Pfändung von Leistungen des Jobcenters

5. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
elmster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung von Leistungen des Jobcenters

Bin seit kurzem gesundheitsbedingt in prekärer Lage und Bitte um Orientierung durch eure "Schwarmintelligenz". Ein Termin für Beratungshilfe auf dem Amtsgericht ist erst in einigen Wochen und mir wurden aktuell schon zweimal Leistungen des Jobcenters gepfändet.

Prämissen:
- Aktiver Bürgergeld /Grundsicherungsgeldbezug (563€ plus Heizkosten/Monat).
- Bestehende Kontopfändung; P-Konto
- Das Jobcenter meint, es könne nichts (zur Pfändungsfreiheit) "freibescheinigen", da es nicht der Pfändende ist.

Was kürzlich passierte:

Vorfall 1:
Aus Unkenntnis, wie lange in einem Monat zugegangenes Geld geschützt ist, wurde bei bestehender Sperre einige Zeit nach dessen Eingang ein Betrag gepfändet, welcher nachweislich aus Sozialleistungen stammte - einem unverzüglich gestellten Freigabeantrag über diese Summe aufgrund der erzeugten unmittelbaren Härte, die verursachte Mittellosigkeit, hat der Pfändende (eine Krankenkasse) nicht stattgegeben.

Vorfall 2
Aufgrund von nicht beigebrachten Unterlagen wurde durch das Jobcenter eine Leistungssperre verhängt, was im Ergebnis zur Überweisung auf einen Schlag von Leistungen für drei Monate führte. Natürlich blieb dann auch ein sichtbarer Teil davon in der Pfändung hängen.

Fragen zu meiner Orientierung:
Zu V1/ Ja, der Schutz von pfändungsfreiem Guthaben verfällt offenbar. Aber kann man es angreifen, wenn das wohl abgelaufene Guthaben nur aus Leistungen des Jobcenters zum grundsätzlichen Lebensunterhalt bestand? Das Konto war damit auf 0 und ich auf einen Schlag mittellos.
Zu V2/ Kann ich echt nur zuschauen, wie mir selbst das Elementarste was man zum Überleben braucht, die Leistungen des Jobcenters, wegen der ausnahmsweisen Kumulierung im Zugangsmonat einfach so stumpf gepfändet wird?

Tausend Dank!

-- Editiert von Moderator topic am 6. August 2026 18:22

-- Thema wurde verschoben am 6. August 2026 18:22




12 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42877 Beiträge, 14797x hilfreich)

Du musst hier zwei Problemkreise unterscheiden. Da haben wir einmal die Bezüge die Du durch das JC bekommst. Diese Bezüge sind beim JC nicht pfändbar. Ist also letztlich vergleichbar mit einem Lohn. Auch der ist zwar grundsätzlich pfändbar, wenn nicht die Pfändungsfreigrenzen berührt werden.

So, wenn diese Bezüge dann auf das Konto kommen, dann kommen wir in den zweiten Problemkreis rein. Da geht es nicht mehr um die Quelle des Zuflusses, sondern um die Schutzvorschriften für das P-Konto, sofern eines eingerichtet ist. Und da müsstest Du Dich auf die Einzelheiten einarbeiten. Deine Bank dürfte Dir die Unterlagen zur Verfügung gestellt haben.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130591 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von elmster):
Aber kann man es angreifen, wenn das wohl abgelaufene Guthaben nur aus Leistungen des Jobcenters zum grundsätzlichen Lebensunterhalt bestand?

Soweit mir bekannt ist diese Frist fix - bedeutet verpasst ist verpasst.



Zitat (von elmster):
Kann ich echt nur zuschauen, wie mir selbst das Elementarste was man zum Überleben braucht, die Leistungen des Jobcenters, wegen der ausnahmsweisen Kumulierung im Zugangsmonat einfach so stumpf gepfändet wird?

