UMFRAGENSCOUT - Abzocke und Betrug

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Allegro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
UMFRAGENSCOUT - Abzocke und Betrug

Ich habe mich bei einer Umfrageseite angemeldet um zu versuchen, dort ein wenig mitzumachen. Für Umfragen werden dort Entlohnungen versprochen, die vielversprechend klangen. nach einer email registrierung mit man aufgefordert, den ABG zuzustimmen und schon ist man in der Kostenfalle.

Wer kennt diese Firma?

darf man durch Verklausulierung das 14-tägige Widerufsrecht aushebeln? das ist doch Betrug, oder?

Vielleicht gibt es ja auch Betroffene?

Wenn gewünscht, kann ich ja den email Verkehr reinstellen?

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82 Antworten
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#1
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

Gib doch mal an, wie diese Site aufgerufen wird, damit wir uns ein Bild machen können.

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#2
 Von 
dä Patrick
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Allegro,

wenn du nicht über dein Widerrufsrecht ausgiebig belehrt wirdst, endet das nie, das heißt, dass der Verbraucher hier an der besseren Position steht!

Sind die Widerrufsbedingungen allerdings klar formuliert, und du bist über 18 und damit voll geschäftsfähig, dann kommen Kosten auf dich zu. Und zwar so viel, wie du in den AGB's zugestimmt hast!
Erst nach Ablauf des Vetrages (Kündigungsfrist wahren - steht auch in den AGB's) kommst du aus dem Vetrag raus.

Viele Grüße
dä Patrick

-----------------
"Fragen kostet nichts! Antworten auch nicht!"

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#3
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

Guck mal hier:

http://schreibman.twoday.net/stories/4300361/

Bevor man klickt, immer die AGBs und das Impressum lesen!
In den AGBs steht der Bertrag immerhin in Zahlen! Da wirst Du nicht so schnell rauskommen...

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Betrug kann ich nicht sehen, viel eher das übliche Vorgehen 'bloß nix lesen, immer schön alle AGB-Kästchen bestätigen und hinterher wundern'.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja, das ärgerliche ist halt, dass der zu zahlende Betrag nicht auf der Hauptseite angegeben wird, dort wo jeder erstmal hinguckt. Du musst erst die AGBs lesen, um das überhaupt zu erkennen. Das ist die Masche. Betrug ist's wohl nicht. Aber man versucht durch kleine 'Täuschung' den Kunden zum Zahlen zu bringen.
In Ordnung ist das nicht.
Viele würden sich ja sofort wieder ausklinken, wenn sie den Betrag deutlich erkennen könnten.

:bang:

Ich würde die Zahlung erstmal verweigern und auf obigen Zustand hinweisen.
Mal sehen, ob die bis zum Inkasse gehen würden - ich glaubt es nicht, weil die sich auch in einer Grauzone bewegen. Wenn auch nicht so ganz grau, wie das andere Brüder und Schwestern machen...

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#6
 Von 
svea
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Hab das gleiche Problem. Wusste auch nicht, dass es 99€ kosten wird. Natürlich hätte man sich die AGBS durchlesen sollen, aber wer macht das meistens denn? Es wurde kein Wort auf deren Startseite darüber verloren, erst nachdem man auf den bestätigungslink klickt, sieht man eine beispielsrechnung. Erst hier ist mir aufgefallen, dass es eine Kostenfalle war und habe denen geemailt, dass ich vom vertrag zurücktreten möchte. Angeblich kann ich das nicht mehr, weil ich diesen Bestätigungslink betätigt habe. das war mir neu, dass man dann aus einem vertrag nicht mehr herraus kann! Sie fragten nach meinen Kontodaten, die hab ich ihnen aber nicht gegeben, allerdings steht da auch nicht, dass sie 99€ abbuchen, sondern sie würden diese daten nur brauchen um den "lohn" auszuzahlen!!!!!! Kein sterbenswörtchen von "wir buchen 99€ ab".
Bei mir ist es allerdings noch viel schlimmer. Hab nach meiner Anmeldung einen Job im Call Center bekommen und darf somit gar nicht mehr an diesem Umfragenscout teilnehmen! Wenn mein Arbeitgeber das herausbekommt, bin ich gefeuert.
Ich bin echt nicht blöd im Kopf oder so, ich weiss, dass es mein Fehler war nicht die Agbs zu lesen. Allerdings war mir nicht klar, dass man nie wieder von dem Vertrag zurück treten darf. Ist das nicht einmal möglich, wenn man andere Gründe hat als diese 99€? Soll man wirklich warten bis sie zum Inkasso büro gehen? Und wie wollen sie das machen? Außer der Email adresse haben sie keine Informationen von mir...?

