind identisch und das Amt ist schon froh, wenn es überhaupt erklärt wird.
Bei den Krankenkassen wird das aber vermutlich strenger gesehen.

Zitat:
- Wie könnte die Krankenkasse denn überhaupt von der Vine-Tätigkeit erfahren? Hat sie die rechtliche Möglichkeit, meine kompletten Amazon-Transaktionen einzusehen, um zu prüfen, wann ich tatsächlich aktiv oder inaktiv war?
Sind deine Bewertungen denn anonym?
Wenn nicht dann kann sie doch ganz einfach von dir verlangen, dass du über die Geschäfte aufklärst.

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Zitat:
Allerdings ist die Frage der steuerlichen Behandlung inzwischen eindeutig geklärt:
Einnahmen aus dem Vine-Programm sind gewerbliche Einkünfte.
Mit allen daraus resultierenden steuerlichen Folgen.
Dann klär uns doch mal auf was daran eindeutig geklärt sein soll.
Es ist nicht einmal klar ob es im Einzelfall eine gewerbliche Tätigkeit ist, und erst recht nicht, was die Basis für die Steuer ist (der von Amazon angesetzte Wert ist es schon mal sicher nicht).

Wenn du wirklich "Einkünfte" meinst (in Form von Geld, aus Verkäufen) dann hast du natürlich recht.
Aber alle die in Internetforen Fragenden wollen ja angeblich gar nicht verkaufen ...

Stefan

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