Darf man eigene Zutaten in eine Pizzeria mitbringen?

2. Oktober 2026 Thema abonnieren
 Von 
niklas1206
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man eigene Zutaten in eine Pizzeria mitbringen?

Hallo an alle,

ich war kürzlich unterwegs und wollte mir vor der etwas längeren Rückreise noch schnell was leckeres von dem Pizza-Imbisswagen auf dem Parkplatz gegenüber von einem Supermarkt holen. Auf der Karte fiel mir jedoch etwas auf, wovon ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, dass das zulässig ist und wohl deswegen auch seither nicht mehr aus dem Kopf geht. Dort stand nämlich eine besondere Pizzasorte zur Auswahl:
Pizza "Bring was mit!" - Bring deine eigenen Zutaten mit, ganz nach deinem Geschmack!
Ist so etwas wirklich zulässig oder weiß womöglich nur noch nicht das örtliche Amt für Lebensmittelüberwachung o.ä. davon?
Bin gespannt auf eure Antworten!




30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10031 Beiträge, 2099x hilfreich)

Also handelt es sich nicht um eine Pizzeria sondern um einen Pizzawagen vor dem Supermarkt.

Wenn der "Mitbringer" seine Pizza selbst belegt, sich davor die Hände wäscht und einen eigenen kleinen Arbeitsbereich im Wagen bekommt, sehe ich erstmal keine Probleme.

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#2
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn der "Mitbringer" seine Pizza selbst belegt
das erfolgt doch aber wahrscheinlich nicht oder? Dann würde die Verantwortung für die verarbeiteten zutaten doch weiter bei dem pizzamann liegen oder?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20441 Beiträge, 7386x hilfreich)

Zitat (von niklas1206):
Bring deine eigenen Zutaten mit, ganz nach deinem Geschmack!
Ist so etwas wirklich zulässig

In der Regel heißt es ja 'Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist verboten'.
Hier macht der Betreiber eine Ausnahme: du kannst Zutaten zu deiner Pizza mitbringen - ich sehe nicht, was daran verboten sein könnte.

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2417 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat (von niklas1206):
Pizza "Bring was mit!" - Bring deine eigenen Zutaten mit, ganz nach deinem Geschmack!
Ist so etwas wirklich zulässig oder weiß womöglich nur noch nicht das örtliche Amt für Lebensmittelüberwachung o.ä. davon?
Heißt nichts anderes als: Du bekommst eine gebackenen Pizza mit Tomatensauce und Käse ... den Rest kannst Du selbst drauf legen.

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#5
 Von 
niklas1206
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn der "Mitbringer" seine Pizza selbst belegt

So ist es ja eben nicht.
Ich habe es live gesehen: der Kunde brachte seine eigenen Zutaten/Beläge aus dem Supermarkt gegenüber mit und gab sie dem Pizzabäcker. Dieser packte sie aus, schnippelte sie zurecht, hat die Pizza damit belegt und dann alles zusammen in den Ofen geschoben. Die Reste des eigenen Belags bekam der Kunde zurück. Fand ich ziemlich ungewöhnlich.
Falls es relevant sein sollte: als die beiden sich unterhielten, erzählte der Pizzabäcker, dass man den Pizzawagen noch vor dem Winter durch einen "Container" ersetzen will, weil die Nachfrage dort so gut ist und der Wagen eh permanent dort steht.

-- Editiert von User am 2. Oktober 2026 11:01

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130960 Beiträge, 41619x hilfreich)

Zitat (von niklas1206):
Ist so etwas wirklich zulässig

Ja, das ist zulässig.



Zitat (von niklas1206):
weil die Nachfrage dort so gut ist

Das glaube ich unbesehen - ist ja auch ein tolles Konzept.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41206 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von niklas1206):
seither nicht mehr aus dem Kopf geht
Ich bin gespannt, wann und wo das war...
Zitat (von niklas1206):
Fand ich ziemlich ungewöhnlich.
Das mag sein. Da der Pizza-Imbiss-Wagen nicht in der Wildnis stand und mE etwas ähnliches wie ein Food-Truck sein könnte... dürfte das wahrscheinlich zulässig sein.
Außerdem wären in D wohl schon etliche private *Hygiene-Beobachter* beim zuständigen Amt aufgelaufen und hätten nach der *gesetzl. Regelung* gefragt.

