Meine Tochter 18 ist diesen Monat mit der Schule fertig,hat aber keinen Ausbildungsplatz.Kann ich wirklich nach 3 Monaten die Zahlung einstellen bis sie einen Ausbildungsplatz hat.Ist das rechtlich erlaubt oder müsst ich evtl doch nachzahlen bei Einstellung.So wie sie sagt schreibt sie Bewerbungen,aber wer weiss wann sie eine Stelle bekommt.
Gruss Heidelberg
Orientierungszeit-Ausbildung
@heidelberg
Das hab ich so ähnlich auch mit meinem Sohn erlebt.
Tipp:
Lass dir die Bewerbungsbemühungen deiner Tochter zeigen.(Kopien von Bewerbungen, Firmenliste, Eingangsbestätigungen der Firmen etc.)
Nur so kannst du überprüfen, ob sie sich wirklich um eine Ausbildung bemüht.
Normaler weise gestehen die Gerichte eine Orientierungsphase von 3-4 Monaten zu. Danach kannst du m.W. die Zahlungen so lange einstellen, bis sie sich in einer Ausbildung befindet (so du keinen Titel hast).
Mit Titel wird es schwieriger. da muss dann auf Abänderung geklagt werden (was wieder Kosten nach sich zieht).
MfG
s.merlin
--- editiert vom Admin
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Titel ist nicht.
Er scheint irgendwie nicht zu glauben,dass er dann die Zahlung erstmal einstellen kann...
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=63728&page=1
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