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#7
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

guck mal bei 'verbraucherrechtliches.de' scrolle runter auf 'internet-Abofallen' (oder ähnlich) und lies da mal ausführlich.

-- Editiert von chris_2001 am 31.10.2007 21:37:28

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#8
 Von 
echolot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

kann hier jemand was zum weiteren verlauf sagen? das wäre supi, thx

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#9
 Von 
Badbones
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin

Auch ich bekam heute von der Deutschen Inkasso stelle eine Rechnung über 138,17 Euros.
Gefordert im Namen von namen von Info score.

Anscheinend werden hier doch mehr Leute abgezockt als bekannt.



Hat jemand ein Vordruck für ein Widerspruch gegen solche Forderungen dieser Firma.???

Danke im voraus

badbones

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und täglich grüßt das Murmeltier.

Me too.

Send pics.

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#11
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Andreas aus Berlin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,
ich habe seit letzten Oktober mit UMFRAGENSOUT zu tun. Wie einige von Euch habe ich auch sofort einen Widerruf per Email gesandt, nachdem ich kurz nach meiner Registrierung geblickt habe, was dort läuft. Natürlich wurde er nicht akzeptiert. Eine Kündigung per Einschreiben/Rückschein folgte, von denen kamen weitere Zahlungsaufforderungen, Mahnungen usw. , schließlich ein Brief von der "Inkassostelle Deutschland", über ca. 138 Euro.
Ich habe bis heute keinen Cent gezahlt. Der Anwalt einer Renomierten berliner Kanzlei, an den ich mich im Rahmen einer Rechtsberatung in diesem Fall gewandt habe, hat mir meine Handlungsweise bestätigt.
Allen, die sich nun fragen, ob sie bei eventuell auftauchenden Inkasso-Schreiben, betreffs Umfragenscout, zahlen sollten, sei nun eindringlich gesagt: ZAHLT AUF KEINEN FALL!!!
Die AGB, bzw. Widerrufsbelehrung von UMFRAGENSOUT erheben keinen Anspruch auf rechtliche Gültigkeit, mein Anwalt hat mir dies bestätigt.
Es ist also kein Vertrag mit Umfragenscout zustandegekommen.
Ich habe auch über eine Klage gegen diese Herschaften nachgedacht, mein Anwalt ist der Auffassung, dass sich ein Verfahren nur lohne, wenn es beispielsweise 1000 Betroffene in dieser Sache zu vertreten gelte.
So bleibt nur eins zunächst, Briefe von den Leuten kommen lassen, ignorieren, wegschmeißen oder Wände damit tapezieren, je nach Bedarf ;)


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#13
 Von 
echolot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Ich habe mich an unten genannte Adresse gewandt, dort werden Fälle gesammelt. Umso mehr Betroffene, umso eher die Chance einzuschreiten, welche sich jedoch zunächst nicht ganz einfach darstellt, da die Firma "Umfragenscout" aus dem Ausland tätig ist. Also schreibt bitte alle dorthin, mit kurzer Fallschilderung und Angabe des Bundeslandes aus dem ihr euch angemeldet habt, damit genügend Fälle vorliegen:

poststelle@ldi.nrw.de

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen

Data Protection and Information Commissioner
of North Rhine-Westphalia (Germany)

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Tel: **49 - *211 - 3842492
Fax: **49 - *211 -3842410
www.ldi.nrw.de

Gruss Echolot




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#14
 Von 
Morlchen_
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

:schock:

Hallo,
auch ich bin ein sogenanntes Opfer von "Umfragenscout". Ich danke für die letzten beiden Beiträge von Echolot und Andreas aus Berlin. Sicherlich ist die Dunkelziffer an Opfern weit aus mehr. Ich habe mich an das Landesamt für Datenschutz in NRW gewandt. Nur zivilrechtlich können Sie mir nicht helfen. Ich habe ein Schreiben "Unberechtigte Forderungen" aus einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale an Umfragenscout geschickt.

