Erbe auschlagung während Privatinsolvenz

5. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
Mona85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe auschlagung während Privatinsolvenz

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Einschätzung zu einer erbrechtlichen Frage hören.

Ich befinde mich aktuell in der Privatinsolvenz und bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Letzte Woche ist mein Opa verstorben. Soweit ich weiß, bin ich laut Testament, das bereits nach dem Tod meiner Oma vor einigen Jahren erstellt bzw. bekannt war, mit einem Anteil von 1/12 als Erbin eingesetzt worden. Ich gehe davon aus, dass dieses Testament nach dem Tod meiner Oma nicht mehr geändert wurde.

Nun überlege ich, das Erbe auszuschlagen. Der Hintergrund ist, dass ein Erbe in meiner aktuellen Situation vermutlich ohnehin an den Insolvenzverwalter fallen würde. Es geht auch nicht um eine große Summe, sondern eher um einige tausend Euro. Dieser Betrag würde meine Insolvenz nicht annähernd beenden oder eine nennenswerte Änderung meiner Situation bewirken.

Meine Frage ist daher: Ist es rechtlich problematisch oder sogar unzulässig, wenn ich das Erbe ausschlage, obwohl ich weiß, dass dadurch nach der gesetzlichen Erbfolge meine beiden minderjährigen Kinder an meine Stelle treten könnten? Für mich wäre es nämlich der bessere Weg, wenn meine Kinder ihren Anteil erhalten würden, statt dass das Geld in die Insolvenzmasse fällt.

Mir geht es nicht darum, etwas zu verschweigen oder zu umgehen, sondern darum, zu verstehen, ob eine solche Ausschlagung in meiner Situation rechtlich erlaubt ist oder ob mir daraus Probleme entstehen könnten.

Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzungen!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Während einer Privatinsolvenz darf man eine Erbschaft grundsätzlich ausschlagen, da das Recht zur Ausschlagung eine höchstpersönliche Entscheidung ist (§ 83 InsO). Somit weder der Insolvenzverwalter noch das Gericht eine zwingen kann, ein Erbe anzunehmen. Eine Ausschlagung gefährdet auch die Restschuldbefreiung nicht.

Das Erben ausschlagen während einer Privatinsolvenz ist somit grundsätzlich unproblematisch und legal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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