Zitat (von niklas1206):
Falls es relevant sein sollte:
Für was oder wen sollte das relevant sein? Fürs Gewerbeamt, für die LM-Überwachungsdienste, für den Vermieter des Stellplatzes?
Wenn der Pizzabäcker die Aufstellerlaubnis fürn Container von der zuständigen Stelle erhält, und die *Pizza Bringwasmit* auch dort ihre Berechtigung hat...warum nicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
niklas1206
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Für was oder wen sollte das relevant sein?
Ich hätte vermutet, dass es aufgrund der ganzen gesundheitlichen, lebensmitteltechnischen Auflagen, über die sich all die etlichen Imbiss- und Restaurant-Betreiber immer beschweren, gar nicht zulässig wäre! Hey super! Dann dürfte ich also theoretisch auch in jedes Restaurant meine eigenen Zutaten mitbringen und diese den Köchen zum Verarbeiten in die Hand drücken, wenn der Chef nichts dagegen hat???
Hmmm, ich glaube, ich sollte meiner lokalen Lieblingspizzaria mal einen wertvollen Tipp geben...

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130960 Beiträge, 41619x hilfreich)

Zitat (von niklas1206):
Dann dürfte ich also theoretisch auch in jedes Restaurant meine eigenen Zutaten mitbringen und diese den Köchen zum Verarbeiten in die Hand drücken, wenn der Chef nichts dagegen hat???

Korrekt.



Zitat (von niklas1206):
Hmmm, ich glaube, ich sollte meiner lokalen Lieblingspizzaria mal einen wertvollen Tipp geben...

Nun, die werden daran kein Interesse haben, da diese die Zutaten mit enormen Aufschlagen verkaufen, wenn man das mal hochrechnet liegen die Kilo-Priese im drei- bis vierstelligen Bereich. Denn die müssen die komplette Betriebsstätte inklusive Mitarbeitern und Mafia finanzieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41206 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von niklas1206):
Ich hätte vermutet, dass es aufgrund der ganzen gesundheitlichen, lebensmitteltechnischen Auflagen, über die sich all die etlichen Imbiss- und Restaurant-Betreiber immer beschweren, gar nicht zulässig wäre!
Ich bin auch Kunde, aber bei mir hat sich noch kein Pizzabäcker beschwert. Allerdings zugegeben: Ich hatte nicht das Glück, solch einen Bringsmit-Pizzawagen zu finden.
Ich kenne das von diversen Food-Truck-Aktionen. Da haben die Betreiber eine besondere Genehmigung für besondere Zeiten und veranstalten so ne Art jamsessions... mit Mitgebrachtem.

Aber dort? Ich vermute, dass der Pizzabäcker dann für den festen Containerstandort andere Erlaubnisse und Genehmigungen braucht, als wenn er mit dem Wagen mobil unterwegs ist.
Zitat (von niklas1206):
Hey super!
Wie kommst du nun darauf?
Zitat (von niklas1206):
Hmmm, ich glaube,
Ich glaube, du irrst ganz gewaltig.
Ein Pizzawagen scheint ne mobile Einrichtung zu sein.
Ein Container scheint es dann wohl noch nicht zu sein.
Ein sommerlicher mobiler Eis-und Limo-Wagen unterliegt vermutlich auch anderen Auflagen als Antonios Eispalast mit 60 Eissorten und 80 Plätzen und 3 WC.
Ein Restaurant ist ganz sicher keine mobile Einrichtung.

Aber hier wie so häufig: Nix genaues weiß man nicht. Du hast was *gehört und gelesen* und legst nun in Antworten irgendwas eigenes gedachtes dazu. Das wird mUrx. :wink:
Aber frag doch gern in deiner fix stationierten Pizzeria nach. Aber sag nicht, dass ich sowas behauptet hätte... :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7625 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von niklas1206):
Ist so etwas wirklich zulässig

Ja. Selbstverständlich darf der Kunde oder Gast auf sein Essen rauftun, was immer er dort rauf tun will. Eigenen Pfeffer, eigenen Käse, was auch immer. Die Verantwortung für das angebotene Essen endet mit der Übergabe an den Gast und bezieht sich auf das, was zu diesem Zeitpunkt im Essen ist. Gast darf auch erstmal seinen Hund vorkosten lassen und dann selber anschließend weiteressen.
!