Gerne würde ich mich mit Andreas aus Berlin in Verbindung setzen, wenn es möglich ist.

Außerdem habe ich mich an Scout24 gewandt, diese wehren sich gegenüber Umfragenscout, weil sie sich mit dem Logo von Scout24 unberechtigt schmücken.

Viele Grüße aus Berlin

-- Editiert von Morlchen_ am 25.03.2008 12:29:39

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#15
 Von 
joelin03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Andreas aus Berlin: Moin, moin aus Hamburg!
Hast Du mittlerweile wieder von der Inkassofirma gehört oder gelesen? Hattest Du Umfragenscout einen Musterbrief geschickt oder nur eine selbstformulierte Kündigung mit dem Hinweis, dass Du nicht zahlst?? Ich weiß momentan auch nicht so recht, wie ich vorgehen soll....
Läuft eingentlich schon eine Sammelklage :zoff: gegen Umfragenscout? Würde mich gerne daran beteiligen,
Liebe Grüße joelin03

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#16
 Von 
Badbones
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe seit meiner Email vom Januar die sehr freundlich und sehr direkt war nichts mehr gehört..Hoffe es bleibt so

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
echolot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @ all

Beim Landesamt für Datenschutz geht es vor allem darum die Firma unschädlich zu machen.
Was das Zivilrechtliche betrifft, muss man auf Abmahnungen oder Inkassobüro's garnicht eingehen, da dies nur Einschüchterungsversuche zur Zahlung sind, die sogesehn jeder stellen kann. Rechtswirksam wird es erst, wenn ein Gericht der Zahlung zustimmen sollte, was es nicht tun wird, weil die Firma sich hüten wird vor Gericht zu gehen, da dann der ganze üble Schwindel auffliegen würde.
Denn in diesem Fall könnte man Widerspruch gegen die Zahlung einlegen, und der Betrug würde sich aufdecken.

Lieben Gruss Echolot

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
robert aus berlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich habe eine Bitte, und zwar gibt es noch etwas dazu zusagen..?

Ich habe mich da (umfragenscout.de am 04.01.2008) angemeldet, und danach habe ich erst mal gesehen, dass ich den Betrag von 99 € zahlen muss. Nach meine Anmeldung habe ich eine E-Mail bekommen, daß zum Vertragsabschluß einen Link sich befindet, dass ich mein Profil freigeschalten kann.

Natürlich habe ich den Link nicht gedruckt, also mein Profil wurde überhaupt nicht aktiviert, deswegen habe ich den Vertrag nicht gekündigt und überhaupt nicht mehr reagiert, weil den Profil nicht gibt.., aber später habe ich E-Mails bekommen, das ich den Betrag 99 € doch zahlen muss.

Ist dass seriös oder unseriös ?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
joelin03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mal wieder Post von Umfragenscout erhalte. Da sich meine beiden minderjährigen und noch nicht geschäftstüchtigen Kinder dort angemeldet habe, hatte ich einen Musterbrief geschickt, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau xxxxxxx,
wir haben Ihre Mitteilung erhalten.
Da wir nicht nachvollziehen können, wer die Anmeldung getätigt hat, ist folgendes zu beachten:
In dem Moment wo Sie Ihren Kindern den Rechner, bzw. den Internetzugang in vollen Umfang überlassen, übergeben Sie Ihren Kindern stillschweigend die Zustimmung Verträge zu schließen, da Sie der Anschlussinhaber sind.

Sie hätten des Weiteren Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und den Rechner sperren oder den Internetzugang beschränken müssen. Als Erziehungsberechtigte haften Sie für Ihre Kinder.

Leider können wir Ihren Wunsch nicht nachkommen, da Sie die AGB bei Ihrer Anmeldung akzeptiert und auch den Bestätigungslink aktiviert haben.
Somit ist Ihre Widerrufsfrist erloschen und der Vertrag ist wirksam.

Hinweis:
Laut aktueller, einschlägiger Rechtsprechung haftet der Anschlussinhaber zivil- und strafrechtlich für sämtliche von seinem Anschluss vorgenommenen Handlungen.

Zwar ist die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen durch das Gesetz beschränkt und die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts von der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten abhängig, dieser Schutzgedanke findet jedoch seine Grenze dann, wenn unerlaubte Handlungen begangen werden und von einer deliktischen Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen ausgegangen werden kann.

