LTIP-Vereinbarung verweist auf Bedingungen, die ich nie erhalten habe

28. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
naja-ut17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
LTIP-Vereinbarung verweist auf Bedingungen, die ich nie erhalten habe

Ich werde demnächst wegen einer Umstrukturierung mit meinem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln.

2024 habe ich über DocuSign eine Vereinbarung über einen Long-Term-Incentive-Plan (LTIP) unterschrieben. Das Dokument war nur zwei Seiten lang. Danach werden jedes Jahr 25 % unverfallbar, die letzte Auszahlung ist für Anfang 2028 vorgesehen.

In der Vereinbarung wird auf „Artikel 8" verwiesen. Dieser Artikel und weitere Bedingungen des Plans wurden mir jedoch nie zur Verfügung gestellt. Sie befinden sich auch nicht in meinen HR-Unterlagen oder meiner Personalakte.

Kann meinem Arbeitgeber rechtlich vorgeworfen werden, dass er mir diese Bedingungen nicht übergeben hat? Könnte das meine Position bei den Abfindungsverhandlungen stärken und mir helfen, die vollständige Auszahlung des LTIP statt nur des bereits unverfallbaren Anteils zu verlangen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130559 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von naja-ut17):
Kann meinem Arbeitgeber rechtlich vorgeworfen werden, dass er mir diese Bedingungen nicht übergeben hat?

§ 3 NachwG
(1) Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen oder der in § 2 Absatz 2 und 3 genannten Angaben ist dem Arbeitnehmer spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam wird, schriftlich mitzuteilen. ...



Zitat (von naja-ut17):
Könnte das meine Position bei den Abfindungsverhandlungen stärken

Aufgrund der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. ist das nicht wirklich seriös beantworten.

Jedoch können nicht ausgehändigte Bedingungen nichtig sein und somit auch den restlichen Bedingungen ganz andere Bedeutungen bis hin zur Nichtigkeit verleihen.



Zitat (von naja-ut17):
mir helfen, die vollständige Auszahlung des LTIP statt nur des bereits unverfallbaren Anteils zu verlangen?

Für das verlangen braucht es keine große Hilfe, denn bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2337 Beiträge, 463x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
§ 3 NachwG
(1) Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen oder der in § 2 Absatz 2 und 3 genannten Angaben ist dem Arbeitnehmer spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam wird, schriftlich mitzuteilen. ...
Fraglich, ob ein solcher Long-Term-Plan als Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen gilt. Eher nicht.

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#3
 Von 
naja-ut17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Einordnung noch ein paar zusätzliche Informationen:

In der Vergangenheit habe ich bereits ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen, insbesondere über Retention-Boni oder Unternehmensanteile, mit denen das Unternehmen mich langfristig binden wollte. In diesen Fällen waren die maßgeblichen Bedingungen entweder direkt in der von mir unterzeichneten Vereinbarung enthalten oder wurden mir per E-Mail als gesondertes Dokument zur Verfügung gestellt.

Im vorliegenden Fall wurden entsprechende Vereinbarungen mit mehreren Schlüsselmitarbeitern innerhalb von ungefähr einer Woche abgeschlossen. Hintergrund war offenbar die Sorge des Unternehmens, dass diese Mitarbeiter aufgrund bestimmter Veränderungen im Unternehmen kündigen könnten.

Das grundsätzliche Modell wurde mir in einem Gespräch mündlich vorgestellt. Anschließend erhielt ich lediglich ein PDF-Dokument zur Unterschrift, das ich unterschrieben habe. Nach meinem damaligen Verständnis handelte es sich um eine Bindungsleistung, die mich dazu bewegen sollte, bis 2028 im Unternehmen zu bleiben.

Zusätzlich zu dieser Vereinbarung nehme ich in meiner Funktion als Führungskraft an einem MBO-Bonusprogramm teil. Dort ist eindeutig geregelt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe der Bonus ausgezahlt wird.

Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass mir die konkreten Bedingungen der hier betreffenden Vereinbarung zu keinem Zeitpunkt erläutert oder zur Verfügung gestellt wurden – weder mündlich noch schriftlich. Sie waren weder in dem von mir unterzeichneten PDF enthalten noch wurden sie mir per E-Mail, als Anlage oder auf einem anderen Weg übermittelt.

Möglicherweise hat die damals zuständige HR-Mitarbeiterin beziehungsweise der zuständige HR-Mitarbeiter versäumt, mir die Bedingungen zukommen zu lassen. Die betreffende Person arbeitet inzwischen nicht mehr im Unternehmen.

Erst im Nachhinein ist mir bewusst geworden, dass möglicherweise weitere Voraussetzungen oder unterschiedliche Fallgestaltungen vorgesehen sind, beispielsweise eine Einstufung als „Good Leaver" oder „Bad Leaver" oder eine Abhängigkeit von der wirtschaftlichen beziehungsweise finanziellen Situation des Unternehmens. Über derartige Regelungen liegen mir bislang keinerlei Informationen vor.

Ich verfüge über eine Rechtsschutzversicherung und werde die Angelegenheit anwaltlich prüfen lassen. Derzeit warte ich allerdings noch auf das erste schriftliche Angebot meines Arbeitgebers, nachdem der Betriebsrat die Verhandlungen abgeschlossen hat.

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