Miete zu hoch

3. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
go437828-68
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Miete zu hoch

Ich kenne mich hier absolut nicht aus und dachte ich frage jetzt einfach mal. Das ganze Thema finde ich auch etwas komplex und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Vorab ich wohn schon realtiv lange hier und eigentlich fand ich die Wohnung von anfang an zu teuer nur bei uns im Ort muss man froh sein eine Wohnung zu finden.

Ich bezahle 525€ Kaltmiete für 34m² und das ist schon happig zumal das eine Dachwohnung ist und hier noch keine Schräge abgezogen wurde. Schräge gibts beidseitig, also realtiv viel. Die m² beinhalten aber die ganze Wohnung, also mit Flur,Bad und Küche(komplette Grundfläche also Küchezeile wurde z.b. nicht abgezogen).

Jetzt hab ich irgendwas gelesen das die Miete gar nicht höher als 20% des Mietspiegels sein darf und erst recht nicht 50% übersteigen darf.

15,44€ wäre der Preis pro Quadratmeter(immernoch keine Schräge abgezogen)
örtlicher Mietspiegel liegt ca. bei 9,50€ pro m². 9,5€x1,2=11,40€ oder 9,5€x1,5=14,25€, ich bin bei 62% über dem Mietspiegel. Die 2 Rechnungen sind die 20% und 50% grenze die ich gefunden habe zwecks Ordnungswiedrigkeit und Straftat. Wobei ich mich eigentlich ganz gut mit meinem Vermieter verstehe und hier nicht von Straftat reedn möchte. Ich seh Ihn eh selten, weil er gar nicht hier wohnt und maximal 1x Im jahr zur Fugenkontrolle kommt.

Wäre das nicht viel zu viel???




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von go437828-68):
Wäre das nicht viel zu viel???
Hast du jetzt nach x Jahren ein Mieterhöhungs-Schreiben vom Vermieter erhalten?
Zahlst du keine Pauschalmiete mehr?

Zitat (von go437828-68):
Die 2 Rechnungen sind die 20% und 50% grenze die ich gefunden habe zwecks Ordnungswidrigkeit und Straftat.
Wie bitte? Wo hast du das gelesen? Meinst du Mietwucher?

-- Editiert von User am 3. August 2026 12:57

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 51x hilfreich)

Antwort einer KI:
- Mietwucher (§ 291 StGB): Die Miete liegt über 50 % über der Vergleichsmiete, und eine persönliche Zwangslage des Mieters wurde bewusst ausgenutzt. Dies ist eine Straftat und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren (in schweren Fällen bis zu zehn Jahren) bestraft werden.
- Mietpreisüberhöhung (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz – WiStG): Die Miete liegt mehr als 20 % über der Vergleichsmiete, weil eine allgemeine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt wird. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Beides hilft dem Mieter nicht und zerstört nur das persönliche Verhältnis zum Vermieter - vor allem wenn der Preis bisher als angemessen akzeptiert wurde. Eventuell könnte er nach Auszug den überhöhten Anteil der letzten drei Jahre (davor verjährt) zurückfordern - das ist aber kein Selbstläufer und könnte bis dahin verwirkt sein, daher zuerst Anwalt fragen!

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6798 Beiträge, 2378x hilfreich)

Mir ist die Beschreibung des Mietobjekts zu dürftig.
Möblilierung ?
Untermieter oder Hauptmieter in der BRD ??
Gibts keinen Mieterverein in der Nähe ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von beppi):
daher zuerst Anwalt fragen!
Und was sollte der TE (gegen Honorar) fragen?
Durch Nachlesen ergibt sich:

Der TE wohnt schon relativ lange in der kernsanierten DG-Wohnung, fand sie schon beim Einzug relativ teuer in der Pauschalmiete und in seinem ersten Beitrag von 11/24 war die Wohnung 34 m² groß...und irgendwas an der Wohnfläche war nicht abgezogen...und die 70,- für Haushaltsenergie/Strom in der Pauschalmiete waren ihm zu teuer.

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Strom-Pauschle-trotz-Zaehler-__f625006.html

Falls der Pauschalmietvertrag noch unverändert gilt, kann der TE getrost vergessen, was er gelesen/gefunden/gerechnet hat.

Pauschalmiete, Antwort einer KI:
Mietmodell, bei dem die Kaltmiete und sämtliche Nebenkosten in einem einzigen, festen monatlichen Gesamtbetrag zusammengefasst sind. Es gibt keine jährliche Abrechnung, keine Nachzahlungen und keine Rückzahlungen.
Eine Pauschalmiete zu erhöhen hängt davon ab, ob der Grund für die Erhöhung die Nebenkosten oder der Nettomietanteil ist, und erfordert zwingend eine vertragliche Vereinbarung oder gesetzliche Regelung nach § 560 BGB.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3557 Beiträge, 1369x hilfreich)

Zitat (von go437828-68):
Küchezeile wurde z.b. nicht abgezogen

Warum sollte sie?!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#6
 Von 
go437828-68
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du jetzt nach x Jahren ein Mieterhöhungs-Schreiben vom Vermieter erhalten?