Wir bitten um schnellstmöglichen Ausgleich der Jahresgebühr, damit Ihnen keine weiteren Kosten entstehen.

Was meint Ihr dazu und hat jermand mit solch einer Situation Erfahrung?? :???:
joelin03

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
joelin03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe das gleiche Problem mit Umfragenscout und nach zig Widerrufen und auch einen Musterbrief kam diese Antwort (kam gleich 10 Mal!!!) von Umfragenscout:


Zitat von :
Sehr geehrte Frau xxxxx,
wir haben Ihre Mitteilung erhalten.
Da wir nicht nachvollziehen können, wer die Anmeldung getätigt hat, ist folgendes zu beachten:
In dem Moment wo Sie Ihren Kindern den Rechner, bzw. den Internetzugang in vollen Umfang überlassen, übergeben Sie Ihren Kindern stillschweigend die Zustimmung Verträge zu schließen, da Sie der Anschlussinhaber sind.

Sie hätten des Weiteren Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und den Rechner sperren oder den Internetzugang beschränken müssen. Als Erziehungsberechtigte haften Sie für Ihre Kinder.

Leider können wir Ihren Wunsch nicht nachkommen, da Sie die AGB bei Ihrer Anmeldung akzeptiert und auch den Bestätigungslink aktiviert haben.
Somit ist Ihre Widerrufsfrist erloschen und der Vertrag ist wirksam.

Hinweis:
Laut aktueller, einschlägiger Rechtsprechung haftet der Anschlussinhaber zivil- und strafrechtlich für sämtliche von seinem Anschluss vorgenommenen Handlungen.

Zwar ist die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen durch das Gesetz beschränkt und die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts von der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten abhängig, dieser Schutzgedanke findet jedoch seine Grenze dann, wenn unerlaubte Handlungen begangen werden und von einer deliktischen Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen ausgegangen werden kann.
Wir bitten um schnellstmöglichen Ausgleich der Jahresgebühr, damit Ihnen keine weiteren Kosten entstehen.

(Ich muss hierzu sagen, dass sich meine beiden Söhne (10und 12 Jahre) dort angemeldet hatten!)

...ich denke, ich warte ab und zahle nicht!
Grüße joelin03

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Badbones
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

leute, vor allem nicht zahlen. Die werden es nicht wagen eine Klage zu führen denn die Chance diese zu gewinnen ist gleich null..
Ich habe nach meiner Email nichts mehr gehört, und glaubt mir diese Mail war nicht sehr freundlich.

Also nicht einschüchtern lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Badbones
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Auskunft eine Anwaltes aus Freundeskreis:

hallo Hxxxx

die Aufgabe einer Bestellung ist keine deliktische Handlung, wenn die Eltern die Genehmigung verweigern kommt kein Vertrag zustande, ganz einfach. Es gibt auch keine Haftung der Eltern, die Kinder müssen die Möglichkeit haben, auch für sich ohne Aufsicht im Internet zu surfen.

Gruß Fxxxx


http://www.123recht.net/graphx/smilies/party_51.gif

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
morri
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo leute, ich habe heute auch ein inkasso-schreiben bekommen.
meine frage dazu ist es wie man sich bei sowas verhalten sollte (ich habe, da ich mir als arme schülerin keinen anwalt leisten kann, auch noch keinen eingeschaltet)
was folgt nach so einem schreiben? werden forderungen durch eine art "schlägertrupp" eingeholt oder wie gehts weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
meine frage dazu ist es wie man sich bei sowas verhalten sollte


1. Brief öffnen
2. Brief lesen
3. Herzhaft über den Brief lachen
4. Brief wegwerfen (Altpapier!)
5. Auf den nächsten Bettelbrief freuen

:grins:

Keinesfalls zahlen, und ich würde auch überhaupt nicht darauf reagieren. Habe nun seit ca. 1 3/4 Jahren deshalb Ruhe von einem ähnlichen Verein. :rock:

Reagieren musst Du erst, wenn ein Mahnbescheid im Briefkasten liegt. Diesem einfach ohne Begründung widersprechen.