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7625 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von niklas1206):
ch habe es live gesehen: der Kunde brachte seine eigenen Zutaten/Beläge aus dem Supermarkt gegenüber mit und gab sie dem Pizzabäcker. Dieser packte sie aus, schnippelte sie zurecht, hat die Pizza damit belegt und dann alles zusammen in den Ofen geschoben. Die Reste des eigenen Belags bekam der Kunde zurück. Fand ich ziemlich ungewöhnlich.

Völlig legal, Der Kunde kann auch Brot im Supermarkt kaufen und anschließend mit anderswo gekauftem Aufschnitt belegen...

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7625 Beiträge, 1707x hilfreich)

Man kann auch den Fisch selber angeln und dann dem Fisch-Restaurant zur Zubereitung übergeben...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
niklas1206
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für all die Infos!!!
Wieder was gelernt! Ich wäre vorher echt jede Wette eingegangen, dass zumindest das Amt für Lebensmittelüberwachung o.ä. aus irgendeinem Grund da was gegen hätte! Erzähle ich auf alle Fälle noch meiner heimischen Lieblingspizzaria von. Bin gespannt, ob die das auch schon wissen!
Wirklich sehr interessant, nochmal allerbesten Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41206 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Selbstverständlich darf der Kunde oder Gast auf sein Essen rauftun, was immer er dort rauf tun will.
Hier hat es aber der Pizzabäcker gemacht. Beachte den Unterschied.
Zitat (von eh1960):
Der Kunde kann auch Brot im Supermarkt kaufen und anschließend mit anderswo gekauftem Aufschnitt belegen...
Hier hat es aber der Pizzabäcker gemacht. Beachte den Unterschied.
Zitat (von eh1960):
Man kann auch den Fisch selber angeln und dann dem Fisch-Restaurant zur Zubereitung übergeben...
Wenn der Restaurant-Betreiber das darf.
Zitat (von niklas1206):
Bin gespannt, ob die das auch schon wissen!
Bitte beachte auch du den Unterschied zwischen mobilen Imbisswagen und Restaurants.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
niklas1206
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von niklas1206):
Dann dürfte ich also theoretisch auch in jedes Restaurant meine eigenen Zutaten mitbringen und diese den Köchen zum Verarbeiten in die Hand drücken, wenn der Chef nichts dagegen hat???


Korrekt.


Zitat (von Anami):
Bitte beachte auch du den Unterschied zwischen mobilen Imbisswagen und Restaurants.

Okay, diese Anmerkung hat mich nun wieder irritiert... :???: Unterschied in wie fern in puncto mitgebrachte Zutaten auf der damit vom Restaurantkoch zubereiteten Pizza? Darf ein Restaurantkoch das nun auch machen oder doch nicht???

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130960 Beiträge, 41619x hilfreich)

Den Unfug von Anami kannst Du ignorieren



Zitat (von niklas1206):
Unterschied in wie fern in puncto mitgebrachte Zutaten auf der damit vom Restaurantkoch zubereiteten Pizza?

Siehe #6, da hatte ich es schon erklärt.



Zitat (von niklas1206):
Darf ein Restaurantkoch das nun auch machen oder doch nicht???

Der Restaurantkoch darf genau das machen, was ihn der Restaurantchef erlaubt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20441 Beiträge, 7386x hilfreich)

Zitat (von niklas1206):
diese den Köchen zum Verarbeiten in die Hand drücken, wenn der Chef nichts dagegen hat???

... wenn der Chef nix dagegen hat. Wenn das Wörtchen 'wenn' nicht wäre ....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1132 Beiträge, 135x hilfreich)

Ich habe das so verstanden. Der Betreiber richtet die Pizza bis zu einen gewissen Punkt vor. Der Kunde bringt z.B. Käse und Salami mit und der Betreiber nimmt diese Lebensmittel in seiner Küche an, verarbeitet sie weiter (z.B. durch zurecht schneiden in Stücke) und verteilt diese auf die vorbereitete Pizza und backt diese dann.

