eBay: privat oder gewerblich - Abgrenzung in diesem Fall

28. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
sl711
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay: privat oder gewerblich - Abgrenzung in diesem Fall

Zu diesem Thema habe ich hier doch schon einiges gelesen... wie würden Sie den konkreten Sachverhalt einschätzen:

Ich habe 15 (neue und OVP) Wlan-Karten für die Verwendung in Notebooks privat gekauft. Diese wollte ich meinen Mitarbeitern zu Weihnachten schenken. Nachdem ich festgestellt habe, dass diese nicht mit unserer Hardware/Software betrieben werden können, versuchte ich die Karten über eBay zu dem selben Preis zu verkaufen.

In eBay habe ich seit 1999 360 Bewertungen (2/3 Käufe, 1/3 Verkäufe) und in den letzten 6 Monaten 60 Bewertungen (2/3 Verkäufe, 1/3 Käufe). Seit 1999 habe ich gebrauchte Artikel gekauft/ersteigert und einiges von diesen Artikel wieder versteigert, da ich diese nicht mehr benötigte. Auch sind hier 13 der WLan-Karten (neu und OVP) dabei. Diese hatte ich auch zum Sofort-Kauf als Privat-Verkäufer angeboten.

Frage:
1) Liegt in meinem Fall ein Gewerbe vor?
2) Ich hebe derzeit kein Gewerbe angemeldet - was soll ich tun?
3) Ich würde einen möglichen Gewinn in meiner Einkommenssteuererklärung angeben. Reicht das aus?

Danke für die Hilfe.

(Kategorie: Steuerrecht und Internetauktionen)








50 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo stephan. Wenn du die Karten deinen Mitarbeiten schenken wolltest, hast du doch ein Gewerbe und hoffentlich auch angemeldet.
Doch du kannst auch als Unternehmer privat ein und verkaufen. Es muss nur ersichtlich sein dass keine gewerbliche(auf Gewinn abzielende) Absicht damit verbunden ist.
Ich antworte jetzt mal ganz intuitiv, wobei ich betonen möchte, dass es um meine persönliche Meinung handelt.
Gibt es zu dieser Anfrag einen bestimmten Anlass ??

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#2
 Von 
sl711
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ein Hinweis:

ich bin kein Unternehmer, sondern angestellt und mir sind Mitarbeiter unterstellt. Die Firma übernimmt die Kosten für die Karten nicht.

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#3
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

stephan, dann seh ich kein Problem.
Wenn ich 100 Kleiderbügel aus meinem schrank verkaufe(was wirklich der Fall) ist tu ich das doch auch nicht als Geschäftsmann sondern weil ich Platz brauche.
Das mit der Einkommenssteuer vergiss mal.

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#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)
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#5
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Für eBay bist du bei dieser Anzahl an Verkäufen sicherlich gewerblich. Lies mal die AGB. Schade, dass du nicht im PS-Forum lesen kannst, die reagieren auf solche "Gelegenheitsverkäufer" mit immerhin 10 Verkäufen pro Monat ganz allergisch.

Ich verkaufe in manchen Monaten mit meinem (hochpreisigen) Produkt sogar weniger, sagen wir mal, nur 3 oder vier im Monat und BIN gewerblicher Powerseller.
Hol dir besser einen Gewerbeschein, dann bist du auf der sicheren Seite.

Firona

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#6
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

Für eBay bist du bei dieser Anzahl an Verkäufen sicherlich gewerblich. Lies mal die AGB.

Nenn doch mal die entsprechende Stelle aus den AGB,die dich das glauben lässt!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#7
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Lies mal im eBay-Powerseller-Forum nach, die sagen dir genau, wo was steht.

Firona

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#8
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

Jaja,in den AGB steht nämlich nichts dergleichen...
Vielleicht solltest du dann mal meinen speziellen Freund hier:

http://search.ebay.de/_W0QQsassZokocolorQQhtZ-1QQfrppZ50QQfsopZ1QQfsooZ1QQrdZ0

vor einer Katastrophe retten!
Es lassen sich dutzende weitere (extrem)Beispiele finden,ebay ist das sch***egal!



-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 29.05.2006 14:14:36

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#9
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Diese Verkäuferin stellt haufenweise neue Damenmode ein; natürlich mit Etikett. Nett ist da nur die Ausrede auf der Mich-Seite:

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=elundsi

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#10
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Klar, die einen sind gewerblich ohne Impressum etc., die anderen Privatverkäufer mit über 100 Artikeln gleichzeitig.

Was willst du machen? eBay ist das egal, die verzichten doch nicht freiwillig auf ihre Provisionen!

Firona

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#11
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

Für eBay bist du bei dieser Anzahl an Verkäufen sicherlich gewerblich. Lies mal die AGB.
---
eBay ist das egal, die verzichten doch nicht freiwillig auf ihre Provisionen!

@Firona,
ja was denn jetzt??

