Belege Hausmeisterkosten zur Nebenkostenabrechnung 2024

4. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(443 Beiträge, 90x hilfreich)
Belege Hausmeisterkosten zur Nebenkostenabrechnung 2024

Schönen guten Morgen,

wir haben einige Belege zur Nebenkostenabrechnung 2024 vom Vermieter angefordert, unter anderem auch zu den Hausmeisterkosten und Gartenpflege.

Wir haben die Belege erhalten und auf der Rechnung Hausmeisterkosten steht:

Hausmeisterservice (umlegbare Betriebskosten) Januar - Juni 2024
6,00 Monate à 2.239,42 € = 13.436,52 €


Zum einen fehlt die Rechnung für Juli - Dezember 2024;
zum Anderen möchte ich fragen, ob die Angaben beim Leistungsumfang so korrekt angegeben sind oder ob genau aufgelistet sein muss, welche Tätigkeiten der Hausmeister durchgeführt hat und wann er anwesend war.

Weil, der Hausmeister ist auch für die Hausreinigung zuständig (es gibt auf dem Areal vier Häuser und er putzt je ein Haus an einem Tag der Woche - unseres immer Donnerstags) und eine Rechnung für die Hausreinigung gibt es auch:

Hausreinigung Januar - Dezember 2024 12,00 Monate à 2.073,53 € = 24.882,36 €

Das Gleiche bei der Grünpflege:

Gartenpflege Januar - Dezember 2024 12,00 Monate à 1.658,83 € = 19.905,96 €

Reicht das so, oder muss angegeben werden, was in dem Jahr genau im Bereich Gartenpflege durchgeführt wurde?

Danke schon einmal für Antworten und Aufklärung.

Grüße
Tobias

-- Editiert von User am 4. August 2026 08:16




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4475 Beiträge, 735x hilfreich)

Handelt es sich hier um eine große Anlage, die Kosten sind schon enorm.

Wir haben ein Leistungsverzeichnis, sollten unsere Mieter die Kosten anzweifeln, so kann dieses vorgelegt werden.

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#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(443 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Handelt es sich hier um eine große Anlage, die Kosten sind schon enorm.


Ja, es sind vier Häuser - ein Haus hat 15 Stockwerke, zwei Häuser mit 8 und eines mit 10 Stockwerken

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10859 Beiträge, 4770x hilfreich)

Zitat (von toschm):
zum Anderen möchte ich fragen, ob die Angaben beim Leistungsumfang so korrekt angegeben sind oder ob genau aufgelistet sein muss, welche Tätigkeiten der Hausmeister durchgeführt hat und wann er anwesend war.
Der Mieter muss die Möglichkeit haben zu prüfen, ob die Kosten wirtschaftlich sinnvoll und umlagefähig sind. Mit "Hausmeisterservice (umlegbare Betriebskosten) " geht das definitiv nicht. Mindestens der konkrete Leistungsumfang im Detail ist vorzulegen.

Ob auch Arbeitszettel vorgelegt werden müssen, darüber kann man streiten. Ich würde dies bejahen, wenn der Hausmeister auch nicht umlagefähige Arbeiten vornimmt. Denn dann besteht die Gefahr, dass nicht umlagefähige Arbeiten in den umlagefähigen Kosten versteckt sind.

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#4
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(443 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ob auch Arbeitszettel vorgelegt werden müssen, darüber kann man streiten. Ich würde dies bejahen, wenn der Hausmeister auch nicht umlagefähige Arbeiten vornimmt.


Er war bis vor einem Monat jeden Tag von Montag - Freitag von 05:30-13:00 Uhr im Haus.
Und so, wie wir es mitbekommen, putzt er in dieser Zeit die Häuser und schiebt die Mülltonnen an die Straße.
Ansonsten sitzt er eigentlich nur ins seinem "Büro" und liest Zeitung oder er steht im Eingangsbereich und unterhält sich mit Hausbewohnern.
Für Reparaturarbeiten oder ähnliches kommen immer extra von der Hausverwaltung angeforderte Firmen. Da muss sich der Hausmeister nicht drum kümmern

Seit Anfang Juli ist er nur noch Montag-Mittwoch hier...

