Fehleinschätzung Finanzamt Verlustfestllung

2. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
BananaDealer
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehleinschätzung Finanzamt Verlustfestllung

Hallo liebe Community,

ich habe einen komischen Fall:
- Normales Vollzeit-Masterstudium 2020 - 2023
- Berufseinstieg März 2023
- Verlustvortrag für die Jahre eingereicht über WISO
- Werbungskosten inkl. Auslandssemester wie als "Arbeitnehmer" eingetragen, da Zweitstudium nach Rechtslage so m. W. n. gewertet wird

Erst kam RM vom bearbeitenden Finanzbeamten, dass eine "Arbeitgeberbescheinigung über die Fortbildungskosten" fehlen würde. Daraufhin habe ich nachgfragt und erläutert, es wäre ein normales Zweitstudium in Form des Master gewesen, es gab keine Arbeitgeber in dem Zusammenhang. Der Beamten wollte mir am Telefon dann erklären, dass bei einem Studium keine Webungskosten und damit keine Verluste entstehen können, dafür müsse man ja arbeiten. Draufhin habe ich Einspruch eingelegt mit den relevanten Paragraphen und BFH Rechtssprechungen und einer erneuten Darlegung, dass es ein normales Vollzeit-Zweitstudium ist (das ist doch ein Standardfall!). Als Antwort kam dann nur der Verweis auf die vorherigen Schreiben und wieder die ominöse "Arbeitgeberstellungnahme" über irgendwelche "Zuschüsse zum Studium", mehr nicht. Also absolut vorbei am Sachverhalt, nichtmal irgendwas zum Studium oder so.

Aus meiner Sicht eine gravierende Fehleinschätzung des Finanzamts, bzw. Nicht-Befassen mit dem Sachverhalt. Oder bin ich hier völig auf dem Holzweg und hab irgendwas nicht verstanden? Das kann doch nicht sein ...

Wie gehe ich am besten weiter vor? Der mit zugewiesene Beamten scheint ja schlichtweg keine Ahnung zu haben oder sich nicht mit mir befassen zu wollen, daher komme ich über den auch nicht weiter.

Danke euch und beste Grüße
BananaDealer




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34487 Beiträge, 17813x hilfreich)

Wenn der Einspruch abgelehnt wurde, bleibt nur der Weg zum Finanzgericht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
BananaDealer
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wenn der Einspruch abgelehnt wurde, bleibt nur der Weg zum Finanzgericht.


Der Beamte hat erneut eine Frist gesetzt, die Unterlagen nachzureichen. Diese gibt es aber schlichtweg nicht, natürlich habe ich nochmal nachgefragt, aber ds fruchtet anscheinend nicht. Der Einspruch ist, so würde ich denken, noch nicht ganz abgelehnt.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34487 Beiträge, 17813x hilfreich)

Der Einspruch ist, so würde ich denken, noch nicht ganz abgelehnt. Die schriftliche Ablehnung müssen Sie natürlich noch abwarten.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130573 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von BananaDealer):
Wie gehe ich am besten weiter vor?

Man könnte dem Beamten mitteilen, dass es keinen Arbeitgeber gibt und seine Anforderungen somit völlig sinnlos sind da die Anforderungen niemals von Dir erfüllt werden können. Dann erlässt er den rechtsmittelfähigen Bescheid eventuell etwas schneller.

Da es offenbar noch keinen Steuerbescheid gab, wird man den abwarten müssen. Darauf steht dann, was man machen muss, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist. Gleiches gilt für den eventuell eitreffenden Ablehungsbescheid.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
BananaDealer
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte dem Beamten mitteilen, dass es keinen Arbeitgeber gibt und seine Anforderungen somit völlig sinnlos sind da die Anforderungen niemals von Dir erfüllt werden können. Dann erlässt er den rechtsmittelfähigen Bescheid eventuell etwas schneller.


Das habe ich mehrfach schriftlich und am Telefon erklärt. Kann man beim Finanzamt nicht irgendwie erwirken, dass ein zweiter oder anderer Beamter sich das Thema anschaut? Es gibt ja nicht mal einen echten "Streitfall", sondern der Beamte versteht schlichtweg nicht, worum es geht, trotz Erklärungen.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34487 Beiträge, 17813x hilfreich)

Kann man beim Finanzamt nicht irgendwie erwirken, dass ein zweiter oder anderer Beamter sich das Thema anschaut? Nein - die Sachbearbeiter des Finanzamtes haben feste Zuständigkeiten.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50246 Beiträge, 17588x hilfreich)

Zitat (von BananaDealer):
Kann man beim Finanzamt nicht irgendwie erwirken, dass ein zweiter oder anderer Beamter sich das Thema anschaut?

