Antwort vom 6.1.2012 | 11:52
Von Status: Praktikant (958 Beiträge, 364x hilfreich)
quote:
Das muss ich jetzt aber nicht verstehen,oder?
Wenn du jemanden auf 3000 EUR verklagst, weil er deinen Hund überfahren hast und vor Gericht vergleichst du dich dann "nebenbei" oder "stattdessen" über 5000 EUR bzgl. eines Kaufvertrages für ein Auto, dann hast du dich um zwei verschiedene Sachen gestritten, ergo Streitwerte addieren sich.
In deinem Fall hast du einmal eine einstweilige Verfügung betrieben (Streitwert 6000 EUR) - das kann ja nur auf Unterlassung gewesen sein - und einmal dich in einer materiellen Sache (Schadensersatz, Forderung aus Vertrag, was auch immer) über 5500 EUR geeinigt. Selbst wenn die Grundlage dieselbe Sache gewesen ist, sind das zwei unterschiedliche Verfahren (EV und materielle Forderung), die in einem Rutsch abgefrühstückt wurden, also entstehen für beide Kosten unabhängig aus dem jeweiligen Streitwert.
Wäre das nicht so, würde das ja bedeuten, daß der A den B wegen irgendeinem Fliegensch... auf 1 EUR verklagen, vor Gericht dann noch einen anderen Anspruch auf 10.000 EUR ausfechten und dann beide den Anwälten eine lange Nase drehen könnten, weil der Streitwert ja nur 1 EUR sei.
-- Editiert PerryRhodan am 06.01.2012 11:53