Haftung Werkstatt bei erneut auftretenden Fehlern

28. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
Hannes1212
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Haftung Werkstatt bei erneut auftretenden Fehlern

Hallo zusammen.

Wir haben seit Monaten Probleme mit einem Fahrzeug und der Reparatur. Es ist einfach endlos und da es sich um einen LKW handelt sind die Kosten entsprechend hoch. Ich möchte die Nennung des Herstellers zunächst vermeiden um eine neutrale Meinung einzuholen, sorry. Alle Reparaturen wurden jedoch in Werkstätten des Herstellers durchgeführt.

Zur Erklärung:

Der LKW machte Probleme und der Bordcomputer zeigt mehrere Fehlermeldungen an und verlor ab und zu an Leistung. U.a. wurde auch ein voller Rußpartikelfilter angezeigt und eine Störung im Steuergerät des Motors.
Die 1. Werkstatt brannte den Filter aus und löschte den Fehler. Hat 2 Tage funktioniert und dann das selbe Problem. Nach dem 3. Besuch der selben Werkstatt wechselten wir die Werkstatt und fuhren in eine andere NL des Herstellers, da man in der 1. Werkstatt nicht wirklich eine Lösung hatte.
In der 2. Werkstatt ging es dann richtig zur Sache. Erst wurde erneut der Filter ausgebrannt, dann stellte man fest, das CPC-Steuergerät des Motors ist defekt ( 4.700 € ). Liefertermin allerdings auch erst in gut 2 Wochen, so die Prognose. Da wir Verträge zu erfüllen haben, suchten wir eine Werkstatt, die diese Geräte repariert. Das Steuergerät ausbauen lassen und ab damit zur Reparatur nach Frechen. Am Folgetag abgeholt und zur Werkstatt verbracht. Am nächsten Tag dann wieder ein Anruf: "Klappt immer noch nicht und das CPC ist immer noch defekt". Also noch einmal von vorne. Die Werkstatt in Frechen meinte, das könne nicht sein, man werde es aber prüfen. Eine Tag später dann wieder abgeholt und natürlich zur Werkstatt gebracht. 1 Tag später: "Sorry, wir müssen ein neues Gerät bestellen, da es immer noch defekt ist".
Als Kunde vertraut man darauf und hat natürlich selbst keine andere Lösung. Aus den 2 Wochen Lieferzeit wurden dann fast 4 Wochen. Der LKW stand da bereits seit mehr als 3 Wochen in der Werkstatt. Aber, was soll ich sagen, der Fehler war auch damit nicht behoben. Unsere Anmerkung, dass ein Kabelbruch der Fehler sein könnte, wurde weggewischt und abgetan, das könne nicht sein.
Also ging die Fehlersuche weiter und was soll ich euch sagen - der Motor ist defekt, meinte man dann. Das sollte also des Rätsels Lösung sein ?
Kostenpunkt: 28.500 €
Heftig, oder ? Aber wir sind damit längst nicht am Ende.
Da unser Vertrauen auch in die 2. Werkstatt weg war, haben wir uns ein Angebot in der Hauptniederlassung des Herstellers geholt und kamen dort auf 24.500 €.
Also per Abschleppwagen in die 3. Werkstatt verbracht. Auch dort meinte man, es müsste am Motor liegen.
Nun wurde also ein neuer Motor bestellt und eingebaut. Angemerkt sei, dass das Fahrzeug bereits mehr als 3 Monate nicht eingesetzt werden konnte und sich die Kosten auf ca. 40.000 € beliefen.
Nun sollte es also endlich losgehen, aber eben auch nicht lange.
Nach 1 Woche kamen erneut die ersten Probleme mit dem neuen Motor, bzw. zeigte der Bordcomputer fast die selben Fehler an. Heute musste der LKW nun wieder abgeschleppt werden und steht in der Hauptniederlassung des Herstellers. Uns wurde erklärt, dass mal wieder das Steuergerät defekt sei und gewechselt werden müsste. Auf unseren Hinweis, doch mal den Kabelbaum zu prüfen, meinte man immer noch, das CPC sei defekt...
Erst als dann ein neues CPC eingebaut werden sollte stellte man dann fest, es scheint wirklich ein Kabelbruch vorzuliegen und das CPC ist nicht defekt.

