Steuererklärung- Klinikaufenthalt

4. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
Dareb4327654
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung- Klinikaufenthalt

Guten Tag,
ich hätte eine für mich sehr wichtige Frage.
Die Ausgangslage ist, dass ich einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Tagesklinik benötige (vorr. 6 Wochen).

Ich möchte auf keinen Fall, dass meine Familie etwas davon erfährt. Meine Mutter hilft mir jedoch immer bei der Steuererklärung und hat Zugriff auf viele Daten (nicht jedoch auf meine Krankenkassendaten).. Ich bin gesetzlich versichert und habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kann mir jemand sagen, ob der Klinikaufenthalt IRGENDWELCHE Auswirkungen hat, die man in der Steuererklärung sehen könnte?

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt.
Vielen Dank!




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5410 Beiträge, 1284x hilfreich)

Wenn man die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend macht...

Ihre Mutter ist zur Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten befugt? :devil:

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130526 Beiträge, 41540x hilfreich)

Ob und wie stark das sichtbar wird, hängt maßgeblich davon ab, welche Zahlungen ersichtlich sind und wie die Zahlunsströme erkennbar sind.
Mir fallen da ein
1. Finanzielle Lohnersatzleistungen
2. Gesetzliche Zuzahlungen / Eigenanteile
3. Außergewöhnliche Belastungen
4. Berufsunfähigkeitsversicherung



Zitat (von Cybert.):
Ihre Mutter ist zur Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten befugt?

Mütter sind doch grundsätzlich zu allem fähig und befugt? :devil:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Taxofit
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

Wenn du über 6 Wochen kommst, würde eine Unterbrechung bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erscheinen.

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#4
 Von 
Dareb4327654
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal allen zusammen.

Darf ich noch fragen, was mit diesen Punkten gemeint ist bzw. inwiefern das relevant sein könnte?

2. Gesetzliche Zuzahlungen / Eigenanteile
4. Berufsunfähigkeitsversicherung

Ich würde auf jeden Fall nichts selbst geltend machen wollen.

Vielen Dank!

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5410 Beiträge, 1284x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass gemeint war, dass dies auf den Kontoauszügen erscheinen könnte, auf die die Mutter ggf. Zugriff hat.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34481 Beiträge, 17813x hilfreich)

Wenn du über 6 Wochen kommst, würde eine Unterbrechung bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erscheinen. Und bezogenes Krankengeld muss als Lohnersatzleistung in der Erklärung angegeben werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

wie wäre es denn, die Einkommensteuererklärung direkt am Anfang des Jahres schnell selber zu machen? Falls die Mutter dann kommt sagt man einfach "Danke, aber hab' ich schon fertig" (den Bescheid hat man dann natürlich noch nicht, und irgendwann gerät das hoffentlich in Vergessenheit).

Ich würde die Mutter in diesem Fall jedenfalls möglichst komplett rauslassen, dann kann auch nichts irgendwie nebenbei herauskommen (egal ob legal oder illegal).

Stefan

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#8
 Von 
Dareb4327654
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"wie wäre es denn, die Einkommensteuererklärung direkt am Anfang des Jahres schnell selber zu machen?"

>schwierig...ist nicht so, als würde ich es alleine nicht hinbekommen, aber sie denkt, dass sie Profi ist und wäre sehr beleidigt, wenn ich sie nicht helfen lasse... :augenroll:

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5410 Beiträge, 1284x hilfreich)

Off Topic:

Zitat (von Dareb4327654):
sie denkt, dass sie Profi ist

Das denken leider zu viele... :grins:

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13663 Beiträge, 4854x hilfreich)

Zitat (von Dareb4327654):
und wäre sehr beleidigt, wenn ich sie nicht helfen lasse...

Und sie wäre nicht beleidigt, wenn Du ihr gegenüber deine Probleme verschweigst?

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#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1710 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von Dareb4327654):
wäre sehr beleidigt, wenn ich sie nicht helfen lasse...

Warum machst du ihr Problem zu Deinem?

Wann und von wem ich mir helfen lasse, bestimme ich selber. Wenn das jemandem nicht passt, ist das sein Problem.

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