Kontopfändung von Teilpfändung von Zinsen

4. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
Frage2026
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung von Teilpfändung von Zinsen

Hallo,

Das Inkasso unternehmen hat ein Titel in Höhe von ca.1850 Euro und fordert ca. 4000 Euro an nicht titulierten Zinsen und nicht nachvollziehbaren Sonderleistungen die Sie mir in Rechnung stellen was alles verjährt ist. Trotz mehrfachen Widerspruches versuchen sie diese Forderungen jetzt mit Hilfe einer Konto Pfändung und Flaschen Angaben diese Teilforderungen einzufordern.
Laut den Unterlagen des Gerichtvollziehers handelt es sich um eine Teilforderung von 1500 Euro an Zinsen. Aus den letzten Jahren.
Mir ist bekannt das es diesen Titel gibt. Den habe ich von meinem verstorbenen Vater übernommen.
Meine Informationen stammen aus einer Forderungsaufstellung aus 2025. Diese Informationen bekam ich erst mit Hilfe von Beschwerden beim Amtsgericht und über das BDIU - Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen und diese Forderungsaufstellung wurde mir Persönlich zugeschickt. Sodass die niemand von den Beschwerdestellen diese Forderungen einsehen konnte.
Diese Forderungsaufstellung wirft erhebliche Fragen auf. Ich habe diese Forderungsaufstellung mehrfach prüfen lassen. Durch den Verbraucherschutz, Schuldnerberatung, Anwalt und der Rechtsberatung vom Amtsgericht habe ich die aufgeführten Gerichtskosten prüfen lassen. Da kam auch heraus, dass die Gerichtskosten die man hier mehrfach berechnet nicht im System auffindbar sind. Aber das Inkasso behaart auf diese kosten. Obwohl ich mehrfach gegen diese Forderungsaufstellung Widerspruch eingelegt und die Verjährung geltend gemacht habe und nachgewiesen habe das diese Forderungsaufstellung mit den Überhöhten und nicht nachvollziehbaren Forderung ja tatsächlich aufzeigt, dass das Inkasso Unternehmen hier falsche Angaben macht. Unter anderem, dass ein Gerichtsvollzieher muss zweimal am gleichen Tag bei meinem Vater gewesen sein. Im System des Amtsgerichtes ist davon nichts vermerkt. Meine Frage: Was kann ich tun, weil Inkasso jetzt mit Hilfe einer Kontopfändung, diese verjährten Zinsen und nicht nachvollziehbaren Leistungen so einfordern will. Da meine Widersprüche etc. ignoriert werden. Stattdessen wurde diese Kontopfändung eingeleitet.
Ist es möglich gegen diese Kontopfändung Widerspruch einen legen? Da diese teil Pfändung nichts mit dem Titel zu tun hat. Sondern hier um die nicht titulierte verjährte und nicht nachvollziehbaren Gerichtskosten usw. handelt.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13719 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zitat (von Frage2026):
Da diese teil Pfändung nichts mit dem Titel zu tun hat. Sondern hier um die nicht titulierte verjährte und nicht nachvollziehbaren Gerichtskosten usw. handelt.

Das kann nicht sein.
Um zu pfänden bedarf es eines Titels.

Also nochmal genau nachsehen, was und gemäß welchen Titels gepfändet werden soll.

-- Editiert von User am 4. August 2026 15:51

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#2
 Von 
Frage2026
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habt doch oben angegeben das es einen titel gibt inhöhe von ca. 1850euro, den ich von meinem Verstrobenen Vater übernommen habe.
die Versuchen hier aktuell mit einen Kontopfändung nicht den Titel einzufordern sondern die verjährten TeilZinsen und Gerichtskosten inhöhe von ca. 1500 Euro. wie schon angegeben war ich beim Gericht und habe den Titel damals vor der Erbschaft auch Prüfen lassen und die Inkasso forderung vom letzten Jahr dasind Kosten aufgeführt dem das Gericht nicht mal bekannt sind und nicht im Titel aufgeführt sind und Nach den Datum des Inkasso nachweislich verjährt sind.

