Paula bekam ein Schreiben vom Zoll,wo sie wegen des Verdachts auf Betruges beschuldigt wird.
Sie hat arbeitslosengeld in Höhe von 315 Euro zu Unrecht überwiesen bekommen.sie hat in der zeit von minijob zu Teilzeitjob gewechselt und anscheinend falsch angegeben..dies war aber nicht Ihre Absicht. Als das Schreiben mit der Aufforderung von der Agentur für Arbeit kam die Überzahlung zu begleichen ,hat sie sofort den Betrag der Überzahlung zurücküberwiesen.
Jetzt hat Paula das Schreiben vom Zoll bekommen,mit der Anschuldigung, und dass sie sich dazu schriftlich äußern soll.Paula hat jetzt Angst dass da es jetzt zu einer Verhandlung kommt ,oder vor dem was da passieren wird.
Wie schlimm kann das werden.muss sie zu einem Anwalt?
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges
1. Oktober 2026
Thema abonnieren
Frage vom 1. Oktober 2026 | 21:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges
#1
Antwort vom 1. Oktober 2026 | 21:53
Von
Status: Unbeschreiblich (34520 Beiträge, 17817x hilfreich)
Wie schlimm kann das werden.muss sie zu einem Anwalt? Hat Paula denn Geld für einen Anwalt? Denn ansonsten stellt sich die Frage ja nicht...
Paula hat jetzt Angst dass da es jetzt zu einer Verhandlung kommt Dann soll sie mal "Strafbefehl" googeln, denn auf einen solchen wird es hinauslaufen.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2026 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (131001 Beiträge, 41626x hilfreich)
Zitat :.sie hat in der zeit von minijob zu Teilzeitjob gewechselt und anscheinend falsch angegeben
Nun, dann sollte Paula das doch mal als erstes überprüfen.
Und das
Zitat :dies war aber nicht Ihre Absicht
sollte Paula so detailliert wie möglich erklären.
Zitat :Wie schlimm kann das werden
Das hängt ganz von den Vorstrafen ab, de Paula hat
Zitat :muss sie zu einem Anwalt?
Nein, da ist kein "muss". In gewissen Situationen kann es aber sinnvoll sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Oktober 2026 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (41257 Beiträge, 6648x hilfreich)
Paula sollte sich schriftlich äußern. Also erklären, was sie wann und wie bereits erledigt hat. Sie kann gern auch den Beleg/Kontoauszug der Überweisung der 315,- mitschicken.Zitat :und dass sie sich dazu schriftlich äußern soll.
Wenn Paula schriftlich Stellung nimmt und erklärt, was ihr wohl passiert war, wird das nicht schlimm werden.Zitat :Wie schlimm kann das werden.muss sie zu einem Anwalt?
Wann hat sie die 315,- überwiesen?
Eigentlich schreibt der Zoll erst, wenn Rückforderungen wegen Überzahlung nicht überwiesen werden und auch der InkassoService der Agentur für Arbeit nach schriftlicher Aufforderung von Paula kein Geld erhält.
Vielleicht sind die 315,- nicht angekommen? Falscher Verwendungszweck? Zahlendreher?
Die Stellungnahme zu schreiben, ist sehr einfach. Die Frist sollte Paula einhalten.
Nein, Paula muss deswegen nicht zu einem Anwalt.
Es gibt Schlimmeres...
#4
Antwort vom 2. Oktober 2026 | 17:32
Von
Status: Philosoph (13297 Beiträge, 4521x hilfreich)
Zitat:Eigentlich schreibt der Zoll erst, wenn Rückforderungen wegen Überzahlung nicht überwiesen werden und auch der InkassoService der Agentur für Arbeit nach schriftlicher Aufforderung von Paula kein Geld erhält.
Da sollte man vielleicht nochmal nachlesen. Es geht hier nicht um eine Rückforderung, die bisher nicht beglichen wäre, sondern um
Zitat:wo sie wegen des Verdachts auf Betruges beschuldigt wird.
Das heißt, offensichtlich hat die Arbeitsagentur Strafanzeige erstattet und es wurde nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In solchen Fällen ist der Zoll die zuständige Ermittlungsbehörde und schreibt selbstverständlich auch noch dann, wenn die Forderung bereits beglichen ist. Selbst wenn der Zoll von der Bezahlung bereits wissen sollte. Denn, die Rückzahlung ist das eine, die strafrechtlichen Konsequenzen das andere.
Zitat:Wie schlimm kann das werden.muss sie zu einem Anwalt?
Sie muss nicht zu einem Anwalt (der könnte - ne nach Höhe des aktuellen Einkommens - teurer werden als die zu erwartenden Strafe).
Sie sollte, soweit noch möglich, prüfen, wann sie der Arbeitsagentur hinsichtlich der Erwerbstätigkeit was genau mitgeteilt hat. Das sollte in Ihrer Stellungnahme darlegen. Soweit Nachweise vorhanden sind, fügt sie die Ihrer Stellungnahme bei. Auch sollte sie mitteilen und nachweisen, dass und wann sie die Rückforderung beglichen hat. Ach ja, aufrichtige Reue zeigen, ist auch kein Fehler. Und das sie - immer vorausgesetzt, dass stimmt und ist nachweisbar - die Rückforderung zeitnah bezahlt hat, wirkt ebenfalls strafmildernt.
Wie schlimm es wird? Davon ausgehend, dass Paula nicht vorbestraft ist, würde ich auch von einem Strafbefehl, also einer Geldstrafe ausgehen. Die Strafe wird dann mutmaßlich irgendwo zwischen 20 und 90 Tagessätzen liegen. 1 Tagessatz entspricht 1/30 des Nettoeinkommens. Bei Strafen bis zu 90 Tagessätzen erfolgt kein Eintrag im Führungszeugnis und Paula gilt nicht als vorbestraft. Eine Gerichtsverhandlung wird vor einem Strafbefehl nicht stattfinden.
Sollte tatsächlich eine Verhandlung anberaumt werden, oder die Strafe höher als oben genannt ausfallen, kann Paula immer noch überlegen, ob sie einen Anwalt aufsucht. Gegen einen Strafbefehl kann Sie innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt Einspruch einlegen. Dann wird es allerdings zu einer Verhandlung kommen.
Gruß,
Axel
#5
Antwort vom 2. Oktober 2026 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (41257 Beiträge, 6648x hilfreich)
Ja, das ist ja lesbar.Zitat :Das heißt, offensichtlich hat die Arbeitsagentur Strafanzeige erstattet und es wurde nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Und warum wies ich darauf hin, dass es evtl. ein falscher Verwendungszweck oder ein Zahlendreher sein KÖNNTE, und die 315,- eben nicht ankamen?
Und warum schrieb ich: Paula sollte sich schriftlich äußern. Also erklären, was sie wann und wie bereits erledigt hat. Sie kann gern auch den Beleg/Kontoauszug der Überweisung der 315,- mitschicken.
Ob sich was zeitlich überschnitten hat oder Paula einen gewissen Bekanntheitsgrad beim Amt hat, weiß man hier nicht. Wegen 315,- Überzahlung eine Strafanzeige erstatten? Ja, offensichtlich ist das passiert.
Ja, ist mir bekannt.Zitat :Denn, die Rückzahlung ist das eine, die strafrechtlichen Konsequenzen das andere.
Paula wird als erste erfahren, was der Zoll auf ihre Stellungnahme antwortet.
Dann bitte @Paula: Hier nachfragen, was zu tun sei.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
307.615
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.