Guten Morgen Miteinander,
folgende Situation.
Mein Partner und ich haben in der Gleichen Reinigungsfirma in Teilzeit angefangen.
Durch eine familiäre, unvorhersehbare Tragödie, ist er unentschuldigt nicht zwei Tage nicht bei der Arbeit erschienen.
Da ich ihn suchte, mir Sorgen machte und mich kümmern wollte ich auch nicht.
Das war alles nicht korrekt und ist unentschultbar.
Situationsbedingt war mein Mann Zuhause und ich im Garten.
Am zweiten Fehltag, tauchte der Arbeitgeber, mit Kollegen bei uns an der Wohnung auf und betrat Sie auch einfach ohne Genehmigung. Er sah sich zwar nur nach den Schlüsseln für die Objekte um, aber er tat es.
Mein Mann war auf Grund des Verlustes seiner Tochter so am Boden zerstört, dass er gar nicht reagieren konnte und es geschehen ließ. Die Schlüssel waren aber im Garten.
Somit suchte er auch diesen auf und stand plötzlich mittendrin. Ohne zuvor zu rufen oder sonstiges.
Natürlich händigte ich diese sofort aus.
Er schrie nur und hatte ebenfalls wieder Kollegen dabei.
Auf dem Weg zwischen Wohnung und Garten, ließ er von verschiedenen Nummern, andere Mitarbeiter schreiben und drohte mit Hausdurchsuchung und man würde mich zur Fahndung ausschreiben, wenn ICH nicht unverzüglich die Schlüssel raus rücke.
Was natürlich haltlos ist.
Abgesehen davon, habe ich nichts mit den Schlüsseln zu tun. Diese benötigt nur mein Mann für seine Arbeit und wurden ihm ausgehändigt. Nicht mir.
Ich habe 70 Prozent Behinderung, mein Mann 50, was der AG weiß.
Das er sauer war, ist nachvollziehbar.
Trotz allem hat er 2x Hausfriedensbruch (Wohnung und Garten) begannen.
Hat mir gedroht.
Hat durch die Mitnahme der anderen Mitarbeiter und das rum erzählen der Situation den Datenschutz verletzt.
Meinem Partner gegenüber die Fürsorgepflicht (er fand ihn psychisch zusammen gebrochen Zuhause vor) verletzt und auch unseren Ruf geschädigt.
Zu den Fakten:
Kündigung fristlos beider (Grund stand nicht drin)
Probezeit beide
33 Mitarbeiter (GmbH)
In der Gewerkschaft
Kündigung nicht beim Inklusionsamt angezeigt
Datenschutz verletzt
Fürsorgepflicht verletzt
Hausfriedensbruch etc.
Durch die fristlose Kündigung beider ist jetzt natürlich unsere Existenz bedroht, die wir uns mühsam aufgebaut haben.
Trotz des Fehlers zwei Tage unentschuldigt zu fehlen, wofür wir uns entschuldigt haben, wie würdet ihr vorgehen?
Auch bei anderen Firmen hat er uns durch seine Aufregung schlecht gemacht.
Die meisten Mitarbeiter wissen alles.
Und somit findet sich so schnell nichts Neues.
Ich hoffe auf Eure rechtlichen Tipps.
Vielen Dank.
-- Editiert von User am 2. August 2026 04:10
Kündigung bei Behinderung während Probezeit, 2 Personen gleichzeitig fristlos
Zitat :unentschuldigt nicht zwei Tage nicht bei der Arbeit erschienen. .... ich auch nicht.
Und das in der Probezeit. Du selbst sprichst von 'unentschuldbar'.
In der Probezeit kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Und ihr liefert einen fetten Grund. Dieser Grund wiederum hat rein gar nichts mit euren Behinderungen zu tun.
In der PZ muss der AG auch das Integrationsamt nicht um Erlaubnis fragen, es aber informieren.
https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/kuendigung-schwerbehinderter-in-der-probezeit-ohne-zustimmung-integrationsamt/
Ob 'Hausfriedensbruch' vorliegt, ist eine Frage für sich - hat sich denn jemand dem entgegengestellt, dass der AG Wohnung/Garten betreten hat?
Zitat :zwei Tage unentschuldigt zu fehlen, wofür wir uns entschuldigt haben
... wenn etwas unentschuldbar ist, nützt eine Entschuldigung offenkundig auch nichts.
Alles richtig.
Er hat es aber nicht gemeldet und wird er sicherlich auch nicht mehr.
Und nun?
Was ist mit der Datenschutzverletzung, die ich nachweisen kann??