Ich denke das wird gegen die Lebenmittelhygieneverordnung, ggf auch gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen wenn der Betreiber Lebensmittel aus unkontrollierter privater Herkunft in seiner Küche verarbeitet.

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#21
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2782 Beiträge, 662x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Ich denke das wird gegen die Lebenmittelhygieneverordnung, ggf auch gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen wenn der Betreiber Lebensmittel aus unkontrollierter privater Herkunft in seiner Küche verarbeitet.

Ohne es zu wissen, kann ich mir das nicht vorstellen.
Die Zutaten wurden vom Kunden geliefert und DEM Kunden serviert.

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#22
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20441 Beiträge, 7386x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Lebensmittel aus unkontrollierter privater Herkunft

Tja - Fantasie und Schneegestöber. Und eine interessante Fiktion: dass alles, aber auch alles kontrolliert gehört. Und dann die Beschwerden über ausufernden Vorschriften und Bürokratie.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1132 Beiträge, 135x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Tja - Fantasie und Schneegestöber. Und eine interessante Fiktion: dass alles, aber auch alles kontrolliert gehört. Und dann die Beschwerden über ausufernden Vorschriften und Bürokratie.


Bleich doch bitte sachlich! Es geht nicht darum ob ich das richtig oder falsch finde, sondern darum wie idie Rechtlsage eingeschätzt wird.

Es geht einzig mMn. einzig und alleine um den Arbeitsschritt in der Küche/Zubereitungsstelle in der Pizziera wo der Betreiber Kundenlebensmittel verarbeitet.

Analoge Situation: jede kennt doch die Problematik wo ein Kunde eigene Behältnisse mit in die Bedientheke der Fleischabteilung bringen will, das muss aus den gleichen Gründen (LMHV) vom Supermarkt ablehnt werden. Der Kunde kann eigene Behälter mit in den Supermarkt mitnehmen, ja, diese dürfen aber nicht in den Arbeitsbereich hinter der Theke.

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#24
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1132 Beiträge, 135x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Die Zutaten wurden vom Kunden geliefert und DEM Kunden serviert.


plus der Arbeitsschritt Verarbeitung-

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130960 Beiträge, 41619x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Der Betreiber richtet die Pizza bis zu einen gewissen Punkt vor. Der Kunde bringt z.B. Käse und Salami mit und der Betreiber nimmt diese Lebensmittel in seiner Küche an, verarbeitet sie weiter (z.B. durch zurecht schneiden in Stücke) und verteilt diese auf die vorbereitete Pizza und backt diese dann.

Korrekt.



Zitat (von Gerd61):
Ich denke das wird gegen die Lebenmittelhygieneverordnung, ggf auch gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen wenn der Betreiber Lebensmittel aus unkontrollierter privater Herkunft in seiner Küche verarbeitet.

Nein, das tut es nicht - wenn man es richtig macht.

Als erstes wäre zu beachten, das er keine Lebensmittel privater Herkunft verarbeitet, sondern diese Lebensmittel nur im Auftrag des Kunden einzig für diesen speziellen Kunden bearbeitet.

Aus dem Lebensmittelrecht kommen in Frage
- Rückverfolgbarkeit (Art. 18 EG-Verordnung 178/2002)
- Wareneingangskontrolle
- HACCP-Konzept
- Kreuzkontamination (§ 3 LMHV)

Beim Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind es die §§ 42, 43 IfSG



Zitat (von Gerd61):
Der Kunde kann eigene Behälter mit in den Supermarkt mitnehmen, ja, diese dürfen aber nicht in den Arbeitsbereich hinter der Theke.

Korrekt, vor der Theke ist "Bereich schwarz", hinter der Theke ist "Bereich weiß". Aus dem "Bereich schwarz" darf ohne spezielle Behandlung (z.B. Desinfektion) nicht in den "Bereich weiß".

Bei uns hart ein Supermarkt das so gelöst, das die Leute die Dosen auf ein Tablett an einem speziell Bereich der Theke stellen, die Verkäufer dann die Waren dort reinlegen ohne die Dosen etc. zu berühren.