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(988 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Danke schon einmal für Antworten und Aufklärung.
Danke auch. Genau mein Thema, ganz aktuell.

Zitat (von toschm):
Wir haben die Belege erhalten und auf der Rechnung Hausmeisterkosten steht:

Hausmeisterservice (umlegbare Betriebskosten) Januar - Juni 2024
6,00 Monate à 2.239,42 € = 13.436,52 €
Wenn das alles ist, dann wurde die Belegeinsicht nicht vollständig gewährt, die Position Hausmeister ist unbelegt und für einen Mieter derzeit nicht zur Zahlung fällig (Fälligkeit ist gehemmt)

Zitat (von Loni12):
Wir haben ein Leistungsverzeichnis, sollten unsere Mieter die Kosten anzweifeln, so kann dieses vorgelegt werden.
Ein Leistungsverzeichnis wird immer dann ausreichend sein wenn der Mieter blöd genug ist, dass er nicht weiss dass er Leistungs-NACHWEISE verlangen kann, andernfalls die Position Hausmeister innerhalb der Betriebskostenabrechnung unbelegt ist.
Ein Leistungsverzeichnis sagt nur aus, was der Hausmeister alles machen MÜSSTE, relevant für die Abrechnung an den Mieter ist aber alleine, was tatsächlich gemacht wurde, wann und wie oft und zu jeweils welchem Einzelpreis.

Zitat (von toschm):
Er war bis vor einem Monat jeden Tag von Montag - Freitag von 05:30-13:00 Uhr im Haus.
"Da sein" kann er solange er will, sofern es die Bewohner nicht belästigt.
Vorliegend ist aber die Frage welche Tätigkeiten wann und wie oft zu welchem Einzelpreis jeweils ABGERECHNET wurden.

Zitat (von toschm):
Ja, es sind vier Häuser - ein Haus hat 15 Stockwerke, zwei Häuser mit 8 und eines mit 10 Stockwerken
Ist das denn eine vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG-Anlage?
Die Frage stellt sich weil in dem Fall hätte man besonders leichtes Spiel.

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#6
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(443 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Ist das denn eine vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG-Anlage?
Die Frage stellt sich weil in dem Fall hätte man besonders leichtes Spiel.


Hi,

ne, die vier Häuser auf dem Gelände gehören Heimstaden.

Also schreibe ich Heimstaden an, dass ich um eine detaillierte Aufstellung der Hausmeisterkosten bitte, oder?

Grüße

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40805 Beiträge, 6601x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Reicht das so, oder muss angegeben werden, was in dem Jahr genau im Bereich Gartenpflege durchgeführt wurde?
Du bist doch im Berliner Mieterverein... vor allem wahrscheinlich wegen deiner jährlichen unverständlichen BK-Abrechnungen.

Was hatte sich denn letztes Jahr wegen der Kosten zu Warmwasser ergeben? ---> aha, grad gelesen.

Jetzt in 2026 sollte man den Hausmeister nicht observieren oder gar bemängeln, was er jetzt dort tut.
Die BK-Abrechnung für 2026 kommt erst sehr viel später.

Diese Wohnanlage ist 1 Liegenschaft... an der X-Straße in B (früher waren es 3 Häuser) und ca 270 WE.

Du könntest wie sonst auch, deinen m²-Anteil für deine Mietwohnung unter Vorbehalt zahlen.
Oder eben erst beim Mieterverein vorstellig werden.

-- Editiert von User am 4. August 2026 12:33

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4475 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Ein Leistungsverzeichnis sagt nur aus, was der Hausmeister alles machen MÜSSTE,


Nein, ein Leistungsverzeichnis dient dazu, dass die geleistete Arbeit aufgeführt wird. Monat und Tag. Ist wie bei Handwerkern.
Den Hinweis bekamen wir von Haus & Grund.
Gibt es in jedem Schreibwarengeschäft und nennt sich - Rapport/Regiebericht.