Er ließ schließlich von fremden Handys drohen und darin stand die psychische Verfassung meines Mannes und das auch ziemlich mies ausgedrückt.
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Keine Ahnung, woher Du weißt, dass er das dem Integrationsamt nicht noch melden wird. Und dass so ein Verhalten wie von Euch sich in einer Firma rumspricht, das ist doch klar. Also, was willst Du? Der Job ist aus nachvollziehbaren Gründen weg. Rache, für was? Mein dringender Rat: lass es. So ein Verhalten wie von Euch, das spricht sich hoffentlich nur in der Firma rum. Aber wenn Ihr jetzt noch dafür sorgt, dass es außerhalb der Firma bekannt wird, dann wird das doch nie was mit einem neuen Job.
wirdwerden
Zitat :Durch die fristlose Kündigung beider ist jetzt natürlich unsere Existenz bedroht, die wir uns mühsam aufgebaut haben.
'Ist bedroht' ist sehr nett ausgedrückt: ihr habt euch selbst in die Situation gebracht. Für deinen Mann mag man Ausnahmesituation gelten lassen - aber dass du nicht in der Lage gewesen sein sollst, auch nur einen Anruf zu machen und euch arbeitsunfähig zu melden, kannst du niemandem weismachen.
Leute, es geht hier um eine
Affekt Handlung, nach dem Tod, der 21 jährigen Tochter meines Mannes.
AU wurde nachgereicht.
Das Forum ist halt wie es ist.
Es geht hier nicht um Rache, es ging um Tipps.
Der Tipp ist: sucht euch einen neuen Job.
Ihr werdet nichts erreichen, wenn ihr gegen irgendetwas vorgeht.
Die fristlose Kündigung bekommt ihr nicht weg und alles andere verschafft vielleicht ein wenig Genugtuung, aber effektiv habt ihr auch nichts davon.
Ihr könnt nur hoffen, das für euren ehemaligen Arbeitgeber die Sache damit erledigt ist, jedes weitere "reizen" würde nur dazu führen, das seine Auskunft über euch an zukünftige AG noch negativer ausfällt.
Zitat :Die fristlose Kündigung bekommt ihr nicht weg
Das sehe ich nicht zwingend so, klar eine ordentliche Kündigung wäre durch, aber bei einer fristlosen ohne vorherige Abmahnung wäre ich mir nicht so sicher, zumindest nicht zu 100%.
Zitat :Kündigung fristlos beider (Grund stand nicht drin)
Probezeit beide
Die fristlose Kündigung sehe ich als nicht so sicher an, gegen die fristgerechte wird man sich wohl kaum wehren können.
Zitat :In der Gewerkschaft
Und?
Zitat :Kündigung nicht beim Inklusionsamt angezeigt
Wie genau beweisbar?
Zitat :Datenschutz verletzt
Wo und wie genau soll das passiert sein? In der Sachverhaltsschliderung ist davon nichts zu lesen.
Zitat :Fürsorgepflicht verletzt
Wo und wie genau soll das passiert sein? In der Sachverhaltsschliderung ist davon nichts zu lesen.
Zitat :Hausfriedensbruch etc.
Aus der Sachverhaltsschliderung ist davon nichts zu erkennen. Wohnung und Garten waren offenbar für jedermann frei betretbar?
Zitat :Abgesehen davon, habe ich nichts mit den Schlüsseln zu tun. Diese benötigt nur mein Mann für seine Arbeit und wurden ihm ausgehändigt. Nicht mir.
Zitat :Natürlich händigte ich diese sofort aus.
Da man die Schlüssel offenbar verwahrt hat und nicht der Mann, hat doch was damit zu tun.
Mal abgesehen davon, das hier eventuell gegen seine Verwahr- und Sicherungspflichten verstoßen hat.
Zitat :Es geht hier nicht um Rache, es ging um Tipps.
Die fristlose Kündigung sehe ich als nicht so sicher an, da könnte man mit psychischer Ausnahmesituation argumentieren, notfalls gestützt mit einem psychiatrischen Gutachten. Aber ob man sich das alles für die paar Tage mehr an Lohn lohnt? Und wie die Partnerin da mit erfolgreich psychischer Ausnahmesituation argumentieren könnte, weis ich auch nicht.
Gegen die Fristgerechte wird man sich wohl kaum wehren können.
Ob ihr vor Gericht ziehen wollt, ist eure Entscheidung. Dabei immer bedenken, das Verhandlungen am Arbeitsgericht nach § 52 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG § 52) grundsätzlich öffentlich sind. Bedeutet jede Person kann als Zuschauer ohne Anmeldung oder Angabe von Gründen an den Sitzungen teilnehmen, so das potentiale Arbeitgeber von allen dort ausgetauschten Details erfahren können.
