Erhöhung der Monatsgebühren während des Vertrages

3. Oktober 2026 Thema abonnieren
 Von 
123Elke
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung der Monatsgebühren während des Vertrages

Ich habe einen Festnetz+Internet-Vertrag über 2 Jahre (von Ende Dez. 2024 bis Ende Dez. 2026)

Diese Woche habe ich per E-Mail ein Schreiben erhalten, daß sich ab November die monatl. Kosten um 3€ erhöhen.

Ist es korrekt?
Mein Vertrag läuft bis Ende Dezember 2026-

Über hilfreiche Antworten danke ich.


-- Editiert von Moderator topic am 10. Oktober 2026 16:53

-- Thema wurde verschoben am 10. Oktober 2026 16:53




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(815 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von 123Elke):
Ist es korrekt?

Das ist kein Hellseherfroum.
Keiner hier weis was im Vertrag von dir steht.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131008 Beiträge, 41627x hilfreich)

Zitat (von 123Elke):
Ist es korrekt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1140 Beiträge, 135x hilfreich)

Zitat (von 123Elke):
st es korrekt?
Mein Vertrag läuft bis Ende Dezember 2026-


Des wird ein Standard-Vertrag sein und in des Dienstleistern der die 3€ Erhöhungen ins ganze Land schickt steht das die Preise während der Vertragslaufzeit gepasst werden dürfen wenn "dies und das eintritt". Das ist aber kein Freibrief für den Dienstleister.

In seinem Briefen begründet er die Preiserhöhung lapidar mit einem Verweis auf seine AGB-Regelwerk. Er ohne den konkreten Passus in den AGB und ohne die "unvorhersehbaren" Gründe zu benennen. MMn. ist so eine Erhöhungsankündigung mangelhaft und rechtlich nicht durchsetzbar.

Praktisch lohnt es sich aber nicht dagegen vorzugehen und auf Vertragseinhaltung zu bestehen, schon gar nicht für den einem Monat. Sinniger ist das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen und den Vertrag zum Erhöhungstag zu kündigen.

PS: bei mir haben die sogar noch dreister. Ich hatte den Vertrag erst vor 5 Monaten verlängert, für weiter 24 Monate mir den dort üblichen Sonderkonditionen in den ersten 10 Monaten. Trotzdem wurde nun eine für nächsten Monat die Preiserhöhung auf den "alten Normalbetrag" plus 3€ ausgesprochen. Was für die nächsten restlichen restlichen 4 Monate mit den Sonderkonditionen eine Preiserhöhung um über 400% bedeuten würde. Das man so etwas nicht einmal im Westerwald ernst meint zeugt das die versendeten Briefe von der Rechtsseite nicht durchdacht sind. Wahrscheinlich hofft man das die Kunden nicht widersprechen.

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1140 Beiträge, 135x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Was für die nächsten restlichen restlichen 4 Monate mit den Sonderkonditionen eine Preiserhöhung um über 400% bedeuten würde.


Ergänzung: So steht es im Schreiben zum Grundpreis, wahrscheinlich aber soll der Rabatt weiter gewährt werden sodass es in diesem 4 Monaten "nur" 30% wären.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10037 Beiträge, 2099x hilfreich)

Den Anbieter kenne ich. Ich würde auch nach einer günstigeren Alternative suchen und das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1140 Beiträge, 135x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Den Anbieter kenne ich. Ich würde auch nach einer günstigeren Alternative suchen und das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen


Aber letztendlich sind solche Preisanpassungen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit, jenseits der rechtlichen Fragwürdigkeit auch wirtschaftlich für den Anbieter eigentlich kaum sinnvoll. Ein 24-Monatsvertrag wird i.d.R. in den ersten Monaten stark rabattiert und die "Ertragsphase" kommt eigentlich seht dann. Durch die Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht wird diese Ertragsphase eingekürzt und zusatzlich leidet das Image des Unternehmens als vertrauenswürdiger Anbieter.

Im meinen Fall künde ich gemäß Sonderkündigungsrecht zum spätmöglichsten Zeitpunkt und habe dann nur 8 Monate im stark rabattierten teil des Vertrags verbracht. Das nützt eher mir als dem Anbieter.

Aber im Westerwald setzt man vermutlich auf die Massenträgheit der Kundschaft und erhofft sich so eine verbesserte Ertragslage. als die neuen Preise nur bei Neuverträgen, bzw. nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit als Grundpreise festzusetzen.

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#7
 Von 
123Elke
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)


Es ist ein Vertrag (Festnetz+Internet DSL) bei 1+1.
Am 30.12.2024 begann die Laufzeit des Vertrages von 24 Monaten für meinen Vertrag. Der Vertrag hat damit eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 29.12.2026.

bis wann muß ich spätestens kündigen, nach Erhalt des Schreibens mit der Preiserhöhung?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1140 Beiträge, 135x hilfreich)

Zitat (von 123Elke):
bis wann muß ich spätestens kündigen, nach Erhalt des Schreibens mit der Preiserhöhung?


Für die Sonderkündigung hat man drei Monate Zeit.

Will man also zum 01.11 kündigen (falls das der Tag ist an dem die Erhöhung wirksam werden soll) kann man die Kündigung auch direkt aussprechen. Eine klassische Vorlaufzeit gibt es nicht, sodass man die Kündigung theoretisch auch noch am 30.11 aussprechen kann, allerdings sollte man das praktischerweise schon früher machen.

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