Inkassounternehmen Pear Finance

31. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassounternehmen Pear Finance

Hallo zusammen, ich habe eigentlich kein Problem mit Pear Finance, da ich die unberechtigte Forderung vom 15..02.25 mit Zahlungsziel 01.03.25 rechtzeitig bezahlt habe. Da ich aber die Originalunterlagen der Überlassung von KLANA an dieses Unternehmen haben wollte und auch die Mahnungen, die mir angeblich von KLANA zugestellt wurden, wurde mir am 17.02.25 bereits eine neue Zahlungsaufforderung zugestellt, mit fast doppeltem Betrag, obwohl ich für die erste Zahlungsaufforderung ein Zahlungsziel 1.3.2025 hatte. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und auf die von mir geforderten Unterlagen bestanden. Was natürlich nicht geschah. Es folgten zig Emails, SMSen und auch postalische Forderungen, die aufgrund des Widerspruchs nicht rechtens sind. Das geht jetzt über 1 1/2 Jahre und wird nicht aufhören. Selbst die schlimmsten Beleidigungen, die ich als Antworten zunächst gegeben habe, zeigen das hier ausschließlich mit KI gearbeitet wird, ein echter Sachbearbeiter hätte mich wahrscheinlich angezeigt. Dies zum Thema und jetzt meine Frage. Aufgrund des Widerspruchs und der wirklichen nicht berechtigten Forderung würde ich gerne wissen wollen, ob man den Spieß nicht umdrehen kann und dieses Unternehmen wegen Nötigung, permanenten Belästigungen und in meine Augen auch wegen Erpressungen mit Übergabe des Falls an die Rechtsabteilung und damit verbundenen Gerichtsverfahren (was bestimmt schon über 20 x angedroht wurde), verklagen kann.? Ich würde dieses Unternehmen gerne wegen wissentlichen unrechtmäßigen Verhalten anzeigen und auf Schadenersatz wegen Nötigung, Erpressung und wissentlich betrügerischem Verhalten auf Schadenersatz verklagen. Bitte um rechtssichere Auskünfte und keine "es könnte sein" Auskünfte.
Lieben Dank schon mal, Jockl12




32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2702 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
Bitte um rechtssichere Auskünfte und keine "es könnte sein" Auskünfte.

Rechtssichere Auskünfte dürfen nur Anwälte geben. Das hier ist ein Meinungsforum.

Zitat (von Jockl12):
Da ich aber die Originalunterlagen der Überlassung von KLANA an dieses Unternehmen haben wollte und auch die Mahnungen, die mir angeblich von KLANA zugestellt wurden, wurde mir am 17.02.25 bereits eine neue Zahlungsaufforderung zugestellt, mit fast doppeltem Betrag, obwohl ich für die erste Zahlungsaufforderung ein Zahlungsziel 1.3.2025 hatte

Die Kostenerhöhung von einer 0,5 Gebühr auf 0,9 oder sogar 1,3 ist vollkommen iO. Schließlich handelte es sich deine Anforderung nicht mehr um einen einfachen Fall.

Zitat (von Jockl12):
Es folgten zig Emails, SMSen und auch postalische Forderungen, die aufgrund des Widerspruchs nicht rechtens sind

Bull****

Zitat (von Jockl12):
Selbst die schlimmsten Beleidigungen, die ich als Antworten zunächst gegeben habe, zeigen das hier ausschließlich mit KI gearbeitet wird, ein echter Sachbearbeiter hätte mich wahrscheinlich angezeigt

Du glaubst ernsthaft dass sich ein Sachbearbeiter von irgendeinem Schuldner angegriffen fühlt? Glaub mir, dass du für die Arbeit einer Anzeige viel zu unwichtig bist.

Zitat (von Jockl12):
Nötigung, permanenten Belästigungen und in meine Augen auch wegen Erpressungen mit Übergabe des Falls an die Rechtsabteilung und damit verbundenen Gerichtsverfahren (was bestimmt schon über 20 x angedroht wurde), verklagen kann.?

In wie fern wurdest du bedroht oder genötigt? Briefe schreiben ist nicht verboten.

Zitat (von Jockl12):
auf Schadenersatz verklagen.

Welcher Schaden in Euro und Cent ist dir entstanden durch das Empfangen von Briefen?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130526 Beiträge, 41540x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
Da ich aber die Originalunterlagen der Überlassung von KLANA an dieses Unternehmen haben wollte und auch die Mahnungen, die mir angeblich von KLANA zugestellt wurden

Darauf hat man dummerweise gar keine Rechtsanspruch da diese laut Gesetz beim Aufbewahrungspflichtigen zu verbleiben haben. Anspruch hätte man höchstens auf Kopien.



Zitat (von Jockl12):
wurde mir am 17.02.25 bereits eine neue Zahlungsaufforderung zugestellt, mit fast doppeltem Betrag, obwohl ich für die erste Zahlungsaufforderung ein Zahlungsziel 1.3.2025 hatte. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt

Das Zahlungsziel 1.3.2025 gilt laut Gesetz nur, wenn es sich um einen einfachen Fall handelt. Ein einfacher Fall bedeutet Zahlung auf erste Anforderung ohne das der Schuldner "piep macht".

Da der Schuldner hier deutlich mehr als das "piep" verlauten lies, ist die Kostenerhöhung von einer 0,5 Gebühr auf 0,9 oder sogar 1,3 ist vollkommen rechtens.