Erst im Rahmen eines Einspruchs. Damit man den einlegen kann muss es aber erst einmal einen Bescheid geben.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50246 Beiträge, 17588x hilfreich)

Zitat (von BananaDealer):
Kann man beim Finanzamt nicht irgendwie erwirken, dass ein zweiter oder anderer Beamter sich das Thema anschaut?

Erst im Rahmen eines Einspruchs. Damit man den einlegen kann muss es aber erst einmal einen Bescheid geben.

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#9
 Von 
BananaDealer
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Erst im Rahmen eines Einspruchs. Damit man den einlegen kann muss es aber erst einmal einen Bescheid geben.


Es gibt bis jetzt nur eine Ablehnung der Verlustvorstellung, aber quasi nur als Dreizeiler, ohne weiteren Inhalt. Es wird immer nur auf die Arbeitgeberstellungnahme verwiesen, die es nicht gibt. Gilt das als Bescheid? Ich habe hier trotzdem Einspruch eingelegt.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34487 Beiträge, 17813x hilfreich)

Es gibt bis jetzt nur eine Ablehnung der Verlustvorstellung Und trotzdem sollen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen? Irgendwie unlogisch... Vielleicht laden Sie das Schreiben hier mal anonymisiert hoch, damit wir uns das angucken können.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130573 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von BananaDealer):
Gilt das als Bescheid?

Nö, da steht das Wort "Bescheid" drin.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Nur vorsichtshalber: wie hoch waren die geltend gemachten Werbungskosten 2020 bis 2023 jeweils pro Jahr und die hoch die Einnahmen im Jahr der Arbeitsaufnahme?

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#13
 Von 
BananaDealer
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Sachverhalt ist wie folgt:

- Einreichung des Verlustvortrags 2020 und 2021 (die anderen folgten auch nach und nach)
- 2020 bis 2023 in Summe ca. 25.000 Verlustvortrag, dabei bereits Auslandssemester inkludiert, abzüglich Einkommen Werkstudententätigkeit ca. 8000 übrig in 2023 mit Berufsstart
- Nach Einreichen von 2020 und 2021 wurde die "Stellungnahme des Arbeitgebers über die Höhe der Rückzahlung Fortbildungskosten" verlangt sowie erklärt, dass übrige Werbungskosten wie Homeoffice nicht angesetzt werden können, da kein Arbeitslohn / nicht im Einklang mit damaligen Steuerrecht
- Klärung per Mail und Telefon nicht zielführend, der Beamte sagt, dass es im Studium keine Werbungskosten gibt, ich habe deutlich gemacht, es geht um ein Vollzeit-Zweistudium (Master) ohne AG-Bezug
- Weiterer Brief, dass Verlustfeststellung nicht erfolgen kann, schriftliche "Stellungnahme des Arbeitgebers" fehlt. Der "Ansatz der Fortbildungskosten kann nicht geprüft werden"
- Danach habe ich Einspruch erhoben, der erneut zweifelsfrei darlegt, dass ich mich in Zweitstudium befand und nach der Rechtslage und den BFH-Sprechungen meine Werbungskosten im Rahmen des MAsters geltend machen möchte (vorweggenommen)
- Antwort war darauf nur Ablehnung mit Verweis auf die vorherigen Dokumente sowie erneut das einfordern der Arbeitgeberstellungnahme, mehr nicht.

Daher bin ich etwas am verzweifeln, ich habe umfassend und mehrfals sowohl schriftlich als auch telefonisch erklärt, dass ich nicht mit AG-Bezug studiert habe und nicht weiß, was er mit Arbeitgeberstellungnahme meint.

Ich bin doch für das Finanzamt ein 0815 Fall, mir ist schleierhaft, wieso dies so ein Problem ist...

Danke euch und LG
BananaDealer

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130573 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von BananaDealer):
Danach habe ich Einspruch erhoben

An der Stelle gibt es das Rechtsmittel des "Einspruch" nicht, es war also nur eine "Richtigstellung"/"Reklamation".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2735 Beiträge, 764x hilfreich)

Zunächst bitte erst einmal den Verfahrensstand darlegen!

Sind die ESt-Bescheide 2020 und 2021 bereits ergangen? Oder befindet sich das FA hier noch in der Rechtsfindung?

Soweit die Bescheide noch nicht ergangen sind:

Entweder gar nicht mehr reagieren, dann kommt irgendwann der Bescheid, gegen den man dann Einspruch einlegt. Oder direkt um Erstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitten, das beschleunigt die Sache.

Soweit die Bescheide bereits ergangen sind:

Einspruch gegen die Bescheide einlegen. Neben den Wk auf den nicht ergangenen Verlustfeststellungsbescheid als Beschwer nach §10d Abs.5 Sätze 4+5 EStG hinweisen.

Soweit man sich tatsächlich schon im Einspruchsverfahren befindet:

Um Abgabe an die Rechtsbehelfsstelle bitten.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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