Zitat :So ein Verhalten wie von Euch, das spricht sich hoffentlich nur in der Firma rum. Aber wenn Ihr jetzt noch dafür sorgt, dass es außerhalb der Firma bekannt wird, dann wird das doch nie was mit einem neuen Job.
So was bleibt meist nicht in der Firma, ist wie bei einem Waldrand im trockenen Sommer. Wie der Wald ist man dann auch in der näheren Umgebung wohl "verbrannt", bedeutet andere Branche (hilft auch nicht immer) oder Suchradius erweitern.
Ich würde arbeitsrechtlich gar nicht dagegen vorgehen. Denn ich sehe noch nichts, was helfen könnte. Wenn dem AG 2 Tage lang wichtige Objektschlüssel fehlen, sind das für den uU 2 Tage Einkommensverluste und jede Menge Ärger mit den Auftraggebern.Zitat :wie würdet ihr vorgehen?
Ich würde zivilrechtlich auch nicht gegen den AG vorgehen. Das würde durchaus nach Rache aussehen, an den Nerven zerren und wahrscheinlich letztlich absolut nichts bringen.
Sozialrechtlich könnte man sofort Grundsicherungsgeld beim JC beantragen.
Evtl. erhaltet ihr schon ergänzend zu diesem Teilzeitjob Bürgergeld/Grundsicherungsgeld ?
Dann dürfte am Montag mit der wichtigen Mitteilung am Montag über den Jobverlust das Nötigste in Sachen Existenzsicherung getan sein.
Mein Beileid zum Tod der Tochter.
Bei der Geschichte sollte das Augenmerk darauf gerichtet werden, dass das alles nicht zu bekannt wird. Damit die Arbeitsplatzsuche nicht noch zusätzlich verkompliziert wird. Denn spätestens, wenn der neue mögliche AG bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit + möglichem Arbeitsgerichtsverfahren erfährt, springt der doch ab. Das ist das Problem.
wirdwerden
Zitat :Denn spätestens, wenn der neue mögliche AG bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit + möglichem Arbeitsgerichtsverfahren erfährt, springt der doch ab. Das ist das Problem.
Also sollen AN niemals den Weg zum Arbeitsgericht wählen um ihren "Ruf" nicht zu schädigen.
Ich denke man darf im gegebenen Fall auch den dramatischen Hintergrund nicht außer Acht lassen, der Tod eines Kindes, das steckt niemand so einfach weg. Und hinsichtlich des "Rufes", eben deshalb sollte man vor das Arbeitsgericht ziehen und die fristlose Kündigung angreifen.
Das habe ich nicht geschrieben. Nur wenn man die ganzen Puzzle-Steinchen zusammen setzt, dann kann das einen neuen Arbeitgeber schon sehr nachdenklich stimmen. Und, auch in einer Ausnahmesituation kann doch zumindest der Partner zum Telefonhörer greifen. Und - wenn nicht mal das beherrscht wird, glaubst Du wirklich, dass das nach Ende der Probezeit besser wird? Mir geht es hier darum, nicht den Weg in eine vernünftige Zukunft mit einem Job von vornherein unnötig zu erschweren bzw. zu verbauen. Da ist keine Prinzipienreiterei angesagt.
wirdwerden
Was könnte das beim Arbeitsgericht bringen?Zitat :Und hinsichtlich des "Rufes", eben deshalb sollte man vor das Arbeitsgericht ziehen und die fristlose Kündigung angreifen.
Meinst du, weil Kollegen, die mit dem AG in der Wohnung und im Garten waren, und wohl erfuhren, was passiert war, könnte der Ruf der beiden gekündigten AN geschädigt werden?
Ist das nicht etwas sehr weit hergeholt?
Niemals--- schreibt hier niemand, und durch den Gang zum Gericht wird kein Ruf geschädigt.Zitat :Also sollen AN niemals den Weg zum Arbeitsgericht wählen um ihren "Ruf" nicht zu schädigen.
Der AG musste in der Probezeit das Integrationsamt nicht einschalten, liest man bei Haufe, und wann das unbedingt erfolgen muss :
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/kuendigung-schwerbehinderter-menschen-und-das-integrationsamt_218_532846.html
Wie denn?Zitat :Auch bei anderen Firmen hat er uns durch seine Aufregung schlecht gemacht.
WANN habt ihr die Kündigung erhalten?
Hast du schon einen Anwalt befragt?
Zitat :Und - wenn nicht mal das beherrscht wird, glaubst Du wirklich, dass das nach Ende der Probezeit besser wird?
