Brauche bitte Rat zur langen Krankschreibung und wie es weiter geht

4. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
tommyx1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche bitte Rat zur langen Krankschreibung und wie es weiter geht

Hallo zusammen,
vielen Dank im Voraus fürs lesen.

Situation :

53 Jahre, männlich, seit 5 Jahren im Betrieb, Lagerarbeiter , körperlich schwere Arbeit.

Aktuell seit 2 Monaten krank geschrieben, Arthrose Grad 3 und 4 in der LWS. L5,L4,L3 , Spinalverengung Druck auf Nerv arbeiten war nicht mehr möglich.
Arzt sagt das ist Verschleiß, sagt mir physio, regelmäßige Bewegung usw.. Neurochirug sagt derzeit keine Op notwendig zum Glück.
Orthopäde sagt mit diesen Schmerzen/verschleiß wird es schwierig werden in den Beruf zurück zu kehren. gelernter Beruf Maurer, 25 Jahre auf dem Bau. Allerdings ist es fraglich ob ich eine Umschulung bekommen würde bei den derzeitigen Einsparungen im Gesundheitssystem.
Resturlaub Betrieb noch 32 Tage mit altem Urlaub aus dem letzten Jahr.

Frage :
Szenario 1:
Was wäre wenn ich selbst kündigen würde und weiterhin krank geschrieben bin ? Bekomme ich dann den restlichen Anspruch des Urlaubs ausbezahlt , bin weiterhin krank geschrieben und wenn ich dann keine Umschulung bekomme zahlt mir vielleicht das Arbeitsamt eine ?

Szenario 2:
Weiterhin krank geschrieben, warten ob es irgendwann Reha oder Umschulung gibt, was laut Arzt einige Monate dauern kann, was passiert dann mit meinem Resturlaubsanspruch? Wie geht es da generell dann weiter ?

Bin für jeglichen Rat dankbar, muss ja meinen Lebensunterhalt noch einige Jahre bestreiten und BG/Amt ist für mich keine Option.

Vielen Dank

VG Tommy




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40811 Beiträge, 6602x hilfreich)

zu 1: Dann würdest du weiterhin arbeitsunfähig sein und weiterhin Krankengeld von der KK erhalten.
Zum Ende des Arbeitsverhältnisses hat der AG Urlaubsabgeltung zu zahlen.
Eine Umschulung könnte dir von der DRV oder von der Arbeitsagentur bezahlt werden. Wegen Eigenkündigung würde die Arbeitsagentur ein Ruhen des ALG von 12 Wochen einsetzen.

zu 2: Weiter gehts dann (ohne Eigenkündigung) als langzeiterkrankter AN. Für Reha und Umschulung müsste man einen Antrag bei der KK bzw. der DSRV stellen. Wie lange es bis zur Bewilligung dauert, ist ungewiss.
Krankengeld wird max 78 Wochen gezahlt.
Vielleicht fordert man dich auf, Erwerbsminderungsrente zu beantragen, wenn es nach einer Umschulung keine Beschäftigung gibt.

Der Resturlaubsanspruch als langzeiterkrankter AN verfällt nicht, wenn er innerhalb 15 Monaten genommen wird.

Zitat (von tommyx1985):
Allerdings ist es fraglich ob ich eine Umschulung bekommen würde bei den derzeitigen Einsparungen im Gesundheitssystem.
Derzeit noch keine Frage, oder hast du gelesen, dass für 53jährige keine Umschulungen mehr bezahlt werden?
Du hast noch fast 15 Jahre bis zum regulären Rentenalter... da geht ganz sicher noch was.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42848 Beiträge, 14792x hilfreich)

Wir haben es hier mit einem Mix aus Arbeitsrecht und Sozialrecht zu tun. Welche Lösung individuell sinnvoll ist, das können wir hier in einem Forum nicht abschätzen. Aber eines ist ganz sicherlich zu kurz gedacht: zu kündigen, einfach um in den Genuss des ausbezahlten Urlaubs zu kommen.

Es gibt so viele Wiedereingliederung/Umschulungsmodelle, die man auch sehr flexibel den betrieblichen und persönlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Möglicherweise auch innerhalb des Betriebes. Nutze die Zeit jetzt; nimm fachliche Beratung in Anspruch. So, dass man ein Konzept aufbauen kann. Und zwar, was laufende Bezahlungen angeht, als auch die Zukunft. Als Einstieg, hast Du denn schon einen anerkannten GdB?

wirdwerden

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#3
 Von 
tommyx1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank,

@anami nein ich habe nichts gelesen, mein Orthopäde sagte mit den neuen regelungen im Gesundheitssystem und der Deckelung würde das auch den Topf für Reha Maßnahmen betreffen und es würde sowas wie ein strengeres Auswahlverfahren geben als vorher ‍♂ deswegen war/bin ich der Meinung wenn das zutrifft das es wohl schlecht aussieht mit Umschulung.

Also dann besser nicht selber kündigen und hoffen das sich in den nächsten Monaten eine Lösung findet, dieses Ungewisse ist allerdings echt hart und ich habe Mühe mich nicht ganz verrückt zu machen ‍♂. Erstmal vielen Dank !

@wirdwerden Nein ich habe noch keinen GDB ( musste erstmal schauen was das ist ) , wärst du vielleicht so nett mir zu sagen welche Beratungen ich da in Anspruch nehmen kann/soll bzw wo ich da hingehen soll ? Auch dir erstmal vielen Dank !