Nun steht unser Fahrzeug also inzwischen fast 4 Monate in der Werkstatt und auch morgen ist kein Einsatz möglich, da man den endgültigen Fehler immer noch nicht gefunden hat.

Wir fragen uns nun natürlich, ob der Tausch des Motors wirklich notwendig war und ob man da einen Anwalt einschalten sollte.
Wir sind ein relativ kleines Unternehmen ( 12 Mitarbeiter ) und die bisherigen Kosten ( inkl. Ausfallkosten ) belaufen sich auf mindestens 60.000 €.

Seht Ihr da echte Chancen und wie würdet Ihr die Angelegenheit einordnen ?

Besten Dank für Eure Meinung zum Thema und natürlich erwarten wir keine verbindlichen Aussagen.

Weiterhin viel Erfolg auf allen Wegen

Hannes




-- Editiert von User am 28. September 2026 18:28




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131008 Beiträge, 41627x hilfreich)

Was konkret war denn der Auftrag an die 2. Werkstatt?

Bezüglich des Kabelbaums, gab es da nur einen Hinweis oder einen konkrete Forderung / einen konkreten Auftrag?

Die Werkstatt in Frechen wollte prüfen, was konkret war denn da das Ergebnis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hannes1212
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo und zunächst danke für Deine Fragen.

Also noch einmal in Ruhe erklärt:

* Der Auftrag in der 2. Werkstatt war, den ursprünglichen Fehler zu beheben. Ein zuständiger Meister der 1. Werkstatt wechselte seine Arbeitsstelle und fing in Werkstatt 2 an. Er kannte den Fehler und wollte sich darum kümmern. Ironischer Weise kündigte er auch diese Arbeitsstelle nach ca. 4 Wochen und man fing vor vorne an mit der Fehlersuche. Der Fehler wurde dann mit dem defekten Steuergerät erklärt. Daran lag es dann jedoch nicht und der LKW stand dort ca. 6 Wochen, weil das Steuergerät diese lange Lieferzeit hatte.

* Die Fa. in Frechen hatte den Auftrag, dass Steuergerät zu reparieren und resettete die Software. So mein Wissen dazu. Beim 2. Versuch meinte man dann in Frechen, dass das Steuergerät nicht defekt sein kann und man alles geprüft hätte.

* Bezüglich Kabelbaum war es von uns in jeder Werkstatt eine genannte Vermutung, da wir leider 1 Jahr zuvor das selbe Problem mit einem anderen LKW hatten. Dort versuchten sich auch 3 unterschiedliche Werkstätten an der Reparatur, da das Fahrzeug jeweils in anderen Regionen unterwegs war und die Fehler ebenfalls sporadisch auftraten. Der gerufene Notdienst des Herstellers meinte immer, dass müsse in einer Werkstatt des Herstellers behoben werden und somit wurde der LKW in die nächstliegende Werkstatt des Herstellers verbracht.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Aufklärung in die Thematik bringen.

Klar sollte sein, dass wir immer nur in Auftrag gegeben haben, das Fahrzeug zu reparieren und nie eine feste Anweisung erteilt haben, was gemacht werden soll.

Nochmals besten Dank und allen einen Schönen Abend.

Hannes

-- Editiert von User am 28. September 2026 19:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131008 Beiträge, 41627x hilfreich)

Zitat (von Hannes1212):
Klar sollte sein, dass wir immer nur in Auftrag gegeben haben, das Fahrzeug zu reparieren

Nun, das ist ja noch im Gange. Ich nehme mal an, das auch keine Fristen etc. gesetzt wurden.

Wie ist der aktuelle Status? Warten auf ...?

Eine weitere Frage wäre, wie wird da gearbeitet? Also, Ist da 8h am Tag jemand dran? Oder 1x pro Woche jemand für 30 Minuten? Wird bei der Fehlersuche nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet?



Zitat (von Hannes1212):
nie eine feste Anweisung erteilt haben, was gemacht werden soll.