Immerhin haben wir es hier mit einer absoluten Ausnahmesituation zu tun, das doch nicht wie bei "normalen" Krankschreibung den AG nicht rechtzeitig informiert. Ich meine, auch wenn der betroffene AG das Versäumnis nicht gut findet und berechtigter Weise auch eine ordentliche Probezeitkündigung aussprechen darf, so gehe ich doch davon aus das der überwiegende Teil der sonstigen Arbeitgeber trotzdem ein gewisses Verständnis aufbringen.
Und insgesamt denke ich das sich eine ordentliche Kündigung in der Probezeit immer noch besser anhört als eine "Fristlose".
Welche sonstigen AG?Zitat :so gehe ich doch davon aus das der überwiegende Teil der sonstigen Arbeitgeber trotzdem ein gewisses Verständnis aufbringen.
Es gibt hier 1AG, der 2 AN fristlos gekündigt hat.
Dieser AG wusste spätestens am 2. Tag, was die Ursache für das Fehlen der beiden AN war.
Selbstverständlich. Doch soweit ist es noch lange nicht.Zitat :Und insgesamt denke ich das sich eine ordentliche Kündigung in der Probezeit immer noch besser anhört als eine "Fristlose".
Richtig erkannt.Zitat :Das Forum ist halt wie es ist.
Was man nach den hier lesbaren Hinweisen tut, ist eure Sache.
Wenn jetzt schon mit sowas lächerlichem wie Datenschutz, Fürsorgepflicht und Hausfriedensbruch argumentiert wird, dann gute Nacht... Davon ist in der geschilderten Situation nichts zu erkennen.
So macht man die Situation nur noch schlimmer...
Zitat :Wo und wie genau soll das passiert sein? In der Sachverhaltsschliderung ist davon nichts zu lesen.
Er hat von fremden Handys, solche Dinge schreiben lassen wie
"Dein Mann liegt völlig zerstört Zuhause. Sieh zu dass du seine Schlüssel besorgst. Dein Mann hat wohl kein Bock zu arbeiten. So wie er aussieht muss der wohl ins Krankenhaus etc."
Was geht es andere an?
Das kann er von seinem Handy schreiben.
Und als ich Untensilien hinbrachte, hat er sich auch mit den Mitarbeitern darüber unterhalten.
Die Mitarbeiter unter sich können das ja tun, nur er hat sich ja nicht weiter dazu zu äußern.
Die Schlüssel waren auch nicht wirklich bei mir.
Mein Mann hat sie nur in der Situation im Garten vergessen. Da er in der Situation einfach los nach Hause ist und alleine sein wollte.
Und er selbst, der Chef, weiß, dass mein Mann, sich im Sommer eigentlich immer im Garten aufhält.
Man trägt außerhalb der Arbeitszeit die Schlüssel ja nicht immer bei sich.
Und er wäre auch ohne die Dinger in alle Objekte gekommen. Man braucht sie nur, falls Mal nicht geöffnet ist.
Desweiteren war ich zum Beispiel bei der Bundespolizei eingesetzt und dafür brauche ich sicher keine davon. Da man auch dort immer rein kommt.
Wie gesagt, es ging ja nur darum, welches rechtliche Verhalten für beide Seiten das Beste ist. Ganz sicher nicht um Rache, wie der Ein oder Andere meint.
Zitat :Ich würde arbeitsrechtlich gar nicht dagegen vorgehen. Denn ich sehe noch nichts, was helfen könnte. Wenn dem AG 2 Tage lang wichtige Objektschlüssel fehlen, sind das für den uU 2 Tage Einkommensverluste und jede Menge Ärger mit den Auftraggebern.
Er kam in die Objekte, siehe vorheriges Zitat.
Zitat :Ich würde arbeitsrechtlich gar nicht dagegen vorgehen. Denn ich sehe noch nichts, was helfen könnte. Wenn dem AG 2 Tage lang wichtige Objektschlüssel fehlen, sind das für den uU 2 Tage Einkommensverluste und jede Menge Ärger mit den Auftraggebern.
Er kam in die Objekte, siehe vorheriges Zitat.
