Riverty

31. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
bertbert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Riverty



Hallo,
benötige Einschätzung für weiteres Vorgehen.
Es wurde 2/25 nach Ablauf des Vertrages den Receiver incl. HD an Sky zurückgeschickt.
In 6/25 Schreiben von Sky bekommen, dass beides nicht zurück geschickt wurde.
Die Rücksendung wurde per DHL Beleg nachgewiesen.
Dann in 8/25 Mail von Riverty bekommen, dass ich beides nicht zurück geschickt hätte, incl. Mahn/Bearbeitungsgebühren.
Widerspruch eingelegt, incl. DHL Beleg.
Nun 6/26 erneuten Mahnbescheid mit Zahlungsziel Mitte August von Riverty bekommen, dass der Eingang des Receivers inzw. von Sky bestätigt wurde, aber die Festplatte fehlen würde.
Wiederrum Widerspruch eingelegt, reicht das, oder ab welchem Stadium ist Hilfe vom Anwalt nötig.
Vielen Dank




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13690 Beiträge, 4866x hilfreich)

Zitat (von bertbert):
Wiederrum Widerspruch eingelegt

Ich hoffe beim ausstellenden Mahngericht des Mahnbescheids.

Zitat (von bertbert):
...reicht das...

Hast Du dem Inkasso die Einmeldung der Forderung an Auskunfteien untersagt?
Das widersprochene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden dürfen, wissen die zwar alle, daran halten ist dann allerdings eine andere Sache.
Nicht, dass Dir wegen so einer Schwachsinnsforderung der Schufascore zerschossen wird, also falls nicht untersagt, unbedingt nachholen.

Ansonsten war es mehr als genug...

Zitat (von bertbert):
...oder ab welchem Stadium ist Hilfe vom Anwalt nötig.

Nötig ist ein "starker" Begriff, ich würde es Unterstützung nennen, und davon abhängig machen, inwieweit ich dazu bereit bin meine eigene Lebenszeit mit denen zu verschwenden, wie gut ich sie ignorieren kann und wann es nun endgültig Zeit ist Ruhe zu bekommen, was nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid für 2 Szenarien zutrifft.

Szenario 1:
Es kommen nun dreiundzwölfzig Bettelbriefe, man möge doch den Widerspruch zurücknehmen, einfach zahlen etc... Sprich, dass Inkasso "akzeptiert" den Widerspruch, leitet das streitige Verfahren nicht ein, besteht aber weiterhin auf der Forderung.

Hier würde ich dann einmalig die negative Feststellungsklage androhen, und sollte dann auch nur ein weiterer Bettelbrief kommen, diese auch per Anwalt aufsetzen und einreichen lassen.

Szenario 2:
Das Inkasso leitet das streitige Verfahren tatsächlich selbst ein (was recht unwahrscheinlich ist....).


Zitat (von bertbert):
2/25 Receiver an Sky zurückgeschickt...
6/26 ...dass der Eingang des Receivers inzw. von Sky bestätigt wurde, aber die Festplatte fehlen würde.

Im Verfahren kann Sky bzw. Riverty dann ja mal erklären, was mit dem Receiver passiert ist, welcher sich seit 16 Monaten bereits wieder in deren Besitz befindet und weshalb sie Ihrer Prüfpflicht nicht innerhalb der gesetzlichen Frist nachgekommen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40869 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von bertbert):
benötige Einschätzung für weiteres Vorgehen.
Ich schätze, du kannst es zunächst dabei belassen, Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben und nachweisbar dem Inkasso zugestellt zu haben.

Zitat (von bertbert):
reicht das, oder ab welchem Stadium ist Hilfe vom Anwalt nötig.
Ich schätze, das reicht jetzt erstmal. Wenn das Inkasso tatsächlich Klage erheben sollte, könntest du uU auch erstmal von einem Anwalt einschätzen lassen, ob und wie weiter vorzugehen sei.

Welcher €-Betrag wird bis Mitte 08 gefordert?
Wie hoch ist die Hauptforderung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bertbert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke,
für die schnellen Antworten.
Ein offizieller Mahnbescheid ist nicht eingegangen, sondern per Mail eine Forderungsaufstellung

„ Aktuelle Forderungsaufstellung
Guten Tag, ………

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisherige Korrespondenz und bitten die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen.

Nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin teilen wir Ihnen mit, dass lediglich der Eingang des Receivers ….. bei Sky eingegangen ist. Die Saldenminderung hierzu wurde eingestellt. Eine Retoure der Festplatte …… ist nicht ersichtlich, diese wird weiterhin in Rechnung gestellt.

Der offene Forderungsbetrag zum Zahlungstermin beläuft sich auf 95,84 EUR. Hinzu kommen weitere Verzugszinsen von derzeit 6,52% Jahreszinsen aus EUR 55,85 nach dem 13.08.2026."

Habe so geantwortet:
„ Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der oben genannten Forderung vollumfänglich. Die zugrundeliegende Forderung von Sky ist unberechtigt.
Gegenstand der Mahnung ist die angebliche Nichtrückgabe einer Festplatte. Ich habe jedoch die gesamte Hardware, einschließlich des Receivers und der Festplatte, vollständig an Sky zurückgesendet. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen habe ich meine vertraglichen Pflichten erfüllt.
Ich fordere Sie auf, das Inkassoverfahren unverzüglich einzustellen und den Vorgang zur Überprüfung an die Logistikabteilung von Sky weiterzuleiten. Einer Meldung an Auskunfteien (wie die Schufa) widerspreche ich vorsorglich.
Mit freundlichen Grüßen"

So ok?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13690 Beiträge, 4866x hilfreich)

Zitat (von bertbert):
So ok?

Ja.
Und damit ist gegenüber des Inkassos erstmal alles gesagt, weitere Schreiben also abheften und ignorieren.

Zitat (von bertbert):
Ein offizieller Mahnbescheid ist [noch] nicht eingegangen

Sollte der noch kommen, musst Du wieder aktiv werden.
Widersprechen (Häkchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" im dem dem Mahnbescheid beiliegenden Formular setzen) und innerhalb der 2 wöchigen Widerspruchsfrist zurück ans Mahngericht senden.

Das weitere mögliche Vorgehen ist oben bereits beschrieben.

P.s.
Und davon ->
Zitat (von Anami):
Wenn das Inkasso tatsächlich Klage erheben sollte, könntest du uU auch erstmal von einem Anwalt einschätzen lassen, ob und wie weiter vorzugehen sei.

würde ich abraten, denn auf den Anwaltskosten bleibst Du dann sitzen.
Also entweder ganz, oder gar nicht.

-- Editiert von User am 31. Juli 2026 12:10

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#5
 Von 
bertbert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke allen,
eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, falls Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40869 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von bertbert):
Ein offizieller Mahnbescheid ist nicht eingegangen,
Warum schreibst du dann was von Mahnbescheid? Es gibt keine in-offiziellen Mahnbescheide.
Forderungsaufstellungen sind Infos für dich.

Und wenn du sogar auch schon geantwortet hast---> brauchst du nicht weiter vorgehen.
Auch ein Anwalt braucht nicht gefragt werden, weil jetzt niemand weiß, ob und wie das Inkasso auf deinen Brief reagiert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130592 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von bertbert):
Es wurde 2/25 nach Ablauf des Vertrages den Receiver incl. HD an Sky zurückgeschickt.
In 6/25 Schreiben von Sky bekommen, dass beides nicht zurück geschickt wurde.
Die Rücksendung wurde per DHL Beleg nachgewiesen.

Die Rücksendung kann man gar nicht per DHL Beleg nachweisen, da der DHL Beleg nur beweist, das ein Paket mit völlig unbekanntem Inhalt versendet wurde.



Zitat (von bertbert):
Nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin teilen wir Ihnen mit, dass lediglich der Eingang des Receivers ….. bei Sky eingegangen ist. Die Saldenminderung hierzu wurde eingestellt.

Na immerhin ist das mal vom Tisch ...



Zitat (von bertbert):
Eine Retoure der Festplatte …… ist nicht ersichtlich

Die Festplatte war ein zweites Gerät oder im Receiver eingebaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bertbert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Festplatte ist eingeschoben.
Theoretisch müsste dann, um den Versand dieser zu verfolgen, Sky einem ein 2tes Label zum Zurücksenden generieren, was aber nicht der Fall ist.

0x Hilfreiche Antwort

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