So wie es mir bekannt ist, sendet man an die Bank einen entsprechenden Antrag mit einer Kopie des Bescheides und weiterer relevanter Unterlagen um eine Freigabe zu erlangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 41x hilfreich)

Zu Vorfall 1: Da kann man nichts mehr machen. Man hat hat schlicht zu lange gewartet.

zu Vorfall 2: der Leistungsbescheid wird hier nicht ausreichen, du brauchst eine Bescheinigung nach "§ 903 Abs. 1. Satz 2 ZPO", ausgefüllt von einer geeigneten Stelle.
Das Formular lässt sich googeln. Geeignete Stellen sind z.B.: Sozialleistungsträger, Schuldnerberatungen, Anwälte, Steuerberater. Das ausgefüllte Formular dann an die Bank. Darüber kann so eine Nachzahlung freigegeben werden.
Man sollte aber auch damit nicht zu lange warten. Wenn das Geld einmal gepfändet ist, ist es weg.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40867 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von elmster):
Ein Termin für Beratungshilfe
Ein Termin beim Amtsgericht? Ich bezweifle, dass ein Beratungshilfeschein (Antragsformular im Netz) helfen kann.

zu 1: Schon bei der Einrichtung des P-Kontos wird man über die Bedingungen informiert. Was man tun muss, um Geld *zu retten*, ist dann jeden Monat das gleiche.---> Schnellstmöglich abheben bzw. wichtige Überweisungen zeitnah erledigen.
--->einige Zeit nach dessen Eingang Wie lange hast du dein einziges Geld nicht im Blick gehabt?
Nach deiner Schilderung wohl > 3 Monate, denn die Bank überträgt *nicht verbrauchtes* Guthaben auf Folgemonate.

zu 2: Wegen fehIende Mitwirkung (§60 SGB I) hat das JC eine vorläufige Leistungssperre erteilt. Richtig?
mW nützt da keine ZPO-Bescheinigung. Die wäre nur für eine Änderung des bestehenden Freibetrages nötig.
Ist die *P-Konto-Schutz-Zeit* überschritten, kann von jedem Gläubiger gepfändet werden.

Zitat (von elmster):
Kann ich echt nur zuschauen,
Ich fürchte, du kannst nichts zurückholen.
KK sind übrigens auch Sozialleistungsträger/SV-Träger, die Beitragsschulden ihrer Versicherten pfänden können.

Wenn man lediglich Grundsicherungsgeld (aufs Konto) erhält, sollte es möglich sein, Monat für Monat die elementarsten Existenz-Sicherungs-Schritte einzuhalten.

Und ganz aktuell zur Leistungseinstellung:
- Welche Unterlagen solltest du dem JC vorlegen?
- Warum war es nicht möglich, diese in der Frist vorzulegen?
- Steht ein § als Rechtsgrundlage in dem JC-Bescheid ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 41x hilfreich)

Bitte nicht verwirren lassen. Diese Aussage ist Blödsinn:

Zitat:
mW nützt da keine ZPO-Bescheinigung. Die wäre nur für eine Änderung des bestehenden Freibetrages nötig.


Mit einem Blick auf das entsprechende Formular wäre einem das aber auch klar gewesen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40867 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Mit einem Blick auf das entsprechende Formular wäre einem das aber auch klar gewesen.
Ich lern ja gern dazu...Aber kommt denn hier mit dem Formular der TE an eine erneute Nachzahlung des Grundsicherungsgeldes JC?
Meinst du dieses Formular?
https://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2025/06/AG-SBV-P-Konto-Bescheinigung_2025-0701-final-PDF.pdf

Aber sorry, ich hatte tatsächlich zu Vorfall Nr. 2 zu flüchtig gelesen, d.h. meine Fragen zur Leistungseinstellung sind obsolet.
Denn dem TE wurden wohl NACH der Vorlage der fehlenden Unterlagen die 3 Monate Grundsicherungsgeld (aus der Leistungseinstellung) vom JC nachgezahlt.

Offenbar ist es aber schon zu spät, denn was *ungeschützt* (wegen Unkenntnis des TE ) auf dem Konto lag, wurde von der KK gepfändet.

