Hallo,
Das Inkasso unternehmen hat ein Titel in Höhe von ca.1850 Euro und fordert ca. 4000 Euro an nicht titulierten Zinsen und nicht nachvollziehbaren Sonderleistungen die Sie mir in Rechnung stellen was alles verjährt ist. Trotz mehrfachen Widerspruches versuchen sie diese Forderungen jetzt mit Hilfe einer Konto Pfändung und Flaschen Angaben diese Teilforderungen einzufordern.
Laut den Unterlagen des Gerichtvollziehers handelt es sich um eine Teilforderung von 1500 Euro an Zinsen. Aus den letzten Jahren.
Mir ist bekannt das es diesen Titel gibt. Den habe ich von meinem verstorbenen Vater übernommen.
Meine Informationen stammen aus einer Forderungsaufstellung aus 2025. Diese Informationen bekam ich erst mit Hilfe von Beschwerden beim Amtsgericht und über das BDIU - Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen und diese Forderungsaufstellung wurde mir Persönlich zugeschickt. Sodass die niemand von den Beschwerdestellen diese Forderungen einsehen konnte.
Diese Forderungsaufstellung wirft erhebliche Fragen auf. Ich habe diese Forderungsaufstellung mehrfach prüfen lassen. Durch den Verbraucherschutz, Schuldnerberatung, Anwalt und der Rechtsberatung vom Amtsgericht habe ich die aufgeführten Gerichtskosten prüfen lassen. Da kam auch heraus, dass die Gerichtskosten die man hier mehrfach berechnet nicht im System auffindbar sind. Aber das Inkasso behaart auf diese kosten. Obwohl ich mehrfach gegen diese Forderungsaufstellung Widerspruch eingelegt und die Verjährung geltend gemacht habe und nachgewiesen habe das diese Forderungsaufstellung mit den Überhöhten und nicht nachvollziehbaren Forderung ja tatsächlich aufzeigt, dass das Inkasso Unternehmen hier falsche Angaben macht. Unter anderem, dass ein Gerichtsvollzieher muss zweimal am gleichen Tag bei meinem Vater gewesen sein. Im System des Amtsgerichtes ist davon nichts vermerkt. Meine Frage: Was kann ich tun, weil Inkasso jetzt mit Hilfe einer Kontopfändung, diese verjährten Zinsen und nicht nachvollziehbaren Leistungen so einfordern will. Da meine Widersprüche etc. ignoriert werden. Stattdessen wurde diese Kontopfändung eingeleitet.
Ist es möglich gegen diese Kontopfändung Widerspruch einen legen? Da diese teil Pfändung nichts mit dem Titel zu tun hat. Sondern hier um die nicht titulierte verjährte und nicht nachvollziehbaren Gerichtskosten usw. handelt.
Kontopfändung von Teilpfändung von Zinsen
4. August 2026
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Frage vom 4. August 2026 | 15:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung von Teilpfändung von Zinsen
#1
Antwort vom 4. August 2026 | 15:50
Von
Status: Philosoph (13690 Beiträge, 4866x hilfreich)
Zitat :Da diese teil Pfändung nichts mit dem Titel zu tun hat. Sondern hier um die nicht titulierte verjährte und nicht nachvollziehbaren Gerichtskosten usw. handelt.
Das kann nicht sein.
Um zu pfänden bedarf es eines Titels.
Also nochmal genau nachsehen, was und gemäß welchen Titels gepfändet werden soll.
-- Editiert von User am 4. August 2026 15:51
#2
Antwort vom 4. August 2026 | 16:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, habt doch oben angegeben das es einen titel gibt inhöhe von ca. 1850euro, den ich von meinem Verstrobenen Vater übernommen habe.
die Versuchen hier aktuell mit einen Kontopfändung nicht den Titel einzufordern sondern die verjährten TeilZinsen und Gerichtskosten inhöhe von ca. 1500 Euro. wie schon angegeben war ich beim Gericht und habe den Titel damals vor der Erbschaft auch Prüfen lassen und die Inkasso forderung vom letzten Jahr dasind Kosten aufgeführt dem das Gericht nicht mal bekannt sind und nicht im Titel aufgeführt sind und Nach den Datum des Inkasso nachweislich verjährt sind.
-- Editiert von User am 4. August 2026 16:05
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#3
Antwort vom 4. August 2026 | 16:19
Von
Status: Philosoph (13690 Beiträge, 4866x hilfreich)
Zitat :Hallo, habt doch oben angegeben das es einen titel gibt inhöhe von ca. 1850euro
Korrekt, hatte ich auch gelesen.
Zitat :...die Versuchen hier aktuell mit einen Kontopfändung nicht den Titel einzufordern sondern die verjährten TeilZinsen und Gerichtskosten inhöhe von ca. 1500 Euro
Und ich habe bereits geschrieben, dass das nicht funktioniert.
Aber gerne nochmal, aus einem Titel kann nur das gepfändet werden, was tituliert ist.
Den vorhandenen Titel dafür zu benutzen nicht titulierte / verjährte oder Phantasiepositionen zu pfänden geht schlicht nicht.
Wenn jetzt 1500€ (Teil) gepfändet werden sollen, werden die vom titulierten Betrag 1850€ abgezogen, es verbleibt also ein Rest von 350€ offen.
#4
Antwort vom 4. August 2026 | 16:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay, Danke
#5
Antwort vom 5. August 2026 | 12:46
Von
Status: Student (2704 Beiträge, 789x hilfreich)
Zitat :Wenn jetzt 1500€ (Teil) gepfändet werden sollen, werden die vom titulierten Betrag 1850€ abgezogen, es verbleibt also ein Rest von 350€ offen.
Zuzüglich Kosten und Zinsen
Zitat :und nicht im Titel aufgeführt sind und Nach den Datum des Inkasso nachweislich verjährt sind.
Die Einrede der Verjährung wurde erhoben? Ohne diese Einrede verjährt nichts.
Bisherige ZV Kosten kannst du dir belegen lassen.
ICH würde Rechtsmittel gegen sie ZV einlegen und ersteinmal alles prüfen. Erfolgt eine Zahlung kann das IB nach Gutdünken verrechnen.
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