Für den Pizzabäcker bedeutet das, dass er alle Arbeitsmittel ohne spezielle Behandlung (z.B. Desinfektion) nicht für den nächsten Kunden verwenden darf (ich würde wetten wollen, das er das nicht macht).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41206 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
sondern darum wie idie Rechtlsage eingeschätzt wird.
Genau.
In der 1.Frage des TE ging es um einen Betreiber eines Pizza-Imbiss-Wagens, der mit einem Schild warb... und der einen Kunden hatte, der...s.o.

Zitat (von Gerd61):
Ich denke das wird gegen die Lebenmittelhygieneverordnung, ggf auch gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen wenn der Betreiber Lebensmittel aus unkontrollierter privater Herkunft in seiner Küche verarbeitet.
Kann sein. Wir lesen, dass dieser 1 Kunde diese Zutaten/Beläge aus dem Supermarkt gegenüber mitbrachte und dem Pizzabäcker zum *Verarbeiten*/Belegen gab.... und der die übrigen Belagsreste dem Kunden zurückgab. ...Die fertige Pizza ja wohl auch...

Dass nun aber der TE von seinem L-Restaurant zukünftig gleiches verlangen könne, ohne das dieser eine Erlaubnis von Behörden hätte für *Bring-was-mit*, ist mE eine falsche Schlussfolgerung des TE.

Zitat (von niklas1206):
dass zumindest das Amt für Lebensmittelüberwachung o.ä. aus irgendeinem Grund da was gegen hätte!
Dem irgendwo stehenden Pizza-Imbiss-Wagen-Betreiber nachträglich zu sagen, dass der dat nit daaf... kommt offenbar für den TE nicht in Frage.

Zitat (von Harry van Sell):
Den Unfug von Anami kannst Du ignorieren
Was ist denn löschenswerter Unfug, dem TE zu empfehlen, in seinem Lieblingsrestaurant nachzufragen bzw. das als Idee nahezubringen?

Und wer weiß, welche Erlaubnis der Betreiber neben dem Supermarkt hatte? Der TE wohl nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130960 Beiträge, 41619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass nun aber der TE von seinem L-Restaurant zukünftig gleiches verlangen könne, ohne das dieser eine Erlaubnis von Behörden hätte für *Bring-was-mit*, ist mE eine falsche Schlussfolgerung des TE.

Nö, diese Schlussfolgerung wäre schlicht korrekt.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41206 Beiträge, 6645x hilfreich)

Ach, stimmt ja.
Verlangen kann der TE alles...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13846 Beiträge, 4897x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, das tut es nicht - wenn man es richtig macht.

Korrekt, es ist aber bei Bring deine eigenen Zutaten mit, ganz nach deinem Geschmack! unmöglich.

Zitat (von Harry van Sell):
Aus dem Lebensmittelrecht kommen in Frage...

Es scheitert bereits an einem Punkt, denn Du nicht aufgeführt hast:
Den Anforderungen zur Einhaltung, Kontrolle und Dokumentation einer ununterbrochenen Kühlkette aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

Auch das hier ist eine unüberwindbare Hürde ->
Zitat (von Harry van Sell):
- Rückverfolgbarkeit (Art. 18 EG-Verordnung 178/2002)

Was bei abgepackter Ware aus dem Supermarkt, dank Chargennummern noch funktionieren mag, fällt dann zusammen, wenn der Kunde das rohe Hähnchenfleisch aus dem heimischen Kühlschrank (oder besser noch der Fensterbank) über die Theke reicht.

Zitat (von niklas1206):
Ist so etwas wirklich zulässig...

Theoretisch ja, es ist aber rechtlicher, wirtschaftlicher und hygienischer Selbstmord, da es praktisch (so) gesetzeskonform nicht umsetzbar ist und die volle Verantwortung und Haftung beim Betreiber liegt.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1132 Beiträge, 135x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Theoretisch ja, es ist aber rechtlicher, wirtschaftlicher und hygienischer Selbstmord, da es praktisch (so) gesetzeskonform nicht umsetzbar ist und die volle Verantwortung und Haftung beim Betreiber liegt.


Das sehe ich genauso. Theoretisch möglich, praktisch aber kaum rechtskonform umsetzbar!

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