Zitat (von Jockl12):
Aufgrund des Widerspruchs und der wirklichen nicht berechtigten Forderung würde ich gerne wissen wollen, ob man den Spieß nicht umdrehen kann und dieses Unternehmen wegen Nötigung, permanenten Belästigungen und in meine Augen auch wegen Erpressungen mit Übergabe des Falls an die Rechtsabteilung und damit verbundenen Gerichtsverfahren (was bestimmt schon über 20 x angedroht wurde), verklagen kann.?

Die vorgeblich nicht berechtigte Forderung wurde mit der Zahlung zur berechtigten Forderung, denn die vorbehaltlose Zahlung stellt ein Anerkenntnis dar.

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des rechtlichen und finanziellen Spielraumes. Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als der Rest. Hier würde die Klage aus diversen vollumfänglich abgewiesen werden.



Zitat (von Jockl12):
Ich würde dieses Unternehmen gerne wegen wissentlichen unrechtmäßigen Verhalten anzeigen

Wissentlichen unrechtmäßiges Verhalten ist aber keine Straftat.



Zitat (von Jockl12):
wegen Nötigung, Erpressung und wissentlich betrügerischem Verhalten auf Schadenersatz verklagen.

1. ein Unternehmen kann in DE keine Straftaten begehen
2. so lange die vorgeworfenen Straftaten nicht rechtskräftig festgestellt wurden, fehlt es an der Basis für die Klage
3. es ist kein Schaden erkennbar für den Schadenersatz rechtlich valide beanspruchbar wäre



Zitat (von Jockl12):
Ich würde dieses Unternehmen gerne ... verklagen.

Da einem selbst einfachstes Basiswissen fehlt, wird schon das verklagen ein Problem werden. Aber spätestens in der Verhandlung wird es dann scheitern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

ECHT Sch... - fühlte mich gezwungen, eine hilfreiche Antwort zu vergeben ;)
... und das bei HVS *grübel*

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

All die Antworten sind leider nicht hilfreich und wohl eher Inkassounternehmen freundlich, vielleicht wird der ehemalige Mitarbeiter für seine Kommentare entsprechend belohnt. Und in vielem, fast allem hat er nicht Recht. Ich wurde auch nicht bedroht, sondern mehrfach genötigt und mit angedrohten Gerichtsverfahren will man mich verunsichern und zur Zahlung zwingen. Allein die Tatsache, dass ich Widerspruch eingelegt habe, ermöglicht es diesem Unternehmen nicht mehr, gerichtlich vorzugehen..
Und es gibt Schadenersatzfälle wegen Nötigung und Erpressungen...und in meinen Augen ist dies hier der Fall. Leider leben wir nicht in den USA, da würde sicher vieles mehr möglich sein diesem Unternehmen mit Herz (ich kotz gleich) ans Bein zu pinkeln. Dieses Unternehmen ist einfach nur lächerlich und rühmt sich mit ihrer KI und versucht durch rechtswidrige Handeln soviel Geld wie möglich zu machen. Meinen Text zu zerpflücken ist nicht produktiv, angesichts der Frage, ob es eine Möglichkeit gibt dieses Unternehmen wegen ihres Vorgehens zu verklagen.

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#5
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
Allein die Tatsache, dass ich Widerspruch eingelegt habe, ermöglicht es diesem Unternehmen nicht mehr, gerichtlich vorzugehen.

Mir dieser Rechtsauffassung stehen Sie aber ziemlich alleine da.

Zitat (von Jockl12):
Dieses Unternehmen ... versucht durch ... Handeln soviel Geld wie möglich zu machen.

Das ist die Geschäftsgrundlage von Inkasso.

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#6
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube, einige haben hier ihre Weisheit mit dem Löffel gegessen. Sobald ein Widerspruch erfolgt ist, ist die Rechtslage eine ganz andere. Hier werden nur pro Inkassounternehmen Statements abgegeben, die keinen interessieren und zudem in meinem Zusammenhang nichts bringen. Alleine schon die Tatsache das dieses Inkassounternehmen mit Klarna & Co zusammen arbeitet zeigt doch wie hier versucht wird Geld zu machen.
1. In meinem Fall wurde mir nie eine Mahnung zugestellt
2. Es handelte sich tatsächlich um einen Verzug, der aber bei meinem Konto bei Klarna nicht angezeigt wurde.
3. An dem Tag, an dem ich diesen Kauf getätigt habe, habe ich zwei weitere Käufe getätigt, wo ich auch in Verzug war, die aber nicht angemahnt wurden und auch noch bei meinem Klarnakonto angezeigt wurden.
4. Die Forderung von Pear Finance ging nur über einen Betrag von ca. 38 Euro, wobei ich aber an diesem Tag Einkäufe von 78 Euro bei gleichem Unternehmen getätigt habe, die aber nicht angemahnt wurden.
5. Ich habe meine Email Adresse geändert und dies auch Klarna Monate vorher mitgeteilt. Ich nehme aber stark an, daß die Änderungen nicht gemacht wurden und die Mahnungen an die alte Email Adresse geschickt wurden. Deshalb habe ich nach den originalen Mahnungen verlangt mit Angabe, wohin diese geschickt wurden. Keine Antwort!
6. Das Inkassounternehmen hat die erhöhte Forderung in Namen Klarnas gestellt, wobei die erste Forderung korrekt bezahlt wurde und Klarna deshalb schon nicht mehr Forderungen stellen konnte.
7. Mein Konto bei Klarna zeigte keine offenen Posten an. Als ich aber mein Konto kündigen wollte hieß es, das das nicht ginge, weil es noch einen offen Posten gibt.
8. Die erhöhte Forderung im Namen Klarnas ist daher nicht rechtens und für mich mit betrügerischer Absicht von PAIR Finance verschickt worden.
9. Man verlangte von mir einen Nachweis, dass ich die erste Forderung bezahlt habe. Ich habe die Überweisungsdaten angegeben und darum gebeten, dass die Buchhaltung von PAIR Finance dies ja überprüfen kann. Anscheinend waren die in der Buchhaltung zu blöd um den Zahlungseingang zu finden oder wollten gar nichts finden um weiterhin Forderungen stellen zu können.
10. Man kann anscheinend sehr wohl dieses Unternehmen wegen Nötigung, Erpressung und Betrug verklagen, den wenn man PAIR Finance Inkassounternehmen bei Google eingibt, wird einem klar, dass dieses Unternehmen nur in betrügerischer Absicht handelt, zumindest in 99% der Fälle. Es sind bereits Klagen erhoben worden, bzw. Anzeigen erstattet worden.
11.Und zu dem Beitrag, dass ich als "unwichtiger" Kunde keinerlei Chancen gegen solch ein Unternehmen hätte, kann ich nur sagen: Auch der kleinste Stein in einem Schuh kann erhebliche Schmerzen an der richtigen Stelle verursachen.
12. Ich wollte nur wissen, ob und wie man gegen dieses Unternehmen vorgehen kann. Denn so wie es scheint, arbeiten viele Unternehmen Hand in Hand mit Pair Finance zusammen, mit der Absicht Geld abzuzocken.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130526 Beiträge, 41540x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
Allein die Tatsache, dass ich Widerspruch eingelegt habe, ermöglicht es diesem Unternehmen nicht mehr, gerichtlich vorzugehen..