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42848 Beiträge, 14792x hilfreich)

Es sollte überprüft werden, ob Du den Status eines Schwerbehinderten bekommst. Dafür ist das entsprechende Amt in Deinem Land zuständig. In Hessen heisst das z.B. "Hessisches Amt für Versorgung." Die unterhalten in der Regel auch Beratungsstellen, die weiter helfen können. So, wer sonst noch speziell in Deiner Kommune berät, das wissen wir hier nicht. Zumindest wenn Du einen Grad der Behinderung hast, dann berät auch die Arbeitsagentur, was Umschulung u.s.w. angeht. Teilweise haben auch die Krankenkassen Beratungsstellen, auch die Rentenversicherung ..... Und dann gibt es noch die Caritas, Diakonie u.s.w.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130528 Beiträge, 41541x hilfreich)

Zitat (von tommyx1985):
Was wäre wenn ich selbst kündigen würde

Aufgrund der vielen damit verbunden 'Nachteile würde ich davon abraten.



Zitat (von tommyx1985):
was passiert dann mit meinem Resturlaubsanspruch? Wie geht es da generell dann weiter ?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. Bezüglich des Urlaubsanspruchs wären die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu studieren. Und wie es generell weitergeht, das hängt ganz maßgeblich von Deiner gesundheitlichen Entwicklung ab.
Ist eine Versetzung innerhalb des Unternehmens nicht möglich? Es gibt auch Tätigkeiten welche man ohne bzw. mit "kleiner" Umschulung ausüben kann, letztere werden oft von den künftigen Arbeitgebern übernommen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40811 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von tommyx1985):
mein Orthopäde sagte
Dann habe ich noch einen Rat:
Dein Orthopäde sollte sich besser auf deine orthopädischen Beschwerden konzentrieren, dir Schmerzlinderung/Besserung aller Art verschaffen...und nicht rum-unken, was es in den nächsten 10 Jahren evtl. ausgerechnet für dich nicht mehr gäbe.
Ob/wie/wann in den nächsten 10-15 Jahren gespart wird--- weiß doch auch DER nicht, sorry.

Zitat (von tommyx1985):
Also dann besser nicht selber kündigen
So oder so---> Man kündigt doch nicht selbst, wenn man nicht schon einen anderen guten, passenden Arbeitsvertrag in der Tasche hat.
Und vor allem nicht wegen ein paar € aus nicht genommenem Urlaub...
Wenn dir die Decke auf den Kopf fällt kannst du dich auf die Suche nach einem passenden, evtl. Teilzeitjob machen.
Vielleicht könntest du deinen AG fragen, ob er für dich eine weniger schwere Arbeit hat.
Wenn es damit aus gesundh. Gründen nicht klappt, war es einen Versuch wert.

Ich sehe überhaupt nichts Ungewisses. Ich sehe viele Möglichkeiten, aber natürlich liegen die nicht schon jetzt ausgebreitet auf dem Tisch. Es kommt also drauf an! Und alles zu seiner Zeit.

Dein AG hat dir zuerst 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet. Jetzt macht die KK mit Krankengeld weiter. Wichtig ist, dass deine weiteren AU-Bescheinigungen/Krankenscheine lückenlos erfolgen und du selbst deinen AG auch kurz informierst, dass du für x Wochen weiterhin arbeitsunfähig bist. Viele AG rufen das nicht andauernd bei den KK ab.
Wer stellt dir denn die *Krankenscheine* aus? Dein Hausarzt oder der Orthopäde?

GdB---> Grad der Behinderung. Zuständig ist das Versorgungsamt, das wohl in jedem Bundesland etwas anders heißt.
Mit google und Suchwort *Versorgungsamt* findest du im Internet sogar deine zuständige Behörde. Die hat garantiert auch ein Formular auf ihrer Internetseite, mit dem man einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen kann.
Bis der ausgestellt wird, vergehen Monate.

Vielleicht kommt nach ca 6 Wochen Krankengeld-Zahlung deine KK auf dich zu--- wegen einer Reha...
oder vorher wegen einer Begutachtung durch den MD/Med. Dienst der KK.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von tommyx1985):
Bin für jeglichen Rat dankbar, muss ja meinen Lebensunterhalt noch einige Jahre bestreiten und BG/Amt ist für mich keine Option.


-> Deutsche Arthrose Hilfe e.V.
-> https://www.deutsches-arthrose-forum.de
-> SoVD vor Ort.

Das wären bei der Diagnose meine ersten Empfehlungen für guten Rat.

Man kann mit der richtigen Vorbereitung auch die Sperrfrist beim Arbeitsamt bei Eigenkündigung umgehen (sprich wenn keine Aussicht auf Rückkehr in den Beruf besteht). Dann fällt man auch was eine Umschulung angeht in die Verantwortung der Arbeitsagentur. Aber um das alles sauber hinzukriegen sollte man sich praktischen Rat suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tommyx1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle für eure Hilfestellung.

Dann hab ich jetzt erstmal eine Richtung und meinen Gedanken ein wenig das Karussel abgestellt.

Leider gibt es in meinem Betrieb keine Möglichkeit auf einen "leichteren" Job. Obwohl einer der größten AG in D wurde in der letzten Zeit so viel umstruktiert das nur für wenige Angestellte eine "leichtere" Arbeit vorhanden ist. Das Credo geht dahin das wenn du nicht mehr kannst du halt gehen musst.

Suche mir jetzt entsprechende Beratungsstellen / Hilfe und hoffe das Beste !

Euch allen noch eine schöne Restwoche !

VG Tommy

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