gebuchter Hotelausflug fand nicht statt?

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
gebuchter Hotelausflug fand nicht statt?

Hallo an Euch, es passierte folgendes: Ich buchte einen Ausflug im Hotel bei einer Reiseleiterin und hatte auch bezahlt. Nun stand ich morgens pünktlich vor dem Hoteleingang und wartete auf den Ausflugsbus der aber nicht erschien. Ich ließ durch die Rezeption die Reiseleiterin anrufen, die ließ ausrichten, ich solle mich am nächsten Tag zu derem Dienstantritt 13.30Uhr bei ihr melden und könnte ja eine andere Reise buchen. Meine Frage, kann ich die Reise stornieren, es war ja nicht meine Schuld?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

normalerweise waere die nicht erbrachte Leistung zu erstatten. Darauf sollten Sie bestehen.

Im rechtlichen Sinne ergibt sich folgende Frage. Wer war der Veranstalter des Ausfluges? Ihr Reiseveranstalter?? Oder hat die Reiseleiterin nur einen Ausflug einer Fremdfirma angeboten und verkauft, dann waere sie lediglich Vermittler. Das ist allerdings sehr haeufig so, dass Reiseleiter Ausfluege von Fremdfirmen verkaufen. Das muesste aber auf der Ausschreibung des Ausfluges bzw. den Mappen Ihres Reiseveranstalters zu entnehmen sein. Dort steht dann irgendwo in der Mappe, dass fuer alle Ausfluege z.B. die lokale Agentur als Veranstalter auftritt, bzw. auf der Ausschreibung.

Das hat dann mit der Haftung und dem Versicherungsschutz zu tun, das sollte man insbesondere bei Reisen ins Ausland beachten.

In Ihrem Fall duerfte hinzukommen, dass, fuer den Fall, dass ein lokales Unternehmen Veranstalter des Ausfluges war oder ist, und der Sitz dieses Unternehmens im Ausland ist, Sie ggf. am Gerichtsstand des Unternehmens, also im Ausland, klagen muessten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

normalerweise waere die nicht erbrachte Leistung zu erstatten. Darauf sollten Sie bestehen.

Im rechtlichen Sinne ergibt sich folgende Frage. Wer war der Veranstalter des Ausfluges? Ihr Reiseveranstalter?? Oder hat die Reiseleiterin nur einen Ausflug einer Fremdfirma angeboten und verkauft, dann waere sie lediglich Vermittler. Das ist allerdings sehr haeufig so, dass Reiseleiter Ausfluege von Fremdfirmen verkaufen. Das muesste aber auf der Ausschreibung des Ausfluges bzw. den Mappen Ihres Reiseveranstalters zu entnehmen sein. Dort steht dann irgendwo in der Mappe, dass fuer alle Ausfluege z.B. die lokale Agentur als Veranstalter auftritt, bzw. auf der Ausschreibung

der Reiseveranstalter ist ITS die Reiseleiterin vor Ort ebenfalls.
Das hat dann mit der Haftung und dem Versicherungsschutz zu tun, das sollte man insbesondere bei Reisen ins Ausland beachte

In Ihrem Fall duerfte hinzukommen, dass, fuer den Fall, dass ein lokales Unternehmen Veranstalter des Ausfluges war oder ist, und der Sitz dieses Unternehmens im Ausland ist, Sie ggf. am Gerichtsstand des Unternehmens, also im Ausland, klagen muessten.


Viele Gruesse
bernardoselva


-- Editiert von Ottonormal1954 am 05.01.2018 23:03

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Was wollen Sie zum Ausdruck bringen?? Die Frage ist und bleibt - trat der deutsche Reiseveranstalter als Veranstalter (Anbieter) des Ausfluges auf oder hat der Reiseleiter nur vermittelt, da ein anderer, wahrscheinlich lokaler, Anbieter als Veranstalter diesen Ausflug anbot.

Es ist immer wieder so, dass Reiseleiter Ausfluege anbieten, die nicht durch den deutschen Reiseveranstalter auf dessen Namen und Rechnung ausgeschrieben sind. Das kann man nur der Ausschreibung zum Ausflug entnehmen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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