Keine Ahnung wie man auf diesen Unfug kommt, dass genaue Gegenteil findet sich in den Gesetzen und in vielen Gerichtsurteilen.



Zitat (von Jockl12):
angesichts der Frage, ob es eine Möglichkeit gibt dieses Unternehmen wegen ihres Vorgehens zu verklagen.

Die reine Existenz dieser Möglichkeit wurde ja bereits mit "JA" beantwortet.



Zitat (von Jockl12):
All die Antworten sind leider nicht hilfreich

Die übliche Reaktion wenn die Wunschantworten ausbleiben ...



Zitat (von Jockl12):
und wohl eher Inkassounternehmen freundlich,

Unser Maßstab ist regelmäßig das Gesetz und die zugehörige Rechtsprechung.



Zitat (von Jockl12):
Und es gibt Schadenersatzfälle wegen Nötigung und Erpressungen...

Hat auch niemand bestrittten.



Zitat (von Jockl12):
und in meinen Augen ist dies hier der Fall.

Nö, denn bisher erfolgte weder für das eine noch für das andere eine rechtskräftige Feststellung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nö, denn bisher erfolgte weder für das eine noch für das andere eine rechtskräftige Feststellung.

Na endlich kommt man langsam auf den Punkt!
Genau das ist meine Frage gewesen, ob ich mit meinen Beweisen eine rechtskräftige Feststellung einklagen kann?
Das ganze Gefasel um die Rechtsprechung ist vollkommen überflüssig und vielleicht sollte mancher hier mal bei der Verbraucherschutzzentrale nachfragen, was ein berechtigter Widerspruch gegen unberechtigte Inkassoforderungen und überhöhte Kostenerstattungen bedeutet]! Bei einer berechtigten Forderung ist das Inkassounternehmen berechtigt sofort ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Alleine dies sagt doch viel über Pair Finance aus, wenn sie mir 20 x mit einem Gerichtsverfahren drohen, aber genau wissen, dass das nicht möglich ist ohne sich selbst zu schaden. Ich habe jeder Drohung geantwortet, sie mögen doch endlich diesen Schritt machen - keine Reaktion außer wieder eine Forderung mit Androhung eines Gerichtsverfahrens. Das geht jetzt seit 1 1/2 Jahren so und das wegen knapp 27 Euro, für die man mir einen Ratenvertrag angeboten hat ( Ich hab schon überlegt, ob ich das Angebot annehmen soll und die Summe in zig Raten abbezahle )
DIeses Unternehmen mit Herz (aber ohne Hirn und Verstand) rühmt sich mit ihrer KI. Ich würde gerne mal wissen wollen, welche Kosten jetzt hierbei dem Unternehmen entstanden sind, um so ein Verhalten zu rechtfertigen?

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20379 Beiträge, 7373x hilfreich)

Nur mal so in den Wind gesprochen:
Nach dem Lesen der ganzen Konversation frage ich mich doch, was du hier im Forum suchst, da und wenn du doch so gut Bescheid weißt.
:???:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir dieser Rechtsauffassung stehen Sie aber ziemlich alleine da.

Bitte Text richtig lesen! Es geht um eine unberechtigte Forderungen, die nachträglich gestellt wurde, obwohl es für die erste berechtigte Forderung ein Zahlungsziel gab. Laut Gesetz habe ich das Recht Originalunterlagen einzufordern und auch den Überlassungsvertrag von Klarna an PAIR Finance. Meiner Forderung wurde nicht nachgekommen anstatt dessen wurde eine erneute Forderung im Namen Klarnas gestellt, was nicht rechtens war, da die erste berechtigte Forderung ja bezahlt wurde. PAIR FINANCE wollte sich den Mehraufwand...was mein Recht ist und nicht berechnet werden durfte...unberechtigter Weise bezahlen lassen.