Grüße
Barthez

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ShaniSabira
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Habe dasselbe Problem mit Umfragenscout, bisher nur Email-Korrespondenz, hin und her!
Die letzte Email von mir war sehr direkt, seit dem kam nix mehr, habe aber die Befürchtung, dass bald ein Inkassobrief kommt.
Werde aber aufkeinen Fall drauf reagieren...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Andreas aus Berlin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Echolot, Morlchen, joelin03, Badbones, robert aus Berlin und anderen, die sich seit meinem Beitrag vom 06.02. hier gemeldet haben!

Sorry, dass ich solange nichts geschrieben habe. Ich habe noch auf Reaktionen von UMFRAGENSCOUT gewartet.

Ich wollte mich noch an das Landesamt für Datenschutz wenden, habe es aber immer wieder hinausgeschoben, Morlchen hat recht, zivilrechtlich läßt sich da wirklich nicht viel machen.

Morlchen, was hat denn Scout24 zu Deiner Auskunft gesagt? Leiten sie rechtliche Schritte ein? Wenn Du mit mir noch in Kontakt treten möchtest, meine Email-Adresse ist: bugs.bunny11@nexgo.de

Ansonst kann ich sagen, dass meine Zahlungsverweigerungsstrategie bisher auf geht. Ich habe von UMFRAGENSCOUT seit 6.2. weder einen Brief noch eine Email erhalten. Ein Inkassobrief ist ebenfalls noch nicht eingetroffen. Wenn was kommen sollte, auch bei Euch, kann ich nur sagen, IGNORIEREN. Werdet erst tätig, wenn es was gerichtliches sein sollte.

Mein Anwalt, der mich beraten hat schickte mir noch eine Urteilsbegründung zu dem Thema.
Er schreibt aber, dass in dieser Angelegenhaeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt noch eine Berufung anhängig sei.

Die Email meines Anwaltes traf bei mir am 26.02.2008 ein. Das Urteil und die Begründung versuche ich mal, hier rein zu kopieren.

LG Hanau, Urteil vom 07.12.2007 - Az. 9 O 870/07
Internet-Vertragsfallen: IQ-Test, Flirtportal, Berufswahltest, Lebenserwartungstest & Co im PAngV-Check - Der Verbraucher muss nicht davon ausgehen, Angaben zur Entgeltpflicht in AGB suchen zu müssen. Zu den Anforderungen an einen Sternchenhinweis i.S.d. § 1 Abs. 6 PAngV.

Leitsätze:

PAngV § 1 Abs. 6; UWG §§ 4 Nr. 11 , 8 Abs. 3 Nr. 2 ; UKlaG §§ 2 , 3 Abs. 1 Nr. 1
1. Nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 PAngV) muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung befinden oder der Nutzer muss jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe unzweideutig zu dem Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden. Zwar kann im Internet eine Preisinformation grundsätzlich, zur Erhaltung der Übersichtlichkeit, innerhalb einer Seitenhierarchie gegeben werden, durch die sich der Nutzer "hindurch klickt" oder scrollt. Dies ist dem durchschnittlich verständigen und aufgeklärten Internetnutzer auch bekannt. Der aus § 1 Abs. 1 PAngV folgenden Pflicht zur vollständigen Angaben der Endpreise kann hierbei grundsätzlich (vergleichbar wie in der Printwerbung) durch das Setzen eines Sternchenhinweises nachgekommen werden, solange das Gebot gewahrt ist, dass der Nutzer klar und unmissverständlich auf die Entgeltpflicht und die Höhe des Entgelts hingewiesen wird.

2. Eine Preisangabe (nur) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird den Anforderungen des § 1 Abs. 6 PAngV nicht gerecht. Dies gilt vor allem, wenn diese nicht auf der Angebotsseite selbst abgedruckt sind und durch einen Link aufgerufen werden müssen. Zwar widerspricht allein die Tatsache, dass ein Aufruf über einen Link notwendig ist, nicht der erforderlichen (Preis-) Klarheit. Gleichwohl muss der Verbraucher nicht damit rechnen, dass sich in AGB Preisangeben befinden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende, weitergehende Preisinformation enthält.

3. Bei der Entgeltpflicht handelt es sich um eine Hauptleistungspflicht des Vertrages, bei welcher der Verbraucher nicht davon ausgehen muss, diese in AGB suchen zu müssen.