Das war bezüglich des Kabelbaumes dann wohl ein Fehler.



Zitat (von Hannes1212):
Unsere Anmerkung, dass ein Kabelbruch der Fehler sein könnte, wurde weggewischt und abgetan, das könne nicht sein.

Kabelbaumprobleme sind ein häufiges Problem und herstellerübergreifend - bekannt sind da MAN (insb. TGA, TGS, TGX), Mercedes-Benz Actros (insb. MP2, MP3), Volvo (FH-Serie), Iveco (Daily & Eurocargo).
Sollte es sich um eines der Modelle handeln, dann sollen die sich ihr Lehrgeld wiedergeben lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1420 Beiträge, 223x hilfreich)

Vor allem würde ich in diesem Fall und bei diesem Betrag sofort einen ANWALT einschalten!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10037 Beiträge, 2099x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Vor allem würde ich in diesem Fall und bei diesem Betrag sofort einen ANWALT einschalten!!!


stimme zu. Handelt es sich hierbei auch noch um ein gewerblich genutztes Fahrzeug?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hannes1212
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen.

Sorry, aber ich bin ab 03:00 auf den Füßen und komme grad erst nach Hause.

Zitat (von cirius32832):
Handelt es sich hierbei auch noch um ein gewerblich genutztes Fahrzeug?


Ja, es handelt sich um einen LKW mit festen Aufträgen und Verträgen. Der Kunde ist natürlich sauer !



Zitat (von Harry van Sell):
Kabelbaumprobleme sind ein häufiges Problem und herstellerübergreifend - bekannt sind da MAN (insb. TGA, TGS, TGX), Mercedes-Benz Actros (insb. MP2, MP3), Volvo (FH-Serie), Iveco (Daily & Eurocargo).


Es handelt sich um einen Atego aus dem Hause Daimler.

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, das ist ja noch im Gange. Ich nehme mal an, das auch keine Fristen etc. gesetzt wurden.

Wie ist der aktuelle Status? Warten auf ...?


Heute Nachmittag kam von der Werkstatt ein Anruf mit der Info, dass man den Fehler leider immer noch nicht gefunden hat. Nachdem ich dann richtig sauer wurde kam eben ein Anruf mit der Info, dass ein Mitarbeiter das Fahrzeug mit nach Hause nehmen wird, um einige Kilometer damit zu fahren - unter realen Bedingungen quasi.

Der Meister äußerte sich heute Nachmittag auch dahin gehend, dass auch er nun einen Fehler in der Elektrik vermutet. Kabelbaum, loser Kontakt, Kurzschluß usw...

Da ich ja nun auch den Hersteller bereits genannt habe etwas am Rande dazu. Ich habe heute 3 - 4 Stunden damit verbracht, jemand von Daimler Truck ans Telefon zu bekommen. Die Damen in der Telefonzentrale taten mir echt leid, aber nirgends war jemand zu erreichen. Zu guter Letzt hatte ich jemand aus der Entwicklung am Horn, der dann in der Werkstatt Druck machen wollte. Ich denke auch deshalb bewegt man sich jetzt...

Zitat (von Daskalos):
Vor allem würde ich in diesem Fall und bei diesem Betrag sofort einen ANWALT einschalten!!!


Ich habe heute mit einem Kumpel ( RA ) telefoniert und er meinte, wir sollten ein Gutachten erstellen lassen. Entweder Klage über das Gericht einreichen und sie beauftragen einen Gutachter, oder ich beauftrage jemanden. Zunächst wollen wir jedoch abwarten, was der Fehler ist - wenn er denn gefunden wird.
Fraglich dürfte sein, ob wir beweisen können, dass es sich wirklich um den selben Fehler gehandelt hat, meinte er allerdings auch.
Mal ganz blöd gefragt: Welche Fachrichtung sollte ein wirklich guter Anwalt haben, wenn wir Klage erheben wollen. Daimler wird mit Sicherheit dafür Fachanwälte nutzen.

Nochmals besten Dank und weiterhin viel Erfolg.

Gruß Hannes

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 307.664 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30 €
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.742 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.