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

liebe firona

da muß ich schnee-einsiedel aber kräftig beipflichten. die anzahl der verkauften artikl sagt alleine gar nichts über die gewerblichkeit aus, weder in den agbs von ebay noch bei der wbz oder aderen institutionen. das ist ein hirngespinnst.

ich habe vor einem jahr einen großen teil meiner büchersammlung aufgelöst, da kamen hundert bewertungen in zwei monaten zusammen. das war aber alles andere als gewerblich.

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#13
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo normi,

das war ja dann wohl auch einmalig und hatte irgendwann einmal ein Ende, oder?

Frag mal das Finanzamt oder die WBZ was sie von Privatverkäufern hält, die monate oder jahrelang immer wieder die gleichen Sachen verkaufen. Natürlich ohne 16% MwSt. und ohne Rechnung. Soviel doppeltes und zehnfaches hast du doch sicherlich nicht in deinem Kleiderschrank hängen (nur als Beispiel).

Im übrigen will unser Fragesteller ja versteuern und fragt nur nach dem Prozedere.



Firona

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@Firona

Ja sicher habe ich das nicht regelmäßig gemacht. Aber unser Fragesteller möchte doch nur 15 WLAN-Karten verkaufen. Sich dabei den Kopf über Gewerblichkeit zu zerschlagen, ist wohl müsig. Da würde auch die WBZ müde lächeln. Wenn es dich intressiert, dann kannst du ja mal die Indizien für ein gewerbliches Handeln auf deren Hompage betrachten. Selbst wenn man diese Werte als ganz groben Richtwert ansieht (was sie ja auch nur sein können), dann ist unser TE jenseits jeglicher Gefahr. Mann muß auch mal die Kirche im Dorf lassen und die Hysterie, die um die Abmahungen gemacht wird, abschütteln. Das ist ja nicht mehr lustig, daß man sich als Durchschnittsbürger darüber gedanken machen soll, ob man das gleiche Buch zweimal verkaufen darf, ohne von einem geldgeilen Anwalt überrollt zu werden.

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#15
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Auch sind hier 13 der WLan-Karten (neu und OVP) dabei.

Aufgrund dessen könnte gewerbsmäßges aber eher geschäftsmäßiges Handeln vorliegen.*

Blödsinn! Wenn ich Patronen für meinen Drücker brauche, mache ich es immer so. Kaufe einen Posten bei ebay, die Patronen die ich gebrauchen kann behalte ich, einige gehen an Freunde und Bekannte, andere an Eltern und Schwiegereltern. Den Rest verkaufe ich wieder. Das ist nicht geschäftsmäßig, sondern nur billig die im Geschäft vollkommen überteuerte Druckerpatronen erworben. Ich bin nicht in der Lage mir den Ladenpreis leisten zu können. Und ebenso kann der TE ohne bedenken die Ware verkaufen, die er mit der Absicht erwarb, sie zu verschenken.

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#17
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

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#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

In diesem Urteil ging es um Markenrecht, nicht um die Festellung der Gewerblichkeit. Wie soll das auf die Frage des TE oder auf meine Druckerpatronen passen, Herr Lorenz? Wollen Sie mir ernsthaft einreden, daß ich gewerblich handel, weil ich ein paar nicht benötigte Druckerpatrone oder 15 WLAN-Karten verkaufe?

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#19
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

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#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Leider kann ich mangels genauer Kenntnis ihrer Differenzierung von gwerbsmäßigem und geschäftmäßigem Handeln nicht folgen.

Oben schreiben Sie aber: Das geschäftsmäßige Handeln erfordert die Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften etc.

Daß würde aber wohl bedeuten, daß Sie der Ansicht sind, daß ich Widerrufsrecht etc. gewähren müßte für meine handvoll Patronen. Na ja, wenn Sie meinen...

Offensichtlich sind Sie der Meinung, daß ein Großteil der privaten Verkäufer bei ebay abmahnbar ist, na dann...

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#21
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
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#22
 Von 
normi
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Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Nein, von Patronen habe ich ohnehin nicht geredet. Es kann sein daß ein Gericht feststellt, das das Angebot von 13 gleichartigen Neuartikel handeln im geschäftlichen Verkehr darstellt, dann kann es evtl. notwendig sein ein Widerrufsrecht einzuräumen etc.*

Klingt für mich nicht plausibel. Wenn ein gericht die 13 Karten als geschäftlichen Verkehr ansehen würde (was in der tat ganz ebay auf den Kopf stellen würde), dann müßte das gleiche für meine Patronen gelten, denn die sind naturgemäß ebenfalls Neuware. Und ich verkaufe dann so 20 gleichartige. Aber kein Gericht der Welt wird mich zwingen für so eine einmalige Auktion auch Widerufsrecht zu gewähren, daß wäre ja noch schöner. Ich habe doch das Recht, billig Patronen einzukaufen und den Überschuß wieder zu verkaufen!

