Hallo zusammen,
ich bin neu hier da ich pünktlich zum Fest einen Brief von den Anwälten der Playboy Inc. bekommen habe.
Diese werfen mir vor, das Markrenrecht des "playboy Häschenkopfs" verletzt zu haben.
Geschehen ist dies folgendermaßen: Ich habe "zum Spaß" einen Internetshop gebastelt und online gestellt. Verkauft habe ich NIE etwas und habe auch kein privates Gewerbe. Die Internetadresse habe ich auch nicht bekannt gegeben sondern nur 3 oder 4 Freunden geannt.
Auf dieser Seite hatte ich selbstgenähte Hundekleidung und Spielzeug angeboten. Darunter war auch ein Hundepullover auf den ich ein von Karstadt gekauftes Playboy Bügelbild gebügelt hatte.
Nun habe ich also von Playboy eine Rechnung über 1400Euro bekommen sowie die Aufforderung bis zum 29.12. zu zahlen, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren eingeleitet würde und zusätzliche 5500Euro auf mich zukommen würden.
Nun muss ich dazu sagen, dass ich eine 21-jährige Studentin bin die auf gar keinen Fall innerhalb der nächsten Tage so viel Geld auftreiben kann.
Mir wurde von einem Polizisten geraten, alles zu gestehen, einzusehen und zu versichern dass ich die Strafe zahlen werde - auf Raten oder Ähnlicher Basis. Jedoch weiß ich nichteinmal wie ich in Raten bezahlen könnte, das Geld ist nunmal sehr knapp, die Studiengebühren hoch und 1400Euro viel Geld...
MUSS ich denn überhaupt bezahlen? Ich habe das BÜgelbild doch von Karstadt bezogen.. ist es nicht dann mir überlassen was ich damit tue? Selbst WENN ich etwas verkauft hätte?
Und wie kann ich überhaupt beweisen dass ich nicht ein einziges Teil von meiner Homepage jemals verkauft habe?
Für jeden Rat bin ich überaus dankbar!
Einen frohen zweiten Weihnachtstag noch für alle!
Verletzung des Markenrechts? Hilfe!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
zunächst sind Gründe "wollte ich nicht", "wusste ich nicht" etc. ziemlich wirkungslos...
Dann ist es so, dass du sicher nicht "von Playboy" eine "Rechnung" bekommen hast, sondern von einem Anwalt der Firma eine Abmahnung, der eine Vollmacht von Playboy angehängt sein sollte (man muss wissen, dass prinzipiell JEDER JEDEN wg. irgendetwas abmahnen kann, auch wenn der Anwalt nichtmal von Playboy beauftrag wurde! DAS wäre z.B. ein gutes "Gegenargument").
Die Höhe der Abmahnung richtet sich nach dem angerichteten Schaden, den Playboy angibt. Da das Anwalthonorar vom bezifferten Schaden abhängt, wird dieser natürlich HOCH angesetzt.
Vom Prinzip her wirst du um eine Zahlung nicht drum herum kommen, allerdings solltest evtl. mit Anwalt die Gegner "runterhandeln".
Rufe mal bei der Kanzlei an, erzähle denen die Geschichte der armen Studentin, kein Geld usw. und warte mal, ob sie dir ein neues "Angebot" machen.
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