Ich stehe nicht alleine da bei unberechtigten Forderungen. Also bitte richtig lesen und verstehen!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Von blaubär+
Status:
Heiliger (20370 Beiträge, 7372x hilfreich)
Nur mal so in den Wind gesprochen:
Nach dem Lesen der ganzen Konversation frage ich mich doch, was du hier im Forum suchst, da und wenn du doch so gut Bescheid weißt.
:???:
Endlich einer der es bemerkt hat! Bravo

Ich habe Bewertungen für PAIR Finance gegoogelt und sehen wollen, wievielen es genauso mit diesem Unternehmen geht. Ob es gegen Pair Finance bereits Klagen gibt und Erfahrungen andere gemacht haben. Leider beziehen sich die Antworten nicht auf meine Frage, sondern mein Text wird zerpflückt und mir aufgezeigt, dass ich kein Anwalt bin. Aber anscheinend die anderen auch nicht, wenn sie nicht mal den Text richtig lesen oder mein Anliegen verstehen. Alle (unnütze) Antworten beziehen sich auf eine berechtigte Forderung, meine Frage bezieht sich aber auf eine unberechtigte Forderung, die nachträglich gestellt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1391 Beiträge, 222x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
Bitte Text richtig lesen!
Du aber bitte auch!

Zitat (von Jockl12):
Es geht um eine unberechtigte Forderungen, die nachträglich gestellt wurde, obwohl es für die erste berechtigte Forderung ein Zahlungsziel gab


Antwort gabs schon in #2
Zitat (von Harry van Sell):
Das Zahlungsziel 1.3.2025 gilt laut Gesetz nur, wenn es sich um einen einfachen Fall handelt. Ein einfacher Fall bedeutet Zahlung auf erste Anforderung ohne das der Schuldner "piep macht".
Da der Schuldner hier deutlich mehr als das "piep" verlauten lies, ist die Kostenerhöhung von einer 0,5 Gebühr auf 0,9 oder sogar 1,3 ist vollkommen rechtens.


Zitat (von Jockl12):
Laut Gesetz habe ich das Recht Originalunterlagen einzufordern


Antwort gabs schon in #2
Zitat (von Harry van Sell):
Darauf hat man dummerweise gar keine Rechtsanspruch da diese laut Gesetz beim Aufbewahrungspflichtigen zu verbleiben haben. Anspruch hätte man höchstens auf Kopien.


Du soltest aber auch...
Zitat (von Jockl12):
Also bitte richtig lesen und verstehen!

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
Bitte Text richtig lesen!
Du aber bitte auch!

Zitat (von Jockl12):
Es geht um eine unberechtigte Forderungen, die nachträglich gestellt wurde, obwohl es für die erste berechtigte Forderung ein Zahlungsziel gab
Zitat (von Jockl12):
Bitte Text richtig lesen!
Du aber bitte auch!

Ich geb es auf, wieder nicht kapiert? Ich habe Widerspruch (mit Einschreiben) eingelegt und gleichzeitig um die Originalunterlagen (von mir aus auch als Kopie) der Überlassung und der Mahnungen gebeten, was mein Recht ist. Dem ist man nicht nachgekommen und hat daraufhin (unberechtigt) eine neue Forderung wegen Mehraufwand gestellt, wozu das Inkassounternehmen verpflichtet ist und dafür keine Rechnung/Forderung stellen darf! Jetzt kapiert um was es geht?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130526 Beiträge, 41540x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
wieder nicht kapiert?

Ich denke wir können die Diskussion an der Stelle einfach sein lassen. Die Frage nach dem verklagen wurde nun schon mehrfach beantwortet. Und bezüglich unserer übrigen Hinweise, da ist Jockl12 nicht bereit sich mit der Rechtslage auseinander zu setzten, sondern möchte einzig seine Fehlinterpretationen bestätigt haben.

Das ist dann halt so ein tragischer Fall, wo der Fahrer sich empört, dass ihm jetzt schon 20 Geisterfahrer entgegen gekommen wären ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(747 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
Na endlich kommt man langsam auf den Punkt!
Genau das ist meine Frage gewesen, ob ich mit meinen Beweisen eine rechtskräftige Feststellung einklagen kann?

auch schon beantwortet
Zitat (von Harry van Sell):
1. ein Unternehmen kann in DE keine Straftaten begehen
2. so lange die vorgeworfenen Straftaten nicht rechtskräftig festgestellt wurden, fehlt es an der Basis für die Klage
3. es ist kein Schaden erkennbar für den Schadenersatz rechtlich valide beanspruchbar wäre

Zitat (von Harry van Sell):
Da einem selbst einfachstes Basiswissen fehlt, wird schon das verklagen ein Problem werden. Aber spätestens in der Verhandlung wird es dann scheitern.



Zitat (von Jockl12):
Leider beziehen sich die Antworten nicht auf meine Frage, sondern mein Text wird zerpflückt und mir aufgezeigt, dass ich kein Anwalt bin

Die Antworten beziehen auf deine Frage.
Nur kaperst du das nicht.
Anwalt musst auch nicht sein. Gesetze muss man kennen. Nur mit *gar keine Ahnug* wirds nix vor Gericht.


Zitat (von Jockl12):
wieder nicht kapiert?

Wir kapieren es.
Du nicht.
Schade.

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Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Man sollte es nicht glauben. Hier auf diesem Forum gibt es einen ähnlichen Fall, der genau das wiedergibt, was ich beschrieben habe. Ich weiß nicht wer dieser Praktikant ist und im welchem Bereich er arbeitet, aber sein Kommentar vom 2. Juli 2026 / 19:13 zu einem ähnlichen Fall hat mir mehr geholfen und gezeigt, was ich machen kann.


Von DStein
Status: Praktikant (649 Beiträge, 143x hilfreich)
Zum Thema PAIR Finance, möchte ich ein paar Worte dalassen.
Man könnte PAIR Finance als ein paradebeispiel eines Inkassounternehmens bezeichnen, wie man sich selber ein rechtliches Grab schaufelt und wie man Inkasso nicht führen sollte. Gepaart mit sehr viel K.I.
Eigentlich besteht PAIR Finance nur aus K.I., denn eine echte Sach- und Menschenprüfung, erfolgt hier nicht.