Nein ich hab kein schreiben wegen einer Mieterhöhung erhalten, ich bin zufällig auf das Thema im Internet gestoßen und hab etwas über Mietwucher gelesen. Da wurde mir wieder klar wie teuer meine Wohnung ist.
Zitat (von Anami):
Zahlst du keine Pauschalmiete mehr?

Die Miete ist nicht wirklich Pauschal, sondern nur die Nebenkosten sind Pauschal. Zählt das dann als Pauschalmiete? Also meine Kaltmiete ist ganz klar im Mietvertrag festgesetzt, mit 525 Euro. Die Wohnfläche ist freigelassen. Die Nebenkosten sind danach Pauschal mit 160 Euro festgesetzt und beinhalten unter anderem auch Strom und Wasser. Wir haben keine Zähler im Haus. Wobei mittlerweile wurden Stromzähler verbaut, aber ich bezahle weiterhin die Nebenkosten Pauschal, dazu auch den Strom. Darum ging es in meinem alten Post von damals. Ob er deswegen nun verpflichtet wäre das von Pauschal auf Abrechnung zu ändern. Mir wurde hier nein gesagt. Ich hab aber wie Sie gesagt haben keine Abrechnungen am Jahresende.

Zitat (von Anami):
Falls der Pauschalmietvertrag noch unverändert gilt, kann der TE getrost vergessen, was er gelesen/gefunden/gerechnet hat.


Ich gehe eh davon aus das die Miete, selbst wenn sie zu hoch ist als "angemessen" zählt, weil ich wohne hier schon seid ca. 4 Jahren und hab auch die Miete immer bezahlt ohne mich beim Vermieter zu beschweren. Ich will auch niemanden anklagen, sonderen eher nachhaken ob man dagegen was machen könnte und eventuell zukünftige Miete senken kann.

Ich wohne in deinem Dorf mit ~7500 Einwohner, aber hier gibt es unter anderem eine große Firma mit 4 Werken(alle hier). Die hat rund 1000 Mitarbeiter und daher ist es sehr schwer eine Wohnung hier im Ort zu finden.

Zitat (von Anami):
und die 70,- für Haushaltsenergie/Strom in der Pauschalmiete waren ihm zu teuer.

Mittlerweile gibt es Zähler und ich benötige, wie in meinem früheren Post erwähnt, fast nur die hälfte davon ;D
In dem Post ging es aber auch nur um die Pflicht das nun mit Zähler abzurechnen, weil mir damals die Miete schon zu teuer war. Wenn ich ca. 30 Euro sparen kann Pro Monat sind das nunmal auch 360 Euro im Jahr.

Zitat (von 3,141592653):
Warum sollte sie?!

Ich hab das nur erwähnt, weil ich meine Wohnungsgröße selbt ausgerechnet habe, im Mietvertrag ist die die Angabe leer gelassen. Im Wohnungsinserat war sie damals zwar angegeben, aber ich hab das nachträglich nochmals ausgemssen. Ich hab so ca. 28m² abzüglich Dachschräge bei 525 Euro Kaltmiete und das finde ich halt viel. Das sind 18,75 Euro pro m² und der Örtlich Mietspiegel liegt bei 9,5 Euro pro m². Also das ist schon mehr als das doppelte. Ich mein die größe ist perfekt, aber der Preis halt nicht.


Entschuldigung das ich so lange gebraucht habe zum Antworten, aber ich geh halt nicht davon hier was machen zu können. Ich wollte lediglich mal nachhaken ob es Möglichkeiten gibt zukünftiger weniger zu zahlen. Da ich kein Rechtsschutz habe, ist das bei mir auch immer so eine Frage ob ich überhaupt daran Intresse hätte etwas zu machen. Unter anderem bin ich einfach froh im Ort eine Wohnung gefunden zu haben. Wie erwähnt gibt es hier so gut wie keine Anzeigen, eventuell 5-10 Stück pro Jahr.

Dank das ihr euch trotzdem die Mühe macht das zu lesen und ich Wünsch euch ein schönes Wochenende.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von go437828-68):
Nein ich hab kein schreiben wegen einer Mieterhöhung erhalten,
Also vergiss den ganzen Zinnober.
Du wohnst halt seit Jahren teuer... und kannst auch an den pauschalen Nebenkosten nichts ändern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10863 Beiträge, 4770x hilfreich)

Anami's Antworten sollte man eigentlich immer ignorieren. Reines Bauchgefühl ist ein schlechter Ratgeber. Insbesondere wenn es das Bauchgefühl eines anonymen Internetusers ist, dessen Antworten hier im Forum mit der Rechtslage eher zufällig etwas zu tun haben.

Es gibt hier im Thread sowenig konkrete Antworten, weil es im Zweifel auf jedes Detail ankommt. Zudem sind manches Mal Sonderfälle zu beachten. Es bringt z.B. nichts, wenn du erfolgreich eine zu hohe Miete rügst aber gleichzeitig die Wohnung verlierst, weil irgendwo ein Eigenbedarf hervorgezaubert wird. Du sprichst ja selber davon, dass du auf die Wohnung angewiesen bist und es schwer ist, eine andere Wohnung zu bekommen.