Was soll nun per Bescheinigung nachgezahlt werden?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
elmster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Euer Echo fühlt sich in dem "Tumult" hier gut an. :respekt:

Ich lese zu den Vorfällen:
- V1 >halt Pech gehabt, egal woher das Geld kam und welche Zweckbindung es hatte
- V2 >Versuch Freigabeanfrage ZPO wert

Allgemein, aus euren Antworten gefischt:
- Warum das "alte Geld" auf dem Kto? >Zu Beginn der Leistungszeit größeren Betrag abgehoben und dann über die Monate davon "gelebt". Entsprechend verblieb der letztlich gepfändete Betrag da, wo er war, bis er eingefroren (sehe ihn, kann aber nicht darüber verfügen) wurde. Im Blick hatte ich den Betrag immer, aber keinen Peil, dass das "da weg musste".
- Bank / Unterlagen / Anzeige&Infos zu P-Konto: Ist eine Direktbank mit wenig Ahnung und noch weniger Kompetenz in der Sache. MeN keinerlei Hilfe / Orientierung von zu erwarten.
- Zweifel am Termin f Beratungshilfeantrag: Teile ich. Man sagte mir, beim AG könne man BH beantragen, dafür bräuchte es einen Termin. Ich stelle dann besser direkt einen Online-Antrag.

Lesson learnt
- Nicht mehr machen () (auch wenn von krudester Darstellung in der Bank-App, was verfällt und was nicht, erschwert)
- ZPO-Bescheinigung übers JC (als Sozialleistungsträger)
ausstellen lassen (obwohl die JC-MAin meinte, sie können da nix bescheinigen)
- Zu Monatsbeginn zügig "was muss" überweisen und im Idealfall kein Geld auf dem Kto stehen lassen
- Und vor allem natürlich, asap die pfändende Entität befrieden (TZV o.ä.) um die Pfändung loszuwerden.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40867 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von elmster):
Euer Echo fühlt sich in dem "Tumult" hier gut an
Tumult geht anders. :fight:

Zitat (von elmster):
auch wenn von krudester Darstellung in der Bank-App, was verfällt und was nicht, erschwert)
Oder einfacher: Im Netz lesen... learn the most important things.

Zitat (von elmster):
ZPO-Bescheinigung übers JC
Ich sehe ebenfalls noch nicht (falls es die verlinkte Bescheinigung ist), was dein JC ---jetzt nachträglich---bescheinigen könnte.
Aber der User @fbxxxx, der bei einer Bank arbeitet... klärt uns evtl. auf?

Dass du das P-Konto schon länger hast und du einen bei der Bank eingetragenen unpfändbaren Grundfreibetrag von derzeit mtl. 1.590,- hast---> ist korrekt?
Dieser Betrag wird jährlich vom Gesetzgeber und dann *automatisch* durch die Bank *angepasst*.
Selbst kann man den Freibetrag (mit der ominösen ZPO-Bescheinigung) nur ändern/erhöhen lassen, wenn man verheiratet ist oder 1 Kind bekam oder man Unterhalt zu leisten hat---usw.

In fast einfacher Sprache hier zu lesen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/das-pkonto-so-schuetzen-sie-ihr-konto-wenn-sie-hohe-schulden-haben-77715

... gilt auch bei weniger Schulden...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130591 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von elmster):
- Zu Monatsbeginn zügig "was muss" überweisen und im Idealfall kein Geld auf dem Kto stehen lassen

Am letzten Tag des jeweiligen Monats sollte alles "alte Geld" weg sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40867 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von elmster):
Ist eine Direktbank
Gerade Direktbanken haben nach meiner Erfahrung mehr Ahnung, haben fast alles digitalisiert und P-Konten laufen wie andere Konten auch...automatisch und ohne dass ein uniformierter Mitarbeiter noch Schalterdienst für Laufkunden hätte.

Zitat (von elmster):
MeN keinerlei Hilfe / Orientierung von zu erwarten.
Die App, das große Internet, die VZ...alle kann man fragen, wenn man wie ein Kaninchen vor der Schlange sitzt...