Aktuell läuft auch eine Unterlassungsklage durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beim LG Berlin (93 O 66/25) gegen PAIR Finance, hier im speziellen u.a. wegen Posten die sie als "Mahnspesen" betiteln.

In 2 Verfahren kündigen sie bereits das "streitige Verfahren" an, nachdem sie berechtigte Widersprüche die teilw. schon seit 1. Jahr zurück liegen, ignorieren. Sei es per E-Mail, sei es per FAX oder per Einschreiben. Dabei sind die "Antworten" hier immer die selben. Eine Sach- und Mitarbeiterprüfung findet nicht statt, es wird durchgehend gegen §§ 13, 13a RDG verstoßen, Nachweise nicht erbracht, Vollmachten vorgelegt oder oder oder.

Die Antworten von der K.I. sind immer "Nach unseren vorliegenden Informationen [...] ist die Forderung berechtigt. [...] Zahlen sie."
Oder ganz lustig wird es in einem jüngsten Schreiben von vor ein paar Tagen, so soll man bis zum 10.07.2026 um 12:00 Uhr gezahlt haben. Bitte was? :D

Also PAIR arbeitet hier nur mit psychologischen Druck, Lügen, reinem digitalen automatisiertem Inkasso und wie viel K.I. dahinter steckt zeigt dann, wenn man seine Antworten in lustige Texte verpackt oder eine "Pizza-Bestellung" aufgibt und die K.I. gar nicht mehr versteht was los ist.

Und gerade in diesem Fall:


Zitat (von dekkard):
Dazu rechnet Pair
Mahnspesen 15,-
Pauschale für Kommunikation etc 7,80
Zinsen auf die Hauptforderung in steigender Höhe
ab.
Spiegelt genau das wieder, warum die Verbraucherzetrale gerade klagt.
"Mahnspesen" sind hier sicherlich nicht in Höhe von 15,00 € zu bezahlen. Wofür? Und bei einer Forderung von unter 50 € stolze 7,80 € "Pauschale für Kommunikation" zu nehmen, sogar noch unzulässig. Besonders dann, wenn der Posten wirklich so heißt.

Zitat (von dekkard):
Evtl hab ich den Betrag auch etwas vorschnell überwiesen, da mir eben jetzt hinterher erst aufgefallen ist, dass die Geschäftsgebühr immer wieder erhöht wurde, aber das kann ich nicht mehr ändern.
Hast du tatsächlich. Denn du schreibst nur mit einer K.I. und Textbausteinen. Deine Zahlung der Geschäftsgebühr ist mit einem Akzeptieren der Forderung gleich zu setzen.

Mein Rat: Lass jetzt jegliche Kommunikation, wenn die Forderung bezahlt ist, sofern dein Fall noch aktuell ist.
Sollte ein Mahnbescheid kommen, wie im o.g. Fall, fristgerecht widersprechen. Da die Forderung widersprochen war von Anfang an, in o.g. Fällen, sind die ganzen Kosten die sie haben wollen, nicht mal erstattungsfähig.




-- Editiert von Moderator am 1. August 2026 15:35

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40805 Beiträge, 6601x hilfreich)

@ Alles-über-Rechtslagen-bei-Inkasso-Wissender TE:
Wenn du *hilfreich* als Wunschantwort definiert, bist du auf falscher Fährte. Und Rechtsberatung (hilfreich oder nicht) jibbet hier nich.

Zitat (von Jockl12):
Und es gibt Schadenersatzfälle wegen Nötigung und Erpressungen...und in meinen Augen ist dies hier der Fall.
1. Ja, solche Fälle gibts. 2. Augen auf und klagen...ist dein gutes Recht. Das Gericht hat letztlich das entscheidende Sagen.

Zitat (von Jockl12):
ob ich mit meinen Beweisen eine rechtskräftige Feststellung einklagen kann?
Ja, denn auch eine Klageabweisung ergeht rechtskräftig. Also: Versuch macht kluch.
Zitat (von Jockl12):
Ich würde dieses Unternehmen gerne wegen wissentlichen unrechtmäßigen Verhalten anzeigen und auf Schadenersatz wegen Nötigung, Erpressung und wissentlich betrügerischem Verhalten auf Schadenersatz verklagen.
Das war keine Frage, sondern Absicht/Wunsch/Traum---> aber nutze dein Wissen und deine Bürgerrechte. Manch *Böses* gehört zu Strafrecht... Welche Art Schaden hast du bzw. was willst du ersetzen lassen?
Uff.

Zitat (von Jockl12):
Das geht jetzt seit 1 1/2 Jahren so und das wegen knapp 27 Euro,
Evtl. findest du noch Lust und Muse, dich mit Sinn+Zweck der *Tätigkeit* der KI auseinanderzusetzen.

Zitat (von Jockl12):
12. Ich wollte nur wissen,
Dann klage nun selbst wegen dit+dat und da+dort ...was denn sonst??? Auf eine mehr oder weniger unnütze Klage kommts den Entscheidern nun wohl auch nicht mehr an.

edit:
Zitat (von Jockl12):
Von DStein
Der Username ist DStein. Praktikant heißt der nicht. Nennt sich *Betreuer*.
Also hör auf @DStein: Tu nichts...

-- Editiert von User am 1. August 2026 14:05

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(747 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
und gezeigt, was ich machen kann.