Von daher empfehle ich zunächst selber zu überlegen, ob du notfalls Alternativen finden würdest und wie schwer es deinem Vermieter fallen würde, dir zu kündigen und dir anderweitig zu schaden. Wenn es einen Mieterverein vor Ort gibt, dann könntest du diesem beitreten und dich dort beraten lassen. Die helfen dir dann im Zweifel auch mit Hinweisen, wie du die korrekten Quadratmeter deiner Wohnung berechnen kannst. Ob sich das lohnt, kann dir keiner garantieren. Manchmal hilft auch nur die Beratung für ein besseres Gefühl.

Es wäre aber noch etwas zu bedenken. Du wohnst seit 4 Jahren dort. Es ist nicht ausgeschlossen, dass irgendwann das Thema Mieterhöhung aufkommt. Spätestens dann könnte ein Mieterverein und die typischerweise dort enthaltene Rechtschutzversicherung helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Anami's Antworten sollte man eigentlich immer ignorieren.
Zum Glück hast du ---eigentlich--- eingefügt.
Denn hier war aufgrund der Fragestellung des TE gar kein höheres mietrechtliches Wissen vonnöten. Nicht mal Bauchgefühl war nötig.
Denn der TE hatte zufällig über etwas zu Mietwucher im Netz gelesen...und da dachte er sich... frag ich mal...ob das wohl auch mich betrifft?
Eigentlich hätte es für dich bereits genügt, den #6 komplett bis zum Ende zu lesen... oder mal den früheren Beitrag des TE zu seiner *Pauschalmiete* nachzulesen.

Also bitte: Eigentlich ist es lediglich richtig, falsche Antworten zu korrigieren.
Zitat (von cauchy):
Von daher empfehle ich zunächst selber zu überlegen,
Ja, das empfehle ich dir eigentlich auch...

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10863 Beiträge, 4770x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du wohnst halt seit Jahren teuer... und kannst auch an den pauschalen Nebenkosten nichts ändern.
Es war genau dies, was mich zu meinem Posting veranlasst hat. Dieses Bauchgefühl des users ist so in der Form falsch.

Es gibt Möglichkeiten, gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Das hängt von vielen Details ab. In Gegenden mit Mietpreisbremse ist es einfacher als woanders. Aber auch andernorts gibt es Möglichkeiten, bei zu hohen Mieten eine Rückzahlung einzuklagen. Da dies schnell zu Verstimmungen führen kann, sollte man dies jedoch sorgfältig prüfen, bevor irgendwelche Aktionen gestartet werden. Ein Mieterverein kann da helfen.

Die Antwort von beppi hatte das übrigens schon korrekt angedeutet, auch wenn sie eher den strafrechtlichen Teil beleuchtet hat. Aber auch das hat anami nicht verstanden. Da gibt im Zweifel jede ki sinnvollere Antworten als ein user, dessen natürliche Intelligenz sich auch nach Jahren mit zehntausenden Beiträgen und ebenso vielen Korrekturen durch andere Forumsnutzer sich nicht wesentlich weiterentwickelt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das hängt von vielen Details ab.
Gern kannst du den TE um die notwendigen Details bitten.
Deshalb ist einem oder allen Usern längst nicht zu empfehlen, meine Antworten zu ignorieren. Weder sein Bauchgefühl noch ein Detail könnte auf eine geltende Mietpreisbremse hinweisen, weil
- Ich wohne in deinem Dorf mit ~7500 Einwohner,
- Das Haus wurde vor ein paar Jahren Kernsaniert,

Ich hatte durchaus den #2 verstanden.

Doch man kann gern mal lesen, ob sich für die Region oder Kommune des TE evtl. doch eine (noch gültige) Mietpreisbremse versteckt:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietpreisbremse-in-diesen-staedten-gilt-sie/mietpreisbremse-regelungen-der-bundeslaender_258_334796.html

Zitat (von go437828-68):
Unter anderem bin ich einfach froh im Ort eine Wohnung gefunden zu haben.
Gut so.
...nochmal wegen des Stroms:
Ohne jede Angst könntest du deinen weit weg wohnenden Vermieter schriftlich fragen, ob nach 2025 mit dem Einbau der Stromzähler pro Wohnung jetzt eine Änderung deiner NK-Pauschale wegen deines sehr geringen Stromverbrauchs möglich wäre.

Fragen kost`noch fast nix... braucht weder Rechtsschutz noch Mieterverein...und viel mehr als `ne Absage dürfte nicht kommen.
Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130586 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deshalb ist einem oder allen Usern längst nicht zu empfehlen, meine Antworten zu ignorieren.

Korrekt, die Empfehlung deine Antworten zu ignorieren basiert auf der von dir hier im Forum durchgängig gezeigtem Mischung aus Inkompetenz und Übergriffigkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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