4. Ein Sternchen, das sich lediglich an einer Aufforderung befindet alle Datenfelder einer Anmeldeoption (Anmeldeformular) vollständig auszufüllen ist nicht geeignet durch einen zugehörigen Sternchenhinweis eine ausreichende Preisklarheit i.S.d. § 1 Abs. 6 PAngV herzustellen, da der Verbraucher in diesem Zusammenhang keine Hinweis auf eine Vergütungspflicht erwarten wird, sondern allenfalls zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der betreffenden Anmelde- und Formularfelder. Gleiches gilt für einen Sternchen das sich an dem Wort "Anmeldung" befindet, wenn dies räumlich unmittelbar mit einem Formularfeld (hier: Adressfeld) platziert ist und umso mehr, wenn Sternchen und Sternchenhinweis durch einen auffälligen und unübersehbaren Button (hier: "Startbutton") durchbrochen wird.

5. Ein Sternchenhinweis in dem Preisangaben gemacht werden, genügt dann nicht den Anforderungen der § 1 Abs. 6 PAngV, wenn es sich um einen Fließtext handelt, der aus mehreren Sätzen besteht, in dem zunächst nur auf die Speicherung der IP-Adresse und Ähnliches hingewiesen wird und die Preisangabe demgegenüber erst im letzten Satz am unteren Ende der Webseite, ohne Bildung eines weiteren Absatzes oder einer ähnlichen Hervorhebung, enthalten ist. Allein der Fettdruck der Preisangabe reicht bei kleiner Schriftart und einer solchen Stellung des Textes nicht zur Erfüllung des Gebots der Preisklarheit aus.

6. Der durchschnittliche Internetnutzer muss nicht ohne weiteres mit einer Vergütungspflicht für jedwedes Internetangebot (hier: diverse Test und Portalangebote) rechnen, da im Internet bestimmte Dienstleistungen durchaus auch kostenlos angeboten werden.

Ich hoffe nun, dass Euch keine Kosten entstanden sind, weil Ihr doch gezahlt habt.
Weiterhin, dass Euch meine Aukünfte geholfen haben.

Liebe Grüße
Andreas aus Berlin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Badbones
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super Ausführung. Dem füge ich nichts hinzu, oder doch:
evtl auf Inkasso Mahnung Einspruch einlegen, aber bloß nicht zahlen.
Kommt Brief vom Gericht, ebenfalls Einspruch einlegen und damit dürfte dann die Sache erledigt sein.

Ich habe nichts mehr gehört nach meiner sehr freundlichen Mail, denke mal die haben sich kräftig verschluckt beim Lesen

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
bodsch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin ebenfalls Betroffener, ich habe auch begonnen meine Daten einzugeben, habe aber als die Kosten ersichtlich wurden die Bearbeitung abgebrochen Trotzdem erhielt ich 3 Monate später eine Mahnung dieser Firma (auch eine Art Fristen auszuhebeln).Dieser Mahnung habe ich sofort widersprochen und erklärt, dass nie ein Vertrag zustande kam und gleichzeitig mit Strafanzeige wegen Betrug gedroht. Jetzt hörte ich wiederum Monatelang nichts von dieser Firma bis jetzt im April plötzlich ein Schreiben einer Inkassofirma kam in dem ich zur Zahlung aufgefordert wurde. Ich habe dann sofort Strafanzeige bei der Polizei erstattet und gleichzeitig eine Kopie dieser Strafanzeige per mail an folgende Institutionen gesendet:
*Schweizerische Lauterkeitskommission / Commission Suisse pour la Loyauté (CSL) , Kappelergasse 14, Pf. 2744, 8022 Zürich. Stiftung für Konsumentenschutz - Monbijoustrasse 61 - Postfach, 3000 Bern 23 - Tel 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27
*SECO, Herr Dr. Guido Sutter, Effingerstrasse 1, 3003 Bern; Tel. +41 (0)31 322 28 14; Fax +41 (0)31 324 09 56; Das Seco Interveniert, wenn sich der Adressat im Ausland befindet
*Polizei Zug
*Staatsanwaltschaft Amtsgericht Zug
*Schweizer Generalkonsulat München

Mein Rat: auf keinen Fall zahlen, nicht von Schreiben oder Drohungen beeindrucken lassen. Laut meinen Recherchen hat diese Firma durch den Sitz in der Schweiz keinerlei gerichtliche Möglichkeiten eine Zahlung zu erzwingen (es gibt nämlich keine entsprechenden Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz) Immer Strafanzeige stellen, und eine Kopie dieser Anzeige auch an die oben genannten Schweizer Behörden schicken. Die entsprechenden Links kann ich gerne auf Anfrage per mail zuschicken (auf dieser Seite wegen der Spam-Meldung nicht möglich).