Irgendwie seid Ihr noch nicht in der Realität angekommen. Und das ist Voraussetzung, um die juristische Lage einzuschätzen. Da hat man zwei Mitarbeiter, die schon in der Probezeit Auffälligkeiten zeigen. Unzuverlässig sind. Und dann vergisst man auch noch den Schlüssel wo auch immer. Es ist völlig einerlei, ob der AG noch Zugang zu den Objekten hatte. Fakt ist, dass so Schlüssel bei dem Verhalten auch mal schnell in falsche Hände kommen. Natürlich waren die Schlüssel sofort herauszugeben. Was denn sonst? Und ob der Chef ein anderes Handy benutzt oder sein eigenes, das ist nur eine Angelegenheit zwischen dem Handy-Eigentümer und dem Chef; geht Euch gar nichts an. Nun ja, und ein Hinweis darauf, dass man Deinem Mann vielleicht helfen sollte, was ist denn daran so schlimm? War vielleicht gut gemeint?
wirdwerden
Zitat :Und er wäre auch ohne die Dinger in alle Objekte gekommen. Man braucht sie nur, falls Mal nicht geöffnet ist.
Desweiteren war ich zum Beispiel bei der Bundespolizei eingesetzt und dafür brauche ich sicher keine davon.
Etwas zu kurz gedacht?
Es handelt sich ja offensichtlich nicht um einen x beliebigen Schlüssel für ein Toilettenhäuschen auf einer Raststätte, sondern um Schlüssel, mit denen man diverse Kundenobjekte, zu jeder Zeit betreten kann.
Das der AG dort nervös wird, wenn die Neuen nach wenigen Tagen samt Schlüssel von der Bildfläche verschwinden ist für mich wirklich nachvollziehbar...
Zitat :Er kam in die Objekte,
Das Problem, was der AG hatte, ist das IHR noch in die Objekte hättet kommen können.
Zitat :Wie gesagt, es ging ja nur darum, welches rechtliche Verhalten für beide Seiten das Beste ist.
Dann beantworte doch mal die Frage, was ist Dein / Euer Ziel?
Spatenklopper, hier sind wir nun wirklich einer Meinung. Das Problem ist doch, dass man überhaupt nicht einschätzen kann/will, wie die derzeitige Situation aussieht, in der juristischen Bewertung. Und man kann auch Hauptkriegsschauplätze nicht von Nebenkriegsschauplätzen und Plätzen, die gar keine Schauplätze sind, unterscheiden. Ganz sicherlich ist der ehemalige Chef nicht ein Muster von gefühlvollem Umgang mit den Arbeitnehmern. Nur, gerade im Arbeitsleben haben wir doch das Problem, dass man sich die Personen, mit denen man zu tun hat, nicht aussuchen kann. Und auch mit den Macken anderer leben muss.
Noch zum Schlüsselproblem: falls in der kritischen Phase wirklich dort was abhanden gekommen wäre, keine Ahnung, wie die Versicherung reagiert hätte, wenn dann die Stellungnahme des Chefs wie folgt ausgesehen hätte: ein Schlüssel war bei einem Mitarbeiter, der einfach weggeblieben ist. Nee, ich hab mich nicht unverzüglich um Rückgabe des Schlüssels bemüht.....
Hier sollte es doch nur um richtige Weichenstellung für die Zukunft gehen. Aber selbst das ist ja wohl noch gar nicht bei den Beiden angekommen. Deshalb ist Deine Schlussfrage völlig berechtigt.
wirdwerden
Zitat :Er hat von fremden Handys, solche Dinge schreiben lassen wie
Ich sehe da keinen Datenschutz verletzt, denn das menschliche Gehrin unterliegt nicht dem Datenschutz. Bei physisch gespeicherten Daten sieht das dann schon wieder anders aus, aber die fremden Smartphone waren wohl private Gerate?
Zitat :nur er hat sich ja nicht weiter dazu zu äußern.
In gewissem Umfang darf er das, muss er sogar auch gegenüber den Auftraggebern im Rahmen der Rechenschaftspflichten. Ohne die Schlüssel würde das auch wieder anders aussehen.
Zitat :falls in der kritischen Phase wirklich dort was abhanden gekommen wäre, keine Ahnung, wie die Versicherung reagiert hätte,
Je nach dem was da abhanden gekommen wäre, ist die Reaktion der Versicherung das kleinste Problem.
Und bei Auftraggebern / Einsatzorten wie Bundespolizei gibt auch die Hausdurchsuchung einen nachvollziehbaren Zusammenhang
Ob der Chef in die Objekte rein kam und ob du früher mal bei der BP warst und überall reinkamst... ist völlig irrelevant für deine Frage nach Tipps und wie Forenuser vorgehen würden.Zitat :Er kam in die Objekte, siehe vorheriges Zitat.
Ich würde weder arbeitsrechtlich noch zivilrechtlich vorgehen, sondern sozialrechtlich vorgehen...
s. mein Beitrag #9 zur Existenzsicherung.
Und ? Noch unbeantwortet, aber evtl. auch irrelevant
- WANN habt ihr die K. erhalten?
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