Haste aber nich gefragt

Bei DStein gehts um echt unberechtigte Forderungen.
Nicht um Forderungen die ein Schuldner für unberechtigt hält.

Kannst dich entscheiden
1 abwarten auf Mahnbescheid und dem Inkasso nix mehr schreiben
2 klagen beim Gericht


Zitat (von Harry van Sell):
Das ist dann halt so ein tragischer Fall, wo der Fahrer sich empört, dass ihm jetzt schon 20 Geisterfahrer entgegen gekommen wären ...

Wenns Gericht fürs Inkasso entscheidet wars bestimmt der unfähige Richter der auch nix kapiert.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch zu dieser Antwort, dass nicht geklagt werden kann:

Keine Ahnung wie man auf diesen Unfug kommt, dass genaue Gegenteil findet sich in den Gesetzen und in vielen Gerichtsurteilen.ä

Es wurde Widerspruch von Anfang an gestellt, da es keine vorherigen Mahnungen an mich gab und ich nach Beweisen verlangt habe, die das bestätigten würden. Da das nicht der Fall war und PAIR Finance dies nicht widerlegen konnte/wollte waren sämtliche nachträgliche Forderungen unberechtigt und würden vor Gericht nicht standhalten. Schon die erste Inkassoforderung war nicht berechtigt, da die Mahnungen von Klarna mir nicht zugestellt wurden und wohin diese geschickt wurden, will man mir auch nicht mitteilen. Die würden nämlich beweisen, daß der Fehler bereits bei Klarna lag, die meine neue Email Adresse nicht in ihr System übernommen haben und wahrscheinlich diese Mahnungen an meine, nicht mehr existierende, alte Email Adresse geschickt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130526 Beiträge, 41540x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
da es keine vorherigen Mahnungen an mich gab

Mahnungen sind nicht immer erforderlich, Verzug kann auch per Gesetz (z.B. § 286 BGB) oder per vertraglicher Vereinbarung eintreten. Insofern wäre erst mal zu prüfen, was hier der Fall ist.



Zitat (von Jockl12):
und würden vor Gericht nicht standhalten.

Wenn es vor Gericht ist, wurde ja bereits geklagt.



Zitat (von Jockl12):
Schon die erste Inkassoforderung war nicht berechtigt, da die Mahnungen von Klarna mir nicht zugestellt wurden

Gehe wir mal davon aus, sie war nicht berechtigt. Dann hast Du die beiden größten Fehler gemacht die man an dem Punkt machen kann
1. sie durch die vorbehaltlose Zahlung zur berechtigten Forderung heraufgestuft
2. durch die Kommunikation mit dem Inkasso eine gesetzlich vorgesehene Gebührenerhöhung ausgelöst


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40805 Beiträge, 6601x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
Noch zu dieser Antwort, dass nicht geklagt werden kann:
Diese Antwort findet sich hier nicht. Mehrfach wurde geschrieben, dass du (wenn wohl auch nicht erfolgreich) Klage erheben kannst.

Zitat (von Jockl12):
Es wurde Widerspruch von Anfang an gestellt,
Ja. Aber Wiederholungen bringen dich nicht voran: Also klage gegen diese KI oder deren *Herrchen*, wenn du noch immer meinst, im Recht zu sein.
Hinweis:
Wichtig ist auch in Fällen ohne KI-Gegenpart, zunächst für sich selbst festzustellen, worin der Schaden besteht, den man per Zivilklage am zuständigen Amtsgericht ersetzt haben wollen wöllte. d.h. gehts um einen materiellen oder immateriellen Schaden?
Meist fordern Kläger x € , zB für kaputtes Material und/oder Schmerzensgeld.

Die anderen *Klagepunkte* wären Nötigung, Erpressung und Betrug. Da gilt Strafrecht, eine Anzeige ist zunächst beim zuständigen Polizeirevier oder der Staatsanwaltschaft möglich und irgendwann ...
würde mE wahrscheinlich eine Einstellung des Verfahrens nach StPO wegen Geringfügigkeit oder mangelndem Tatverdacht erfolgen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry von Sell, danke für deine Ausführungen mit denen man was anfangen kann und nicht belehrend sondern informieren sind.

Mit den Mahnungen hast du recht, dass die nicht nötig sind um in Verzug zu kommen. Aber hier wird ja behauptet, das ich Mahnungen erhalten habe, was nicht stimmt.
Ich war ja in Verzug und habe deshalb die erste Forderung bezahlt.
Was dann aber passierte weil ich einen Nachweis über die Mahnungen haben wollte und dies bis heute nicht bekommen habe, zeigt doch, dass Pair Finance keine Grundlage für ein Gerichtsverfahren hat sonst wäre das schon längst geschehen.Das mit dem Schadensersatz klingt blöd und ist in unserem Land kaum möglich wie in Amerika. Wäre es so, hötten solche Verbrecher keine Chance die "Schuldner' über Gebühr abzuzocken.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130526 Beiträge, 41540x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
zeigt doch, dass Pair Finance keine Grundlage für ein Gerichtsverfahren hat sonst wäre das schon längst geschehen.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Aber bei denen habe ich den Eindruck, das die KI munter im Kreis fährt.



Zitat (von Jockl12):
Das mit dem Schadensersatz klingt blöd und ist in unserem Land kaum möglich wie in Amerika.

Das bekäme man prima in den Griff, wenn bei jedem für den Verbraucher erfolgreichen Verfahren wegen deren Inkompetenz mal 5.000 EUR oben drauf kämen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13663 Beiträge, 4854x hilfreich)

Und was hast Du an denn wann an wen bezahlt?
Die Hauptforderung an Klarna?
Die Hauptforderung und "die Ersten" Inkassokosten an das Inkasso?
Nur die Hauptforderung an das Inkasso und keinerlei Inkassogebühren?