Die Polizei hat mir folgenden Rat gegeben:
1.) eine Strafanzeige ist nur sinnvoll, wenn tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (also wenn man gezahlt hat) alle anderen Strafanzeigen landen bei den mehreren Hundert die nach kurzer Zeit durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. (durch den Wohnsitz in der Schweiz) ich habe daher vorläufig auf die Strafanzeige verzichtet
2.) Auf keinen Fall bezahlen egal was für böse Schreiben auch kommen.
3.) sollte die Deutsche Inkasso doch die Frechheit besitzen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, dann sofort beim Gericht Widerspruch einlegen (es gibt für die keine Vollstreckungsmöglichkeiten)

Deutsche Inkasso

Die Deutsche Inkasso ist eine Tochter der ASK AG und hat außer den Schreiben keinerlei rechtliche Möglichkeiten, außerdem ist diese Inkassofirma der Standard-Geldeintreiber für Internet Betrügereien (Führerschein-Check, Lebensberatung, Umfragen usw.) Das Amtsgericht Frankfurt hat bereits dienstaufsichtliche Schritte gegen diese Firma eingeleitet, Fachleute gehen davon aus, dass diese Firma bald nicht mehr existiert.
Laut Antwort mails aus der Schweiz an mich, werden auch dort bereits Schritte gegen die ASK AG unternommen die hoffentlich zur Tilgung dieser Firma führen.

Also grundsätzlich: Ruhe bewahren, nichts zahlen, aber alle Schreiben bzw mails aufbewahren für evtl. spätere Anzeigen.
Sollte die Inkassofirma wie in anderen Foren berichtet zu aufdringlich werden (Telefonterror oder gar Besuch von zwei sehr hart auftretenden Herren sofort Strafanzeige bei der Polizei stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12312.03.2009 23:18:36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

meine Frau ist auch ein aktuelles Opfer.

Mir wurde mittlerweile eine E-Mail vom Deutschen Inkasso geschickt, dass ich 135 Euro zu bezahlen habe.

Der Witz ist, dass man mir bzw. meiner Frau vorwirft, dass sie einen Computerbetrug bzw. ein Erschleichen von Leistungen begangen hat.

Da ich Polizeibeamter bin, war ich sehr amüsiert und hatte dem Inkassobüro geschrieben, dass dieses sich mal mit dem Strafgesetzbuch auseinandersetzen möchten.

Demnach ist ein Computerbetrug in diesem Fall gar nicht möglich. Wenn man als Unberechtigter Geld von einem fremden Bankkonto ohne Zustimmung des Kontoinhabers abhebt, dann betrügt man sozusagen den Geldautomaten und das ist ein Computerbetrug. Es hat gar nichts mit dem Computer zu Hause bzw. mit dem Einloggen auf irgendwelchen Internetseiten zu tun.

Und das Erschleichen von Leistungen trifft hier erst recht nicht zu. Das trifft eher beim Schwarzfahren zu.

Hier aber noch ein interessanter Brief, den ich aus dem Internet habe. Der Herr hatte auch Probleme mit Umfragenscout und hatte sich diesen Brief von seinem Anwalt formulieren lassen.

Meiner Meinung nach ist dieser Brief inhaltlich zu unserem Problem genau treffend. Einfach kopieren und per Mail an Umfragenscout schicken. Vorsichtshalber hatte das Inkassobüro auch diese Mail von mir bekommen.


Hier der Brief:

Ihre Rechnung Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.

Eine Erklärung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach §305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.

Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§119 , 123 , 142 BGB an.

Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäss §§312b , 312d , 355 BGB . Da ich nicht korrekt über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.

Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Mit besten Grüssen

Wollen mal sehen, was passiert. Wenn Ihr diesen Brief abschickt, könntet Ihr vielleicht (ohne Gewähr) endlich Ruhe vor diesem "Super-Unternehmen" haben.

;)


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich hätte in den Satz mit den abgegebenen Erklärungen noch ein eventuell eingefügt.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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