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#23
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
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#24
 Von 
normi
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Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs ist weit auszulegen. Der Antragsgegner hatte 39 Geschäfte*

Ja, und damit wären 50% aller Accounts so zu werten, was wohl kaum in der Absicht des Gerichts lag. Damit wäre selbst meine Frau betroffen, die wirklich nur alle paar Tage mal bei ebay reinschaut (lach!). Vergessen wir es, Herr Lorenz, ich weiß nicht wohin dies führen soll. Ich werde weiterhin meine Patronen auf diesem Wege erwerben und wer ein problem damit hat, kann mir mal im Mondschein begegnen.

Diese Hysterie ist langsam zum Kotzen: *O Gott, ich habe jetzt zweimal Neuware hintereinander verkauft, muß ich jetzt 1000€ Mahngebühren bezahlen?*
Und Sie schlagen auch noch in dieselbe Kerbe und verunsichern die Leute. Na dann, Prost! Und bitte sparen sie sich jetzt eine Antwort, indem Sie ein Uteil herausholen, in dem irgendein AG schon bei 13 oder waren es 22, oder doch nur 7 Verkäufen ein geschäftsmäßiges Handeln gesehen haben möchte. Es ist an Absurdität bald nicht mehr zu überfreffen, bald wird es Urteile geben, die das Handeln bei ebay generell als geschäftlichen Verkehr ansehen werden.

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#25
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

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#26
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Nicht schon wieder Herr Lorenz: Allein gegen die deutsche Justiz!

Gefahren lauern überall. Wenn ich auf die Straße gehe, könnte ich von einem Kometen getroffen werden. Und wenn ich 20 Patronen verkaufe, könnte ich...

*oder ob er zB. einfach über 2 ebay-accounts verkauft etc. und so sicherer vor der Justiz ist.*

Weil ich mir nicht zu schulden kommen lassen habe, habe ich und werde ich auch in Zukunft keinen zweiten Account aufmachen. Lassen Sie es gut sein, Herr Lorenz, die Welt ist schlecht und die deutsche Justiz noch schlechter.;)

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#27
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

Tja normi,der *gesunde Menschenverstand* ist eine Sache und die bunte Meinungsvielfalt der Gerichte eine andere...
Ich würde mir,wäre ich der Fragesteller,nicht den Kopf zerbrechen,aber es gibt eben keine 100%ige Sicherheit....

Neulich sprach ich mit einem ehemaligen ebay-Verkaufsagenten.Er hatte eine Kaffeemaschine ausländischer Herkunft verkauft,für die sich ein deutscher Anwalt die Rechte in der BRD gesichert hatte.
Schaden für ihn incl. Gerichtskosten ca. 8000 Euro.
Er hat erstmal die Nase voll und den Laden zugemacht,versteht die (Juristen-)Welt nicht mehr.Auf dem Flohmarkt wär das nicht passiert.

Apropos *geschäftlicher Verkehr* :

http://www.ra-kotz.de/telefonsex_als_gewerbe.htm

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 30.05.2006 01:25:12

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#29
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

aha, dann werten sie ihrebeiträge nicht als ratschläge, wie man sich den gesetzen einigermaßen konform verhällt, sondern als warnung, was einem trotz enger einhaltung der gesetze zustoßen kann. na ja, dann sind wir alle bei ebay beim russischen roulette und man kann trotz korrektem verhaltens herauskatapultiert werden. aber gilt das nicht für alle lebenlagen? und müssen wir nicht grundsätlich von einem im grunde funktionierenden rechtssystem ausgehen, an das wir gebunden sind. wenn nicht, können wir ja alle für uns gleich die anarchie ausrufen. nun bleiben Sie mal auf dem teppich, hier geht es um die relistische eischätzung, on 13 LAN-Karten als geschäftsmäßig zu gelten haben. und da werden wir und auch die gerichte zu 99% nein sagen. ansonsten wäre ja halb ebay betroffen und die gerichte würden in arbeit versinken. unverständliche fehlurteile wird es immer geben, diese hier als geltendes recht zu verkaufen, geht aber eindeutig zu weit.

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#30
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@schnee-einsiedel

ich muß zugebenn, mir raucht so langsam der kopf. als fragesteller würde ich mir hier auch keine gedanken machen, ebensowenig wie ich mir über meine 20 patronen gedanken mache. natürlich hat die deutsche justiz wie dein Beispiel zeigt lücken und diverse mängel. mein verhalten bei ebay auf diese defizite abzustimmen, würde aber meiner meinung zu weit gehen, da kann mir Lorenz so viel erzählen von seinem Kampf gegen Windmühlen wie er will. Ich habe wahrlich anderes zu tun, als mir den Kopf darüber zu zerbrechen, ob irgendein Hinterwelt-AG meine 20 Patronen intressiert. Wäre ja noch schöner, aber ich glaube du verstehst mich da ganz gut. Bist ja eher einer der Geradeausdenkenden (sollte ein etwas holpriges Kompliment sein)

-- Editiert von normi am 30.05.2006 01:40:22

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Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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