Bei Zahlung an das Inkasso angegeben, dass die Zahlung nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung dient?

Was ist lt. Inkasso denn jetzt noch offen?

Zitat (von Jockl12):
Ich war ja in Verzug und habe deshalb die erste Forderung bezahlt.

WANN wurde die "erste" Forderung bezahlt?
A) Direkt nach Erhalt des Schreibens, oder
B) Irgendwann nach deinem Widerspruch?

Ist es B sind die erhöhten Inkassokosten berechtigt.

Zitat (von Jockl12):
...zeigt doch, dass Pair Finance keine Grundlage für ein Gerichtsverfahren hat sonst wäre das schon längst geschehen.

Nein, das zeigt nur, dass sich mit der Sache noch keine Person beschäftigt hat, bei "nur" 1 1/2 Jahren ist auch noch reichlich Zeit, bis die KI das "Achtung Verjährung droht" an jemanden aus Fleisch und Blut sendet.

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#25
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die erste Rechnung von dem Inkassounternehmen laut Zahlungsziel bezahlt, aber da ich der Überzeugung bin, daß klarna die Mahnungen an meine nicht mehr existierenden Email Adresse geschickt hat. Deshalb wollte ich die originalen Mahnungen einsehen um zu beweisen, dass da schon der Fehler gemacht wurde. Das war am 15.2.25. Daraufhin habe ich eine neue Forderung vom Inkassounternehmen am 17.2 25 erhalten, wo neue Kosten hinzugefügt wurden. Die erste Forderung wurde von mir zum 1.3.25 bezahlt und das Inkassounternehmen verlangte daraufhin die Mehrkosten wegen meiner Nachfrage nach den Mahnungen. Da habe ich mich erkundigt, dass das nicht rechtens ist und ich das Recht dazu habe diese Dinge ohne Mehrkosten anfordern zu können. Deshalb habe ich Widerspruch eingelegt und diesen sogar als Einschreiben mit Rückschein an den Chef von PAIR Finance persönlich mit Begründung postalisch abgeschickt. Seitdem gehen zig Forderung mit Drohungen, Nötigungen und Erpressungen ein, dass wenn ich nicht zahle, dass der Rechtsabteilung mit Gerichtsverfahren übergeben wird. Und das alles wegen damals 29 Euro, mittlerweile über 30 Euro. Ich bin mir sicher, das es für ein Gerichtsverfahren keine Berechtigung gibt,, da die fehlgeschlagen Mahnungen und sämtlicher Schrftverkehr mit Klarna bestätigen würden, dass die Übergabe an PAIR Finance eigentlich nicht berechtigt war, sondern irgendwie für mich Methode um abzocken zu können. Stutzig hat mich gemacht, dass ich damals am gleichen Tag 3 Einkäufe gemacht habe und bei allen in Verzug war, aber nur 1 Rechnung angeblich angemahnt wurden. Die anderen Rechnungen wurden nicht angemahnt und ich konnte diese sogar 1 Woche später bezahlen., da diese noch im System von Klarna waren,

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#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13663 Beiträge, 4854x hilfreich)

Zitat (von Jockl12):
Ich habe die erste Rechnung von dem Inkassounternehmen laut Zahlungsziel bezahlt

Nachfrage, da dass aus Deiner Antwort nicht wirklich hervorgeht, hast Du die Hauptforderung inkl. der "ersten" Inkassogebühren, an das Inkasso überwiesen?

Falls ja, trifft es zu, dass die nachträgliche Gebührenerhöhung nicht rechtens ist.

Eigentlich ist unserer Ratschlag hier im Forum in solchen Fällen immer:
1. Forderung einmalig und nachweisbar widersprechen
2. Einmeldung der Forderung an Auskunfteien wie Schufa und Co. untersagen
3. Weitere Schreiben des Inkassos abheften und ignorieren
4. Erst wieder aktiv werden, sollte ein Mahnbescheid bei Dir ankommen, oder tatsächlich geklagt werden.


Du verfolgst aber ja offenbar ein anderes Ziel, nämlich:
Zitat (von Jockl12):
12. Ich wollte nur wissen, ob und wie man gegen dieses Unternehmen vorgehen kann.

Da kommt es darauf an, ob Du dazu bereit bist Geld in die Hand zu nehmen, Anwalts- und Gerichtskosten vorzustrecken und falls es dumm läuft, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.

Das effektivste Mittel, wenn man nicht darauf warten will, dass das Inkasso endlich klagt, noch kein Mahnbescheid beantragt/zugestellt wurde, und um endgültig Ruhe zu bekommen, ist die negative Feststellungsklage.
Dafür musst Du ein sogenanntes „schutzwürdiges rechtliches Interesse" (Feststellungsinteresse) nachweisen,
was durch die permanente Drohung von Gerichtlichen Schritten seitens des Inkassos, aber gegeben ist.

Hier musst Du dann eben Deine Anwalts- und die Gerichtskosten vorstrecken und dann vom Inkasso einfordern.

Jetzt noch zwei ganz große ABER:
1.) Bei einem strittigen Betrag von 30€ entstehen Dir erstmal Kosten von etwas über 300€ (Gerichtskosten ~ 115 Euro und die gesetzlichen Anwaltsgebühren von ~180 Euro), wobei es fraglich ist, ob Du überhaupt einen Anwalt finden würdest, der zu den gesetzlichen Gebühren den Fall übernehmen würde...

