Orientierungszeit-Ausbildung

24. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)
Orientierungszeit-Ausbildung

Meine Tochter 18 ist diesen Monat mit der Schule fertig,hat aber keinen Ausbildungsplatz.Kann ich wirklich nach 3 Monaten die Zahlung einstellen bis sie einen Ausbildungsplatz hat.Ist das rechtlich erlaubt oder müsst ich evtl doch nachzahlen bei Einstellung.So wie sie sagt schreibt sie Bewerbungen,aber wer weiss wann sie eine Stelle bekommt.

Gruss Heidelberg




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
s.merlin
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

@heidelberg
Das hab ich so ähnlich auch mit meinem Sohn erlebt.
Tipp:
Lass dir die Bewerbungsbemühungen deiner Tochter zeigen.(Kopien von Bewerbungen, Firmenliste, Eingangsbestätigungen der Firmen etc.)
Nur so kannst du überprüfen, ob sie sich wirklich um eine Ausbildung bemüht.

Normaler weise gestehen die Gerichte eine Orientierungsphase von 3-4 Monaten zu. Danach kannst du m.W. die Zahlungen so lange einstellen, bis sie sich in einer Ausbildung befindet (so du keinen Titel hast).
Mit Titel wird es schwieriger. da muss dann auf Abänderung geklagt werden (was wieder Kosten nach sich zieht).

MfG

s.merlin

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)
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