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#9
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(443 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jetzt in 2026 sollte man den Hausmeister nicht observieren oder gar bemängeln


Hi Anami,

danke Dir für die Antwort.

Es geht auch nicht darum, den Hausmeister zu kritisieren... ich sitze auch des öfteren be ihm unten und wir reden...

Es geht mehr darum, dass die Kosten für alle Tätigkeiten, die er erledigt, ziemlich hoch sind.

Grüße

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#10
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(988 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Nein, ein Leistungsverzeichnis dient dazu, dass die geleistete Arbeit aufgeführt wird. Monat und Tag. Ist wie bei Handwerkern.
Den Hinweis bekamen wir von Haus & Grund.
Einfach den Unterschied zwischen LeistungsVERZEICHNIS und LeistungsNACHWEISEN im Zusammenhang mit Mietnebenkosten (Hausmeister) nachlesen.
Dann wird vieles klar.

Zitat (von toschm):
Also schreibe ich Heimstaden an, dass ich um eine detaillierte Aufstellung der Hausmeisterkosten bitte, oder?
Ich in meinem genau gleich gelagerten Fall mache diesen Schritt in Richtung Vermieter jedenfalls nicht.
Weil Belegeinsicht zur Position Hausmeister ist ja schon angefordert.
Gekommen ist bisher nur eine "Dauerrechnung" und da steht drauf "Monatliche Hausmeisterpauschale".
Es fehlen jegliche Leistungsnachweise mit Einzelpreisen und Häufigkeit der in 2025 tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Belegeinsicht zur Position Hausmeister ist bisher nicht gewährt, deshalb ist die Position unbelegt.
Der Nachzahlungsbetrag (geringer als die behaupteten Hausmeisterkosten) ist derzeit nicht zur Zahlung an den Vermieter fällig.

Also zahle ich den Nachzahlungsbetrag weiterhin nicht und halte mich still.

Zugegeben, in meinem Fall ist es eine vermietete Eigentumswohnung in einer WEG-Anlage.
Da weiss ich vorher schon dass der Vermieter als einzelner Wohnungseigentümer keine Chance hat, gegenüber dem WEG-Verwalter oder der GdWE zu erreichen, dass das künftig anders gemacht wird.
Weil zu wenig Ahnung von Miet- und WEG-Recht und als Gegenüber ein WEG-Verwalter vom Typ "Die-Verwalterunterlagen-der-WEG-gehen-einen-Mieter-nichts-an!"
Wie ich von einem WEG-Beirat höre möchte der WEG-Verwalter nun von meinem Vermieter künftig extra Gebühren für Belegeinsicht verlangen.
Die werden schon wissen wie sehr das mit § 18 Abs. 4 WEG vereinbar ist oder nicht ...

Und:
Zitat (von toschm):
die vier Häuser auf dem Gelände gehören Heimstaden.
Wer Eigentümer einer Wohnung ist, das ist mietrechtlich nicht die Frage.
Sondern relevant ist für den Mieter: Wer der Vermieter im konkreten Mietverhältnis ist.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130526 Beiträge, 41540x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Nein, ein Leistungsverzeichnis dient dazu, dass die geleistete Arbeit aufgeführt wird.

Nö, ein Leistungsverzeichnis ist ein zentrales Dokument, das alle zu erbringenden Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen in Form von Teilleistungen (Positionen) exakt beschreibt.



Zitat (von Loni12):
nennt sich - Rapport/Regiebericht.

Das ist ein schriftliches Dokument. Es hält fest, welche Arbeiten, Arbeitszeiten und Materialien an einem bestimmten Ort und Tag erbracht wurden - auch Leistungsnachweis genannt



Zitat (von Loni12):
Den Hinweis bekamen wir von Haus & Grund.

'Auch da ist die Kompetenz durchwachsen - aber immerhin habt ihr das richtige Dokument genitzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40805 Beiträge, 6601x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Es geht auch nicht darum, den Hausmeister zu kritisieren...
Eben. Deshalb gehört das ja auch nicht zu deinem Problem aus 2024.