-- Editiert von User am 4. August 2026 16:05

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13719 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zitat (von Frage2026):
Hallo, habt doch oben angegeben das es einen titel gibt inhöhe von ca. 1850euro

Korrekt, hatte ich auch gelesen.

Zitat (von Frage2026):
...die Versuchen hier aktuell mit einen Kontopfändung nicht den Titel einzufordern sondern die verjährten TeilZinsen und Gerichtskosten inhöhe von ca. 1500 Euro

Und ich habe bereits geschrieben, dass das nicht funktioniert.
Aber gerne nochmal, aus einem Titel kann nur das gepfändet werden, was tituliert ist.
Den vorhandenen Titel dafür zu benutzen nicht titulierte / verjährte oder Phantasiepositionen zu pfänden geht schlicht nicht.


Wenn jetzt 1500€ (Teil) gepfändet werden sollen, werden die vom titulierten Betrag 1850€ abgezogen, es verbleibt also ein Rest von 350€ offen.


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#4
 Von 
Frage2026
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, Danke

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2704 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn jetzt 1500€ (Teil) gepfändet werden sollen, werden die vom titulierten Betrag 1850€ abgezogen, es verbleibt also ein Rest von 350€ offen.

Zuzüglich Kosten und Zinsen

Zitat (von Frage2026):
und nicht im Titel aufgeführt sind und Nach den Datum des Inkasso nachweislich verjährt sind.

Die Einrede der Verjährung wurde erhoben? Ohne diese Einrede verjährt nichts.

Bisherige ZV Kosten kannst du dir belegen lassen.

ICH würde Rechtsmittel gegen sie ZV einlegen und ersteinmal alles prüfen. Erfolgt eine Zahlung kann das IB nach Gutdünken verrechnen.

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#6
 Von 
Frage2026
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, die Einrede der Verjährung wurde mehrfach von mir erhoben 2025. Ich bekam am Freitag von dem inkasso Unternehmen erneut einen Brief wo eine Summe von 4000,00 Euro gefordert wird und erneut ohne weitere Angaben. Wie oben schon angegen, versucht dass Inkasso hier mehr abzugreifen als der Titel hergibt. Die Zinsforderungen und nicht nachvollziehbaren sonderleistungen die mir in Rechnung gestellt werden sind höher wie der Titel selbst. Was tun ?

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#7
 Von 
Midori1593
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen fachkundigen Rechtsanwalt einschalten, welcher ein Schreiben für dich aufsetzt.
Kommunikation mit einem Rechtsanwalt mag ein Inkasso-Dienstleister so gar nicht, was positiv zu verstehen ist.

Darüber hinaus, falls du den Schriftverkehr sauber zurückverfolgen kannst bzw. alles dokumentiert hast, sende doch mal eine Beschwerde an das Bundesamt für Justiz.
Geht per E-Mail - Den Fall ausführlich beschreiben und entsprechende Dokumente als PDF-Datei(en) zusenden.
Kostet dich auch keinen Cent.

Inkasso-Dienstleistern sollte man keinerlei Spielraum einräumen, nicht den kleinsten Krümmel vorwerfen.
Dazu bewegen sich viel zu viele davon in rechtlichen Grauzonen.

Eigene Erfahrung von mir. In meinem Fall schweigt eines der bekanntesten, "seriösesten" Inkasso-Unternehmen bald ein ganzes Kalenderjahr, weil sie meinem Anwalt zu gleich zwei vermeintlichen Forderungen keinerlei Auskünfte erteilen wollen. Oder es vielleicht schlicht nicht können.

Viel Erfolg!




-- Editiert von User am 17. August 2026 21:41

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130709 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von Frage2026):
Einrede der Verjährung wurde mehrfach von mir erhoben

Es gibt Inkassos die sich für die Rechtslage nicht unbedingt interessieren.



Zitat (von Frage2026):
Was tun ?

Einen Anwalt einschalten, der das Inkasso - notfalls gerichtlich - in seine Schranken weist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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