2.) Falsch angegangen hat das Inkasso noch das Mittel des „sofortigen Anerkenntnisses" (§ 93 ZPO).
Sprich, wenn es direkt zu Verfahrensbeginn sagt „Stimmt, unser Fehler das Geld steht uns nicht zu, wir stornieren die Forderung", gewinnst Du zwar den Prozess, musst aber wenn es dumm läuft trotzdem die gesamten Verfahrenskosten (Gericht und Anwalt) zahlen.

Daher sollte man entweder die Klage wirklich nur über einen Anwalt machen (welcher bei der gesetztlichen Vergütung vermutlich nicht zu finden sein wird), oder den Ball im Feld des Inkassos lassen und das "Standardvorgehen" bevorzugen.


-- Editiert von User am 3. August 2026 15:30

-- Editiert von User am 3. August 2026 15:33

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130526 Beiträge, 41540x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Falls ja, trifft es zu, dass die nachträgliche Gebührenerhöhung nicht rechtens ist.

Da bin ich anderer Meinung.

Wenn das Geld NACH den Anforderungen beim Inkasso eintraf, ist der "einfache Fall" nicht mehr gegeben.

Und selbst wenn das Geld VOR den Anforderungen beim Inkasso eintraf, wäre ich der Meinung, das der "einfache Fall" durch die Anforderungen nicht mehr gegeben wäre. Im Gesetz steht "wenn die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung beglichen wird." - also zahlen und still sein. Aber dazu scheint es noch keine Rechtsprechung zu geben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#28
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
hast Du die Hauptforderung inkl. der "ersten" Inkassogebühren, an das Inkasso überwiesen?

Zitat (von Jockl12):
Deshalb wollte ich die originalen Mahnungen einsehen um zu beweisen, dass da schon der Fehler gemacht wurde. Das war am 15.2.25. Daraufhin habe ich eine neue Forderung vom Inkassounternehmen am 17.2 25 erhalten, wo neue Kosten hinzugefügt wurden. Die erste Forderung wurde von mir zum 1.3.25 bezahlt

Die Zahlung erfolgte also erst deutlich nachdem rumgestänkert wurde.

P.S.: Wie war das nochmal mit den Absätzen und den Schuhen?

-- Editiert von User am 3. August 2026 15:46

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13663 Beiträge, 4854x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das Geld NACH den Anforderungen beim Inkasso eintraf, ist der "einfache Fall" nicht mehr gegeben.

Das bloße Versenden von Kopien (etwa der zugrundeliegenden Rechnung, des Vertrages und oder eben Mahnungen) zur Prüfung der Forderung, stellt keine neue oder besonders aufwendige Tätigkeit dar und rechtfertigt daher keine Erhöhung oder Verdoppelung der Inkassogebühr.

Zitat (von de Bakel):
Die Zahlung erfolgte also erst deutlich nachdem rumgestänkert wurde.

Eine simple Beleganforderung ist wohl kaum rumstänkern, Insbesondere nicht, wenn es das Inkasso vergisst die nach §13 a geforderten Daten im ersten Schreiben mitzuliefern.
Und gezahlt wurde immer noch innerhalb der gesetzten Frist.

Zitat (von Harry van Sell):
Aber dazu scheint es noch keine Rechtsprechung zu geben?

Was doch eigentlich wenig verwunderlich ist.
Das Geschäftsgebaren von Inkassos landet doch in der Regel nur vor Gericht, wenn es irgendeine Verbraucherzentrale "durchzieht".
Die einschlägigen Inkassos wissen doch ganz genau, wie man sich Klagen des "popeligen Verbrauchers" entzieht um seine Geschäftspraxis nicht darlegen und rechtfertigen zu müssen.


2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Jockl12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle, die mir bei diesem Fall weitergeholfen haben, diejenigen, die mir dauernd aufzeigen, dass ich Fehler gemacht habe oder keine Ahnung habe möchte ich sagen, daß ihr vielleicht euch mit dem Recht gut auskennt aber sicher nicht mit dem Kaufrecht. Wenn jemand ein Zahlungsziel hat und dieses einhält, kommt er nicht in Verzug! Wenn aber dieses Unternehmen während das Zahlungsziel noch nicht abgelaufen ist bereits eine Folgefoderung mit Mehrkosten in Rechnung stellt, für einen Mehraufwand der dem Schuldner ohne weitere Berechnung zusteht, dann ist die 2.Forderung nicht rechtens und der Widerspruch berechtigt.
Ich habe natürlich alle Emails, SMSen und Briefe gespeichert und abgeheftet. Auch sämtlichen Schriftverkehr mit Klarna um zu beweisen, dass hier eindeutig Betrug mit der Absicht abzuzocken vorliegt. Und klar, ich bin kein Unternehmen und wie von vielen hier wohl belächelt, eine unbedeutenden Schuldner, der keine Chance gegen diese Verbrecher hat. Eben deshalb habe ich mich hier angemeldet um eventuell gute Ratschläge zu bekommen, wie ich gegen dieses Unternehmen vorgehen kann. Wenn jeder so denkt, die meisten hier, dann ist doch klar, wie das ausgeht. Aber was ist wenn dieser "dumme" Schuldner sich dies nicht gefallen lässt und endlich mal einen Stein gegen diesen Goliath wirft, mit dem Gefühl auch für andere ein Vorbild zu sein, sich eben nicht alles gefallen zu lassen, vor allem weil diese Abzocke Methode ist und bisher erfolgreich angewendet wird. Dagegen muss man angehen und ich werde es versuchen, wenn es zu einem Verfahren kommen sollte. Aber das wird es wohl nicht, sonst wäre das längstens geschehen. Damit will ich es belassen und allen Danken, die gute Einwände oder Vorschläge gegeben haben.

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