Antrag auf einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht? Das hat hier niemand geschrieben, denn das wäre tatsächlich totaler Blödsinn.
Zitat (von elmster):
im Idealfall kein Geld auf dem Kto stehen lassen
Was ist schon ideal? Das nicht verbrauchte Guthaben ist ja nicht gleich weg... es ist nur woanders.
Man achte auf die 3 Monate.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
elmster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Tumult geht anders.
Ich meinte auch den Tumult bei MIR, nicht im Forum. :grins:


Zitat (von Anami):
Oder einfacher: Im Netz lesen... learn the most important things.
Klar, aber das Netz erklärt mir nicht unbedingt eine miese Darstellung in der Banking App. Es ist wirklich auch Content abgeschnitten etc.


Zitat (von Anami):
Ich sehe ebenfalls noch nicht (falls es die verlinkte Bescheinigung ist), was dein JC ---jetzt nachträglich---bescheinigen könnte.
Mein Begehr ist, dass ich in dem Monat in dem wg. kumuliert nachgezahlten Leistungen die Pfändungsfreigrenze gerissen wird, nichts davon gepfändet wird.


Zitat (von Anami):
In fast einfacher Sprache hier zu lesen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/das-pkonto-so-schuetzen-sie-ihr-konto-wenn-sie-hohe-schulden-haben-77715
Danke für diese und andere Referenzen.


Zitat (von Harry van Sell):
Am letzten Tag des jeweiligen Monats sollte alles "alte Geld" weg sein.
Oh, das habe ich mit dem halben Monat Suppenküche bereits so schmerzvoll gelernt, dass ich es lebenslang nicht wieder vergessen werde. :crazy:


Zitat (von Anami):
Gerade Direktbanken haben nach meiner Erfahrung mehr Ahnung, haben fast alles digitalisiert und P-Konten laufen wie andere Konten auch...automatisch und ohne dass ein uniformierter Mitarbeiter noch Schalterdienst für Laufkunden hätte.
Meine Arbeitsprobe mit einem Mitarbeiter meiner Bank war jedenfalls vernichtend. Weder Expertise noch Hilfsbereitschaft.


Zitat (von Anami):
Was ist schon ideal? Das nicht verbrauchte Guthaben ist ja nicht gleich weg... es ist nur woanders.
Man achte auf die 3 Monate.
Ja, aber... Wirklich nicht auf den Kopf gefallen habe ich trotzdem größere Issues, mit dem Quark ( Unterschied zwischen Kontostand und Verfügungsrahmen / die "Mechanik" mit dem Verfügungsrecht / dass mir das eingefrorene Geld noch mit im Saldo angezeigt wird etc.)


Zitat (von Anami):
Antrag auf einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht? Das hat hier niemand geschrieben, denn das wäre tatsächlich totaler Blödsinn.
Hier nicht, aber das war halt mein erster Strohhalm. Dringender Rechtshilfebedarf aber aufgrund der Sache nicht einmal Geld für Lebensmittel. Von den vielen Anwälten die ich wg. des Falls anrief, nahmen 9 von 10 keine neuen (solchen) Sozialrechtsfälle an, und der Anwalt, der pot. Zeit hatte, bestand auf einen vorliegenden Beratungshilfeschein (o. wie das heißt). Aber heute weiß ich dank euch schon weitaus mehr.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40867 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von elmster):
aber das Netz erklärt mir nicht unbedingt eine miese Darstellung in der Banking App
Das mag sein, zum Glück gibts ja Alternativen... und ich kenne etliche Leute, die das ohne App schaffen.
-->Der Tipp, am Monatsende jeden Euro abzuheben (bevor *neues* Geld kommt), ist noch immer der einfachste und leichteste.

Zitat (von elmster):
dass ich in dem Monat in dem wg. kumuliert nachgezahlten Leistungen die Pfändungsfreigrenze gerissen wird, nichts davon gepfändet wird.
Diesen Sonderwunsch hat der Gesetzgeber nicht geregelt.
Aber es gibt andere Mechanismen bei P-Konten und im Video wirds recht einfach erklärt.
https://www.schuldnerberatung.de/auskehrungskonto/

Zitat (von elmster):
Dringender Rechtshilfebedarf
Kann ich nicht erkennen, denn deine issues sind keine rechtlichen oder sozialrechtlichen. Verständlich für mich ist aber, dass befragte Anwälte *höflich abwinken*.

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