Zitat (von toschm):
Es geht mehr darum, dass die Kosten für alle Tätigkeiten, die er erledigt, ziemlich hoch sind.
Ja, habs gelesen.
- Wie groß ist denn deine Mietwohnung? Wird doch auf m² umgelegt, oder?
- Hatte der Hausmeister ne sv-pflichtige Vollzeitstelle?
- Wer macht die Gartenpflege?

Wenn es für Hausmeisterservice keine Abrechnung für Juli-Dez 24 gibt, braucht man dafür auch nichts zahlen.

Du musst es auf keinen Fall dem @AR377 nachtun. Bei dem gehts um was anderes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(443 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie groß ist denn deine Mietwohnung? Wird doch auf m² umgelegt, oder?

Habe etwa 35qm (Einzimmerwohnung) - ja, wird auf qm umgelegt - hier ein Screenshot:

https://www.directupload.eu/file/d/9366/y4d7722e_jpg.html

Zitat (von Anami):
Hatte der Hausmeister ne sv-pflichtige Vollzeitstelle?

Ja, er ist bei diesem Hausmeisterservice angestellt

Zitat (von Anami):
Wer macht die Gartenpflege?

Rasenmähen macht der Hausmeister, für Hecken stutzen oder Bäume zurückschneiden kommen andere von diesem Hausmeisterservice

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40805 Beiträge, 6601x hilfreich)

Zitat (von toschm):
dass die Kosten für alle Tätigkeiten, die er erledigt, ziemlich hoch sind.
Ich finde da keine ziemlich hohen Kosten... DU hattest für 2024 zu zahlen:
- Für Hausreinigung mtl. 5,84€
- Für Hauswart mtl. 4,56€
- Für Außenanlagen mtl. 5,26€

Meist kann man als Mieter zuerst mal die Kosten der 2-3 Vorjahre prüfen---ob es da Diskrepanzen gibt.

Als Mitglied im Mieterbund zahlst du p.a. ca. 132,- ---> also lass die Experten doch prüfen... ob die Abrechnung einen Fehler hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13663 Beiträge, 4854x hilfreich)

Ohne jetzt die entsprechenden Kosten für Dich dahinter werten zu wollen.

Zitat (von toschm):
...hier ein Screenshot:

Interessant... vor allem die Positionen die zusammengefasst den "Brandschutz" betreffen.

Hast Du eine Erklärung, wie die enorme Diskrepanz der m² Fläche zwischen den Positionen Funktionsprüfung Rauchwarnmelder und Wartung Brandschutztür (14049,14 m²) und den Positionen Wartung Rauchwarnanlage/Rauchabzugsanlage und Wartung Sicherheitsbeleuchtung (5040,66 m²) zu Stande kommt?

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10859 Beiträge, 4770x hilfreich)

Die Diskussion ob hoch oder nicht ist doch irrelevant. Klar ist, dass die Belegeinsicht bisher nicht in ausreichendem Maße gewährt wurde. Es fehlen die Hälfte der Rechnungen zum Hausmeisterservice und die, die da sind, sind nicht ausreichend, weil daraus der Umfang der geleisteten Arbeiten nicht hervorgeht. Gleiches gilt für den Bereich Gartenpflege. Da ist zwar zu erwarten, dass alles wirklich umlegbar ist, aber der Mieter muss darauf nicht vertrauen. Auch dort hat er ein Recht zu prüfen, was genau für das Geld geleistet wurde. Es mag immer wieder mal Fälle geben, in denen die Pflege eines Privatgartens oder die Neuanlage von Gärten fälschlich über die Nebenkosten umgelegt werden.

Aufgrund der Antworten von AR377 nur eine kleine Warnung: Sorge bitte dafür, dass du nachweisbar Einsicht in diese Belege (nicht etwa die Zustellung dieser Belege) verlangt hast. Einfach nur nicht zahlen kann zu Problemen führen. Wenn du in einem Mieterverein bist, dann frage dort lieber noch einmal nach.

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