Meine Eltern haben zusammen ein sogenanntes "Berliner Testament" geschrieben.
Meine Mutter ist 1998 gestorben.
Kann ich eigentlich von Ihrem Erbe (50% der Eigentumswohnung) eine Pflichteil geltend machen oder geht das erst wenn mein Vater gestorben ist?
Wenn ja, wieviel % beträgt der Pflichtteil?
Danke
Berliner Testament - Pflichteil?
18. Juli 2003
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juli 2003 | 18:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Pflichteil?
#1
Antwort vom 19. Juli 2003 | 14:15
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 260x hilfreich)
Ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Pflichtteils. Nach dem Gesetz sind Sie Erbe zu 1/2, wenn Ihre Eltern wie üblich in Zugewinngemeinschaft lebten.
Ihr Pflichtteil beträgt daher 1/4 vom Nachlass der Mutter.
Von den 50% der Eigentumswohnung könnten Sie also 1/4 (von der gesamten Wohnung also 1/8) als Pflichtteil geltend machen.
Gruß
MCNeubert
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 09:23
Von
Status: Student (2450 Beiträge, 556x hilfreich)
Zitat :spricht viel dafür, dass Ihr Pflichtteilsanspruch bereits seit langer Zeit verjährt, also nicht mehr durchsetzbar ist.
Eine hilfreiche Information 21 Jahre nach der Fragestellung
#4
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 10:50
Von
Status: Unbeschreiblich (38903 Beiträge, 6424x hilfreich)
Oder Herr N. möchte auch jetzt noch auf seine Fähigkeiten und Kenntnisse aufmerksam machen.
...wie ungeschickt...
#5
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 11:32
Von
Status: Richter (8578 Beiträge, 4662x hilfreich)
Zitat :Oder Herr N. möchte auch jetzt noch auf seine Fähigkeiten und Kenntnisse aufmerksam machen.
Ob das in einem Laienforum erwünscht ist?
#6
Antwort vom 3. Oktober 2024 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Oder Herr N. möchte auch jetzt noch auf seine Fähigkeiten und Kenntnisse aufmerksam machen.
Wenn schlampiges arbeiten zu seinen Fähigkeiten zählt, hat er das ja auf den Punkt geschafft ...
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