Erfolgsquote bei Beschwerden gegen Einstellungen von Strafverfahren

2. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
FragendesWesen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)
Erfolgsquote bei Beschwerden gegen Einstellungen von Strafverfahren

Hallo

Ich frage mich wie wahrscheinlich es ist, dass ein Verfahren aufgrund von Beschwerde nach der Einstellung wieder eröffnet wird.
Ist es bekannt wie hier die Statistiken sind? Gibt es überhaupt welche?

Gilt sowas als harte Nuss und ist eher sehr selten?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blutswente
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von FragendesWesen):
.... wie wahrscheinlich es ist, dass ein Verfahren aufgrund von Beschwerde nach der Einstellung wieder eröffnet wird.


Ich nehme an, Du meinst das Rechtsmittel der Beschwerde durch den Geschädigten.

Diese Beschwerde ist zu 99% vergebens, denn die Staatsanwaltschaft hat sich ja etwas dabei gedacht, als die einstellte.
Meist ist der Grund für die Einstellung schlicht Überlastung.

Viele Arbeit investieren, damit am Ende ein Eierdieb 30TS bezahlen muß ... Das lohnt nicht.

Für die innere Hygiene kann eine solche Beschwerde jedoch nützlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42885 Beiträge, 14799x hilfreich)

Na ja, es kommt drauf an, warum eingestellt wird. Da gibt es ja die verschiedensten Gründe. Vom "Mengenrabatt" über fehlenden Anfangsverdacht, weil Verhalten nicht strafbar, fehlende Beweise, unbekannten Aufenthalts von Täter oder Zeugen, Doppelverfolgung, Verbrauch der Strafklage u.s.w., u.s.w.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130604 Beiträge, 41548x hilfreich)

Zitat (von FragendesWesen):
Ich frage mich wie wahrscheinlich es ist, dass ein Verfahren aufgrund von Beschwerde nach der Einstellung wieder eröffnet wird.

Wenn es keine haarsträubenden Fehler oder bahnbrechenden Neuigkeiten gibt, eher gering bis 0.



Zitat (von FragendesWesen):
Ist es bekannt wie hier die Statistiken sind? Gibt es überhaupt welche?

Mir wäre da keine solche bekannt.



Zitat (von Blutswente):
Für die innere Hygiene kann eine solche Beschwerde jedoch nützlich sein.

Vollkommen korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42885 Beiträge, 14799x hilfreich)

Da die Einstellungsgründe auf so vielen verschiedenen Rechtsgrundlagen basieren, kann es doch gar keine aussagefähige Statistik geben. Das Verfahren gegen den ungarischen Geheimdienst, der die Tarnkappe erfunden hat, die die Person, welche die Kappe aufsetzt, unsichtbar macht (den Fall gab es) wird genauso eingestellt, wie das Verfahren gegen einen Mörder, der so nebenbei noch einen Lippenstift für seine Süße geklaut hat. Auch das Verfahren wegen häuslicher Gewalt, bei dem der Mann der Frau mit dem Besenstiel die Vorderzähne ausgeschlagen hat, wird dann eingestellt werden, wenn sie hinterher nach Versöhnung erklärt, sie sei die Treppe ganz alleine runter gepurzelt. Oder das Verfahren, dass der Anzeigenerstatter "aus Sicherheitsgründen" bei mehreren Behörden zur Anzeige gebracht hat.

Mitunter nimmt die Staatsanwaltschaft auch gerne die Ermittlungen wieder auf. Eben, wenn die Zeugen zunächst gar nichts sagen oder alles sehr schwammig, sich dann aber ärgern und sich endlich zu einer substantiierten Aussage aufraffen. Noch ein Grund für Einstellungen, der oft nicht realisiert wird: wenn man einen (möglichen) Täter anklagt, er freigesprochen wird, aus Mangel an Beweisen, ist es faktisch fast unmöglich, bei neuen Erkenntnissen zu Lasten des Verurteilten das Verfahren wieder aufzunehmen. Wenn man das Verfahren jedoch eingestellt hat, nach Abschluss der Ermittlungen, dann kann man bei neuen Erkenntnissen jederzeit die Ermittlungen wieder aufnehmen.

Worauf ich hinaus will: selbst wenn es eine Statistik gäbe, wäre sie wegen der Vielfältigkeit der Entscheidungen in keiner Richtung aussagekräftig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.061 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.